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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 09.06.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-06-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19040609018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1904060901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19040609
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1904060901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1904
- Monat1904-06
- Tag1904-06-09
- Monat1904-06
- Jahr1904
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 09.06.1904
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Au«wiirti,e Äu >rä,e nur ,eaen Vorausbezahlung iVelegbläUer werde» Mil l0 M, dcrechuu. »erusvrechanschlud: «ml 1 Str. U und Rr. »«»«. ß kein« «»*!(»**» kkeire- :« I-säerMurs» Lsäsrkssrtiksl ^ »mplisiür »u wL«l,vn kreisen in uei>,ohea>i«ler ^uenadi E «sear L8ekvllv, !»»»««««»««««««««««««« 8IE5-^LV^I^ 1902 >rrirrans ^ vOLLllbvOll? IM Orössts» I.»S«rl VvreUglick»,« ^ueliltm» «u «»brlhpreim» t» ,ei>«»r» «t»r eoti, vummi, »ucd in »ans UN« »aok Uummin. Wr'erLrrerliäu/er un^ tZä^n«' Kaäatt. Loklsuvke iremksr6t l^eupolt, lli'eslil lerV vrnj le Ke! luv L 8^v8lr! lt von vtto vi lllnkr l x«. i-s - Die zweijährige Dienstzeit in Frankreich. Hosiiachricklen. Arzt und Zahnarzt, Alvensahrte». Mntmaßl. Witterung: ( <>,»«»» 1 TPlkslll. Bäder und Svmmclsnichcii, Gerichlsverb. Nuss->np. Krieg. Umbau des Kgl. iLchauipielhouses. Krittler, unsickier. ! v» I.»/V»« Die zweijährige Dienstzeit in Aranlreich. Es hat lange gedauert, ehe sich Frankreich entschlossen hat, dem Beispiele Deutschlands zu folgen und die zweijährige Dienst» zeit zu akzeptieren. Mehrere Jahre steht bereits jenseits der Vogesen die Frage der Verkürzung der Dienstzeitdauer auf der Tagesordnung, nachdem sich die verflossene Deputiertenkammer wiederholt im Prinzip für die verkürzte Dienstzeit entschieden halte. Im vorigen Jahre hat der Senat den Uebergang zur zweijährigen Dienstzeit beschlossen, und an der endgültigen Zu stimmung der Deputiertenkammer ist nicht mehr zu zweifeln, nachdem dort soeben Artikel 2 der Vorlage über die zweijährige Dienstzeit, der alle Befreiungen vom Militärdienst aushebt, mit einer Mehrheit von 437 gegen 133 Stimmen angenommen worden ist. Der Antrag, für solche Militärpflichtige, die Er nährer ihrer Familien sind, Besteiung vom Militärdienste ein- treten zu lassen, wurde mit 367 gegen 209 Stimmen abgelehnt. Abgesehen von vereinzelten Stimmen, die aus rein militä rischen Gründen jeder Herabsetzung der Dienstzeit widersprechen, ist man in Frankreich darüber einig, dass eine Verkürzung ein zutreten hat, zumal die bestehende dreijährige aktive Dienstzeit zum Dell nur noch auf dem Papiere steht. Schon seither be findet sich in Wirklichkeit der französische Soldat durchschnittlich bloß 24 Monate unter der Fahne, sodatz die gesetzliche Neuerung! der zweijährigen Dienstzeit keine allzu erhebliche Verschiebung in ( der tatsächlichen Dauer der aktiven Dienstzeit bedeutet. Meinungs Verschiedenheiten walten insofern ob, als die Einen noch unter die zweijährige Dienstzeit heruntergehen wollen, während andere das Volksheer, das auf dem Boden der allgemeinen Wehrpflicht begründet