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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 05.02.1915
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1915-02-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19150205014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1915020501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1915020501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1915
- Monat1915-02
- Tag1915-02-05
- Monat1915-02
- Jahr1915
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 05.02.1915
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SS. Jahrgang. HL SS. »««rltljlhrl. sük »re«. .» bet «Igltch«wei. mPi^r.juü»K«n,<«, r»nn.>t.W<mt<ch«n nur r>i>N»I)2.L<>I0r., »uxch «»! elnmeit^k Zu- jieliun, durch die :,M <-tz»e«eI>e«M>. itu»I««d: cxsi«r- v^chchlnM«».«»»'.. Sch»«!« ».« Srl,.. ZlLliu, 7.!? Lire. — «ochdrua «ur Frettag, 5. Februar ISIS. Telegramm-Adresse: Rach richten Dresden. Kogvüiröet 188S Druck und Verlag von kiepsch L Reichardt in Dresden. Hauptgeschäftsstelle: Marienstraste 38/40. AnielLeNrOretse »«»Im« »n »Ich»v- »i«>ngen di» ixch« »Iltzr. «rr Sdrienstrab« » «u t l dt» >/,l Ubr. Di« «intz-Iti» Zell« t«d»> 8 SilbkN) «» Pf.. di« zwriliiaM^ Zelle mg TerlMe 70 Pf, »i, zwelsp-I« Rea«»««. l.üo W. S«E«». Nachrichten au» Dre». de. die einfvalt. Zell- Tb Ps. — In »hm inern nach «onn- und Sammelnumnier für sämtliche Telephonanschlüsse: 25 841. Nachtanschluh: 20011. llaeNufnI-e rmrgrzkn P»rau»d«»>dlun,: - JedeeBelrghlaiUYPf. fümpack-Camera 4^2x6 cm, als ffeläpostbriek von 250 gr. ?rei» Karl« «»,—. Sorgkitlilgaie Verpackung. Sickere, ciniretten. U"B» «H NSni»>. uns priori. K»kti,k»r»n«, » K^RAT>»D Vrescken-K., Wnllstr. 2S. Die „Drss^nsr klsckkicklsn" be/iekt man in Klolrscke laxlick 2 mal rnorgsn» unck (furch S1spk»»A Uckvl» »(öniLsii'aks 1. ... Scklsklosigkeit nervöse» » » amerikan. Valär>»n-Lxtralit. Urspiunxs MO>FV> M«I>D flasche I,2ö uncl 2 stark. Versaust nach auswärts. Löllisl. llolspotkeke, vresäen-ä., ksorzsutor. Ile Blockade Sroßbritauniens md Zrlands. Eine amtliche Erklärung der deutschen Reichsregierung über die Blockade Großbritanniens und Irlands. — Die Kriegslage an der Mer.—Auflösung dev belgischen Generalstabes.—Der IS. skandinavische Protest gegen England. Sl« neues Jolmnent zur Vorgeschichte der Weltkrieges. Den diplomatischen Aktenstücken, die sich auf die Vor geschichte des Weltkrieges beziehen, ist nun auch die öster reichisch-ungarische amtliche Darlegung der Ereignisse und Verhandlungen beigescllt worden, die sich von der Mordtal in Serajewo an bis zum Ausbruch des Krieges abgespielt haben. Durch die mitgeteilten Dokumente, die nur die klare, nüchterne Sprache der Tatsachen reden und auf jede rheto rische Verschnvrkelung zur Beeinflussung der Leser ver zichten, wird noch einmal mit verstärktem Nachdruck der bereits durch das deutsche Weißbuch geführte Beweis ge liefert, daß die leitenden Kreise iu Wien und Budapest gegenüber den unerhörten Herausforderungen Serbiens und Rußlands bis an die alleräußerste (Grenze der Geduld und Langmut gegangen sind und sich zum Appell an die Waffen erst dann entschlossen imben, als die Faust des Gegners der Dvppclmonarchic bereits an der kehle saß und ihr den Lebensoüem abzuschnüren drohte. In den Instruk- ttoireu der österreichisch-ungarischen Botschafter ist diese Sachlage mit aller Schärfe