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Dresdner Nachrichten : 22.10.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-10-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-187510220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18751022
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18751022
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1875
- Monat1875-10
- Tag1875-10-22
- Monat1875-10
- Jahr1875
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 22.10.1875
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-«ch«,'» ,r«, 7 »Hr in der ctt»,edt1I»» «»rte»ftn>ir n.'»»«n. ,e»nw»»rki» v»ert«l>ädr< Uch L Mari t0 Ps,e. durch dir «»ft »Mart 75 B!^. SiNjtl. Kümmern WPfge. «ufl»,e 28O0Ü EcVl. Hür die Rück,ade etugr« santler Manulcriple «»chl ftch die «edacttoii »tchl »ertlndltch. 8nfer,ten>vnnac>me au»< wirti: S»»»«»it«iu in Hamdurg, «er. Nn, Wien Leivti^ Basel, «re»!,», tzranlsnr» a. M. — Loch «»»» in Berlin, »etptta, Wien, Hamburg, hranlsurl a. M., Mün chen. — v»nd» L 0o. >» siranlfurl «. M. — > e. V»I,t in Ldemni». — I,». Mw.lwltt«, »al,,„ » r.i>. in Parti. Tageblatt für Politik, Unterhaltung n. Geschäftsverkehr., Druck und Eigenthum der Herausgeber: Äiepslh ör NeiHardt in Dresden. s nierat« «erden «arten» Tirate IS angenonmwl« dl« Nd. L Udr, «,-ut-aft di« MlINlg» it Ud». s» Neusiabl: araft, »laver- «assk L dl» Nachm. « Uhr. - Der Kaum «tner ctu- ivalltaen Pcttr,eile kofteft >L Phk. lLtnaelandt di« Zeile »u P,ge. »Ine «araniie für da» nächsltigige ltrschel- »en der Inserate wird nicht gegeben. glu»n>irttge Annoncen» Ausirage von un» und«- kannlen Firmen und Per sonen inseriren wir nur gegen Pränumerando» Zahlung durch Brtes, marken oder Posletniah» lung. Neun Stlven loften IL Psae. Inserate sur die Montag» - Nummcr oder »ach eniem Jesitag. die Peliljeil« 20 Pfge. Ar. ZS5. Zwanzigster Jahrgang. Lltltredacteur : vr. Diull Für das Feuilleton: L,u«r«»x ^^L^-ESlw Tressen, Freitag, ZI. Oktober 1875. Locales und Sächsisches. — Landtags-Budget. (Forts.). DaS Landesgestüt erfordert 120,000 M. (20,000 4-); das 4 erwächst durch Ver mehrung der Leschälstationen. DieSprunggclder bringen 13.000M. ein. Der Aufwand für die meteorologischen Stationen steigt auf 11,000 M. . Für die Aufsicht über Fabriken und Stein brüche, sowie die Dampfkessel-Anlagen werden 52,000 M. gefordert (18,000 -i-i. Die Negierung bemerkt, daß um die so nöthige In - spection der Fabriken durchzuführen, eine wesentliche Verstär kung des Personals nöthig iei. Ein fester Plan lasse sich jedoch noch nicht aufstellcn, weil eS zweifelhaft ist, ob und in welcher Art etwa von ReichLwegen Vorschriften über Fabrik-Jnspection getroffen werden. Von den bisherigen Fabrik-Jnfpcctorcn hat man aller dings bisher so wenig verspürt, und doch ist dies ein Gegenstand dringlicher Natur. Bei der Ge ndarmerie, welche 659,OM M. erfordert, werden 22,OM M. — verlangt, da die Mannschaften neu equipirt und frisch beritten gemacht, Neubeschaffungcn also nicht nöthig sind, auch militärische Hilfs-Gendarmen jetzt nicht mehr ver wendet werden. Hingegen verlangen die Grcnz-Polizei-Bureaux zu Bodenbach, Zittau u. s. w. 22,MO oder 4- 2,200 M., da auch in Tetschen nach Er'öffnung der Nordwestbahn ein sächsischer Gen darmerieposten