ist. durch ein Berufsheer ersetzen möchten. Unterstützt von hohen Militärs hat der Bonapartist Cuneo d'Ornano einen Gesetzentwurf eingcbracht. der darauf abziclt, ein Berufsheer in der Stärke von 250000 Mann zu schaffen, dem ein im wesentlichen mir zu defensiven Zwecken zu verwendendes Milizheer zur Seite stehen soll. Das Berufs-, noch richtiger ausgedrückt: Söldner heer, soll aus Freiwilligen bestehen, die fünf Jahre zu dienen haben, während die allgemeine Dienstpflicht sich nur aus ein Jahr erstrecken soll. Dieser Vorschlag ist vorgestern mit 483 gegen 135 Stimmen von der Deputiertenkammer verworfen worden. Den Sozialdemokraten geht die zweijährige Dienstzeit noch nicht weit genug, aber sie erachten diele als eine immerhin will kommene Abschlagszahlung auf ihre programmatische Forde- rung der Einführung des Milizsvstems. Der Antrag des sozial- demokratischen Führers Vaillant, das stehende Heer durch Milizen zu ersetzen, wurde mit 506 gegen 68 Stimmen ver- warfen. Bis zum Milizsystem ist allerdings noch ein sehr weiter Weg. wenn auch nicht zu leugnen ist. daß sich Frankreich dem Miliz-Ideale zwar noch nicht genähert, aber dem Gedanken der Verkürzung der Dienstzeit konseauent Rechnung getragen hat. Die allgemeine Wehrpflicht nach preußischem Muster hat Frankreich erst nach dem Kriege von 1870 angenom men; jedoch scheute man sich zunächst vor einer zu kurzen Dauer der aktiven Dienstzeit, die auf fünf Jahre bemessen wurde. Die große Heeresreform FrevcinetS, die im Gesetz vom 15. Juli 1889 ihren Ausdruck fand, setzte dann die Dienstzeit aus drei Jahre herab. Damals hob man grundsätzlich die Einrichtung auf, die derjenigen der Einjährig-Freiwilligen in Deutschland entsprach; indes das Svstem der „Befreiungen", das an die Stelle trat, kam im Effekt genau auf dasselbe heraus, was die Einrichtung der Einjährig-Freiwilligen bezweckt. Auf Grund der mannigfachen Art dieser Befreiungen brauchen bis beute tatsächlich in Frankreich gebildete junge Leute nur ein Jahr zu dienen. Bon einem Jahreskontingent von 210000 Mann dienen nur 132000 drei Jahre, 11500 zwei Jahre und 60000 ein Jahr. Die Gleichheit aller Heerespflichtigen existiert also in der Praxis noch nicht. Die Andräsche HeereSreform auf der Basis der zweijährigen Dienstzeit will dem demokratischen Grundgedanken der völligen Gleichheit Rechnung tragen. Alle seitherigen sog. „Befreiungen" sollen beseitigt, also insbesondere auch die Einjährig-Freiwilligen abgeschasft werden. Hierin unterscheidet sich die Reorgani sation, die gegenwärtig mit dem französischen Heere vorgenommen werden soll, von derjenigen, die vor einem Jahrzehnt unter der Eaprivischen Reichskanzlerschast mit der Einführung der zwei jährigen Dienstzeit erfolgte. Es bestehen aber noch andere Unter schiede: in Frankreich soll sich die Verkürzung der Dienstzeit auf alle Waffengattungen ohne Unterschied erstrecken, auf die Infan terie wie aus die Kavallerie und die Artillerie, während in Deutsch land die zweijährige Dienstzeit nur für die Jußtruppen gilt. In Deutschland konnte trotz des Einspruchs mancher militäri scher Autoritäten die zweijährige Dienstzeit besonders deshalb zu gestanden werden, damit der sich stets mehrende Bevölkerung-- Überschuß, ayf Grund dessen