formuliert und auch nicht der leiseste Zweifel darüber belassen worden, daß Oesterreich- Ungarn sich in einer Zwangslage befand, in der ihm das Schwert vom Gegner förmlich mit Gewalt aus der Scheide gerissen wurde. Daß die Leitung der österreichisch-ungari schen auswärtigen Politik sich bei ihrem notgedrungenen Vorgehen gegen Serbien auch der Möglichkeit eines Zu sammenstoßes mit Rußland und dessen weiteren Folgen be wußt gewesen ist, läßt eine von dem Grasen Berchtold an den Petersburger Botschafter gerichtete Depesche erkennen. Graf Berchtold erklärt hierzu, daß er sich durch diese Even tualität in seiner Stellungnahme gegen Serbien nicht be irren lassen konnte, „weil grundlegende siaatspolitischc Er wägungen Lcstcrrcich-Ungaru vor die Notwendigkeit stellten, der Situation ein Ende zu machen, daß ein russischer Freibrief Serbien die dauernde ungestrafte Bedrohung der Monarchie ermögliche." Eine weitere Duldung der serbischen Umtriebe hätte den Bestand Oesterreich-Ungarns als Groß macht und daher auch das europäische Gleichgewicht, dessen Erhaltung Rußlands eigenes wohlverstandenes Interesse sei, in Frage gestellt. Das Olles ist so einleuchtend wie möglich, und wenn in dem Augenblick der großen Entscheidung nur ein klein wenig politische Vernunft in Petersburg die Oberhand be halten hätte, dann wäre cs der russischen Diplomatie un möglich gewesen, sich dem überzeugenden Gewicht und der schlichten Wahrhaftigkeit der von österreichisch-ungarischer Seite vorgebrachten Gründe zu verschließen. Insbesondere der Hinweis auf das russische Interesse an der Erhaltung des europäischen Gleichgewichts hätte den größten Eindruck machen und die russische Staatsleitung veranlassen müssen, sich die Folgen zu Überlegen, die mit jeder Verminderung der gegen die englische Vorherrschaft gerichteten Kräfte in Europa und Asien für die russische Politik verbunden sind. In Petersburg wollte man aber damals keiner besonne nen Regung uachgeben. Der Kriegstaumel hatte alles er saßt und verhinderte die Erkenntnis, daß Oesterreich- Ungarn die friedliebendste Macht der Welt war und ledig lich die Sicherung ihres Gebietes vor fremden revolutio nären Umtrieben anstrebte. In dieser Stimmung lehnte Harr Ssasonow jedes sachliche Eingehen auf die für die Doppelmonarchie durch das Verbrechen ln Serajewo ge schaffene Lage ab und brüskierte den österreichisch-unga rischen Botschafter durch die Bemerkung, er wisse, daß es sich nur um einen Borwand handle, Serbien mit Krieg zu überziehen. Da gab es dann natürlich kein Halten mehr. Das österreichisch-ungarische Rotbuch stellt eine sehr würdige Antwort aus die abscheulichen Verleum dungen dar, die in dem französischen Gelbbuch und dem englischen Blaubuch in amtlicher Form gegen die aus wärtige Politik der Doppelmonarchie gerichtet worden sind. Trotz der von den Wiener und Budapest» amtlichen Stellen bewiesenen außerordentlichen Friedfertigkeit haben die ehe maligen Botschafter der feindlichen Brüder sich nicht ent- blödet, der österreichisch - ungarischen Politik in den von ihnen verfaßten Berichten Sehnsucht nach dem Kriege an- zubichten. Mit voller Ehrlichkeit waren die Bemühungen Oesterreich-Ungarns darauf gerichtet, mit Serbien womög lich ohne Waffengewalt ins reine zu kommen und schlimm stenfalls unter Berzicht ans jeden Gebietszuwachs nur eine lokale Strafexpedition gegen den verbrecherischen Stören fried zu unternehmen, ohne daß Europa in den Konflikt hincingezvgcn wurde. Alle friedlichen Anstrengungen der Doppelmonarchie haben aber nicht vermocht, das Entstehen der schnöden Verdächtigung zu verhindern, daß der Krieg in Wien und Budapest unter dem Vormunde der Mordtat von Serajewo beschlossen, in Wirtlichkeit jedoch Selbstzweck gewesen sei. Der frühere Botschafter der französischen Republik in Wien, Dumaine, hat bei der Entstellung der Wahrheit besondere Gehässigkeit zur Schau getragen. Er wußte genau, daß die teilweise Mobilisierung erst volle vier Wochen nach dem Morde in Serajewo und erst einige Tage nach der llugcnngeiiöcn Antwort auf die in Belgrad über reichte Note verfügt morden mar. Dennoch wagte er es, nach Paris zu melden, daß der Krieg durch die Furcht vor inneren Umwälzungen in Oesterreich-Ungarn unvermeid lich geworden und aus diesem Grunde in Wien und Buda pest gewaltsam angczettelt morden sei! Allen diesen und ähnlichen hinterhältigen Ausstreuungen und geflissentlichen Verdrehungen der Wahrheit, die schon durch das deutsche Weißbuch genügend widerlegt wurden, macht nun das öster- rcichisch-ungaiischc Rotbuch nochmals gründlich den Garaus und richtet ein neues Bollwerk gegen die „achte Groß macht". die Lüge, auf, mit der sich unsere Feinde ver bündet haben. Die Blockade Großbritanniens. Der „Reichsauzcigcr" verösfentlicht im amtlichen Teile folgende Bekanntmachung. 1. Die Gewässer rings um Großbritan nien und Irland einschließlich des gesamten eng lische« Kanals werden hiermit als Kriegs gebiet er klärt. Bom 18. Februar 1815 an wird jedes in diesem Kriegsgebiet angetroffenc feindliche Sauffahrtcischisf zer stört werden, ohne daß es immer möglich sein wird, die dabei der Besatzung und den Passagieren drohenden Ge fahre» abzuwende«. 2. Anch die nentralen Schiffe laufen im Kricgsgcbict Gefahr, da es angesichts des von -er britischen Regierung am 81. Iannar angcordneten Mißbrauchs neutraler Flagge» n»d der Zufälligkeiten des Seekrieges nicht immer vermiede« werden kan», daß die ans feindliche Schiffe berechnete» Angriffe anch neutrale Schiffe treffen. ». Die Schiffahrt nördlich um die Shet- laudinfeln in dom östlichen Gebiete der Nordsee und i« ei«em Streifen von mindestens SO Seemeilen Breite entlang -er niederländische« Küste ist nichtgesährdet. Uerli«. de« 1. Februar 1818. Der Chef -es AdmiralftaLes der Marine v. Pohl. ->r Zur Erläuterung dieser Bekanntmachung wird den Ver bündeten, Sen Neutralen und Len feindlichen Mächten die nachstchenbe Denkschrift mitgetollt: Denkschrift der Kaiserlich Deutschen Regierung über Gegenmaßnahmen gegen die völkerrechtswidrige Maßnahme Englands zur Unterbindung des neutralen Seohandels mit Deutschland. Seit Beginn des gegenwärtigen Krieges führt Groß britannien gegen Deutschland den Handelskrieg in einer Weise, die allen Bölkerrcchtsgr u n üsä tzen Hohn spricht. Wohl hat die britische Regierung in mehrere» Verordnungen die Londoner Seckricgsrechts- erllärung als für ihre Seestreitkrüste maßgebend be zeichnet» in Wirklichkeit hat sic sich aber von dieser Erklä rung in den wesentlichsten Punkten losgesagt, obwohl ihre eigenen Bevollmächtigten auf der Londoner Scekricgsrecktö- Konferenz, deren Beschlüsse als geltendes Völkerrecht an erkannt haben. Die britische Negierung hat eine Reihe von Gegenständen auf die Lifte der Kontcrbarrde