Suche löschen...
Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 08.12.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-12-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189812085
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18981208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18981208
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1898
- Monat1898-12
- Tag1898-12-08
- Monat1898-12
- Jahr1898
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 08.12.1898
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
bl. Jahrgang. Erscheint jeden Wochentag Abend« >/,«.lhr fürdeu01. Jahrgang. 2Sä.! Donnerstag, de« 8. Dezember. „ Tageblatt Misblalt für die Soiglichea mü> ftSdWe» BehSrden zu Freiberg Md Brand, veraittwortltch« Lettuxgr G«»r« »««kha-vt. Inserate werden bi» Bormittag 1t Uyr j angenommen. Preis für die Spaltzetl« 13 Pfg. Außerhalb de» Landgerichtsbezirk» 1S Pfg. j v» Bekanntmachung. Für die nachgenannten Grundstücksbesitzer sind in Folge der Enteignung von Areal zur Herstellung weiterer Schneeschutzanlagen an der Dresden-Werdauer Staatseisenbahn in der Flur Colmnitz Grund- und Nebenentschädigungen ausgeworfen worden. In Gemäßheit der Vorschrift in 8 9 des Gesetzes vom 3. Juli 1835 wird dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß den Realgläubigern der nachstehend aufgeführten Grundstücksbesitzer, sowie anderen entfernteren, im Sinne des Gesetzes vom 17. März 1832 (Z 167) betheiligten Interessenten freisteht, ihre etwaigen Rechte und Ansprüche auf diese Entschädigungsgelder geltend zu machen. Dieselben werden daher hierdurch aufgefordert, ihre bezüglichen Ansprüche bis zum 88. Januar 18SS bei der unterzeichneten Königl. Amtshauptmannschaft anzumelden, außerdem aber zu gewärtigen, daß nach Ablauf dieser Frist mit Auszahlung der betreffenden Beträge an die genannten Grund stücksbesitzer Verfahren werden wird. Freiberg, am 5. Dezember 1898. Königliche «mtsyauptmannschaft. Nr. Berzeichniß der «rundstückSbefitzer mit ««gäbe der Folien im Grund« und Hypotheken buche für Nieder Colmnitz. 1. Friedrich Ernst Müller, Fol. 94: 218 M. 89 Pf.; 2. Carl Friedrich Müller, Fol. 70: 219 M. 54 Pf.; 3. Friedrich Wilhelm Erler, Fol. 68: 201 M. 59 Pf.; 4. Carl Friedrich Böhme, Fol. 99: 192 M. 8 Pf.; 5. Gustav Anton Beyer, Fol. 102: 185 M. 50 Pf.; 6. Carl August Dietrich, jetzt Ernst Clemens Fleischer, Fol. 97: 98 M. 1 Pf.; 7. Friedrich Wilhelm Böhme jun., Fol. 103: 1026 M. 1 Pf.; 8. Moritz Gustav Böhme, Fol. 104: 53 M. 55 Pf. Bekanntmachung. Die Herstellung der Umfriedigungen für die Zier- und Kleingärten (einfacher Stengelzaun) soll auf dem Wege der Ausschreibung vergeben werden. Diejenigen Baugewerken, welche gesonnen sind, sich um diese Herstellungen zu bewerben, können die Bedingungen und Preislisten für 25 Pfg. Schreibgebühren in unserer RathSkanzlei — Rathhaus, Zimmer Nr. 6 — entnehmen. Die Preislisten sind auSgefüllt, namenSunterschristlich vollzogen, verschlossen und mit der Aufschrift: „JohanniSgärt en" versehen, spätestens bis Montag, den 12. Dezember d. I., vormittag- 12 Uhr an di« Empfangsstelle zurückzugeben.' Freiberg, den 7. Dezember 1898. Der Stadtrath. Nr. SoUrovSvr. Fhrg Bekanntmachimg. Nachdem der Bergakademiker Herr Heinrich Bode aus HeddeSdorf der unterzeichneten Direktion auf Ehrenwort versichert hat, daß er die für ihn ausgestellte berg akademische Legillmationskarte verloren habe, so wird dies der Verordnung des Königlichen Finanz-Ministeriums vom 5. März 1861 gemäß andurch zur Verhütung von Mißbrauch mit jener Legitimationskarte öffentlich bekannt gemacht. Freiberg, den 29. November 1898. Der Direktor der Königlichen Bergakademie. Bekanntmachung. Schulvorstandsneuwahl der kathol. Schule hier betr. In Folge Ablaufs der Wahlperiode der Vertreter des hiesigen kathol. Schulvorstande- haben Neuwahlen stattzufinden. Die neuaufgestellte Liste der hier wohnhaften kathol. Hausväter, welche die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen und zur Erwerbung des Bürgerrechtes befähigt sind, ist 7 Tage lang und zwar vom 8. bis mit 18. dieses Monats in der Zeit von 11 Uhr Vorm, bis 4 Uhr nachm. in der Kirchnerwohnung der kathol. Kirche, Kreuzgasse 2 hier, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Einsprüche