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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-02-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190602013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19060201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19060201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-02
- Tag1906-02-01
- Monat1906-02
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1906
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./ und Anzeiger WMM mS Aychm, Lurg«nn«-Adrche: ,,L-g«br.rit", Ries^ Amtsölatt gentsprrchke«! Nr. SV. tzer 5MN MMhamMmumschast Krsßeriliai:!, des Köniql. Amtsgerichts und des GMtraW z« RiesL 2«. DoimerSlag, I. Februar ISNS, aveads. SN. Jahrs Das Rlejaer Tag^dl^u c^chewl jedcu Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Schlage. Bierteljührlichcr Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Niesa 1 Mark SO Pfg., durch unsere TNiger frei tnS Haus 1 Mart US Pjg., bei Abholung am Schalter der laiserl. Postanstalten 1 Mart 85 Pfg-, durch den Briefträger frei in« HauS 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnements werden angenommen. Anzeigen-Annahme für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck >md Vertag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraßr VS. — Für die Redaktion verantwortlich: Her«««« Schmidt in Rief«. Im Gasthofe zum „Waidschlößchen" in Rüderau — als Versteigerungsort — kommen Montag, de« 5. Febrnar 1906, vor«. 11 Uhr 1 Handwagen mit Kasten und 1 viereckiger brauner Tisch gegen sofortige Bezahlung -ur Versteigerung. Riesa, am 31. Januar 1906. Der Gerichtsvollzieher des Kövigl. Amtsgerichts. Aufgehoben ist die auf Freitag, den 2. dies. Man. im AuktionSlokale hier an gesetzte Wein- und Bierauktion. Riesa, 1. Februar 1906. Der Gerichtsvollzieher des Aöntgl. Amtsgerichts. > > - -- > —— ——... Gemäß tz 7 deS Gesetzes vom 2. Juni 1898, die staatliche Schlachtoiehversicherung betreffend, sind als Mitglieder in den Ortsschätzungsausschuß die Herren Fleischermeister Bruno Krause und Karl Plänitz auf die Jahre 1906 bis mit 1908 verpflichtet worden. Der Rat der Stadt Mesa, am 31. Januar 1906. WS für das „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bis spätesten» vormittags A Uhr des jeweiligen Ausgabetages. rie «eschSstSstelle. Oertltches und Sächsisches. Riesa, 1. Februar ^906, — Nichtamtlicher Bericht über die Stadtverord netensitzung Dienstag, den 30. Januar 1906. An wesend 15 Mitglieder des Kollegiums sowie Herr Bür germeister Tr. Dehne. Unter Vorsitz des Herrn Oberamts richter Heldner wurde die Tagesordnung wie folgt er ledigt. 1. Für das in Großenhain errichtete Bezirkssiechen- haus haben die städtischen Kollegien in Riesa sich bereit erklärt, zu dem Betriebsanfwande einen jährlichen Bei trag aus der Ctädtkasse zu gewähren, der sich zu dem Ertrage der in den Landgemeinden einschließlich der Stadt Radeburg im vorhergehenden Jahre für das De- zirkssiechenhaus erhobenen Lustbarkeitssteuern verhält, wie die EinwohnerzgHl von Riesa zur Gesamteinwohnerzahl aller Orte, in denen Lustbarkeitssteuern erhoben werden. Ter Rat hat beschlössen,'diesen Beitrag, soweit er auf das abgelaufene Kalenderjahr von der Stadtgemeinde Riesa zu leisten ist, aus verfügbaren Sparkafsen-Ueber- schüssen des Jahres 1903 zu entnehmen. Kollegium er teilt hierzu seine Zustimmung. 