Erscheint (in Verbindung mit den »Nach richten aus dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., für Nichtmitglicder 20 Psg.. für Nichtbuch händler 30 Psg. die drcigespaltene Petit zeile oder deren Raum. für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^»82. Leipzig, Freitag den 10. April. 1896. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Im Anschluß an Punkt 5a der im Börsenblatt Nr. 78 vom 4. April ds. I. abgedruckten Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung: Die Hauptversammlung wolle beschließen: Die Bestimmungen über die Verwaltung der Zeitschriften des Börsenvereins werden aus Grund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. April 1893 mit den vom Ausschuß für das Börsenblatt vorgeschlagenen Abänderungen nach K 38 der Satzungen endgiltig genehmigt, veröffentlichen wir nachstehend den Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen über die Verwaltung der Zeitschriften deS Börseuvereins. Souderabdrucke sind von der Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig (Deutsches Buchhäudlerhaus) zu beziehen. Leipzig, den 6. April 1896. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Arnold Bergstraeßer. Or. Max Niemeher. Wilhelm Volkmann. Johannes Steitner. Emanuel Neiuicke. Carl Engelhorn. a) des deutschen Buch- und Lundkarteuhandels (täglich); b) des deutschen Kunsthandels (in der Regel monatlich); o) des deutschen Musikalienhandels (in der Regel zwei wöchentlich). 2. Verzeichnis der künftig erscheinenden Neuigkeiten, welche in der gleichzeitig erscheinenden Numnicr des »Börsenblattes« zum erstenmale angekündigt sind, sofern nicht der Verleger die Aufnahme in das Verzeichnis ausdrücklich verbietet. 3. Verzeichnis wichtiger Neuigkeiten des ausländischen Buch handels (in der Regel wöchentlich; nach dem Alphabet der Verleger geordnet). 4. Verzeichnis von im Auslande erschienenen Uebersetznngen deutscher Verlagswerke mit Angabe des ausländischen Ver legers und wenn möglich mit Angabe des Verlegers der deutschen Ursprungswerke. 5. Gesetze und Verordnungen, Urheberrecht, Buchhandel und Presse betreffend. 6. Verzeichnis der neu erschienenen bnchhändlerischen Hilfsmittel, soweit sie der Redaktion eingesendet und nicht nur für den inneren buchhändlerischen Verkehr bestimmt sind. 7. Verbote von Büchern rc. 8. Aufsätze und Mitteilungen aus dem buchhändlerischen Ge schäfts- und Vereinsleben, der Geschichte des Buchhandels, der Gesetzesknnde, dem Buch- und Druckgewerbe, sowie über die den Buchhandel berührenden Vorgänge auf dem Gebiete von Schrifttum, Wissenschaft, Kunst und Presse, soweit diese Mitteilungen sich für die Oesfentlichkeit eignen. 9. Personalnachrichten, l O. Anzeigen. Beilagen werden nicht angenommen. DretundlechMlei Jahrgang. Bestimmungen über die Verwaltung der Zeitschriften des Börseuvereins. 8 i. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig giebt zwei täglich (mit Ausnahme der Sonn- und Festtage) erscheinende Blätter heraus: ein öffentliches und ein nur für Buchhändler bestimmtes Blatt. Das öffentliche Blatt heißt »Nachrichten aus dem Buch handel und den verwandten Geschäftszweigen«; das nur für Buchhändler bestimmte heißt »Börsenblatt für den deut schen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige«. Der Börsenverein übt sein Verlagsrecht aus unter der Firma: »Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig«, unter Hinzufügnng des Namens des jeweiligen Geschäfts führers. Dir Nachrichten. 8 2. Die »Nachrichten« sollen die Interessen des Buchhandels und der verwandten Geschäftszweige gegenüber der Außenwelt in möglichst umfassender Weise und in vornehmer Form vertreten. Der Inhalt des Blattes ist folgender: 1. Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten (nach dem Alphabet der Verleger geordnet):