eine immer größere Anzahl dienst tauglicher Elemente vom Dienste bei der Fahne.freigelassen werden mußte, mit dem Grundsätze der ausgleichenden Gerech- tigkeit in Einklang gebracht werden konnte; die Dienstzeit- Verkürzung, infolge deren eine umfangreiche Quote der körperlich Brauchbaren eingestellt und militärisch ausgebildet werden kann, verschafft andererseits der Gesamtbevölkerung eine soziale und wirtschaftliche Erleichterung. Für Frankreich kommt aber bei dem Experiment der Verkürzung der Dienstzeit hauptsächlich die Frage in Betracht, ob und wie die gegenwärtige Präsenzstärke auf recht erhalten werden kann. Die rein militärischen Be denken, die seinerzeit in Deutschland von kompetenten Stellen aus gegen die Konzession der zweijährigen Dienstzeit erhoben wurden, müßten in Frankreich um so mehr ins Gewicht fallen, als dort das Stagnieren bezw. der Rückgang der Bevölkerungszahl natur gemäß zu erhöhten Anforderungen an die Schlagfcrtigkeit der Armee führen sollte. In bezug aus die Friedenspräsenzstärke haben die Franzosen die Grenze der Leistungsfähigkeit erreicht, und der Wettbewerb mit dem nachwuchskräftigen Deutschland könnte allen falls nur noch ausgehalten werden, wenn eine längere Dienst zeit als hier auch fernerhin beibehalten und wirklich durchgeführt würde. Obwohl Frankreich mit seiner Ein wohnerzahl um 20 Millionen hinter dem Deutschen Reiche zurückbleibt, hat sein militärischer Ehrgeiz doch den Effektiv- bcstand seiner Armee höher bemessen lassen, als er in Deutschland ist. Das hat zur Folge, daß die französische Republik bereits seit geraumer Zeit viele Halbtaugliche einstellen muß. Mit den Ansprüchen auf die militärische Tauglichkeit der Rekruten wird man noch bescheidener werden müssen, wenn die Vorlage über die zweijährige Dienstzeit Gesetzeskraft erlangt haben wird. Es läßt sich heute noch gar nicht absehen, auf welche Weise bei der Wahrscheinlichkeit eines allmählichen Rückganges, der Bevölkerungsziffer der Ausfall des dritten Jahrganges ge deckt und der für Friedenszeiten gesetzlich vorgcschricbene Esfektivbestand der Armee von 575 000 auf die Dauer auch nur annähernd aufrecht erhalten werden soll. Mit der gesetz lichen Normierung der zweijährigen Dienstzeit ist zunächst ein Ausfall von mindestens 50 000 Mann am Heeresbestande zu er warten. Der gegenwärtige Kriegsminister General Andrö hofft, mit der Zeit die rechten Mittel und Wege zu finden, durch Auf hebung aller bisherigen Dicnstbefreiungen, durch günstigere Kapitulationsbedingungen und durch Einstellung der zu den Hilfsdiensten ausgehobenen Mannschaften das entstehende Defizit zu beseitigen. Das erscheint als eine etwas optimistische Auffassung, wenn man sich erinnert, daß ein Vorgänger Andres, der Kriegsminister Freycinet, bereits vor einer Reihe von Jahren konstatierte, daß Frankreich hinsichtlich seiner Rekrutenzahl und der Cadresbildnng an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angekom men ist. Aber selbst wenn der gegenwärtige Leiter der Heeresver waltung mit der Annahme recht behalten würve, daß es ge lingen wird, das ganze, mit der Einführung der zweijährigen Dienstzeit in dem jährlichen Hecreskontingent entstehende Defizit zu decken, so wird doch dann die Frage um so mehr berechtigt sein, ob die Armee noch denjenigen Grad von Kriegsbereitschaft und Kriegstüchtigkeit behaupten wird, auf den sie vielleicht jetzt noch auf Grund einer überwiegend dreijährigen Ausbildungszeit Anspruch erheben kann. Reneste Drahtmeldnngen vom 8. Juni. Der russisch-javanische Krieg. Tokio. (Amtliche Mitteilung) Die über einen angeblichen Untergang dcS Scblackt'chiffes .Shikishima" verbreiteten Gerüchte entbehren jeder Begründung. Tokio. (Priv.