2. In einer an den Rat und an das Stadtverord- neten-Kollegiu'.n gerichteten Eingabe der hiesigen KlcinP- nermeister ersuchen dieselben, daß der von dem Bauans- fchuß gefaßte Beschluß, nach welchem die beim Realpro- ghmnasiumbau erforderlichen Arbeiten der Wasserlei- tungs- und Klosettanlagen einer Spezialfirma in Dres den übertragen worden sind, anulliert werde und die Ar beiten an hiesige Gewerks vergeben werden möchten. Ter Bauausschuß, welchem die Eingabe zur Auslassung vorge legen, hat erklärt," daß er sich bei seiner Entschließung lediglich von dem allgemeinen Interesse der Stadtge meinde habe leiten lassen und verwahrt sich gegen den s in der Eingabe enthaltenen Borwurf, daß er ungerecht, verfahren sei. Nach Kenntnisnahme von dieser Erklärung ' hat der Rat beschlossen, es bei der erfolgten Vergebung s der Arbeiten bewenden zu lassen. Nachdem, die Debatte eröffnet worden war, nimmt l zunächst Herr Stadtverordneter Nitz sch e das Wort. Ter-' selbe erklärte, er könne das Verfahren des Bauansfchusses! rchcht billigen. Schon bei Vergebung der Zimmercrar-s beiten, als man seinen Sohn nicht berücksichtigt habe, s habe man nicht richtig gehandelt. Er wolle aber, da es i parteiisch aussehen würde, hierauf nicht weiter eingehen. I Im! vorliegenden Falle aber hätten die hiesigen Klemp-s ' nermeister die Arbeiten recht wohl ausführen können und der Bauausschuß hätte gar keine Veranlassung gehabt, die Arbeiten nach auswärts zu vergeben. Er habe den Eindruck, daß alles abgemachte Sachte gewesen sei und hoffe, daß der Bauausschuß in Zukunft nicht wieder so inkorrekt verfahren wevdie. Herr - Stadtverordneter Fischer tvat den Ausführungen in der Eingabe und denen des Herrn Stadtverordneten Nitzsche entschieden entgegen. Er erklärte, da!ß die Männer, die im Bauaus schuß viel Zeit und Arbeitskraft im Ehrenamte der Stadt gemeinde opferten, davor bewahrt werden müßten, in solch ungehöriger Weise, wie es in der Eingabe geschehen, angegriffen zu werden., Herr Stadtverordneter Schön herr erklärte als Mitglied des Bäuausschusses, der Bau ausschuß habe, wo es nur iniwer möglich gewesen sei, einheimische Gewerke berücksichtigt. Wenn aber das In teresse der Siadtgemeindc die Vergebung einer Arbeit i nach auswärts verlängfe, dann müsse dies geschehen, denn sie hätten nicht das Interesse einzelner Gruppen, sondern das der gesamten Steuerzahler wahrzunehmen. Im vvr- ^Mnden Falle sei es wünschenswert gewesen, die Ar ¬ beiten einer Spezialfirma zu übertragen und deshalb seien selbige nach auswärts vergeben worden. Ter Herr Vor sitzende wies! darauf hin, daß die Eingabe der Fassung nach rechtlich nicht unbedenklich sei. Er gab dem Wunsche Ausdruck, daß man in Zukunft in dergleichen Fällen etwas vorsichtiger zu Werke gehen möchte. Herr Stadtverordneter Rohn verwendet sich für die Unterzeichner der Eingabe. Er führt aus, man hätte die Arbeiten auf alle Fälle ein heimischen Gewerken übertragen sollen. Tas große In teresse, däis die einheimischen Handwerker vor allem aber auch die bei diesen beschäftigten Arbeiter an der Aus führung dieser Arbeiten hätten, müßte den Bauausschuß bestimmen, die einheimischen Gewerken zu bevorzugen. So wäre es auch nicht richtig gewesen, daß