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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 14.12.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-12-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19011214014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1901121401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1901121401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-12
- Tag1901-12-14
- Monat1901-12
- Jahr1901
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 14.12.1901
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Serugsgedildr: -ierteltLirNA z Vtt ro P',.: dar« die »»V, «5 Dte ,D«»>dn»rt>!a<Iir auen" »tt<- -in»» >«,»« «in>n>o di» v».!»ll , ", L>»sd»n und d« »-iidtt»» Um««d>>n->. wo di» Autraumia durch »io»»» «oin, oder HommNIionLrr «Nolai, «rdan»n da« Itlau an We<b»i»ng»n. die nicht aui Lona oder fteierm»» i»I«»n. w uoei Lkkilau',ad»n Ad»»»» und Ac»r,»«» M,»„»itr. Für Riichiab» evm»iandt»r LLrttt- killt» lrm» Vewawindtra. I ^ ft«rnt»r»>dani»liil,: «»11 «r. U und «r L0«». Lelearamm.Adrett«: 1856 - ««chrichte» »r«»»«». Ii L e». Nafli«i^nzat«n str. <te« KNaixi, vv» b.inr.vtiivricitut »»»-«m«!«-,,, Astmirti« 2. Hauvt»G«s vättSttelle: Martenitr. ist kmj!Wn8Ls!L»ir!e!!f. ItoeitR^tn. 20. i! «L Elicdtvaaken.: p Iü«>»I»«tl«n Io all«n I'«^Ii,I«U»n. l Z?rieär. LreiS L LoLii, ösorxxlLtr 9. z i Hrl»la»rckio < ! Llappsrr . ^ blattvn > ! «rag- ^ i Sotillürs ^ Miaren k kuttsr / l s Kiemen aus - » 2 ^ sertixt in s a, ! k. Wlllö r Ostolidoli ^ ^ sei'iIIiizlillLli'. IZ. ö. ^Sflliltift t-mne nMkfflcde ^"^'7 ÜSatkeT«!'ttitNS ^Utstist». VI»u ^ ItkEß'l! u. tt.'V. l'. t WW «W» /<u QO. litt. 2DO ttvcl 310 l'1. ii« >'<p E . Null»«,,».,»«. ^ i* kinti u.-'jrit»v.'-.'-k. l'ck. VvrLävkaltvr tür lisrroo. llnmen uns llinclar. Ivl« I»t, >»«»«> o«->» uock äunsvnil bei Harren nnä tzlmtian Nio llEa- trtllrar sraatranü. rum kstani« ron :k—Hllc. Ktal-n vor- Mtkie k">m Voriarttk-sr. Sanelie^tnl »all Orttiopä,! k«. n. Wemkeliiieli 8KN.. ^2l-!snmn85e 2^. Nr. 346. -piknel: Refoim der Geldstrnse. Hosnachrichtcn. Landtag. Leipziger Wollkämmerei. WeihnachtSschan, Gerichtsverhandlungen. Muklnnaßl. Witterung: Trübe. veränderlich. ! I Ulit dem Z. Iaimar beginnt die F Bezugszeit auf das erste Vierteljahr IY02. M Var Bezugspreis rür vreaden und die Vororte » Slasewip. Löbtau, Plauen und Trachau betrügt bei » Zustellung durch unsere Loten I 2 Mark 5,1 sssg. > Line Lrneuarung der Lestellung seiten» der bisherigen — Beziebar ist nicht erforderlich, da die „Dresdner Nachrichten" ohne Unterbrechung weiter geliefert werden. Vir „Dresdner Nachrichten" sind das einzige Llatt in Dresden, welches in Dresden und den Vororte» DM- Läglich zwei Mal erscheint. Aein anderes Dresdner Llatt ist daher im Stande, seine keser über all, rvict>tigen Vorgänge gleich schnell zu unterrichten. «rlchSNovelle drr „Dresdner Duihrtchten" Narienstraße äst. Unnslimestellen kür Unreigen u. gerugrdeLtellungen: Grosze Alostergasse 5, Johannes PLßler, WMrast. - 's »i.lich; rlSiNG.brLckcrstrast« 39, Fritz Gilbers, Gruuaerstraste ,7. Georg waaner; Ecke piklnitzer- und Albrechtftraste. Albert Raul: Sachsen-Ullee 10, Lrdmann kiindorf; ZSllnerstrahe ,2 Okcke Striesenerstraste), Mar Roll: Ublandstrafte >7, Otto Bis-boff; Schäkerstraste 65, Gustav Levler; in Vorstadt Pieschen: Bürgcrstrahe 11, Oswald.sunkc; „ . Striesen: Lilenburgerstrahe 7, O. Pilz, . , „ ivittendergerstrahe 35. 