-Tel.) 400 Koreaner griffen die japa nischen Eisendahnwachen bei Tawbvongol an. Dabei wurden zwei Koreaner getötet und sechs verwundet. London. (Priv-Tel.) Aus Jokohrma wird gemeldet: Admiral Togo berichte, daß das russische Panzcrkanonenboot „Gremtastschy" und das Kanonenboot .Gaidamat" am 4. d. M. anßcrbalb des Hafens von Port Arthur aus Minen stieß und in dieLuft getvrengt wmde. Berlin. (Pr'v.-Tel.) Ueber die Einschließung Port Artburs wird aus Tokio gemeldet: Außer der 2. Armee unter General Baron Oku ll., 3., 4. Divisionl sind sicher noch die 5. und 11. japanische Division auf der Kwcnrtunghalbinsel: sie werden hier meist als dritte Armee bezeichnet. Daß der russische General Fock, wenn auch unter größeren Opfern, als ruisischer- seitS zugegeben wird, mit der 4. russischen Division nach Port Arthur zurückgelangt ist, verdankt er dem Umstande, daß seine Umfassung noch nicht so weit gelungen war, als hier angenom men wurde. Auch wurde Ssonschlipu, nördlich Kintschou, mit dem gleichnamigen Orte südlich Kintschou, bezüglich des Gefechtes vor der Schlacht am 26. Mai verwechselt. Jetzt stehen die 5. und 11. Division nordöstlich von Port Adam, zur Deckung der Bewegungen Okns aus Port Arthur. Letzterer ist jederzeit in der Lage, die auf der Kwantunghalbinsel befindlichen süni japa nischen Divisionen gegen die von Kuropatkin zu einem Entsage Port Arthurs heranzusührenden Kräfte zu vereinigen und doch die Belagerung Port Arthurs aufrecht zu erhalten, da weitere Belagerungstruppen mit starker, schwerer Belagerungsartillcrie schon bei Dalny gelandet sind und nun zunächst, wohl verschanzt, vor Port Arthur gebracht werden, so daß ste jeden Ausbruch des russischen Verteidigers verhindern können, Berlin. (Priv.-Tel.) Reichstag. Die zweite Beratung der Münzgesetznovelle wird fortgesetzt. Es liegt de : vor der Antrag Blell, die non der Kommission beschlossene Aus prägung von Dreimarkstücken wieder zu streichen, ferner eine Resolution Blell-Eickhofs. die Regierung zu ersuchen, die neu auszupräaenden Fünszigpfenniastiiae zur besseren Unterscheidung von den Zehnpfennigstücken auf der Rückseite mit einem kleineren Reichsadler, umgeben von einem Eichenkranze, Herstellen zu lassen. — Abg.. Osel (Zentr.j tritt für Ausprägung von Dreimarkstücken ein. Da diese im Gegensatz zu den Talern lediglich Scheidemünze sein würden, würden auch sicherlich die Kaffen nicht so mit Drei markstücken belastet werden, wie gegenwärtig mit Talern. Zu gunsten der Dreimarkstücke spreche, daß der Taler sich namenl- sich in Süddcutschland alle Herzen erobert habe. Schonen Sie die süddeutschen Gefühle (Heiterkeit), und stimmen Sie für das Dreimarkstück. — Bayrischer Ministerialrat v. Burkhardt be streitet, daß em Bedürfnis für eine solche Münze bestche. Auch in Süddcutschland fei