Erzgebirgischer Vollssreund. Tage- unv ÄmtsktaN für die Gerichtsämter Grünhain, Johanngeorgenstadt, Kirchberg,, Schwarzenberg und Wildenfels; so wie für die Stadträthe Alle, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Kirchberg, Lößnitz, Neustädtel, Schwarzenberg, Wildenfels und Zwönitz. Dienstag, dm IS. Jamar. I«»«. Vrai» vittttMirlich 18 Ngr. — Jnseraten-Annahme für die am Mknd rrschrinrnde Nummer bi« Vormittaft« 11 Uhr. HolzauctionS-Bekanntmachung. Im Bachmannnfche« Gasthofe zu Neudorf sollen den 1. Februar 1864, Vormittags halb 10 Uhr, die nachverzeichneten, im Bezirke „Sachsengrund" des Neudorfer Forstreviers aufbereiteren Hölzer, als: 1038 fichtne Stämme, von 54 bis 13" Mittenstärke, 2917 „ Klötzer, 6 bis 19 " oben stark, 45 kieferne dergl., 6 bis 13 " oben stark und " 1734 Klftrn. fichtnes Scheitholz, . einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und pyler den vor Beginn der Auktion bekannt zu »rächenden Bedin gungen an die Meistbietenden versteigert werden. W,r diese Hölzer vorher besehen will, hat sich an den Herrn Oberförster Hildebrand in Neudorf zu wenden Her auch ohne Weiteres m den genannten Waldort zu begeben. , , . Königliches Forstverwaltungsamt Annaberg, am 15. Januar 1864. « ! - ,, von Götz. Mehnert. Subhaftation und Auction. ErbtheilungShalber sollen am 2. F e b r « a r L 8 6 L, Bormittags II Uhr, die zu Karl Friedrich HeimboldS in Lößnitz gehörigen, auf kolium 975 de- Grund- und Hypothekenbuchs für Lößnitz einge tragenen Immobilien, nämlich Wohn- und WirthschaftSgebäude Nr. 823 und 831». deS Flurbuchs Abth. ü und die Flurstücke Nr. 830, 831 d., 845 und 877 des Flurbuchs Abth. v, welche zusammen am 29. Deeember 1863 bez. 9. Januar 1864 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3510 Thlr. - - - - gewürdert worbe» sind, unter den im Ter»,ine bekannt zu machenden Be dingungen an Ort und Stelle an den Meistbietenden verkauft werden. Jngleichen soll < > * am L Februar 1 8 8 L und bez. folgende Tage von Vormittag- 9 Uhr an das zu demselben Nachlasse gehörige Mobiliar, Vieh und die Ernt« in der Heimbold'schen Wohnung gegen baare Bezahlung versteigert werden. Ein« ungefähre Beschreibung der Grundstücke, sowie das Verzeichniß der zu versteigernden Gegenstände find an Amtsstelle einzuseben. Lößnitz, am 12. Januar 1864. Fürstlich Schönburg'sches Iustizamt Stein allda. Ficker. Nebel, Actuar. "" Bekanntmachung. Auf Anordnung der König!. Kreiövirection zu Zwickau wird die sub D nachstehende , Belehrung über die Lebensgefahr durch Kohlendämpfe und über die Mittel ihrer Verhütung wiederholt bekannt gemacht: i G Noch immer kommen BetäubungSfälle, nicht selten mit tödtlichem AuSgange vor, welche durch gehörige Vorsicht bet der Be handlung der Stuben- Und Backöfen hätten verhütet werden können und allein dadurch herbeigeführt werden, daß die bei dem Verglimmen der Kohlen entstehenden schädlichen Dämpfe stch in die bewohnten Räume verbreiten. Diese Dämpfe, Kohlendunst oder Kohlendampf genannt, sind unsichtbar und meistens auch für den Geruch nicht bemerklich, aber eben deshalb um so gefähr licher, während der gewöhnliche Rauch sehr bald durch den Geruch und durch die beißende Empfindung in den Augen bemerkt wird. Der Kohlendunst oder Kohlendampf ist ein Gemenge sehr verschiedener Luftarten und entsteht, wo Brennmaterialien un vollständig verbrennen (glimmen, schwülen), daher bei ungenügendem Luftzug« und bei zu geringer Erhitzung der Brennstoffe. Die-geschieht 1) bei Kohlenbecken, weil durch den langsamen Abzug des Rauches und durch die über den glimmenden Kohlen sich bil dende Aschendecke der Zutritt von frischer Luft sehr behindert wird; 2) in Stuben- und Backöfen, wenn durch das Schließe» der Klappen oder durch Verstopfung der Züge mit Ruß da» Abziehen der schädlichen Lust verhindert oder durch festes Schließen der EinfeuerungSthüren und der Thüren de» Afchsnfalle» der Zutritt kalter Luft während deS Brennens abgehalten wird;