stationirt werden mußte. Die königl. Polizei- Direction zu Dresden erfordert einen Staatszuschuß von 481,OM M. (4600 M. —). Sie hat eine Einnahme von 163,OM M., darunter Beitrag von 90,000 M. von der Stadt Dresden, 32,OM M. Gebühren vom Einwohneramte (3,5MM.4-), auch die Sporteln und Strafgelder steigen um 9000 auf 33,000 M. Bei den Gehalten begegnen wir einigen Aufbesserungen und der Vermehrung des Personals um etliche Subalterne, so um 2 Wacht meister wegen Nerinehrung der Zahl der Arrestatcn, Eröffnung eines neuen Bahnhofes u. dergl. Die Zahl der Gendarmen selbst, 200, wird nicht vermehrt, auch nicht die der Nachtwächter: 12^. Beson ders aufgeführt wird die Entschädigung der Criminalgendarmen für Droschken und die Eivilkleidung, die sie häufig gebrauchen müssen. Wie es sich schon zeilhcr bewährte, daß 2 Gendarmen in der Neu- dorfer und der Oppelvorstadt wohnen mußten, so sollen auch in den anderen Vorstädten, der äußeren Pirnacr-, See-, Wilsdruffer- und Anton-Vorstadt Gendarmen ihre Wohnung nehmen.''-. DaS Ent bindungs-Institut in Friedrichstadt erfordert 63,000 M. Zu schuß <8000 M. 4-), theilweise, da jetzt auch arme Frauen, an denen besondere Operationen nothwendig sind, unentgeltlich ausgenommen werden sollen, theilweise, da die starke, steigende Benutzung der Ent bindungs-Anstalt auch eine stärkere Abnutzung der Instrumente nach sich zieht. Das LandeS-Mcdicinal-Colleg erfordert 57,460 M. (5,500 M. 4-). Das 4-erwächst durch Errichtung eine, mit der Leipziger Universität zu verbindenden Anstalt, welche nach einem bestimmten Plane die chemische Untersuchung aller Trinkmässer und des Gnmdwassers aus ganz Sachsen vorzunchmen hat. Damit will man sichere Unterlagen über die Einflüsse ge winnen, welche als wesentliche Factoren bei der Entstehung und Aus breitung von Seuchen gelten. Der Etat der Thierarzneischule, deren Frequenz steigt, ist dem früheren fast gleich: 43,OM M. Er freulich ist der Vorschlag ein?r Vermehrung der Staatsbeiträge für Aerzte in ärmeren Gegenden des Landes: 60M Ni. 4-, also 30,000 M. Namentlich aus den «nisten Gegenden des Erzge birges liegen dringende Gesuche um Staatsbeihilfe für Aerzte, beson ders Geburtshelfer, vor. Bisher konnte die Negierung nicht allen Gesuchen entsprechen. (In Dresden, Leipzig und anderen Groß städten gibt es zu viel beschäftigungslose AerzteI) Unter den Bei trägen für Schützen-Gesellschaften finden wir, daß der Staatsbeitrag an die Dresdner Bogen- und Scheibenschützen wegen je 1 Faß Wein sich um 158 M. auf 1100 M. erhöht, da der Preis für die 786 Liter Wein, welche die Bogenschützen deputatweise vom Staate noch von früheren Jahrhunderten her erhalten, auf 1 M. -10 Pf. gestiegen ist. Zur Unterstützung von im Dienste vcrun glückten Mitgliedern der Feuerwehren und Hinterlassencn der selben, Beihilfen zur Errichtung und Erhaltung von Feuerwehren werden wieder 30,000 M. gefordert; es soll diese oft nicht ver brauchte Summe zu einem besonderen Feuerwehr-Fonds gesammelt werden. Die Unterstützung der Landarmen soll 75,000 M. i45,0M M. 4) kosten; ebenso steigt der Aufwand in Militärersatz- Angelegenheitcn auf 27,000 M. Das Ncichsgcsetz wegen Beur kundung des Personenstandes und der Eheschließung erfordert 60,MO M. als vorläufiges Bercchnungsgeld zur Lieferung