gegen diese Liste sind bei deren Verlust bis zum 21. dss. Mon. bei dem unter zeichneten Schulvorstande anzubringen. Die Wahl selbst findet Montag, den 26. Dezember d.J., vormittags von 11—12 Uhr in der kathol. Schule hier, Kreuzgasse 1 statt. Freiberg, den 6. Dezember 1898. Der rathol. Schulvorstand, i V Dritte Auktion in Miidisdorf. Freitag, den 8. Dezember 186», Nachmittag 8 Uhr kommen daselbst S Kühe gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Versammlungsort: Gasthof vafelbst» Brand, am 6. Dezember 1898. Gerichtsvollzieher. Koh-Arsteigerung auf dem Nassauer Maatsforstreviere. Im Gasthofe zu Bienenmühle sollen am 12. und 13. Dezember dss. Js. jeden Lag von Vormittag» */,1v Uhr an, folgende im Nassauer Forstreviere in den Massenbrüchen der Abth. 3, 21, 27, 29, 57, 60, 68, 82, 85 u. 86, sowie im Einzelnen in den Abth. 1—4, 20, 21, 27—33, 47, 48, 57—60, 63, 64, 67, 68, 80—94 aufbereitete Nutz- und Brennhölzer an die Meistbietenden versteigert werden, und zwar: Montag, den 12. Dezember: 31 fi. Stämme, 101 bu. u. ah., 35950 fi. u. 5 ta. Klötzer, 160 fi. Reisstangen und 117 rm fi. Nutzscheite; Dienstag, den 13. Dezember: 330 rm w. Brennscheite, 1 rm h. u. 316 rm w. Brennknüppel, 13 rm h. u. 215 rin w. Zacken, 1 rm ta. Brennrinde, 3 rm h. u. 88 rm w. Aeste. Näheres ist aus den bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Ort schaften aushängenden Plakaten zu ersehen. Königl. Forftrentamt Frauenstein und Königl. Forstrevierverwaltung Nassau zu Bienenmühle, am 1. Dezember 1898. SoLnr-zr. L'ro». Sparkasse Langenau. Am 18. und 27. Dezember d. I. bleibt unsere Kasse für Ein- und Rückzahlungen geschlossen. Einlagen, welche am 2. und 3. Januar 1898 geleistet werden, kommen von Neujahr an zur Verzinsung. Langenau, 6. Dezember 1898. Die Verwaltung der Sparkasse des SparkassenverbandeS Langenau. » HVvInk<iM, D Vom Reichstag. Die Thronrede. Umfangreicher denn sonst ist die Thronrede, mit der der Kaiser vie erste Session der neuen Legislaturperiode des Reichstags er öffnet hat; Ueberraschungen irgend welcher Art hat sie trotzdem nicht gebracht, da die hauptsächlichsten der in ihr angekündigten Gesetzentwürfe bereits seit Langem erwartet wurden. Von Be deutung ist aber die Thronrede doch, die im Allgemeinen einen rein geschäftlichen Eindruck macht; vor Allem deshalb, weil in ihr mit Nachdruck darauf hingewiesen wird, daß die Regierung entschlossen ist, planmäßig, nicht sprunghaft auf dem einmal be tretenen Wege der sozialen Gesetzgebung fortzuschreiten. Zunächst soll den Mängeln des Alters- und Jnvaliditätsgesetzes abgeholfen und dann Vor Allem den Mißständen in der Konfektionsmdustrie gesteuert werden. Diesem erfreulichen Vorgehen der Regierung wird hoffentlich der Reichstag ebenso gern seine Unterstützung lechen, als er mit Wohlwollen den Gesetzentwurf zum Schutze Arbeitswilliger prüfen wird. Auch er gehört in das Gebiet der sozialen Maßnahmen und man wird gegen seine Tendenz nichts einzuwenden haben, nachdem die Thronrede ausdrücklich betont hat, daß durch das Gesetz das Koalitionsrecht der Arbeiter in keiner Weise angetastet werden soll. Von Wichtigkeit ist die Ankündigung der Heeresvorlage. Die Aufgabe, die dem Reichstag mit diesem Ausbau der Heeres organisation gestellt wird, ist, da sie unsere Wehrkraft betrifft, schwerwiegender Natur. Wenn auch die Thronrede keine be stimmten Angaben über die Höhe der Forderungen enthält, und man daher auch annehmen darf, daß das Geforderte sich im All gemeinen in mäßigen Grenzen halten wird, so läßt sich doch bei den antimilitärischen Neigungen unserer Opposition erwarten, daß um diese Positionen ein heftiger Kampf entbrennen wird, da unsere Militärverwaltung bisher die Erwartung, daß sie nur daS unumgänglich Nothwendige fordert, nicht getäuscht hat, so wird auch hoffentlich diesmal der Kamps damit enden, daß die Mehrheit des Reichstags behülflich ist, die Lücken, die sich nach Ansicht der Militärverwaltung in unserer Heeresorganisation zeigen, zu schließen. Der günstige Stand der Reichsfinanzen, den die Thronrede betont, wird etwaige finanzielle Bedenken gegen die Heeresreform beseitigen. Er ermöglicht es auch, daß reichliche Mittel für weitere Verbesserungen der Lage zahlreicher Klassen von unteren und mittleren