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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.10.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-10-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186810202
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18681020
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18681020
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-10
- Tag1868-10-20
- Monat1868-10
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.10.1868
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. ^0 294» Dienstag dm 20. October. 1868. Bekanntmachung. In der Johanni-Arche kann wegen Herstellung der Heizvorrichtungen von jetzt ab bis zur Vollendung der Arbeiten weder Gottesdienst gehalten werden, noch sonst eine kirchliche Handlung stattfinden. Der Gottesdienst wird während dieser Zeit, jedoch nur für die Hospitaliter,, im Betsaale deS Johanni-Hospital- gehalten. Leipzig, am 19. Oktober 1868. Die Kirchen-Änspection. * Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. — vr. Lechler. I)e. Koch. Schleißner. Holz-Auktion. Freitag, den 2S d. M, sollen Vormittags von Uhr an in Burgauer Revier, und zwar im neuen Flmh- graben in der Nähe der Leutscher Brücke, ca. 2VV Abraumhanfen gegen Anzahlung von 1 Thaler für jeden Haufen und unter den übrigen, im Termine durch öffentlichen Anschlag an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meist bietenden verkauft werden. Leipzig, am 16. October 1868. DeS RathS Forftdeputation. Das Lchumaun'sche Atistuugshaus wird noch vor seiner Errichtung mit einer Differenz zwischen Rath und Stadtverordneten eingeweiht. So mindesten-sollte man glauben, wenn mau hört, daß der Erstere den 17. October einen Bericht darüber per Courier an die königliche KreiSdirection sendet. Schu mann hat bekanntlich 30,000 Thlr. der Stadt vermacht, um ein Hau- zu bauen, dessen Wohnungen zu einem billigen Preise an Familien auS gewissen angegebenen Ständen zu ) z deS Mieth- werthS vergeben werden sollen. Der Bau soll nach einem Jahre (d. i. ultimo October d. I.) beginnen und binnen einem Jahre vollendet werden, bei Verlust. Die Stadtverordneten haben die- Legat angenommen, Rath und Stadtverordnete sind daher gebun den, die Bedingungen de- Testament-, welche mit diesem ein Ganze- bilden, zu befolgen und einzuhalten, wohl oder übel, dies ist Sache der Redlichkeit — und zwar bis auf- Kleinste zu be folgen. Nun legte der Rath den Stadtverordneten einen Plan vor, nach welchem die Familien größere LogiS erhalten würden, als da- Testament will, und die daher auch werthvoller find, als vor dem Testator nöthig ist. Die Stadtverordneten beantragen aber, von der Länge de- Gebäude- 20 Ellen hinwegzunehmen und dagegen eine große neue Etage aufzofHen. Wozu nun dies? Wohnt man nicht unten eben so gut, ja noch bester? Da- Hauptmotiv ist: e- wird da durch erreicht, daß vier Familien mehr Wohnung erhalten können. WaS für einige Familien gut und löblich, eine Wohlthat ist, warum 5 Tage, wenn sonst die Stadtverordneten dann ihm nicht, wie röchst wahrscheinlich, ein Vertrauensvotum sogleich gegeben hätten, la der Rath glaubt, er müsse erst ein Concurrenzauöschreiben für den Bau erlassen. Wtll und muß der Rath den Bau für ultimo October, so kann er ihn durch da- Bauamt anfangen lasten, inso weit der Plan auch durch Hinwegnahme der 20 Ellen Brette nicht geändert wird. Der Stadtverordnete Joseph sagte hierüber, diese- Anfängen müsse weit entfernt davon sein, eS als ein Mittel zu benutzen, sagen zu können: die Bedingung de- Anfang- ultimo October sei erfüllt; dieser Anfang müffe eine Wahrheit sein, mit allem Ernste zugleich als eine Fonführung bi- zum