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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 10.10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190810101
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19081010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19081010
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1908
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Erscheint »ien»tag, vo«ner»t,g «nd Sonnabend und wird am Abend vorher »»»gegeben und versendet. Bterteljahrrprei» l Mark 20 Pfennige »«»schließlich Boten- und Postgebühren. Bestellungen werden in unserer Expedition, von den Boten, sowie allen Postanstalten angenommen. ocheildlatt Inserat,>ird»« mt« 10 Psenntge« für die 1-gespaltme Korpuitzetl, berechnet «nd bl» mittag» 12 Uhr de» dem Lag, de» Erscheinen» vorhergehende« Tage» angenommen. Für Nachwet» und Offerten »Annahm« tü Psenntge Extragebtthr. Fernsprech. Anschluß Nr. 12. für Zschopau Ms und Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadttat zu Zschopau. ^ 120. Sonnabend, den 10. Oktober 1908. 76. Jahrgang. IM«- ««d Gks>lW»tkllt«md>-zlrlike dktnfftid. In Gemäßheit der Verordnung vom 23. September 1879, die Schöffen- und Geschworenenwahl betreffend, ist die Urliste für die hiesige Stadt zur Schöffen- und Gcschworencnwahl ausgestellt worden, und liegt dieselbe vom 12. bis mit 2«. Oktober 1908 zu jedermanns Einsicht öffentlich hier aus: Unter Bezugnahme auf die nachstrhcnds abgedruckten diesbezüglichen Gesetzes bestimmungen wird solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß gegen die Richtig keit oder Vollständigkeit dieser Liste innerhalb dieser Frist Einwendungen erhoben werden können. Zschopau, am 8. Oktober 1908. DerStadtrat. vr. Schneider. Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 8 32. l, 8 33. 2-, 3.. 8 34. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlichcr Verurteilung verloren haben, Personen, gegen welche das Hauptverfahrcn wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann, Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1, Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urlisten das 30. Lebens jahr noch nicht vollendet haben, 2., Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht volle zwei Jahre haben, 3., Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenuntcrstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von -Aufstellung der Urliste zurückgcrechnet, empfangen haben. 4., Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind, 5., Dienstboten. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1.. 2., 3.. 5., 6-, 8, 9., Minister, Mitglieder der Senate der freien Hansastädte, Rcichsbcamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, Staatsbeamte, welche aus Grund der Landcsgcsetze jederzeit einst weilig in den Ruhestand versetzt werden können, richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbcamte, Religionsdicner, Volksschullehrer, dem aktiven Heere oder der aktive» Marine aiigchvrende Militär- Personen. - Die Landesgesetze könne» außer den vorbczcichneten Beamten höhere Verwaltungsbcamte bezeichne», welche z» dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch aus das Geschworcneuamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom SV. Januar I8VV usw. enthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1., die Abtcilungsvorstände und Vortragenden Räte in den Ministerien, 2., der Präsident des Landeskonsistoriums, 3., der Generaldirektor der Staatsbahncn, 4., die Kreis- und Amtshauptlcute, 5., die Vorstände der Sicherhcitspolizeibehördc der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshanptmannschaft ausgenommen sind. Hauslisten für die Einkommensteuer. Die den Hausbesitzern des Stadtbezirks oder deren Vertretern zugcstellten Haus- lifteu für die Einschätzung zur Einkommensteuer im Jahre 1909 sind nach den aus ihnen ersichtlichen Vorschriften genau und der Wahrheit entsprechend in der ganzen Stadt nach dem Stande vom IS Oktober IVV8 auszufüllen und binnen 10 Tagen von ihrer Zufcrtigung an gerechnet, längstens aber am SS. Oktober IVV8 durch den Hausbesitzer selbst oder durch solche Personen, welche über etwaig« Fragen