Beamten sowie für die Förderung wirtschaftlicher Interessen, namentlich in den Kolonien auf gewendet werden können. Den gerade darauf Bezug habenden Arbeiten des Reichstags wird man aus vollem Herzen guten Erfolg wünschen können. Mit nicht geringerer Freude kann man die Ankündigung einer Reihe werthvoller Postreformen begrüßen. Die Aenderungen auf dem Gebiete des Posttaxwesens, des Zeitungs tarifs und des Fernsprechwesens, die eingeführt werden sollen, entsprechen den Wünschen, die seit Langem aus dem Publikum laut geworden sind. Der eigenen Initiative der Postverwaltung entspringt die beabsichtigte Einrichtung eines Checks- und Aus gleichsverfahrens, durch welches ein bequemer Weg für die Aus gleichung kleinerer Zahlungen geschaffen und die Umständlichkeit des bisherigen Postanweisungsverkehrs beseitigt werden soll. Wenn die Thronrede ferner die auswärtigen Beziehungen als befriedigend konstatirt, wenn der Kaiser in ihr von seinem „theuren Freunde", dem Zaren, spricht, so bringt sie damit in schlichter Form die günstige Lage, in der sich Deutschland zur Zeit befindet, zum Ausdruck. Möge der erfolgreichen Arbeit unserer Regierung auf dem Gebiete der äußeren Politik auch eine segensvolle, der Wohlfahrt des Reiches dienende des Reichstags folgen! In unserem gestrigen Drahtbericht über die Eröffnung des Reichstages wurde die Thronrede bereits in den wesentlichen Punkten fast wörtlich wiedergegeben. Zur Ergänzung einzelner Ausführungen der Rede seien noch folgende Theile im Wortlaut wiederholt. Es heißt u. A.: . . . Der Terrorismus, durch den Arbeitswillige an der Fortsetzung oder Annahme von Arbeit ge hindert werden, hat einen gemeinschädlichen Umfang angenommen. Das den Arbeitern gewährleistete Koalitionsrecht, welches un angetastet bleiben soll, darf nicht dazu mißbraucht werden, das höhere Recht: zu arbeiten und von der Arbeit zu leben, durch Einschüchterung oder Drohung zu vergewaltigen. Hier die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung nachdrücklichst zu schützen, ist nach Meiner und Meiner hohen Verbündeten Ueber- zeugung die unabweisbare Pflicht der Staatsgewalt. Hierzu reichen aber die bestehenden Strafvorschriften nicht aus; sie be dürfen deshalb der Erweiterung und Ergänzung. Diesem Zwecke entspricht ein Gesetzentwurf zum Schutze des gewerblichen Arbeits verhältnisses, welchem Sie, wie Ich zuversichtlich erwarte, Ihre Zustimmung nicht versagen werden. Nach Vorschrift deS Bankgesetzes ist bis zum Ablaufe deS nächsten Jahres zu be schließen, ob das Privilegium der Reichsbank von Neuem ver längert werden soll; Sie dürfen entsprechenden Vorschlägen entgegensehen, welche gleichzeitig bestimmt sind, dem Reichsbank- Jnstltute die Erfüllung seiner finanzpolitischen Aufgaben zu er leichtern, ohne die erprobten Grundlagen unserer Bankgesetzgebung' zu verlassen. . . . Der in der vorigen Legislaturperiode nicht, verabschiedete Gesetzentwurf über einige Aenderungen auf dem Gebiete deS Post-Taxwesens und der grundsätzlichen Rechte der Post wird in umgearbeiteter und erweiterter Fassung von Neuem Ihrer Beschlußfassung unterliegen. Aus Billigkeitsrücksichten ist darin eine Entschädigung der durch die Erweiterung des Post zwanges unmittelbar Geschädigten vorgesehen; hinzugekommen ist die Neuordnung des Post-ZeitungStarifs. Um den breiten Schichten der Mittelklassen, die kein Girokonto bei der Reichsbank halten können, einen billigen und bequemen Weg für die Aus gleichung kleinerer Zahlungen zu schaffen, wird beabsichtigt, ein Check- und Ausgleichungsverfahren durch Vermittelung der Postanstalten einzurichten. Den Bedürfnissen des mächtig fort schreitenden Fernsprechwesens soll eine Gesetzesvorlage dienen, die der Telegraphenverwaltung die Benutzung der öffentlichen Wege mehr als bisher sichert. — Im Anschluß an den Passus über die Heeresforderungen sprach der Kaiser folgende Bitte auS:' Ich vertraue, daß Sie sich von der dringenden Nothwendigkeit' der Vorschläge der Verbündeten Regierungen überzeugen und durch die Bewilligung der erforderlichen Mittel der Armee die Er-l füllung ihrer hohen Aufgabe, ein zuverlässiger Schutz des, Friedens und des Vaterlandes zu sein, auch in Zukunft ermög lichen werden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite