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Sächsische Dorfzeitung : 29.11.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-11-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-187211293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18721129
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18721129
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1872
- Monat1872-11
- Tag1872-11-29
- Monat1872-11
- Jahr1872
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 29.11.1872
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Nr. 94 2S. November 187L 8«r»ntw°rlttch«r R-doNear und »«leier: -errwaa» «»«er In Dresden. sich D»»i<: vierteljährlich 15 Ngr Au beziehen durch alle lais. Post- Aastalt«. Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann Erscheint jede« Dienstag and Sreitag früh. Inseratenpreis: Für dm Raum einer »«spalte»« Zeile 14 Nge. Unter .«ingesandt' » N,r. Vlrf ^^5» 's, ^1 , StE^ftadt» Dresve», in der Expedi tion, tt. Meißn. Gaffe Nr. S, -u haben. Politische Weltschau. Deutfch-S Reich. Von speziellen Angelegenheiten des deutschen Reiches liegt heute nur die Mitthcilung vor, daß der Justiz-Ausschuß des BundeSratheS sich m cmgchmdster Welse mit dem Reichstags beschluß vom 12. Ium d. I. Uber dle Ver- faffungS - Brrhättniffe deS FürstenthumS Ratzeburg beschäftigt und darüber einen Bericht erstattet hat. Derselbe beginnt mit einem geschichtlichen Rückblick und kommt dann auf den früheren Beschluß deS BundeSratheS über dieselbe Angelegenheit vom 1. Mai 1870 zurück, welcher die Erklärung abgrebt, daß eine VerfaffungSstrettigkeit im Sinne deS Art. 76 der Bundes-Ver fassung nicht vorliege, und daß die Beziehungen des Fürstenthums zu Mecklenburg-Strelitz nach den Erklärungen deS BundeSbevoll- mächtigten als vollständig geregelt erachtet werden müßten. Dee deutsche Kronprinz hat auf ärztlichen Rath seine nach der Schweiz beabsichtigte Reise ganz aufgegeben und traf deshalb die Gemahlin desselben dieser Tage von Bex in Baden ein. Dre Besserung im Gesundheitszustände des Kronprinzen schreitet m normaler Weise vor. DaS preußische Abgeordnetenhaus genehmigte am Diens tage in dritter und letzter Lesung die Kreisordnung mit 288 gegen 91. Stimmen. Der Abg. v. Gottberg brach dabei eine Lanze fülS Herrenhaus, indem er an die Regierung die Frage richtete: WaS soll es bedeuten, wenn die „Provinzial - Kor respondenz^ Schritte gegen das Herrenhaus in Aussicht stellt, welche geeignet sind, dle Unabhängigkeit desselben zu beschränken? Minister des Innern: Es ist hier nicht meine Sache, Artikel der „ProvinziabKorrespondenz" zu erörtern. Worin die Hand lungen der Regierung bestehen sollen, welche die Unabhängigkeit des Herrenhauses beschränken, weiß ich nicht. Ich habe im Herren hause nur aufs Bestimmteste erklärt, daß die Regierung den größten Werth auf die Reform lege und alle verfassungsmäßigen Mittel anwenden wtrde, um sie zu Stande zu bringen. Ob die Regierung zu weiteren Maßregeln vorgehen wird, steht noch nicht fest und ist jedenfalls in diesem Hause nicht zu diSkutirey. AlS gelegentlich deS Konflikts wegen der Armee-Reorganisation die Regie^U^ daS Abgeordnetenhaus auflöste — eine verfassungs mäßige Maßregel, die analog ist einer etwaigen Vermehrung der Herrenhausmitglieder — haben da die Herren von der Rechten protestier? (Sehr gut!) Ich kann Sie versichern, düst die Re gierung auf dies Gesetz genau denselben Werth legt, wie ehemals auf die Armee-Reorganisation und daß sie genau denselben festen Willen hat, wie damals, ihr Ziel pl erreichen. Wenn heute wieder ein Herr daran erinnert hat, was die konservative Partei für die Regierung gethan habe, so möchte iA die Herreck doch mtten, nicht ganz zu übersehen, waS die Regttrung allezeit für sie, gethan hat. (Große Heiterkeit und Beifall.) — In der Atzung am 27. d