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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 03.11.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-11-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-186911039
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18691103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18691103
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-11
- Tag1869-11-03
- Monat1869-11
- Jahr1869
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Mittwoch, de« 3. November. ck 130. 186k MMilberger ttachrlchtsblatt und Bezirksanzekger Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg «M Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandluugen uud Post-Expeditionen. .-Ä 4 OM -Ä wurde auch der wissenschaftlichen und Kunstsamm lungen gedacht und stellte der Abg. Krause einem allgemeinen Wunsche Rechnung tragend den Antrag auf Errichtung eines Gewerbemuseums in Dresden, da die Porzellansammlung und das historische Museum schon die Grundlage dazu abgeben könnten. Der Antrag wurde der Fi nanzdeputation überwiesen.-Uebrigens gab Herr Staatsminister von Friesen die Versicherung, daß Erleichterungen im Besuch der Sammlungen eintreten sollen. Merkwürdig war diese Sitzung noch durch den eingebrachten Antrag des Abg. Wigard, dessen wir schon in vor. Woche erwähn ten. Außerdem wurden Gesuche um Abschaffung des Patronatsrechtes und Einführung des obli gatorischen Turnunterrichtes in Volksschulen den verschiedenen Deputationen überwiesen. Die' Sitzung der Kammer vom 26. Oct. war der Beräthung über die Art und Weise, in welcher Laudtagswoche. -I- Wieder haben wir eine Reihe von Land- taassitzunaen hinter uns. Die erste Kammer HM Met Sitzungen am 25. und 27. October qv. Die erste galt schon in der zweiten Kam pier erledigten Geschäften, die zweite der Bera- thung über den Antrag des Mitgliedes Hofrath von Bose, die Einführung der von der zweiten Kammer angenommenen provisorischen Geschäfts ordnung. Die Herren erklärten sich mit allen Stimmen gegen vie des Antragstellers für Bei- Maltüng der alten Landtagsordnung. Was die erste im Stillstand zuviel leistet, droht die zweite Kammer 'an Beweglichkeit zu thun, doch wipd M wühl ein natürlicher Ausgleich bei letz- Arer ergeben. Die erste Sitzung am 25. Oct. galt der Berathuyg des Staatshaushaltes, Ka pitel: Allgemeine Staatsbedürfnisse und Aus gaben für das Gesammtministerium. Dabei DitbstahMekanntlmchW Anher erstatteter Anzeige zufolge sind in der Nacht vom 15. zum 16 Hs. aus der Ctgarrenfabrik des Cigarrenfabrikanten C. Trabert sy GunHeHyorf mittelst EinstelgenS bez. EinbrechenS circa 3950, Stück Cigarren von zweierlei Fabrikat: Carmendecke, dicker Java Umblas Srdleff mit Brasilmischung Einlage und Ambalemadeckblatt, Brasiiumblait und Einlage, die erste Facon 5 Zoll, die zweite 45Zoll lang (Fabrf» kytionplänge) sowie rin messingenes Pfundgewicht mit sämmtlichen Einsätzen, den kleinsten ausgenommen, auf freche Weise spurlos entwendet vMdrn, waS zur Wiedererlangung des Gestohlnen und Ermittelung deö bez. der Diebe hierdurch mit der Bitte öffentlich bekannt gemacht wirk .eDajge Wahrnehmungen ungesäumt anher mittheilen zu wollen. Frankenbergs den 27. Oktober 1869. Das Königliche GerichtSamt. ' Wiegand. Müllest. Lekaniltmachung. DaS 19. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist erschienen und kann an RathSstolle eingesehen werde». Dasselbe enthält: , HZ 80) Beiordnung, da» Ausschreiben der katholischen Kirchenanlage betreffend, vom 23. September 1869. Hß 81) Verordnung, die Vergütung des Verlags der Unterbehörden für die Hunbesteuermarken rc. betreffend, vom 6. October 1869. Frankenberg, am 29. October 18PV. DerStadtrath. Meltzer, Brgrmstr. alle das Gemeinde- und Verwaltungswesen be treffenden Anträge zu verhandeln wären, gewid met. Man entschied sich nur für eine Verhand lung über die Aufstellung der dabei einzu hal tenden Grundsätze. Demnächst wurde auf An trag des Abg Barth (Stenn) über ein Trinl- waffer- und überhaupt Wasseranlagen betreffen des Gesetz verhandelt, bei welchem die Depn- tationsanträge, auf Zulassung dieser Anlage« über fremdes, nicht innerhalb des Gemeindebezirk? gelegenes Gebiet und auf nothwendigc Veräuße rung der betreffenden Grundstücke Annahme fan den. Auch in dieser Sitzung lief wieder ei« höchst bedeutungsvoller Antrag von dem Sekre tär Gensel und Genossen, eine veränderte Zu sammensetzung der Landessynode, wie sie dis Kirchen- und Synodalordnung vorgesehen, be zweckend, ein. Darnach wird das Laienelement in der Synode, wie man hoffen darf, zu Gunste« Verordnung, Maßregeln wegen der Rinderpest betreffend. In Bezug auf die Ein- und Durchfuhr von Rindvieh au- den k. f. österreichischen Stagten nach Dachsen ist jn Berücksichtigung, hqß dst KronsLyd^r Böhmen und Mähren schon seif längerer Zeit von per Rinderpest völlig frei geblieben find und daß die Seuche dermalen E Mch in hngqrn und Galizien vorkommt, von dem Ministerium des Innern beschlossen worden, die Bestimmungen unter 1 und 2 der NUNg yom ?2. December vorigen Jahre- nunmehr wiepcr auszubeben und an deren Stell« folgende Vorschriften treten zu lassen. i) Rindvieh des Landschlags aus Böhmen und Mähren darf nach"Sachsen ohne Wettere- eingrsührt werden, wenn der betreffend? Transport M" einem von der OrtSbebörde desjenigen OrtS, aus welchem das Vieh stammt, in deutscher Sprache quSgeferligten Viehpasse ppp» schen ist, und in diesem nicht nur die Viehstücke nach Zahl und äußeren Merkmalen (Geschlecht, Farbe und Abzeichen) genau angegeben sind^ spndgrn auch die Bestätigung enthalten ist, daß in. der Ociswalt und deren Umgebung, auS welcher die Thtere kommen, eine seucheaartige Krq«^ Helt unter dem Hornvieh nicht herrsche und die Viehftücke bei dem Abtriebe gesund befunden worden seien. S) Rindvieh der Steppenrären, (podolischeS, ungarische- und galizische- Vieh) ist dagegen ohne besondere, in jedem einzelnen Falles vorher eiyzuholende, Genehmigung d«- Ministeriums des Innern nur unter der Voraussetzung über die Grenze einzulaffen, daß 1) der TrqnK- Port auf der Eisenbahn und in besonder» Wagen ohne Vermengung mit anderem Viehe erfolg», baß 2) der Transport den diesseitigen Grenzpoljs- -ei-Commiffariaten resp. in Zittau und Bodenbach und beziehendiich der diesseitigen Grenzpolizeiinipection in VoiterSreuth vorher angemeldet WH-' dey ist, daß 3) der vorschnsiSmäßige Biedpaß (oben -ub 1) heigepracht wird und daß 4) in diesem Paffe oder durch ein anderes völlig glaupM Würdiges behördliche- Zeugniß boicheinigt ist, baß und an welchem Orte baS betreffende Vieh bisher in Böhmen oder Mähren mindeftenF seM hereilS drei Monaten ununterbrochen gestanden habe. Soll ein derartiger Transport durch Sachsen hindurch und weiter ober durch Preußen gehen, so ist überdies die Genehmigung der treffenden Königlich Preußischen Regierungsbehörde zum Einlaß p,- Tran-port- nach ober durch Preußen beizubringen. Zuwiderhandlungen gegey die obigen Bestimmungen werden nach 8 8 slgde. de- Gesetze-, dir Verhütung und Tilgung der Rinderpest w. belxeffend, yom 30. April 1868 (Gesetz, und Verordn.-Blatt Seite 264) bestraft. Dresden, am 22. Oktober 1869. - Ministerium des Innern. V. Slpstitz - Wallwitz. Forwerg.
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