gesetzt, die nicht oder doch nur sehr mittelbar kür kriegerische Zwecke ver wendbar sind, und daher nach der Londoner Erklärung, wie nach allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts über haupt nicht als Konterbande bezeichnet werden dürfen. Sic hat ferner den Unterschied zwischen absoluter und relativer Konterbande tatsächlich be seitigt. indem sie alle für Deutschland bestimmten Gegen stände relativer Konterbande ohne Rücksicht auf den -Hasen, in dem sie ausgeladc» werden sollen, und ohne Rück sicht auf ihre feindliche oder friedliche Verwendung der Wegnahme unterwirft. Sie scheut sich sogar nicht, die Pariser Seerechtsdeklaration zu verletzen, da ihre Seestreit- kräste von neutralen Schiffen deutsches Eigentum, das nicht Konterbande war. weggenommen haben. Ucber ihre eigenen Berordnnngen zur Londoner Erklärung hinausgehen-, hat sie weiter durch ihre Seestrettkräste zahlreiche wehrfähige Deutsche von neutralen Schiffen wcgführen lassen und sie zu Kriegsgefangenen gemacht. Endlich hat sie die ganze Nordsee zum Kriegsschauplatz erklärt, der neutralen Schiffahrt die Durchfahrt durch das offene Meer zwischen Schottland und Norwegen wenn nicht unmöglich gemacht, so doch auss äußerste erschwert und gefährdet, so daß sie gewissermaßen eine Blockade neutraler Küsten unk neutraler Häfen gegen alles Völkerrecht eingesührt Hai. Alle diese Maßnahmen verfolgen offensichtlich den Zweck, durch die völkerrechtswidrige Lahmlegung des legitimen neutralen Handels nicht nur die Kriegführung, sondern anch die Volkswirtschaft Deutschlands zu treffen und letzte» Endes auf dem Wege der Aushungerung das ganze deutsche Volk der Vernichtung prcis- z u q e b e ». Tie neutralen Mächte haben sich den Maßnahme» der britischen Regierung im großen und ganzen gefügt. Ins besondere haben sie es nicht erreicht, daß die von ihre» Schiffen völkerrechtswidrig weggeiivmmenen deutschen Per sonen und Güter von der britischen Regierung heraus gegeben worden sind. Auch haben sie sich in gewisser Nich tnng sogar den init der Freiheit der Meere unvereiubarteu englischen Maßnahme» nngeschlosse», indem sie offenbar unter dem Druck Englands die für friedliche Zwecke be stimmte Durchfuhr nach Deutschland auch ihrerseits üurw Ausfuhr- und Durchsuhrverbote verhinderten. InSbesou dere hat die deutsche Regierung die neutralen Mächte darauf aufmerksam gemacht, daß sie sich die Frage vvrlegen müsse, ob sie an den bisher von ihr streng beobachteten Be stimmungen der Londoner Erklärung noch länger sesthalten könne, wenn Großbritannien das von ihm cingeschlagene Verfahren sortsetzen und die neutralen Mächte alle diese Neutralitätsverletzungen zuungunsten Deutschlands länger hinnehmen würden. Großbritannien beruft sich für seine rechtswidrigen Maßnahmen auf die Lebensinteressen, die für das britische Reich auf dem Spiele stehen, und die neu traten Mächte scheinen sich mit theoretischen Pro testen abznsinden, also ratsüchlich Lebensintercssen von Kriegführenden als hinreichende Entschuldigung für jede Art von Kriegführung gelten zu lassen. Solche Lebens intercsseii muß nunmehr auch Deutschland für sich anruscn. Es sieht sich daher zu seinem Bedauern zu mili torischen Maßnahmen gegen England gezwungen, die das englische Verfahren vergelten sollen. Wie Eng land das Gebiet zwischen Schottland und Norwegen als Kriegsschauplatz bezeichnet