der Stadtver ordnete Schütze, der die Steinmetzarbeiten bei dem Schul bau übertragen erhalten hätte, einen Teil der Arbeiten in auswärtigen Brüchen hätte anfertigen lassen, während die Arbeiter hier nichts! zu tun gehabt hätten. Wegen der Form der Eingabe dürfe man die Sache nicht so genau nehmen, denn sie sei nicht von studierten Leuten verfaßt. Auch bei ihm dürfe man es nicht gleich übel.nehmen, wenn ihm in Zukunft einmal eine Entgleisung passieren würde. Herr Stadtverordneter Romberg erklärte es für selbstverständlich, daß man Arbeiten soviel wie möglich im Orte ausführen ließe. Er könne nicht glauben, daß der Bauausschuß, in welchen: doch Männer säßen, die fast ein Menschenalter dem Kollegium als Mitglieder angehör- tcn, ohne genügende Veranlassung einen Auswärtigen her- angezvgen habe. Herr Bürgermeister Tr. Dehne wies darauf hin, daß die Arbeiten bereilH gültig und bindend vergeben waren, als die Eingabe der Klempnermcister beim Rate einging. Es sei deshalb rechtlich! unmöglich gewesen, die Lieferung an hiesige Gewerken zu vergeben. Hiervon abgesehen hätte die vorliegende Eingäbe wegen ihrer Form dem Rate und dem Bauausschuß eine andere sachliche Entschließung außerordentlich erschwert. Ter einzelne und auch der ganze Ausschuß könne sich wohl einmal irren und einen fal schen Beschluß fassen und es sei das gute Recht der Jn- terressenten, hiergegen vorstellig zu werden. Ties müsse aber in sachlicher Form"erfolgen. Diese sachliche Form sei in der Eingabe nicht gewahrt. Ich übrigen werde man aber in Zukunft noch schfärfer als bisher prüfen, ob nicht im einzelnen Falle die Vergebung näch auswärts zu ver meiden sei und es werde außerdem der Rat auf eine An regung des Bauausschusses hin sich bemühen, auf dem Ge biete der Submission und der Vergebung städtischer Ar beiten und Lieferungen überhaupt Neueinrichtungen zu treffen, die eine angemessene Bezahlung und eine gleich mäßigere Verteilung der Arbeiten, besser als seithctz, ge währleisten sollen. — Herr Stadtverordneter Schütze ver wahrt sich insbesondere gegen den von Herrn Rohn er hobenen Vorwurf, er habe in großem''Umfange Arbeiten auswärts anfertigen lassen, während die Arbeiter hier nichts zu tun gehabt hätten. Ties sei nicht wahr. Er habe einen kleinen Teil der Arbeiten in auswärtigen Brüchen anfertigen lassen- weil diese Arbeiten hier in Riesa wesent lich teurer geworden wären und er dann überhaupt nicht mit hätte konkurierien können. Außerdem seien die hiesi gen Arbeiter damals vollauf beschäftigt gewesen. Herr Stadtverordneter Wolf erklärte, er habe sich eingehend bei den in Frage kommenden Gewerken erkundigt und er könne der Ansicht des Bauausschusses, daß die Arbeiten einer Spezialsirma übertragen »werden möchten, nicht bei pflichten, die Arbeiten hätten von jedem hiesigen Klempner meister ausgeführt werden können. — Nach einigen wei teren Bemerkungen wurde dem Ratsbeschlüß gegen die Stimwe des Herrin Rohn beigetreten. 