71. Frever; „ » Tracizenberge: Grohenhainer,»raste NI, R. und 7l. Mertig: „ Slasetvih: Tolkerriherstraste 2. Seinrich Niedling: „ Löbtau: wiirdrufferstraste 1. L. A. Götze: „ Ueiseniiherstraste 5i. Arthur Schmidt: „ Plauen. Aircbstraste l und Ueiseivitzerstraste 2e, Arthur Mattbaes; in ?iöhschenbroda: Babnhofstraste 12. Tb k>enfeshoren (Ld. A. Trapp:: in Langebruck: vreednerstrastc. Otto Jansen: » Lauza: Bei der neuen Schule, Otto Jansen: , Loschwih: Friedrich lvieckltraste 1. A. Träger; . Müaein: herinannstraste 1. Paul Tbirl«; „ Potschappeit vresdnerstraste 15. T, Lngelmann Nächst. (Inh. kians Tckbardtl; , Radeberg: Nlarkt 1«. Otto Jamen: » Uadebeui: vabnbosstraste «>. w. Keil: „ Tharandt-, Eduard Detlefsen. Zur Reform der Meldstrafe. Die Bestimmungen über die Geldstraie stellen einen der wtmdeilen Punkte des deutschen Rejchsstraige'etzbiicheS dar. Nicht zwar als ob die Geldstrafe als solche überhaupt zu verwerfen wäre: zu einer solchen Anschauung bekennen sich vielmedr wohl ausschließlich die Anhänger derjenigen politischen Richtung, denen eS um die Ausstellung möglichst radikaler Forder ungen aus allen Gebiete» zu Ihm, ist. um damit die Gunst der Masse zu umschmeicheln und den tendenziösen Eindruck zu er wecken, als seien gegenwärtig alle unsere Errichtungen lediglich auf den .Klasicnttaat" zugewitzt und vom „Kastengeist," beherrscht. Lu wird von dieier Leite auch mir Vorliebe behauptet, die Geld strafe bedeute lediglich ein Privileg, ei» besonderes Vorzugsiccht der Begüterten und mülir deshalb ganz beseitigt werden. Ter völligen Abichastung der Geldstrafe stellen sich indessen so schwer wiegende Bedenken entgegen, daß die Rechtsordnungen aller civili- »rten Volker den vermögenSrechllichen Eingriff der staatlichen Ltwsgewalt als Beilandlheil des Strafrechts beibehalten haben und wobt auch auf ablehbare Zeit beibehalten dürsten. Einmal er cheineu zahlreiche Vergehen unter Berücksichtigung oller Um stande des einzelnen Falles in der Thar durch eine bloße Geld buße so ausreichend gesühnt. daz> es über den staatlichen Straf- zweck mit unverhültnißmößiger Härle hinausgehen biege, wollte luer das Gesetz schlechtweg das herbe Strasübel der FrriheitS- t«raubu»g verhängen. Außerdem aber ist doch auch zu bedenken, daß die Verhängung von Geldstrafen nicht blos den Staatssäckel Ml. sondern gleichzeitig dir wohlthätige soziale Wirkung einer Verminderung der Zahl der Strafgefangenen und der Erkaltung der Arbeitskraft der Verurtheiltea für daS Nationalvermögen und die Familie auLüdt. Wird sich eine vernünftige Strafrecht-Politik aus diesen Erwäg ungen grundsätzlich für die Geldstraie entscheiden muffen, so liegt ireilich aui der anderen Gest« dem Gesetzgeber di« Pflicht ob, daS eben seiner vermögenSrrchtltchen Natur noch heikle Strafmittel so auSzugestalten, daß Ihm ein iozial gerechter «d auSgkrichender Lhawver verliehen wich. In der nicht genkiqenden Berücksichtig ung gerade des sozialen Moments liegt die Schwäche der gelten den Vorschriften unseres Strasgesetzbuches. Unsere heutige Geld strafe ist nämlich weiter nichts als eine reine Gekdforderung des Staates gegen eine Privatperson, begründet durch rechtskrästigrs richterliches Erkenntnis,, die in derselben Weise vollstreckt wird, wie jede andere Geldiordernng. und die Ebre des Bernrtheillen unberüdrt läßt. Der rein vrivatrecbtlichen Auffassung der Geld strafe entspricht es auch, daß sie iogar durch Ausrechnung beglichen werben kann, sofern mir beide Forderungen bei einer »nd der selben Gerichtskassc begründet sind, sowie ferner, daß der Per- urlbeilte die für den Fall der Mchtbeitrcibiing erkannte Freiheits strafe dem Staate gewissermaßen „abkansen" kann, indem er den noch nicht .abarieffenen" Dheil der Geldstrafe in Baar erlegt. Am schärfsten tritt die soziale Begriffswidrigkcst unseres gegen wärtigen Systems darin hervor, daß