der Register und Formulare und Vergütung der Arbeiten der Standesbeamten für die Zwecke der Statistik. (Forlf. folgt.) — Landtag. Dem neuen apostolischen Vikar Bernert Ist es nicht erspart gcblicbcn. als erstes parlamentarisches Debüt mit einer Art von UngchorsamScrklännig gegen die Gesetze aus- zutrete». So stark ist jetzt der Druck der ultramontanen Richtung innccpalb der katholischen Kirche, daß selbst notorisch so versöhn liche Männer, wie der Vikar, gezwungen werden, gegen die Staatsgewalten Front zu machen. Es geschah dies seitens deö Klrchensürsten in höchst vorsMigcr Weise, aber cS geschah doch. Er protcstirte gegen ein Gesetz. daS dse Unterschritt unseres Königs trägt! Wahrlich, wären die Ziffernvcrhältnlsse innerhalb Sachsens nicht so ungünstige für die römische Kir.hc - auch uns bliebe der traurige Kirchcnstrcit nicht erspart! Anlaß zu dkesem Proteste bot ein Gesetzentwurf, de» die Regierung infolge des Reichs gesetzeo übcrtic obligatorische Ci bi lehr vor gelegt hat. Wieder Referent v. Erlegern in einem lichtvollen Vortrage auSeinandcrsetzte, machen sich infolge der obligatorischen Civüehe verschiedene Aendcrungen unseres bürgerlichen Gesetz buchs nothwendig, die der Referent zur Annahme unter Berück sichtigung einiger von Ibm vorgcschlagener Abänderungen empfahl. Er fügt noch hinzu: In Zukunft würde» höchst wahrscheinlich Dispensationen und Nachsichtscrtheilungen von Eheblndernisscn nicht mehr ins CultuSministcrium, sondern in das des Innern eessortiren. Im Vcrordnungswcge sei ferner noch auözusprechcn. daß das Dissidentengeietz durch die obligatorische Civilcbe auige- boben iei. Hingegen behielte die Bestimmung, daß ein piorramt- lichrcSühneversuch vorangrhen müsse, ehe dieAvvei'atlouSgerichte einen Antrag auf Ehescheidung annehmen, ihre Giltigkeit. Ferner sei im Reichogeietze bestimmt, daß Frauen erst 10 Monate nach Ablauf der ersten Ehe eine neue Ehr Angehen dürsten. Offenbar sc! diese Bestimmung in Rücksicht auf die Vaterschaft etwaiger Kinder getroffen. Für das Eingehen einer Ebe seitens der Män ner fehle aber jede Bestimmung einer Frist und so könne der Scandal eiutrclen. daß der Wittwer unmittelbar nach dem Tode seiner Frau, in wcun sich deren Leiche noch im Hause befinde, eine zweite Frau ins Hauö bringe. Doch hoffe Redner bestimmt, daß io etwas nicht emlrätc. Consisiorialrakh vr. K ohlschütter: Zur Einiührung der obligat. Ctvllehe sei sür die protestantische Bevölkerung Sachsens kein Bcdürsniß gewesen, die fakultative Civilehe habe genügt; doch ließe sich das nicht mehr ändern. An sich habe die evangriische Kirche keinen Grund der obligat. Civilcbe zu widerstreben; ia diese könnte der Kirche, wenn ihr nur sonst freie Bewegung gewährt wurde, zum Segen gereichen. Freilich, unerwünschte Folgen blieben auch nicht aus. Apostol. VIcar Bernert: Auch sür die katholische Kirche sei die Endliche nicht angezeigt gewesen, aber auch sie sei nicht principielt derselben entgegen. Aber der heutige Entwuri zur Ausführung des Civilchegesctzeö berühre die Ehe unmittelbar. Zwar sei es bas volle Recht deS Staats, Verfügungen hinsichtlich der Ebe zu erlassen und die Katholiken müßten sich de» Anord- »ungeu deö Staats in dieser Richtung unterwerfen, insoweit eödie Religion ge st alte und eöunbeschadetder