3. Im Jahre 1905 haben die städtischen Kollegien beschlossen, die Kriegsteilnehmer von 1849, '1864, 1866 und 1870/71, deren Einkominen 1000 Mark nicht übersteigt, in Zukunft von den Geryeindc-Anlagen frei zu lassen. Er gangener Verordnung des Königl. Ministeriums des In nern zufolgechcdarf es zur Einführung von Bestimmungen, nach denen Kriegsteilnehmern wegen dieser Beteiligung Steuererlaß im allgemeinen gewährt werden soll und in denen es sich nicht bloß um Erlaß oder Herabsetzung von Stcuerbeträgen im einzelnen Falle aus anderen Gründen z. B wegen starker Kinderzahl, besonderer Armut u. s- w. handelt, der Ausstellung von Regulativen beziehentlich Nachträgen unter Erteilung der Befreiung von den ent gegenstehenden ZK 25 der Revidierten Städteordnung und 16 der Revidierten Landgemeinde-Ordnung. Dementsprech end ist ein I. Nachtrag zum Gemeindeanlagenregnlativ der Stadt Riesa vom 26. Oktober 1904 ausgearbeitet »norden. Hierbei ist aber die Grenze, bis zu welcher Abgabenfreiheit eintreten soll, auf 1200 M. erhöht worden. Herr Rohn wendet sich gegen die Vorlage und bemerkt, der Staat möge nur für die Leute sorgen, er dürfe diese Sorge nicht auf die Gemeinden abwälzen. Einkommen bis zu 1200 Mark freizulassen erscheine ihm zu weitgehend. Taraus könnten später der Stadtgemeinde große Ausfälle er wachsen. Herr Stadtverordneter Fischer erklärt dagegen, es handle sich nicht um ein Almosen, das man den Vetera nen geben wolle, sondern man habe in Riesa ebenso tvie in vielen anderen Städten den MännerU, die Gut und Blut für das Vaterland eingesetzt haben, sich dankbar erweisen und ihnen den Lebensabend verschönern wollen. Ter im Entwurf vorliegende Nachtrag findet hierauf gegen die Stimme des Herrn Rohn die Zustimmung des Kollegiums. 4. Die dein» hiesigen Rate angestellten Ratsschreiver, welche der Klasse 8 der in den Bestimmungen über das Diensteinkommen der bei der Stadtgemeinde Riesa ange stellten Beamten und Bediensteten enthaltenen Gehalts staffel zugeteilt sind und nach dieser einen Anfangsgehalt von 400 Mk. beziehen, welcher durch jährlich zu gewährende Zulagen um je 50 Mk. bis zu dem Höchstgehalt von 650 Mark steigt, haben eins Verbesserung ihrer Einkommens verhältnisse durch Gewährung außerordentlicher Gehalts zulagen nachgrsucht. Der Rat hat das Gesuch aus prin zipiellen Gründen abgelehnt und beschlossen, für die NatS- schreiber sowohl als auch für die Hilfsexpedienten, welche früher ebenfalls um Gewährung außerordentlicher Gehalts zulagen nachgesucht haben, eine neue GehaltSstaffel aufzu stellen. Auf Vorschlag des Rechts- und Verfassungs-Aus schusses hat der Rat die Gehaltzsstaffel wie folgt abgeändert: V a. für die Hilfsexpedienten: ,r. " 750 Mark Anfangsgehalt, 850 „ nach Ijähriger Wartezeit, 950 „ „ 2jähriger „ (Höchstgehalt). d. für die Rats schreiben 450 Mark Anfangsgehalt, 550 „ nach Ijähriger Wartezeit, 650 „ „ 2jähriger „ (Höchstgehalt). Nach den von Herrn Bürgermeister Dr. Dehne gegebenen Aufklärungen kommen diese jungen Leute nur in seltenen Fällen und dann in verhältnismäßig späten Jahren in den Genuß der höheren Gehaltssätze; "diese ständen also eigent lich nur auf dem Papiere Dem könne dadurch abgebolf.n werden, daß man anstatt in 6 in 3 Jahren daS bith-^ige Höchstgehalt erreichen ließe, was die Vorlage bezm cke. Herr Stadtverordneter Rohn erklärt, die Vorlage « ehe ihm nicht weit genug Er wünsche, daß diese jungeo Be amten wesentlich höher bezahlt würden, damit sie nicht so lange den Eltern zur Last fielen. Er beantragt, den RatS» bkschluß abzulehnen, damit der Rat Gelegenheit habe, einen
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