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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-12-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191312303
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19131230
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19131230
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-12
- Tag1913-12-30
- Monat1913-12
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1913
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Dienstag, 3V. Dezember 1013, abends. ck 301. Da» Riesaer Tageblatt «scheint jede» Tag abend» mit ««»nähme der Sonn, und Festtage. BiertelMrlicher BezugSprri» bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Pfg., durch Misere Träger frei in« Hau» 1 Mart 65 Pfg., bet Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstaltr« 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger srei ins Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Anzeigeu-Annahme siir die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag v Uhr ohne Gewähr. Preis für di« lleingespaltene 43 mm breite Korpuszeile 18 Psg. (Lokalprei» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. . Rotationsdruck und Verlag von Langer L WiMterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raße 58. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. ««d A«r»rg»r ILlbedlatt mW ÄMkgM. Amtsölatt Mr L?e König!. NntShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. ' 66. Jahrg. Da» Ministerium he» Innern hat beschlossen, die Neuwahlen zum Landeskultur« rate und z«m Ausschüsse sür Gartenbau beim Landeskulturrate gemäß dem Gesetze, die Umgestaltung de» LandeSkulturrat» betreffend, vom 30. April 1906 und der Au»- sührungS-Berordnung dazu vom 30. November 1006 , Montag, den SS. Februar 1S14 in der Zeit von 2 bi» 6 Uhr nachmittag» vornehmen zu lassen. Mit der Leitung dieser Wahlen in den durch die Beilagen (-) und ) zur AuS- sührungS.Verordnung zum Lande»kulturrat»-Gesetze festgrstellten Wahlbezirken sind die nachgenannten Wahlkommissare beauftragt worden: > für dte Wahlen zum LandeSkulturrate im I. Wahlbezirke Herr Oekonomierat Reichel-S ritschen. , II. , , RtttergutSpächter Oekonomierat B ö h m «- Döberkitz bei Göda. , III. , „ Borwerksbesttzer W e l d e - Oberhäslich bei Dippoldiswalde. , IV. , , Rittergutsbesitzer Hauptmann d. R. Leuthold-OelSnttz bei VI. VII LampertSwalde. , Gutsbesitzer M. H S n i g»Großschirma i. Sa. , Rittergutsbesitzer Oekonomierat Wolf auf Deila bel Leutewitz. , Kammergutspächter Oekonomierat Uhlemann» Mügeln, Bez. . VIII. , IX. X. XI. XII. Leipzig. , RtttergutSpächter Paul M i r u S. Kleindölzig bei Großdölzlg. , Rittergutsbesitzer Oekonomierat P l a tz m a n n»Nenkersdorf bei Frohburg. „ Rittergutsbesitzer Graf von Könneritz.GrdmannSdorf in Ta. , RtttergutSpächter Schmidt in Oberrabenstein bei Rabenstein. , Rittergutsbesitzer Dautzenbergauf Ttlberstraße bei Wiesen» bürg i. Sa. , XIII. „ Rittergutsbesitzer Adler-Treuen u. L. « für dte Wahlen zum AuSschütz für Gartenbau beim LaudeSkulturrate im I. Wahlbezirke Herr Gärtnereibesitzer Andreas Pötschke-Bautzen. » II. , „ Gärtnereibesitzer Bernhard Haubold -Laubegast bei Dresden. » III. » „ Gärtnereibesitzer Karl R o m e r»CoSwig. . IV. , „ Gärtnereibesitzer Richard W e i ß i g - Großenhain-Großraschütz. , V. „ „ Gärtnereibesitzer Julius Max Theile-Leipztg-Möckern. » VI. „ , Gärtnereibesitzer Oskar K n o ch»Chemnitz-BernSdorf. Nach § 20 der AuSführungS-Berordnung zum LandeSkulturratS»Gesetze sind die Wahlkommissare berechtigt, sich, soweit e» zum Zwecke de» Wahlgeschäfts nötig ist, mit allen Behörden unmittelbar in Bernehmung zu setzen und von ihnen Auskunft sich erteilen zu lassen, auch erforderlichen Falles an die den Unierbehörden untergebenen Organe lz. B. Gemetndevorstände, OrtSgerichtkpersonen usw.) unmittelbare Anfragen zu richten. Nach 8 21 derselben AuSführungS-Berordnung haben alle Behörden in bezug auf die genannten Wahlen unentgeltlich mitzuwirken. Das Ministerium des Innern macht hierauf besonders aufmerksam. 