Religion gesche»en kann und i n s ow e i t e S nich i etwa durch die Lehren und Vors christen des ka tholischen Glaubens verboten ist. Einige Acstimmuii. gen deö Entwurfs stünden den Lehren der kathol. Kirche über das Wesen und den sacrainentalen Charakter der Ebe. ihre Unauslös- lichkeit, ihre Giltigkeit und über die eheliche Gerichtsbarkeit ent gegen. So könnten z. B. gütige Ehen zwischen Katholiken, welche aufzulösen die Kirche geradezu verbiete, Einstig bürgerrechtlich ge trennt weiden. Solche bürgerlich getrennte Gatten müsse die Kirche immer noch als vor Gott und ihrem Gewisi'enlverbundcn ansehen. Andrerseits würden Personen, die nach Maßgabe deö kathol. Glaubens durchaus keine gütige Ehe Angehen könnten, bürgerlich rechtlich zur Ebe verbunden werden. Diese würde» dann aber nicht die kirchliche Bestätigung der Ehe erlange». Solche Vorgänge müßten die Religion schäbigen. Redner sei in die Kammer getreten, um nach Maßgabe deö kathol. KirchenrechtS seine Stimme abzugebe». «Wie reimt sich DaS mit dem Eide auf die Verfassung, bas unzertrennliche Wohl deö Königs und deS Vaterlandes bei allen Anträgen und Abstimmungen zu be obachten? DieRed.) Redner werde daher gegen den ganzen Entwuri und seine einzelnenTheile stimmen und wocrzustiinme,solle man keinen Schluß ziehen aus die kirchenrechtllche Giltigkeit der Ehe. Justizminister Abeken (sehr schwer aus der Tribüne verständlich), scheint darzulegen, daß der Enlwurs unbcbivgt nothwendig sei, um nicht in Betreff der Ehescheidung und der Ehehindernissc Differenzen entstehe» zu lassen. In Zukunft werde eö so sein, daß das Ebcrecht im bürgeri. Gesetzbuch und in, NelcdScivilehc- gcsetz ein zusammenhängendes, widerspruchsloses Ganze bilde. Evnfllcte darin würden dann unmöglich sein. Der Kirche blcibc ihr Recht gewährt, ihre Angehörige» zur Beachtung der Ehe- schcidriiigöverbote auzuhaltcn. ES werde überhaupt betreffs der rein kirchlichen Verpflichtungen durch Einführung der Eivilche nichts geändert. Stur die Folge sei vorhanden, dzrß der Zwang, der auf der bürgerlichen Gesetzgebung bisher ruhte, den klrchcn- rechtlichcn Satzungen entzogen werbe. Der religiöse Sinn des überwiegenden TdcilS der sächsischen Bevölkerung lasse erwarten, daß cS stch den kirchlichen Verpflichtungen nicht entziehen werde. Selbst Die, die der Kirche gleichgiltig gegenribersteheii, würden durch Sitte und Urtbeil der Gebildeten gewiß zur Beobachtung der kirchlichen Pflichten angchalten. Der pfarramtllche Sühnc- versuch vvr SchAduiigöanträgen bleibe unberührt durch das Civil chcgesctz. Minister Iw. v. F-alkenstein bankt demJusiizniiiiistcr sür seine Erklärung, daß an Le» kirchlichen Pflichten die Civil- ehe nichts ändere. In Sachsen sei ckn sich die Rothwendigkcit sür die obligatorische Eivilche nicht da; cS werde aber in Zukunft nur von den Geistliche)! abhängen, daß die Folgen der obligat. Eivtiebe nicht verderblich aussallen. Die Geistlichen hätten bas selbst in der Hand ; sie möchten sich mit der inneren Mission im höheren Sinne des Worts vertraut machen. Oberbürgermeister A ndrc-Chemiiitz: So weit gehe eS doch nicht, daß ein Wittwer cineä.Frau in daSHaus führen dnrse.wo noch dieLeichedererstensei. ES müsse doch ein Aufgebot vorhergchen und das daure 14 Tage. 