in Bezug auf die Angaben in der Liste genügende Auskunft zu erteilen vermögen, während der Zeit von vormittags 8—IS Uhr und nachmittags S-4 Uhr iu dem Geschäftsräume der Stadtkasse hier wieder einzureichen. Die Versäumnis dieser Frist zieht eine Geldstrafe bis zu 50 Mk. nach sich. Hierbei werden die Hausbesitzer und deren Vertreter auf ihre Ver pflichtung der sorgfältigsten und gewissenhaftesten Ausfüllung der Hauslisten und ins besondere darauf aufmerksam gemacht, daß der Hausbesitzer an erster Stelle aufzuführcn ist, die Dienstpersonen und Gehilfen, soweit letztere bei ihren Arbeitgebern wohnen, »unmittelbar nach ihren Herrschaften oder Arbeitgebern zu ver zeichnen sind, in Spalte 5 anzugeben ist, wo die Person am 12. Oktober 1907 ge wohnt hat (Ort, Straße und Hausnummer), in Spalte 9 diejenigen Familienglicder, welche das 6., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben und vom Haushaltungsvorstand unterhalten werden, unter Angabe des Namens, Geburts-Tags und Jahres aufzuführcn, die Mietzinsen und Mietwerte bei allen Haushaltungsvorständen in ent sprechender Höhe und der Wahrheit gemäß ohne jeden Abzug in Spalte 10 und 11 anzugeben. bei Gcwerbtrcibcnden die Spalten 19 bis 21 soweit nötig, auszufüllen, in Spalte 22 die Unterschriften der Haushaltungsvorstände und am Schluffe der Hausliste die Unterschrift des Hausbesitzers oder dessen Ver treters eigenhändig zu bewirken sind. Mangelhafte und unvollständige Angaben führen die in den Vorbemerkungen unter 1) der Hausliste angcdrohten Nachteile nach sich. Zschopau, den 9. Oktober 1908. Der Stadtrat. 1-. 2.. 3., 4.. 6., 7.. Bitte. lieber die armen Gemeinden Carlsfelb, Gteinbach und Wildenthal im Erzgcb. ist am 7. August dieses Jahres infolge eines Wolkenbruches durch plötzlich eingctretcneS Hochwasser und Ueberschwemmung der Dorsbäche schweres Unglück herein gebrochen. Der an Häusern, Brücken, Straßen, Wiesen und Gärten entstandene Schaden beläuft sich auf rund 250000 Mark. Auf Ansuchen der Gemeindevertretungen genannter Orte haben wir zur Linderung der Not der armen Betroffenen auf dem Rathausc hier in der Stadtkasse eine Sammel- stelle errichtet und ergeht hiermit an die Einwohnerschaft die Bitte, Beiträge recht bald daselbst einzahlen zu wollen. Zschopau, am 8. Oktober 1908. Der Stadtrat. vr. Schneider. R. V «rstVlMvrunL Montag, den IS. Oktober IV»8, vorm. Iv Uhrffollcn im Gericht-- versteigeruugsraume im Schloßhofc S00 Stück Zigarren, I Sofa, I Näh tisch, S Dosen Caramellzucker, I Sack Reis, I Sack Erbse« und IV Paar Herren-Tchnür- und Schnallenschuhe gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Widerruf ausgeschlossen! Zschopau, den 7. Oktober 1908. Der Gerichtsvollzieher deS Königlichen Amtsgericht-. Bestellungen auf das Wochenblatt werden jederzeit in der Expedition und bei allen Zcitungsboten angenommen. Die Expedition deS Wochenblattes. Aus Sachsen. Zschopau, den v. Oktober 1SV8. — Bei dem hiesigen Postamt ist von jetzt ab wählend der ve»l«br»sta,ken Vormittag«, und N°chmittag»stunden (8—10 v. und 8—7 n.) ,in zweiter Aauahmeschalter zur schnelleren Abfertigung de« Publikum« geöffnet, wa« von der Einwohner schaft allgemein freudig begrüßt werden dürft«. — Im Kaisersaal finden am Sonntag, den 11. Okt, zwei hochinteressante Gastspiele de» Chemnitzer Apollo- Theater« statt. Bei diesen Vorstellungen ist besonder« weit gehendste Rücksicht aus da» Familien - Publikum genommen. Nachmittag» 4 Uhr geht bei kleinen Preisen (I. Platz 60 Psg., II. Platz SO Pig ) der vorzügliche humoristische Schwank .Der All«rwelt»v«iter' von R. Benedix und da» einaktige Lustspiel .Sie hat etwa»' von Görlitz in Szene. Abend» 8 Uhr die urkomische Operetten. Novität .Der Mann mit drei grauen' oder .Die Badeengel von Ostende' von Erna» Ewald. Diese» letztere Stück erzielt« im Chemnitzer Apollo-Theater, dem be liebtesten Chemnitzer Familientheater, 28 «»»verlauste Häuser. Wir verfehlen nicht, aus di« Vorstellungen ganz besonder» hin- zuwetsen und Ist alle» Nähere au» dem Inserat in der heutigen Nummer zu ersehen. Gleichzeitig verweisen wir aus die heute ibenlall» beiliegende Theater-Anzeige.
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