das nicht der Fall. Niemals >ei von den Handels- und Gcwcrbckammern ein Wunsch nach Dreimark stücken laut geworden. Jedenfalls sollten über die Bedürfnis- frage erst amtliche Erhebungen staminden. — Abg. Pachnicke isrcis. Vereinig.) warnt vor Verallgemeinerung vereinzelter im Verkehr laut gewordener Wünsche wegen des Dreimarkstückes. Die Damen sagten allerdings: „Dos Fünfmarkstück ist abscheu lich!" (Heiterkeit), frage man aber die Arbeiter, so werde man hören, das; diese ein so vollwichtiges Geldstück sehr gern nehmen. (Heiterkeit.) In Rheinland-Westtalen könnten die Filialen der Reichsbank die Nachfrage nach Fünfmarkstücken kaum decken, wäh rend in Talern ein immerwährender Rückfluß zur Bank stattftnde. Die Rcichsbank müsse den Geldumlauf im ganzen Reich« regeln, sie gebe die Münzen lediglich nach dem Bedarfe aus, und da habe die Erfahrung gezeigt, daß die Taler als Ballast müßig in den Kellern der Reichsbank lagerten. Gegenwärtig lägen dort 170 Millionen Mark in Talern. Diese strömten, so oft auch versucht worden sei, sie dem Verkehre aufzudrängen, immer wieder dahin zurück. Ebenso habe die Erfahrung gezeigt, daß die Fünfmarkstücke in Gold und die Zwanzi'gpfenmgstuae w Sil ber sich nicht bewährt haben, sie mußten zurückgezogen werden. Tie ganze Debatte brauchte hier nicht geführt zu werden, wenn man seinerzeit die Taler beseitigt hätte. Leider sei aber 1879 infolge bimetallistischer Einflüsse die Einziehung der Taler sistiert worden. — Abgg. Kirsch lZentr.) und Raab (Wirtschaft. Ver.) treten für den Beschluß der Kommission ein, — Abg. Sar torius (sreis. Volksp.) stellt in Abrede, daß in Süddeutschland eine Vorliebe für Taler bestehe. — Abg. Bartling (nat.-lib.) erklärt, daß die Mehrzahl seiner Freunde den Antrag Blell an- nehmcn würde, während er mit einer Minderheit für den Kom- miffionsbcschluß stimme. — Abg. Tr. Arendt (Reichsp.) wider spricht den währungspolitischen Ausführungen Pachnickes. Die Nachteile der Goldwährung seien nur wegen der zeitweilig starken Steigerung der Goldproduktion nicht deutlich zu tage getreten; im Falle einer Krisis würden diese Nachtelle wieder deutlicher durch eine allgemeine Preisverteuernng in Erscheinung treten. - Nachdem sich noch Abgg. Müller- Sagan, Osel und Gothein an der Debctte beteiligt,'wird der Antrag Blell abgelehnt. Hl in der Fassung der Kommission ausrecht erhalten und auch ver Rest der Vorlage in der Kommissionsfassung angenommen. Die Resolution Blell-Eickhoff wird abgclehnt. — Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurffs betr. die Kausmanns- gerichte. Zu 8 1 betr. Errichtung und Zusammensetzung der Kaufmannsgerichte beantragen die Sozialdemokraten, die Kauf- monnsgerickte allgemein und ohne Rücksicht auf die Seelenzayk, obligatorisch einzusühren. — Abg. Trimborn (Zentr.) er-, klärt sich gegen diesen Antrag. Es sei nicht überall em absolutes < Bedürfnis für Kausmannsgerichte vorhanden. Die Kommission habe dem Bedürfnis, insoweit cs vorhanden sei. durchaus genügt, indem es diese Sondergerichte für alle Orte mit mehr als 20000 Einwohnern obligatorisch gemacht habe. Gegen den sozialdemo- tischen Antrag sprechen ferner Abgg. Beck-Heidelberg (nat.