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02 Deutsche allgemeine Zeitung : 18.11.1851
- Titel
- 02
- Erscheinungsdatum
- 1851-11-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18511118023
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851111802
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851111802
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-11
- Tag1851-11-18
- Monat1851-11
- Jahr1851
- Titel
- 02 Deutsche allgemeine Zeitung : 18.11.1851
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Dienstag. EetPtzt«. Di« Zeitung »,sch«iO mit «»'»ahme d«« Sounlug« ttglich jwei mal und u>ir»au«gegeben InLeip- zig Vormittag« l l Uhr, «bend« « Uhr i in »r«»de« Abend» b Uhr, Vormittag« 8 Uhr. Gretl für da- Vierteljahr I'/,Thlr.; jede einjelne Num mer I Ngr. Zweite Ausgabe. Abends 0 Uhr. 18« November 1851 Nr. 586. Deutsche Allgemeine Zeitung. Au beziehen durch alle Post ämter de« In- und Auslande«, sowie durch die Srpeditionen in Leipzig (Querstraße Nr. 8» uud »reiben (bei L. Höckner, Neustadt, An der Brücke, Nr. !). «Wahrheit und Recht, Freiheit uud Gesetz I» AnsertionSgebühr für den Raum einer Zeile r Ngr, : *Wr haben unsern Lesern heut« die erfreuliche Mittheilung zu machen, baß un- abermals eine provisorisch mit Beschlag belegte Nummer unsers Blattes zurückgegeben wurde. Auf Anordnung der hiesigen königlichen KreiSdirection ließ der hiesige Rath am 16. Sept, die Beilage zu Nr. 471 vom 13. Sept, vorläufig mit Beschlag belegen, weil der darin enthaltene Artikel: „Die leipziger Stadtverordneten in den Sitzungen vom 14. und 19. Aug.", gegen §.2 des Gesetzes vom 4. April 1851, einige strafrechtliche Be- stimmungen enthaltend, verstoße. In jenem Artikel waren die zwei sich be kanntlich ganz entgegenstehenden Beschlüsse des leipziger Stadtverordnetencolle- giumS (Verwerfung der vom Stadtrathe aufgestellten Liste der zu Landtags- abgeordnrten Wählbaren und spätere Annahme derselben) vom juristischen Standpunkte auS scharf und schlagend beleuchtet und wurde die Mahnung daran geknüpft, daS Collegium möge sich für die Zukunft durch gewisse Einschüch- lerungSversuche, wie sie bei Hirsen Verhandlungen vorgekommen, nicht beir ren lassen. Nach unserer Ansicht enthielt dieser Artikel indeß durchaus nichts Strafbares, sodaß wir der Anzeige jener Beschlagnahme gleich hinzufügten, daß wir mit Ruhe und Vertrauen die Entscheidung der richterlichen Be hörde erwarteten. Diese ist denn auch zu unsern Gunsten erfolgt und der Rath der Stadt Leipzig hat uns gestern die weggcnommcnen Exemplare jener Nummer zurückstellen lassen, weil das Criminalamt nichts Strafwid- riges darin gefunden habe. Deutschland. ^Berlin, 17. Nov. Die Nachricht, daß die Regierung die Wieder einführung des Zeitung sstempels und den Ausschlag der Postspeditions gebühren für-die Zeitungen beabsichtige, wird von so verschiedenen Seiten bestätigt, daß dieselbe für begründet erachtet werden muß. Mit Ausführung dieser Maßregeln wird dann so ziemlich Alles gethan sein, was die grund sätzlich in der Verfassung ausgesprochene Preßfreiheit zu päralysiren im Stande Ist. Allerdings leistet die Verfassung von 1850 den preßfeindlichen Dellei- täten den möglichsten Vorschub. Die Verfassungscommission der preußischen Nationalversammlung kannte Terrain und Leute. Sie formulirte den Pa ragraphen über die Presse wie folgt: „Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Drück und bildliche Darstellung seine Gedanken frei zu äu ßern. Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise, namentlich weder durch Censur noch durch Concessionen und Sicherheits bestellungen, weder durch Staatsauflagen noch durch Beschränkungen der Druckereien und des Buchhandels, noch endlich durch Postverbote und un gleichmäßigen Postsaß oder durch andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendirt oder aufgehoben werden." Diese Bestimmung ging in die octroyirte Verfassung vom 5. Dec. 1848 über, wurde aber bei der Re vision der Verfassung durch die auf Grund des octroyirte» Wahlgesetzes ge bildete U. Kammer von 1849/50, gleich so vielen andern freisinnigen Be stimmungen, ausgemärzt. Die Verfassungscommission dieser Kammer setzte nämlich an Stelle des betreffenden-Vlines: „Die Censur darf nicht einge führt werden, jede andere Beschränkung der Preßfreiheit nur im Wege der Gesetzgebung." Diesem Beschlusse trat die Kammer später bei. Bei der ver änderten Stellung der verschiedenen Parteien ist cs nicht ohne Interesse, zu sehen, wie der Commissivnsbericht, dessen Verfasser Hr. Simson war, sich darüber äußert«. Es heißt in dem Berichte unter Anderm: „Die Commis sion hat sich nicht davon überzeugen können, daß die indirecten Beschrän kungen der Preßfreiheit, welche in den Beschränkungen des gewerblichen Verkehrs mit Erzeugnissen der Presse liegen (Concessionen, Cautionen, Staats- auflagen, Beschränkungen der Druckereien und des Buchhandels, Postverbvt, ungleichmäßiger Postsatz rc.), mit der präventiven und unmittelbaren Hin derung, ja Zerstörung der Preßfreiheit durch die Censur auf eine Linie zu stellen und gleicher Beurthcilung zu unterwerfen seien." In Verfolg dieser Grundanschauung zog die Commission vor, diese indirecten Beschränkungen nicht grundsätzlich auszuschließen, sie jedoch der künftigen Gesetzgebung an- heimzugrben. Hoffentlich wird sich Hr. Simson heute überzeugt haben, daß seine damalige Ansicht eine falsche gewesen ist. Wer jetzt nur einigermaßen mit den Verhältnissen unserer Tagespresse bekannt ist, der weiß, in welchem Grade das verfassungsmäßige Recht der freien Gedankenäußerung illusorisch geworden ist. Keine der eben genannten Beschränkungen ist der Presse er spart worden. Concession, Caution, Druckerei- und Buchhandelpolizei, Post- debltSentziehungen haben bereits die Presse decimirt; StaatSauflagen werden jetzt al« bevorstehend »«gekündigt. Ob Hr. Simson noch heute ansteht, die Drohung der Concessionsentziehung und ähnliche Maßnahmen auf gleiche Linie mit der präventiven Censur zu stellen? Wir hoffen es zu seiner und seiner Partei Ehre. Zu wünschen wäre es, daß die Nachricht sich bestätige, Michs X sÜLchsrg 7(1-! (-7 !!.. N.. 7I ., daß die Kammer veranlaßt werden solle, zu entscheiden, ob die Regierung berechtigt sei, die Maßregel der Postdebitsentziehung anzuwcnden, während das Preßgeseß von 1851 eine dahin lautende Bestimmung nicht enthält, die selbe vielmehr von den Kammern ausdrücklich verworfen worden ist. — Der Allgemeinen Zeitung wird aus Berlin vom 13. Nov. geschrie ben: Wiederum hing das Schwert des Damokles über der Kölnischen Zeitung, und Verleger und Redacteur mußten hier erscheinen, um „die Bedingungen über den Fortbestand des Blattes zu vereinbaren". Die Re gierung weiß, daß dieses rheinische Blatt einen weit verbreiteten Einfluß, zumal in der Provinz, wo es erscheint, genießt, aber sollen denn polizeiliche Maßregeln, Entziehung des Postdebits, des Gewerbebetriebs rc. den Buch handel am Ende jeder gesetzlichen Unterlage berauben und unbarmherzig po lizeilichen Rücksichten opfern? Das Maß, mit welchem unter diesen Umstän den gemessen wird, kann unmöglich ein gleiches sein, und das Recht muß, selbst wenn die Regierung es nicht will, zur Willkür werden. So wurde eine Nummer des Neuen Elbingcr Anzeigers mit Beschlag belegt, weil in derselben ein KreuzzeitungSartikel, in welchem von den Millionen Menschen die Rede ist, die sich täglich von ihrem ärmlichen Lager erheben, ohne zu wissen, woher das tägliche Brot nehmen, ohne alle weitere