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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-01-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187001131
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-01
- Tag1870-01-13
- Monat1870-01
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1870
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Juni 1846 wegen des leichtmöglichen Mißbrauchs zu betrügerischen Zwecken unter allen Umständen als Verbote« anzusehen sind, daher auch weder verkauft, noch in den Schaufenstern ausgestellt werden dürfen. Zugleich wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß diese- Verbot sich in gleicher Weise auch auf die aus der obengenannten Fabrik hervorgegangenen Nachbildungen Königlich Sächsischer Postkarten erstreckt. Zn Fällen der Mchtbeachtung vorstehenden Verbots wird Seiten des Polizei-Amts unnachsichtlich mit Beschlagnahme der frag lichen Nachbildungen, beziehentlich mit Bestrafung der Contravenienten vorgegangen werden. Leipzig, den 11. Januar 1870. - DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Bausch, Ass. Bekanntmachung. Die diesjährige Neujahrsmefse endigt mit dem LS. d. M. An diesem Tage sind die Buden und Verkaufsstände in den Straßen und auf den öffentlichen Plätzen der inner« Stadt bis Nachmittags 4 Uhr vollständig zu räumen und spätestens bis zum 16. d. M. früh 8 Uhr zu entfernen. Die auf dem Augustusplatze befindlichen Buden und Stände sind noch am 15. d. M. bis Abends 8 Uhr vollständig zu räumen und spätestens bis zum 17 d. M. Abends 10 Uhr zu entfernen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geld- oder Gefängnißstrafe geahndet werden. Leipzig, am 10. Januar 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. M vr. Koch. lhlworm. Bekanntmachung. Wir finden unS veranlaßt, unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 1. und 9. October und 25. November 1857 wiederholt darauf zu verweisen, daß Hunde nur dann frei herumlaufen dürfen, wenn ihnen vorschriftsmäßige Maulkörbe angelegt sind; entgegengesetzten Falle- werden dieselben vom Caviller eingefangen werden. Rückgabe der eingefangenen Hunde erfolgt nur dann, wenn dieselbe binnen 3 Tagen unter Erlegung von 5 Ngr. Fanggebühr und 10 Ngr. Futtergeld für jeden Tag beansprucht wird. Im Uebrigen haben die Besitzer von solchen Hunden, welche ohne vorschriftsmäßige Maulkörbe frei herumlaufend betroffen werden, Geldstrafe bis zu 5 Thlr. oder verhältnißmätzige Gefängnißstrafe zu gewärtigen. Leipzig, den 11. Januar 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. " Jer Bekanntmachung. vr. Koch. Jerusalem. Mit Bezugnahme auf §. 1 der Instruction für die Ausführung von Wafferrohrleitungen und Wafferanlagen in Privatgrund stücken vom 7. Juli 1865 machen wir hierdurch bekannt, daß sich Herr Heinrich Hilbert hier (GeschäftSlocal Windmühlenstraße Nr. 49) zur Uebernahme solcher Arbeiten bei uu- angemeldet, auch den Besitz der dazu erforderlichen Vorrichtungen nachgewiesen, daß da gegen Herr Christian Auaust Louis Reichold ebendaselbst auf die Ausübung des Waffertechnikergewerbes verzichtet hat und von unS demgemäß au- der Liste der Waffertechniker gestrichen worden ist. Leipzig, 10. Januar 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Francke. An zur Disposition beurlaubte Soldaten, Reservisten und Landwehrmänner der Stadt und Umgegend. Die Militärärzte der Garnison „Leipzig" sind bereit, hilfsbedürftigen Kameraden täglich Mittags 12—1 Uhr Pleißen bürg, Caserne ^ Nr. SO unentgeltlich Rath zu geben und Beistand zu leisten. Im Aufträge seiner Herren College« . Zs - Lei Leipzig, am 3. Januar 1870. der Ober-Stäbs-Arzt vr. Pfotenhauer. Vorstehende- freiwillige Anerbieten wird hierdurch zur Kenntniß der Mannschaften rc. des BeurlaubtenstandeS im Bezirke ipzig gebracht Leipzig, am 7. Januar 1870. Königl. Landwehr-BezirkS-Gommando. von Süßmilch-Hörnig, Major. Zweite Bürgerschule. Die Aufnahme neuer Zöglinge für Ostern 1870 findet Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, den 17., 18., 19., 20. Januar, Nachmittags von 2 — 4 Uhr statt. Für solche Kinder, welche noch keinen Schulunterricht genoffen habe«, sind Tauf- und Impfscheine beizubringe«. Dir Dr. Vierte Bürgerschule. Die Anmeldungen neuer Schüler und Schülerinnen für nächste Ostern erbitte ich mir Montag, Dienstag, Mitt woch und Donnerstag, den 17., 18, 19. und 20. Januar, Nachmittags 2—4 Nhr. Für diejenigen Kinder, welche noch keine Schule besucht haben, sind Geburt- - und Impfscheine beizubringen. Dir. vr. Fritzsche.
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