1230IIIL Dresden, den 24. Dezember 1013. 0482 Ministerium des Inner«. Die kchwetneseuche unter dem Schwetnebestande der GntSbeptzertn Martha »erw. Münch in Oelsitz ist erloschen. Großenhain, am 20. Dezember 1013. 3306 a. L Königliche Amtshau-Imounschaft. — Unfall-Versicherung bett. Da» Reichsversicherungsamt hat auf Grund von 8 1555 der RetchSoersicherungS- ordnung ein neue» Muster für die festgestellt, das ausschließlich vom 1. Januar 1014 ab zu verwenden ist. Di« Beteiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß die neuen Vordrucke in der hiesigen NmtSblattdruckerei zu haben sind. Großenhain, den 20. Dezember 1013. 2760 s, r'.Die Königliche Amtshauptmannschaft. Mit Rücksicht auf den Ausbruch der Mauls «ud Klauenseuche im Vorwerk Görzig werden für die recht» der Elbe gelegenen Ortschaften de» Amtsgerichtsbezirks Riesa die nachstehend obgedruckten Bestimmungen de» 8 168 der BundeSratsoorschriften zum Vieh ¬ seuchengesetze in Kraft gesetzt. Wettergehende Beschränkungen bleiben ausdrücklich Vorbe halten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Straf» Vorschriften de» BiehseuchengesetzeS vom 26. Juni 1008 bez. weiteren gesetzlichen ve» stimmüngen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 57 der sächsischen Ausführungsver ordnung zum Biehseuchengesetze mit Geldstrafen bi» zu 150 M. oder mit Hast bi» zu 6 Wochen bestraft. Großenhain, am 20. Dezember 1013. 3684 a L. Königliche AmtShau-tmannschaft. 8 168. In den recht» der Elbe gelegenen Ortschaften des SmtSgerichtSbezirk» Riesa ist verboten: " . a) Die Abhaltung von Klauenviehmärkten, mit Ausnahme der Schlachtviehmärkte in Schlachtviehhöfen, sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmärkte. Dieses Verbot hat sich auch auf marktähnliche Veranstaltungen zu erstrecken. b) Der Handel mit Klauenvieh, erforderlichenfalls auch derjenige mit Geflügel, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeindebezirk» der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Al» Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch daS Ausstichen von Bestellungen durch Händler ohne Mitsühren von Tieren und da» Auf käufen von Tieren durch Händler. o) Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klouenvieh. DaS Verbot findet keine Anwendung auf Viehversteigerungen auf dem eigenen nicht gesperrten Gehöfte de» Besitzer», wenn nur Tiere zum Verkaufe kommen di« sich min destens 3 Monate im Besitze de» Versteigerers befinden. Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvteh. s) Das Weggeben von nicht auSretchend erhitzter Milch <8 28 Abs. 8) an» Eammelmolkereien an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenoieh ge halten wird, sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückstände benutzten Gefäße au« der Molkerei, bevor sie desinfiziert sind (vergl. 