'Auch sür Sachsen sei die obligatorische Eivilche unentbehrlich Denn die kathol. Kirche gebe Ehen zwischen Katholiken und Protestanten ohne DiöpcnS nicht zu und gestatte sie nur dann, wenn der protestantische Thcil sein Einverstäntnih zur kathol. Erziehung der Kinder gebe Jede Regierung müsse in dieser Richtung die Rechte ihrer Staatsbürger wahren und das VolkS- bewußtseln betrachte solche Versprechen über Kindererziehung als eine Unsittlichkcit, die ntcht mehr zu dulden sei. In der kcühol. Kirche werden thatsächlich viele Ehen abgeschlossen, die ungiltig seien. Niemand habe eine Ahnung, daß er eine ungiltige Ehe eingehe. Nach kathol. Kirchcnrcchte begründeten weitläufige Ver wandtschaftsgrade, die keine mehr seien, llngiltigkeit der Ebe. Es sei im Interesse kathol. Bürger, daß die Unsicherheit in Betreff der Ebcgiltlgkeit äufhöre. So sehr Victor Bernert schonend der Giltigkeit des Gesetzes ciitgcgenaetreten, so habe derselbe doch deutlich gesagt: daß der Staat nicht berechtigt sei, Gesetze zu er lassen, die den Lehren der kathol. Kirche widersprächen. Redner wahre vielmehr dem Staate daö volle Recht der Gesetzgebung, er leugne, b/rß die katholische Kirche dem Staate dieses Recht absprechen könne. Jeder Staat, der der Kirche dies Recht Anräume. müsse zu Grunde geben. — Bürgermeister MartinI: Er verdenke cö dem Vikar Bernert nicht, aui die GewistenSconflicte seiner Glaubensgenossen hinzuweisen, aber er protcsiire gegen dessen „insoweit". In der VeriassungS - Urkunde stehe ausdrücklich in Art. 33: „den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf daS religiöse Bekenntnis) keinen Abbruch tbun." Bürger meister K o ch schließt sich dem an. Nittcrgutsbcs. Meinhold wird gegen die „iinportirtc" Civilehe stimmen, während von der Planitz Ihr nur zusilimiit, weit wir in der Zeit der vis majoi- leben. DaS sunge Gesetz wird schließlich gegen die Stim men Berncrtö und MAnholdS angenommen. - Die 2. Kr., über deren Verhandlungen wir morgen berichten, genehmigte die Errichtung eines neuen Seminars und weist einen Antrag, noch 2 andere Seminare zu errichten, an die Finanzdeputation. An dieselbe ging auch die Forderung um Bewilligung für ei» neues G hmnasiuin in Leipzig. Hierbei protcstirte 1)r. Heine in großer Erregtheit gegen eine ihm zu nahe tretende Acußcrung deS Abg. Krause. Ein Antrag deö Abg. Staub über Vorlegung eines Gesetzes über das Wasserrecht ging an den Ge- setzgcbungSauSschuß. — Se. Cxcellenz der Kriegsminister von Fabrice feiert heute im Kreise seiner Familie auf seiner Besitzung Sossenburg in Pom mern das 25jährige Ehejubiläum. — Gestern begann vor dem hiesigen kgl. Bezirksgericht« die für zwei Tage anberaumte Hauptverhandlung gegen den kgl. preu ßischen Stabsarzt a. D. Iw. we.4. Heinrich Eduard Knorr und dessen Ehefrau, Louise Auguste verehel. Knorr geb. Weickart, wegen Betrugs, Urkundenfälschung rc. Ueber den Verlauf dieses höchst interessanten Prozesses können wir wegen Raummangels heute nicht ausführlich referiren und beschränken uns vorläufig auf die Bemerkung, daß das hochstaplerische Treiben dieses im vorigenJahre von Berlin nach Dresden übergesiedelten Paares Gegenstand einer mindestens halbjährigen Untersuchung gewesen ist. — Die Lehrerin Agathe Adelheid Angelika von Wahren, ge bürtig aus