Ende de- Ganzen verstanden werden; aber ehe noch da- Bauamt mit der Grundmauer weit vorgerückt sein werde, würde auch Einverftändniß zwischen Rath und Stadtverordneten darüber da sein, ob 4 Familien mehr oder weniger nicht der Wohlthat theilhaftig sein sollen? Der Raum ist jedenfalls dem Testamente entsprechend, und eS kann daher gar nicht einmal ein Borwand gefunden werden, um den Stadtverordneten - Antrag zu perhorreSciren. Mit dem Rathe, der auch dies noch nicht gethan, sondern dem nur die Zeit zu kurz ist, um etwa- Andere- zu thun, al- sich in De- muth, ja in Willenlosigkeit dem Spruche einer außerhalb beider Collegien stehenden Person zu unterwerfen, besteht daher noch keine erkennbare Differenz. Wenn er in der Sache gegen den sich ausspräche, also etwa sagte: Wir wollen die Ver- Antrag eine Wohlthat zu vergrößern und zu erweitern. Äst die- geaen den Willen de- Testator-? Sollte dieser eine so kleinliche, mißtrauische Seele gehabt haben, daß er gewollt hätte: Wohlthat an 12 Familien, ja da- geht; aber an 16? Bei Leibe nicht! das ist de- Guten zu viel! viel zu viel! Oder: wenn die Stadtver ordneten die Urheber dieser Vermehrung würden, wie leicht könnte e- einem von denen nur in der 4. Etage eiufallen, ihnen im Herzen ein Davkgefühl nachzutragen? Hier nun wäre eS der Zeitpunct gewesen, wo ein Mllen-vertreter de- Verstorbenen sein guoä non! dazwischen gerufen hätte im Namen de- guten Namen- seine- Testator-. ES'kann nicht gesagt werden, daß der Stadtrath etwa die Aus dehnung der Wohlthal nicht wolle; er hat sachlich sich nicht über diesen »»trag der Stadtverordneten au-gesprochen, sondern nur erklärt, daß er bei der Kürze der Zeit einen Beschluß nicht fassen könne. Die Stadtverordneten haben im Au-schuß »/i Stunde gebraucht, lassen wir dem Rathe Stunde mehr Zeit, also eine ganze Stunde, so hat er einige 100mal mehr Zert, al- er braucht. Hat er aber einmal in der Sache sich zustimmend erklärt, so ist er in 3 Minuten mit den Stadtverordneten einverstanden, denn da- bloße Au-arbiiten der Anschläge und de- Plane- kostet etwa !pr mehrung der Wohlthat an 4 Familien nicht, denn e- darf den Leuten nicht zu wohl werden ; — oder im Rechte zu solchen Ver gebungen liegt eine große Verlockung zu dem nichtsnutzigen Be günstigung-Wesen, daher sie so eng als möglich gehalten werden müssen, denn auch im Rathe schleicht menschliches Blut, — dann läge eine Differenz vor. Allein der Rath hat die- nicht gesagt, Much der Selbstanklage gar nicht gehabt, r Stadtrath ohne Verwilliguny der Stadt verordneten jetzt Concurrenz ausschreibt, ohne Berwrüiguna der Kosten durch die Stadverordnelen (während er sonst den hierauf, gerichtete» Anträgen der Stadtverordneten Widersprüche entgegen- etzte), so gut er den Stadtverordneten sogar vie vorhandenen Pläne und Anschläge vorenthält und ihnen, den unentgeltlich ar beitenden Bürgern, die Zumuthung zu stellen mit der Bescheiden heit verträglich hält, 60 Mann stark hinauf 2 Treppen auf- Rath- uS zu marschiren, um in enger Dachkammer eine Prüfung der nschläge vorzunehmen, kann er auch alle- Andere gegen die Stadtverordneten thun. ES ist die- nicht- Andere-, al- da- Geld zum Bauen zu nehmen, wo eS zu finden (ä la BiSmarck), ohne die Stadtverordneten dazu zu fragen. Wollten diese aber ohne enntniß der Kosten, ohne Prüfung de- Plane- und der An lage die Kosten blind hinein verwüligen, so würden sie damit ^ennen, daß sie gewissenlose Leute wären. ES ist ein Dritter, der den Conflict macht und bringt. Hoch zu Rosse mit verhängtem Zügel stürmt er heran und eröffnet un> gewinkt seine Willensmeinung. Da- ist der Au-leger de- Testa*
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