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Erzgebirgischer Volksfreund : 03.01.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-01-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-187401031
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18740103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18740103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1874
- Monat1874-01
- Tag1874-01-03
- Monat1874-01
- Jahr1874
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 03.01.1874
- Autor
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1874. S Januar. WLrMö.AMssmmd tags. ttch iS «gr. tionraebühre« tme gelle w Snseratenamu.^ - . - am Abende erscheinende G Nummer bi« Donnittag N Uhr. Oe. (11736-38) <11701-3) Der Handarbeiter Hermann Hahn aus RitterSgrün, dessen dermaliger Aufenthalt unbekannt, hat zur Verantwortung auf eine wider ihn vorliegende Anzeige Franz. Fran,. 4 an unterzeichneter GerichtSamtSstelle persönlich sich einzustellen. Die Straf- und Polizeibehörden werden ersucht, Hahn'n beim Betreffen auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und hierher zu weisen, auch, wenn die- geschehen, Nachricht zu ertheilen. Schneeberg, den 18. December 1873. Das Königl. Gerichtsamt daseM. Bernhardt. Das Königl. ^erichtsamt daselbst Kretzschmar. HubdLstativiisdvkuiuitmLvkunK. Don dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen den 8. Januar 1874 Subhastationsbekanntmachung Von dem unterzeichneten Königl. Gerichtsamte soll den 9. Ja nu ar 1874 Der Handarbeiter Friedrich Wilhelm Hochmuth hier ist als Verfasser und Einsender der in Rr. 200 des diesjährigen Erzgebirgischen VolkSfreundeS auf Seite 801 erstchtlichrn »Anfrage» auf Antrag der darin benannten Auguste Wilhelmine Schott hier, wegen öffentlicher Beleidigung zu einer Geldstrafe von Zehn Thalern rechtskräftig verurtheilt worden. Königliches Gerichtsamt Schneeberg, am 20. December 1873. Bernhardi. das Frau Johannen Augusten verw. Wolf in Elterlein zugehörige Haus- undMarteugrundstück Nr. 86 des Katasters und Nr. 90 des Grund- und Hypo- thekenbuchS für Elterlein, welches Grundstück am 2l. Oktober 1873 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1595 Thlr — Ngr. — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Grichtsstellee aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Grünhain, den 23. October 1873. DaS Königliche Gerichtsamt daselbst. Kretz schm a r. LekLMitinkteliuiiK. Bo« 1. Januar 1874 ab wird zufolge des ReichSgesetzeS vom 7. December o. i« poltdicnstlichen Verkehr an Stelle der Meile da» Kilometer als «nt- strrumg-maß allgemein eingeführt. Bei den t« hiesigen Ober-PostdirectionS-veztrke bestehenden Personrnposten kommt von demselben Zeitpunkte ab sür jede Persor» 1 Groschen pro Kilometer an Personengeld zur Erhebung. Leipzig, den 81. December 1873. Kaiserliche Ober Post Direetion. die dem Klempner Ernst Albert Groß in Elterlein zugehörigen Grundstücke und zwar: , ») das HauS- und Gartengrundstück Fol. 107 des Grund- und HypothekenbuchS und Nr. 103 des BrandcatasterS sür Elterlein und d) das Feldgrundflück Fol. 613 des Grund- und HypothekenbuchS und Rr. 71. Abtheilung v des Flurbuchs für Elterlein, von welchen Grundstücken am 20. Oktober 1873 ohne Berücksichtigung der Oblasten das unter 1) auf 1170 Thlr. — - —. und das unter 2) auf 173 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf. gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hirfiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Grünhain, den 22. October 1873. Rach z 10 des Wahlgesetzes sür den Reichstag wird das Wahlrecht in Perfs« durch verdeckte in eine Wahlurne niederzulegende Stimmzettel ohne Unterschrift ausgeübt. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein bei Vermeidung der Zurückweisung. .Nach den Vorschriften in § 15 des Reglements zur Ausführung des obgenannten Wahlgesetzes muß jeder Stimmzettel bei der Abgabe bei Vermeidung ver Zurückweisung derart zusammcngefaltet sein, daß der auf ihm verzeichnete Name verdeckt ist, und nach K 19 desselben R glementS find ungültig: Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen find; Etmmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten; Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkenne» ist; Stimmzettel, auf welchen mehr als Ein Name oder der Rame einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist; Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbebalt enthalten. . Im Interesse einer zahlreichen Betheiligung an der Wahl werden den Stimmberechtigten Stimmzettel von uns zugestellt werden; der Gebrauch gerade dieser Zettel steht aber im Belieben eines jeden Stimmberechtigten. — Ausdrücklich weisen wir darauf hin, daß jeder der Letzterm nur eine« Stimmzettel abgeben st darf und die Nummer des Hau'-S, in welchem seine Wohnung fich befindet, bei Ausübung des Wahlrechts anzugeben hat. , Schneeberg, am 10. December 1873. D « r S t a d t r a t h.Geter. Bekanntmachung. Auf Grund des Gesetzes vom 18. August 1868 und ß 1 des hier bestehenden Hundesteuer-Regulativ», werden hiermit alle Diejenigen, welche Hunde testtzm, aufgefordert, dieselben bis zum w. Januar 1874 auf hiesiger RathSerpedition anjumelden und bi» zum 28. Januar 1874 , , den regulativmäßige» Satz von Eine« Thaler für einen Hund gegen Empfangnahme her Steuermark« au Herrn Stadtcasstrer Schniedewjno « entrichten. Hinterziehungen der Hundesteuer werd« mit dem dreifachen Betrage derselben geahndet. , M Johanngeorgenstadt, den 13. December 1873. D e r S t a d t r a t h. . In St.ll»attetu»ßt Wtllta» Troeg,^
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