Königsberg in Preußen, wurde vorgestern in geheimer Sitzung des Schöffengerichts wegen des in tz 174 des Neichsstraf- gesetzbuches gedachten 'Vergehens zu 3 Jahren Zuchthaus verurtheilt. — In der Palmstraße ereignete sich vorgestern Mittag der Fall, daß eine Frau beim Vorübergehen an einem ViehtranSport- wagen von dem Pferde desselben in den rechten Oberarm und zwar nicht unerheblich gebissen wurde. — Oesfentliche Sitzung der Stadtverordne te n, ben 20. dS„ unter MitanweienhAt deS Herr» StadtratbS vr. Stübel. Der in letzter Sitzung von den Stadtverordneten an bcn Stadtrath gestellte 'Antrag, er möge hinsichtlich der dcm- nächstigen Stadtvcrortiietcn-Wahl den Stadttheil links der Elbe diesmal in vier Wahlbezirke theilcn. soll, wie der Stadtrath mittheilt, Berücksichtigung findcn, die Wahl selbst aber, die auf den 4. November c. angesetzt war. muß, besonderer Hindernisse wegen, aus den II. November verschoben werden. Im Lause der Sitzung werden an Stelle des inzwischen Stadtrath geworbenen 'Adv. Siegel die Herren Adv. Woyand und Adv. Damm, Ersierer alö Schriftführer, Letzterer als Mitglied des Rechtöaus- schusscs erwählt. Ein Antrag des Stadtv. Heger, die Plani- rung bez. Fertigstellung der VI. Bürgerschule an derBlochmann- straße betr., wird auf Vorschlag der Herren Stabtvv. Krause und Gutwasscr den, Verwaltungsausschuß zur Berichterstat tung überwiesen und hinsichtlich der Wieberbesetzung der Stabt- schrclbcrffelle nimmt daö Collegium von einem Communtcat deö Stadtrathö Kenntntß. Nach Berathung über die Anstellung eines dritten Kassen beamten beim Stadtbauamt wird der aus der Tagesordnung stehende Bericht des Finanz - und Rechts Aus schusses über die Berathung des städtischen Hauöhaltplaneö in gemelnschastiichen Sitzungen beider städtischer Kollegien auf be sonderen Wunsch des StadtratbS sür heute zurückgezogen, lieber die Wasserzujührung in das Grundstück Nr. 40 der Faikenstratze und die Hauptrohrlegung in terBlochmannstraße, wirb beifällige Entschließung geiaht. Bezüglich einiger Eingaben deS Vereines gegen den Impfzwang nimmt daö Collegium von der stadträth- lichcn MitthAlung der Ministcrial-Verordnung über daS Impf wesen die in diesen Blättern bereits Erwähnung gesunden — Kenntnis) und läßt im Uebrigen die gedachten Eingaben auf sich beruhen. Schon vor mehreren Monaten ward der rcvibirte Ent wurf eines Regulativs über die Erhebung der indirecten Abgaben von bciden städtischen Kollegien bcrathen und sestgest eilt; heute erscheint die Sache nun nochmals aus der Tagesordnung, well sich nach Vernehmung mit dem kgl. Ministerium einige redactionelle, gegenüber dem Sinne deö Regulativs ganz unwesentliche Wortänderungen nöthig machen. Der Referent deS Rechtsausschusses, Stadtv. 1)r. vonBernewitz, drohte mit Vortrag deö ganzen Entwurfs — eine größere Anzahl der Herren eilte i'owrt der Thüre zu! - und nur den sehr angebrach ten Anträgen der Herren Stadtvv- vr. Hübler und Künzel - mann ist cö zu danken, daß eine völlig zwecklose Zeitvergeudung umgangen ward. ES fiel gar keinem Stadtverordneten ein. etwas gegen die unbedeutenden Abänderungen zu haben, und sehr Wiele lieheiz tcin wohl dadurch Ausdruck, daß sie während der Her zählung der vorgeschlagenen Aenterungen den Saal verließen. Am Schluß erfolgte