die Anklagebehördcn mehrfach mit Erfolg versucht haben, die Bezahlung einer erkannten Geld strafe durch einen Dritten als „strafbare Begünstigung" des Ver. gebenS, wegen dessen die Verurthellung erfolgt ist. zur Ahndung zu bringen. Wie ungerechtfertigt eine derartige Rechtsansicht ist. erkennt man deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, daß beispielsweise Jemand, der wegen BetmgS vernrtheilt worden ist, doch nicht gehindert wird, die Geldstrafe nuS eben den Mitteln zu zahlen, die er llck aus unerlaubte, unlautere Weise erworben bat. WeSbalb also soll einem armen Verurthrilten verwehrt werden, sich seines Kredits und seiner guten Freunde zu bedienen, um mit deren Hilfe die Strafe zu erlegen? An Vorschlägen die bezwecken, die Geldstrafe den modernen Vor stellungen von einer Strafe bester anzupasten und sie mehr mit dem son stigen sozialen Charakter unserer Gesetzgebung in Einllang z» bringen, bat rS nicht geiehlt. Neuerdings beschäftigt sich der Kieler Rechts anwalt Dr. Friedrichs in der hannoverschen Iuristenreitschrift „DaS Recht" mit dem Gegenstand und stellt folgende Forderungen aus: l. Die Geldstrafe niuü dem Vermögen de? Angeklagten angepgßt »rin. Diesen Grundsatz möglichst zu befolgen, haben zwar die Gerichte schon heute de» guten Willen: sie brthätigrn ihn aber in recht unzureichender Art, indem der Angeklagte nur eine unverbindliche Erklärung über die Höhe seines Einkom mens und Vermögens obzugeben bat. ES müßte daher das er kennende Gericht angewiesen werden in icdem auf Geldstrafe lautenden lkrtbeilc anzugeben. wie hoch er das Vermögen des Angeklagten schätzt, und zur Hcrbeisn'nung einer solchen Schätzung müßte eventuell auch das Steuergeheimnis, dem Gerichte gegenüber vreisgegrven werden. Auch müßte man eine nachträgliche Korrek tur des Stra'moßes zulasten, wenn sich hinterher herausstellt. daß das Gericht sich bei der Festsetzung des Vermögens wesentlich geirrt bot. 2. Die Geldstrafe ist grundsätzlich nicht in einer Summe sondern in wöchentlichen oder inonallichrn Raten auszuerlegen. deren Tilgung sich bei nicht ganz leichten Delikten über eine längere Zeit hin erstreckt. Hierin liegt ein wichtiger sozialer Aus gleich : dem Armen wird die Abtragung auch von großen Strafen ermöglicht, weil die einzelnen Raken ziemlich klein bemessen werden können, und der Wohlhabende wird längere Zeit hindurch an die Verwerflichkeit seines Verhaltens erinnert. Die Geldstrafen müssen von dem Verurtheillen persönlich an genau bestimmten Tagen und Stunde» an der in jeder Gemeinde einzurichlenden Hebungsstellc abgeliesktt werden. Der Erheber bekommt von der Gerichtskassc wöchentlich ein Verzeichniß der bei ihm einznzahlen- dcn Simse». Zur bestimmten Stunde ruft er die Zahlungs pflichtigen auf und nolirt hinter ledcm Namen, ob der Schuldner bezahlt hat. ohne Geld gekommen ist, sich wegen Krankheit hat entichnldigcn lasten oder ganz auSgebliebcii ist. Bei den Erkrankten wird die Geldstrafe nach dem Termin in der Wohnung ghgeholl, die Arbeitslosen bekommen den Auftrag, die Rate zu einer wäleren Zeit nachzuzahlen, die Unentschuldigten werden von der Voll- ilreckunySbehörde zu einer kurzen Freiheitsstrafe vernttheilk. deren Art und Dauer im Erkenntnis; voraus bestimmt ist und die durch keine Geldzahlung wieder abgetanst werden kann. Nur durch diese Art der Vollstreckung, meint de: Urheber der Vorschläge, wird die Geldstraie zu einer wirklichen Strafe, zu etwas Anderem als der bisherigen rein privatrechtlichen Vcnnögcnsfordcrung. l. Wenn mehrere Geldstrafen gleichzeitig zu verbüßen sind, so »ins; eine Gelammtstmic gebildel werden, deren Betrag mit den Verhältnissen