8 11 Abs. 1 Nr. 0, 10 der Anweisung sür das Desinfektionsverfahren). Für den Bezirk des BerfichernngsamteS der Stadt Riesa ist vom Königlichen OberversicherungSamt Dresden in teilweiser Abänderung der Bekanntmachung vom 22. November 1013 der vI» ü »I« kn für mitnnltche Versicherte über 21 Jahre sür die Zett vom 1. Januar bis mit 31. Dezember 1014 auf 3 M. festgesetzt worden. Berficherungsamt beim Rate der Stadt Riesa, am 30. Dezember 1013. Rt. Freibank Riesa. Morgen Mittwoch, den 31. Dezember ds. IS., von vormittags r/,0 Uhr an, gelangt Rinds und Schweinefleisch zum Preis« von 50 und 40 Pf. pro V, kg zum Verkauf. Riesa, am 30. Dezember 1013. Dte Direktion des stikdt. Schlachthofe». — Freibank Poppitz. Morgen Mittwoch nachm. 3—4 Uhr wird das Fleisch einer Kalbe verkauft, Vr kg 50 Pf. Der Gemeindevorstand. Unter Garantie der Gemeinde. GeschSftSstelle: II «l Gemeindeamt. H fy Verzinsung der Einlagen vom Tage der Einzahlung ab bis zum Tage der Rückzahlung. Kostenlose Uebertragung auswärts angelegter Gelder. Ausgabe von Kontrollmarken. Geschäftszeit: Montag« — Freitags 8—1 u. 3—5 Uhr. Sonnabends 8—1 Uhr u. 2—3 Uhr — Strengste Geheimhaltung aller Einlagen. — Oertliches mW Sächsisches. Riesa, den 30. Dezember 1013. -- —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend im Rathaussaale abgehallen« öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Vom Kollegium fehlten die Herren Stadtverordneten Geißler pnd Rich. Hofmann. Als Vertreter des Rat» wohnten Herr Bürgermeister Dr. Scheider und Herr Stadtrat Dr. Dietzel der Sitzung bei. Außerdem waren die Ratsmitglieder Herren Schnauder, Pietschmann und Berg, sowie Herr RatSasseffor Dr. Lripnitz anwesend. 1. Herr Stadtv.-Borst. Kommerzienrat Schönherr sührte au», daß von den Kosten sür den EtSbahnplatz hinter der Klosterkirche in Höhe von 6600,08 Mark der Rest von 2600,08 Mark im HauShaltplan für 1014 hätte eingestellt werden müssen, daß aber der Rat beschlossen habe, von H-sipiig. der Einstellung dieser Restsumm« abzusehen, da sie au» dem Betriebsvermögen der Stadthauptkasse Deckung finden und diesem nicht wieder zugeführt werden soll. DaS Kollegium trat diesem RatSbeschlusse bei. 2. Ferner berichtete Herr Stadto.-Vorst. Kommerzienrat Schönherr, daß für 1014 und 1015 je 2000 Mark in den HauShaltplan als Bedarf einzustellen sein würden al« letzte Deckungsraten sür die EinquartierungSlasten von 1012. Der Rat habe nun beschlossen, auch diese 4000 Mark au» dem BetriebSvermögeu der Stadthauptkasse zu entnehmen und daher von der Einstellung dieser Bedarf», posten in die HauShaltpläne für 1014 und 1015 abzu sehen. Da« Kollegium trat auch diesem RatSbeschlusse bei. 3. Hierauf wurde in die Beratung de» HauShaltplane» der Stadt Riesa für da» Jahr 1014 eingetreten. Einleitend machte Herr Stadto.-Vorst. Kom merzienrat Schön Herr folgende Ausführungen: Der Ihnen heute zur Beratung und Genehmigung vorgelegte HauShaltplan sür da» Jahr 1014 kann im allgemeinen al» nicht ungünstig bezeichnet werden. Wenn auch natur- gemäß die Bedürfnisse wieder gestiegen sind, so ist da» Anwachsen derselben doch kein sprunghaftes, sondern be wegt sich durchaus im Rahmen gesunder Entwicklung, der die Einnahmen aus den werbenden Anlqgen und die Steuerkraft der Bürgerschaft folgen können. Ich will im voraus bemerken, daß e», wenn der HauShaltplan die Billigung des Kollegium» findet, möglich sein wird, mit dem 20 Prozent.Zuschlag, der bereit» für das zu Ende gehende Jahr «hoben wurde, auszukommen und bitte Sie da» Zahlenwerk unter diesem Gesichtswinkel zu beurteilen. Al» Anlagen müssen fttr 1014 M. 33560 4.—, gegenüber Mk. 321994 für 1913 ausgeschrieben werden, Kn§«ng /,G unG ,8 M Mkü-WckW« Wsr »kiim-AiM
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