Bemerkung ab gedruckt war. München, 15. Nov. Die amtliche Neue Münchener Zeitung schreibt: „Wir haben die Thalsache der von Seiten der preußischen Regierung erfolg ten Kündigung des Zollvereinsvertrags unsern Lesern bereits mit- getheilt (Nr. 583). Wir sind heute im Stande, jener Mittheilung noch beizufügen, daß die preußische Negierung sich zugleich bereit erklärt Hal, we- gen Erneuerung des Zollvereins unter den Modifikationen, welche aus dem zwischen Preußen und Hannover am 7. Sept. d. I. abgeschlossenen Ver trage über die Vereinigung des Steuervereins mit dem Zollverein und den gesammelten Erfahrungen hervorgehen, in Verhandlung zu treten, und daß sie angemessene Vorschläge zur gründlichen Erledigung anzunehmen geneigt sei. Es ist zu diesem Ende an die sämmtlichen Zollvereinsregierungen Ein ladung ergangen, in den ersten Monaten des kommenden Jahres Bevoll mächtigte nach Berlin zu schicken, um die betreffenden Verhandlungen zu beginnen und Verabredung zu treffen." Die Neue Münchener Zeitung er kennt zwar das Beruhigende an, das in dieser Erklärung liege, beklagt es aber doch, daß die preußische Negierung, um diese ihre Bereitwilligkeit dazu kundzugeben, den Weg der Kündigung des Zollvereins einschlagen zu sollen geglaubt habe. Der entgegengesetzte wäre der einfachere gewesen und hätte ohne allen Zweifel leichter und sicherer zum allseitig gewünschten Ziele ge führt. Ihrer Ueberzrugung nach wäre der Gefahr der Zersplitterung und Zerklüftung vollkommen vorgebeugt worden, wenn man, im gemeinsamen Zusammenwirken auf den Grund der Zollvereinsverträge und treu festhal tend an deren Bestimmungen, zu der durch eine Erweiterung des Vereins vermittels des Beitritts neuer Glieder nothwendig werdenden Revision seines Tarifs geschritten wäre, zu welcher die Hand zu bieten die Zollvereinsregie rungen Wiederholt schon ihre Bereitwilligkeit erklärt hatten. Nachdem nun aber einmal ein anderer Weg eingeschlagen sei, könne man nur wünschen, daß es gelingen möge, mit Ueberwindung der Schwierigkeiten und Gefah ren, die er bietet, auch auf diesem zum gewünschten Ziele zu gelangen. «München, 16. Nov. Seit gestern geht das Gerücht, es würde fol- gender Wechsel im Ministerium eintreten. Der bisherige Justizmini- ster v. Kleinschrod, dessen Krankheit von Tag zu Tag seine Freunde be sorgter um sein Leben macht, würde definitiv aus dem Ministerium treten. Dagegen würde der bisherige Cultusminister v. Ringelmann, den die mäch tige klerikale Partei schon längst dieser Stellung enthoben wissen will, das Portefeuille der Justiz übernehmen und Frhr. v. Schrenk zum Cultusmi nister ernannt werden. Frhr. v. Schrenk, gegenwärtig Regierungspräsident in Regensburg, soll bereits hierher berufen sein. Es ist dies derselbe Schrenk, der in den letzten Zeiten des Abel'schen Regime das Justizministerium inne hatte und mit Abel das bekannte Memorandum wegen der Lola unterzeich nete, was damals die Entlassung des Gcsammtministeriums zur Folge hatte, worauf das sogenannte Ministerium der Morgenröthe (Zu-Rhein, Maurer, Zenetti) die Verwaltung übernahm. Daß Hr. v. d. Pfordtcn sein Mini sterium durch einen der treusten Anhänger des Abel'schen Systems com- pletirt und verstärkt, nimmt Niemand Wunder, da erstlich die äußerste Rechte, die wegen Zurückweisung der bischöflichen Fodcrungen im Stillen grollt, dadurch aufs neue gewonnen wird, und zweitens, da ein so Getreuer wie Schrenk dieser Partei gegenüber, ohne auf gefährlichen Widerstand zu stoßen, thun darf, was einem Pfordten oder Ringelmann sehr verübelt wer den dürfte. Die etwaige Verschiedenheit in den Bestrebungen zwischen den bestehenden Ministern und den neu zu ernennenden kann aber auch nicht
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