des Angeklagten im EiuNcmge Ilehi. Das zweite Hnnpiiibcl. an dem nwere heutige Geldstrafe krankt, ist ihic mcchani che Vrranickniig mit einer evcntiiellen Freiheits strafe. die für den Fall verhängt wird, daß die Geldstrafe nicht beizutrciben ist. Nach gesetzlicher Voiichritt soll bei Verbrechen und Vergehen ein Betrag von,"> bis :>, 13 Mark einem Tage Freiheitsstrafe gleich fein. Diese Bestimmung wird »un aber durchgängig in einer Weite gedgndhabl, das; sie das unsoziale Wesen der Geldstrafe noch verschärft und der Meinung, die Geld strafe sei eine Bevorzugung der Begüterten, weiter Vorschub leistet. Mangels einer gesetzlichen Anordnung hat sich nämlich der Ge brauch hernusgeblldet. daß die Gerichte einfach nach dem Tages verdienst oder dem Wohlstände eines Angeklagten die Elnzetkätze abstuken. so daß beispielsweise bei drei verschiede» bemittelten Angeklagten, die wegen desselben vergebens zu einer Geldstrafe in gleicher Höhe vernrtheilt worden sind. solgeicheS Ergebnis: heraus» kommt: Bei dem am wenigsten Bemittelten wird die Geldstrafe könnt«»» ne-»»vei. »an II-12 iltu- «oinrirbettd^l 4^. De;eliit»er 1Ü01. nach dem Satze von 3 Mark, bei dem nächst Höhere» von 10 Mark und bet dem Höchsten von 18 Mark für den Tag in Freiheitsstrafe nmgerechnet. ko daß also der Aennstc um schlechtesten, der Reichste am besten fährt, indem er gegebenen Falle» si'ir das gleiche Bei gehe» die kürzeste Freiheitsstrafe zu verbüßen har. Der hierin liegende Mißstand tanii nur dadurch gründlich beseitigt werbe», daß man von der Eoentualstrase (die für unentichnldigtes AuS bleiben im Ratenzahlungstermin vorgeschlagene kurze Freiheitsstrafe soll nicht die Geldstiase enetzen. wndern trägt de» Charakter eine: selbstständigen UngehoriamSstrasel überhaupt absicht und der Geld strafe dadurch erst die ihr gebührende bedingungslose Eigeneristenz glebt. Geräth der Vernrlheilte in Verhältnisse, die ihm die Abtragung der Geldstrafe voraussichtlich ans absrdbare Zeit un möglich machen. >o ist er von AmiSwege» zu, »ngemeoenen Arbeits leistung für öffentliche Zwecke vis zur Erledigung der gerichtlicher- Forderung anzuhalten, jedoch ohne ionstige Beschränkung de, persönlichen Freiheit. Nur bei hartnäckiger böswilliger Ver weigerung einer solchen Arbeitsleistung ist zu der nachträglichen Festietzung einer Freihettsstraie zu »chreilen, die unter Berücksichtig ung der bereits erfolgten Ratenzahlungen und der besonderen Um stände des Falles auszuwersen ist und keinesfalls durch die Zahlung der Geldstrafe abgetanst werden kann, 'andern unbedingt verbüßt werden mug. Durch die Verhängung einer solchen Freiheitsstrafe wegen Böswilligkeit wird dann zugleich die früher erkannte Geld strafe erledigt, was im Unheil anszuspreche» ist. Die vier angedeuteten Gesichtspunkte Wien der wohlwollenden Prüfung des Leiters des ReichSiustizamtes für die bevorstehende allgemeine Revision des Reichsitrafrechts empfohlen. Neueste Drahtmeldungen vom 13. Tczemt>cr illiactits eingehende Depeschen befinden sich Leite 4.1 Berlin. fPriv.-Tei.) Die „Pos!" kann miithcilcn, daß die .st aiserin sich in letzter Zeit schon bedeutend erbost habe. — Ter Großfürst-Thronfolger von Rußland trifft erst Sonntag Abend in Berlin ein. wo ikn der .stoijer empfangen wird, um ihn nach der Wildvarkslalion zu gelesten. Auf dem Babnhof Friedrichstraße finde! großer Empfang »all. Für Montag ist ein großes Diner zu Ehren des russischen Thronfolgers in Aussicht genommen. — Die Kommission für Arbeiler- sia »rsiik bat gestern den Ausschuß beauftragt, emcn neuen .Frage bogen zur Untersuchung der Lage der Angestellten im Fleischcr- gewcrbe auszuarbeilen. In