allgemeine einstimmige Annahme. Schließ lich vollzieht das Collegium noch die Urkunde, welche die Annen- gemcilite über die von derObcrlausitzcr Bant entliehenen 600,000 Mark ausgestellt hat. Ein am Ansang der Sitzung für den Schluß angeküntigtcr, als dringlich bezeichnetcr Antrag deS Stadtv. Burctffardt kam am Schluß nicht wieder zur Er wähnung. Warum — hörte man nicht. Schluß ß«10 Uhr. Folgt geheime Sitzung. — Für die neue Organisation der stSdtischen Bürger. schule» und ihre Umgestaltung zu höheren Volksschulen spricht noch das wichtige Moment, daß das! Princlp, welches unserer städtischen Verwaltung durch die neue redidirtc Stäbteordnmig zu Grunde gelegt ist, wesentlich in seiner practischen »Anwendung durch den Grab der allgemeinen Bildung alterirt wird, wel cher stch in der Bürgerschaft documentirt. Das Bürger recht ist nicht mehr auf engere Kreise beschränkt, die Zahl der Bürger bat sich bedeutend vermehrt. Nun kommt eö schon wesentlich aus die Bildung derWählcr an. welche »Physiognomie das Stadt» verordnetencollegiuin hat; noch mehr aber hat die Intelligenz und Einsicht jedes einzelnen Stadtverordneten auf die Ge- sammtlcistung dieses Tdeilcs der städtischen Verwaltung Einfluß. Nicht bloS, daß der aewäbite Vertreter der Stadt geneigt ist. das städtische Ehrenamt anzuiichmen, kann und darf entscheiden, sondern auch, daß er dazu geeignet ist. Und wenn wir lebhaft wünschen müssen, daß neben dem gewiegten Juristen auch der practische Handwerker, der einfache Bürger im Interesse der Eommune mit Erfolg arbeite, so müssen wir dffe allgemeine Schulbildung des Bütgerstandes heben. Im RathScollcglum haben die unbesoldeten Stadträthe schon durch Ihre Zahl, einen sür daS Gemeinwohl der Stadt nicht zu unterschätzenden Einfluß. Bei der Wahl eines Stadtrathö auf Zelt sollte in erster Linie an die Kandidaten der Maßstab gelegt werden, ob sie befähigt für daö wichtige Amt sind? Dresden strebt nicht blos eine Großstadt zu werden, sic I st eS schon. Und »ach allen Seiten hin erheischt die eommuiiliche Verwaltung so viel zu organisircn, zu rcformiren und zu kiscutircn. daß der gute Wille nicht als daö hauptsächlichste Attribut sür den Sitz auf de», Rathhause angesehen werden kann und daß die StadtrathSwürde nicht ohne berechtigte Aussicht aus entsprechende Leistungen verliehen werke» sollte. Aber die Stadtverordneten wählen nicht bloö die unbesoldete», sondern auch die besolde- t e ii Statträthc, ja die »Wahl der drei Bürger ,ncister geht unmittelbar aus der Mahlurue auf der LaiihhauSstraße hervor! — Wollen wir eine größere Thcilnabmc der Bürgerschaft an den commiinlichcn Angelegenheiten; wollen wir für die Allgemeinheit ein höheres Product von Einsicht und Umsicht; wollen wir eine große Auswahl von Männern, die geeignet und befähigt für communliche Ehrenämter sind; wollen wir, daß bei beiden F-actorcn tcr städtischen Verwaltung die Intentionen und ihre Ausführung jn Harmonie stehen mit den berechtigten Forderun gen der Zeit. — dann muß bei der Basis angekangen werden. Eö genügt nicht: die breite demokratische Grundlage, wenn dieselbe nicht solid Ist. Erhöhte allgemeine Bildung neben der speci. fisch beruflichen Ausbildung ist die nicht abzuweisenbe Forderung
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