-lib.) und Dove streis. Vereinig.), während Aba. Lattmann (Antis.j die Zustimmung seiner Freunde zu dem sozialdemokratischen An träge erklärt. Im Falle der Ablehnung des Antrags würden sic aber dem Entwune in der Kommissionsfassung zustimmen. — Abg- Henning (kons.) erklärt sich namens seiner Partei für das Gesetz in der Fassnngj der Kommission. — Abg. Müller- Meiningen <ftci>. Volksp.) stimmt gleichfalls mit seinen Freunden sür das Gesetz in der Kommissionsfassung, obgleich sie eine weitere Atomisierung der Rechtspflege nicht wünschten. Für eine weitere Zersplitterung der Rechtspflege würden sie nicht zu haben sein. — Abg. Semler (nat.-lib.) erklärt sich gegen das ganze Gesetz, sür das kein Bedürfnis vorliege. Was bleibe von den staatlichen Hohettsrechtcn auf dem Gebiete der Rechtspflege bei solcher Ato misierung dann wohl noch übrig. — Staatssekretär Graf Posa - dowSky begründet die Vorlage mit den Erfordernissen einer Be» schlciinigung des Prozeßverfahrens /wischen Prinzipalen und Hand- lungsarbilscn. Dem Vorredner gebe er darin Recht: weiter dürfe aui dreicm Wege nicht gegangen werden: vielmehr handle eS sich jetzt um die Ausgabe, das anttsgcrichttiche Verfahren zu rewrmieren. (Sehr richtig.) Staalshoheitsrcchte würden mit diesem Gesetz nicht ausgeyebcn, sonder» nur ans andere übertragen. Leider habe die Kommission die Kausmannsgerichte obligatorisch gemacht schon für Orte über 20 000 Seelen, statt erst sür solche über 50 000, wie die Regierungsvorlage vorschlug. Das halte er l-sür eine Verschlechterung. — Abg. Singer empfiehlt den sozial- ' demokratischen Antrag. — Abg. Trimborn (Zentr.) rechtfertigt den Kommilsionsbeschluß. wonach schon von 20 000 Seelen ab statt erst bei 50 OM die Errichtung eines KaufmnnnsgerichtS obligatorisch sein soll, unter Hinweis aus Bauern. Bilde 50000 die Grenze, so würden doch große Bezirke, z. B. in der Oberpfalz und Regens- burg, ohne diese segensreiche Einrichtung bleiben. — Es sprechen noch Abgg. Latt'mann (Wirtschaft. Vereinig.) und Beck- Heidelberg (nat.-lib.), woraus unter Ablehnung des Antrags Auer, sür den nur Sozialdemokraten und Antisemiten stimmen, der 8 1 unverändert angenommen wird. — Bei 8 2 hat die Kom mission die Vorlage dahin geändert, daß schon bei mehr als 20 OM (statt 50 MM Seelen die Errichtung eines Kausmanns- gerichts obligatorisch sein soll. Das Haus stimmt dem debattc- los zu. — Schluß der Sitzung nach 5^ä Uhr. — Morgen 1 Uhr: Fortsetzung: vorher dritte Lemng der Reblaus-Vorlage. Berlin. (Priv.-Tel.) Im Abgeordnetenhaus« fand heute die erste Beratung des Gesetzentwurfs betr. die Erschwerung des Vertragsbruchs landwirtschaftlicher Arbeiter und des Gesindes statt. . Der Entwurf will unter Strafe stellen den Arbeitgeber, der wissentlich oder fahrlässig kontraktbrüchige Arbeiter in seinen Dienst nimmt, den Vermittler, der solchen Arbeitern ein neues Dienstverhältnis nachweist, und den Agenten, der zum widerrechtlichen Verlassen oder Nichtantreten des Dien stes onrcat. — Abg. Wolff-Liffa bekämpfte namens der frei sinnigen Volkspartez den Gesetzentwurf, der viel zu weit gehe. Indem er auch die nicht gewinnsüchtige Verleitung zum Kontrakt- brnche unter Strafe stelle, beseitige er den letzten Rest von HL'iMoulHNvg ZW 'I.»I>llI4»PMK LS 8MIt,.,
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