diesem sollen ». A. d»e Verhältnisse der Pferdeichlächlereicn berücksichtigt werden. — Tic argentinische Gcsandl'chast Ibeilt mit, da>, sic von ihrer Regierung direkte tele- l graphische Misthcilung erhallen habe, nach welcher sic im Stande l lei. zu venstaern, daß alle Namricöll» als übertrieben erscheinen, i welche bezüglich der im Augenblick schwebenden Streitfrag« zwischen der argentinischen Republik und Chile verbreitet werden und daß die argeistinischc Regierung hofft, diese Differenzen binnen Kurzem zur Zusrredendeit zu erledigen. Berlin. «Pnv Tel.! Nach der „Deutschen TgSztg." sitzen acht qttiiidsntzllchc Gegner des T a r i ien k w u r fs in der Koni mösio», während die übrigen 20 Mitglieder entweder »n All gemeinen ani dem Boden des Eiikwuris stehen oder bezüglich der biirdwiithschaftstcheii Zölle noch darüber hinaus zu gehe» cm: lckstoffen sind. Etwa 13 oder 16 Kommissivnsmitglieder dürften einer Erhöhung der landwirlhichuftlichen Zölle zustinnncn: ohne eine lösche Erhöhung würden nur ungcsähr 12 Bst lg lieber den Taui annehmen- BreSlain lVnv.-Tcl.j Wegen Verluste bei,Derrarm,! ia,ästen bar die .stanowitzer Dieniabrrl Lslar D Z .alv - zvnski u. Eo. die Zahlungen eingestellt. Die Passiven in- tragen st, Million, die Unlcrbilanz V« Million Mark. Essen a. d. Ruhr. iPriv.-Tel.I Hier verlautet, daß zwei rhcmstch--wcstiästscke Werke wegen eines bedeutenden Schrcnen- auslrags mii Japan verhandeln. Es joll sich angeblich uw 70000 Tonnen handeln, dock hört man, daß der gebotene Preß ein wenig lohnender ist, W ürzbnrg. Priv.-Tcl.' Iin Hose des hiesigen Gestnig Ra ' " uifies »a»d heute irnb die Hinrichtung dcS Ranbmördei Nowick! statt. Wien. sPriv.-Tcl.I Tic g-ncrn Abend nattaenobte zast reich besuchte P rotc st öc rla m m! u n g des Leopoldstädlc Deut'chen WMervcrcins wegen Beleidigung der öfterreicknsche- Arune durch Ebamberlain nah:;: eine Resolution an, in welch--: der "Vergleich Ebamberlain - über die Art der KriegMlir»::-; in Süda'ri'a mir jene, in Bo-nie» onf das Schärfste znrücka-- ti'icscn wird. Wien. Gegen den Professor der Phvsiologie Erner. den da Studenten iür den Urheber der neuen Ordnung des medizinischen Rigolvsirmc- halten, veranstalteten Stndircndc henke iw Physiologischen Instiinie eine Kundgebung und verhinderte» die Vorlesung. Das Wiener Obergerichl hat heute enttchreden. daß a! I l a l li o l i s cd e Ehen getrennt werben können. Graz. Slowenische Studenten überreichten dem Rektor de> dortigen Universität eine Denkschrift, in welcher sie die Ein richtung von Vorlesungen i» slowcnstcher Svracbe an der Graze, und Wiener Universität 'ordern. Der Reltor warnte die Studen ten vor agitatorischer Ausnutzung dieser Frage. Eine gleiche Den' schritt ist an die slowenischen Abgeordneten abaeganger. Budapest iPriv.-Tests Etwa taiffend Bnckeraelstst'eii er stürmten Abende- das staatliche Arbcstsvennitteliinns-Institn!. ves'en Bücher und Einrichtunaen zerstört wnrdrn. Di« Poliz nahm zahlreiche Verhaftungen vor Rom. sPriv.-Tcl.i Wie aus Navcrra gemeldet wird, vei- nrsacbt in dieser Provinz die Anwendung des neuen Baccelli- schen Mittels gegen die Maul- und Klauenseuche. daS in einer Einstritznng von Sublimat in die Sebnen befielst, zahireicve schwere Erkrankungen unter den behandelten Tliieren Rom. lPriv.-Testl Das Erdbeben in de, vergangenen Nacht wurde auch in Catania, Reggio di Calabria und Lenne verspürt und von den tetSmogrovvnchrn Instrumenten liier, str JSchla^ Florenz. Pavia und Padua, angezeigt. Brieten an? Lripoli? zufolge nimmt die Erregung der Tn«en- .-?"Lk!L :^l.. -IVIl '-slh H Ps-IkM
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