M. interpellirte Abg. Reichensperger (Ox«), di« Regierung IN Bezug auf den römisch-katholischen ReligiooSunterricht am Gymnasium zu Brauntberg. Der Jn- ttrpellanh erhielt folgende Antwort. Kultusminister Or. Falck: D».'W' S'nn deS Antrages Ist der- vr. Wöstmann läßt sich durch bi« Mit asten Mitteln der katholischen Kirche ins Werk gesetzten Bemühungen deS Bischofs von Ermeland nicht au- Vternaddreißigster Jahrgang. IV EuarlÄ. seiner Stellung vertreiben; der Antragsteller verlangt, daß die Staatsregierung dem Bischöfe zu Hilfe kommen soll. Ich kann ihm keine Aussicht eröffnen, daß die Staatsregierung seinem Ver langen nachkommt. (Beifall). DaS Gymnasium zu BraunS- btrg ist eine Staatsanstalt, Vr. Wollmann ist Staatsbeamter Mit allen Rechten eines solchen; er darf verlangen, nur nach Maß gabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Amt gebracht zu werdest. Es ist lediglich und allein Sache der Staatsorgane, zu prüfen, in wie wett er Anlaß zu einem Disziplinarverfahren gegeben hat. Ich gebe zu, daß, wenn die StaatSregierung Hie Uebcrzeugung gewönne, vr. Wollmann sei nicht mehr Katholik^ sie die not wendigen Konsequenzen ziehen würde. Aber sie hat diese Ueber- zeugung nicht, sie hält Wollmann noch für katholisch, und die große Exkommunikation, welche der Bischof von Ermeland über ihn verhängt hat, kann sie in dieser Ansicht nicht erschüttern. Denn die Exkommunikation ist ein völlig unabhängiges Vorgehen des Bischofs, auf welches die Staatsregieruug nicht den geringsten Einfluß hat, und sie kann sich deshalb auch nicht an dieselbe binden. Die Wurzel aller bischöflichen Maßregeln gegen Woll- Man liegt in seiner Stellung zu den Beschlüssen deS vatikanisch^ Konzils. Nun existiren in der katholischen Kirche lebhafte Strei tigkeiten darüber, ob diese Beschlüsse in bindender Form zu Stande gekommen sind oder nicht. (Widerspruch im Centrum.) Es ist eine unbestreitbare Lhatsache, daß Männer, welche bis dahin in der katholischen Kirche allgemein als Autoritäten an erkannt worden sind, daS rechtsgiltige Zustandekommens«^ va tikanischen Beschlüsse bestpjstten. Die Staatsregierung, Ur sich auf realem Gebiete bewegt unh sich nicht in theologische Streitigkeiten einlassen darf, muß diese Thatjäche respektiren. ES ist mir in vergangener Session in der Uuterrichtskommission ent gegengehalten worden, darüber, waS katholisch sei, entschieden die Bischöfe, und diese hätten sich dem Vatikanum unterworfen. Nun erkenne ich gern -die hochwichtige und beachtenSwerthe Stellung der Bischöfe an, aber die Regierung hat doch unmög lich ihre Augen der Wahrnehmung verschließen können, wie die Mehrzahl der deutschen Bischöfe geschwankt hat; (Hört!) sie kann die jüngsten Vorgänge in Bezug auf den Bischof von Rottenburg doch nicht übersehen. (Hört! hört!) Die SLaaLSrc- gierung will und kann nicht entscheiden, waS Dogma in der katholischen Kirche ist; eine solche Entscheidung verlangt aber der Hauptantrag Reichensperger und deshalb lehnt ihn die Regierung ab. Wollmann ist in ihren Augen noch Katholik uud sie ist nicht in der Lage, ihn aus dem Amte zu entfernen. (Lebhafter Beifall.) Dkr Minister bekämpft nunmehr nych speziell die eventuellen Anträge Reichenspergers und schließt unter großem Beifall mit den Worten: Die Frage des ReÜaionö Unterrichts kann keine Ministerialverfügung, sondern nur ein Gesetz lösen. — Die königlichen Kassen sind jetzt angewiesen worden, die zur Zeit um laufenden Goldmünzen der deutschen Bundesstaaten älteren Ge präges nicht wieder zu verausgaben, sondern an die Centralkassen oeS betreffenden Ressorts einzusenden. De§ LanUag rm Herzogthum Braunschweig,, ist zum 5. Dßcember ettwenrfen. . Oefterreichtschs Unzartste Monarebt, Im ungarischen Unterhause gelangte am 25. d. M. ein Antrag auf
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