hat, io bezeichnet Deutschland die Gewässer rings »m Großbritannien und Irland mir Einschluß des gesamten englischen Kanals als Kriegsschan platz und wird mit allen ihm z» Gebote stehenden Kriegs mittel» der seindlichen Schiffahrt daselbst entgegentrete». Zn diesem Zwecke wird es »om l8. Februar 181» au jedes seindliche Kanssahrteischisf, das sich aus den .Kriegsschauplan begibt, zu zerstören suchen, ohne daß es immer möglich sein wird, die dabei den Personen und Gütern drohende Gefahr abzuwenden. Tie Neutralen werden daher ge warnt, solchen Schissen weiterhin Mannschaften, Passagiere und Waren anzuvertraue«. Sodann aber werden sie darauf ausmerksam gemacht, daß es sich auch für ihre eige nen Schisse dringend empfiehlt, das Einlaufen in dieses Gebiet zii vermeiden: denn wenn auch die deutschen Seestreitkrüste Anweisung haben, Gewalttätig teilen gegen neutrale Schisse, soweit sie als solche erkenn bar sind, zu unterlassen, so kann es doch angesichts des von der britischen Regierung ungeordneten Mißbrauchs neu traler Flaggen und der Zufälligkeiten des Krieges nictn immer verhütet werden, daß anch sie einem aus feindliche Schiffe berechneten Angriff zum^Opser fallen. Dabei wird ausdrücklich bemerkt, daß die Schiffahrt nördlich um die Shetlandsinseln, in dem östlichen Gebiete der Nordsee und in einem Streifen nou mindestens M Seemeilen Breite entlang der niederländischen Küste nicht gefährdet ist. Die deutsche Regierung kündigt diese Maßnahmen jo recht zeitig an, daß die feindlichen usie die neutralen Schüfe Zeit behalten, ihre Dispositionen wegen Anlaufens der im Kriegsschauplatz liegenden Häfen danach einzurichten. Sie darf erwarten, daß die neutralen Mächte die Lebensinter essen Deutschlands nicht weniger als die Englands berück sichtigen und dazu beitragen werden, ihre Angehörigen und deren Eigentnm vom Kriegsschauplatz fcrnzuhalten. Dies darf um so mehr erwartet werden, als den neutralen Mächten anch daran liegen muß, den gegenwärtigen ver heerenden Krieg io bald als möglich beendigt zu sehen. (Amtlich. W. T. B.» „vrilsnnis rule tke wavss?" Zu dem Geheimerlatz der englischen Admiralität wird uns von hochgeschätzter Leite noch geschrieben: „Tu stolzes England, schäme dich!" In dieser Fassung soll der Sänger Albert Niemann, der nicht nur ein großer Künstler, sondern auch ein glühender Patriot mar, de» Refrain der Ivanhoe-Arie ans MarschnerS „Templer und Jüdin" ans offener Bühne vorgetragen haben, als England während der schlesmig holstcinschen Bewegung das gegen die dänische Vergewaltigung der Elbherzogtümcr rüstende Deutschland mit seiner Intervention zugunsten Dänemarks bedrohte, desselben Dänemarls, dem England I8l»7 im tiefsten Frieden seine -Hauptstadt blockiert »nd bombardiert und seine Flotte geraubt hatte. An diese Riemannsche Improvisation wird man lebhaft erinnert, wenn man in den Zeitungen liest, daß die englische Admiralität sich nicht geschämt bat, den sämtlichen englischen -Handelsschiffen den Gcheimbefehl zu erteilen, sie sollen neutrale Flaggen hissen und alle ihren englischen Ursprung verratenden Abzeichen verdecken. Ist es doch schon eine blutige Satire auf die Worte des englischen Natioiiallicdes: „Uritarmiu rule Ist (Britannia beherrscht die Woge»), daß ein einziges deutsches Unterseeboot In der fast als ein britisches Vinnen-
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