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Dresdner Nachrichten : 06.06.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-06-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-192506068
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19250606
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19250606
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1925
- Monat1925-06
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- Dresdner Nachrichten : 06.06.1925
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SS. Jahrs««-, LSI Soanadeud» ö. gunl ISA 3S-.0. Den» ». «« UI«»>ch . ««<»«»»« » Dr«d»». D»M<d«»-N«0» lOSS Dr«d»». vachdni» nu» m«i o»ull>ch»r 0u»»»n<,n«a»' ,.Dr»»dnn Nnchr' ,uNMo Unoirlonk», öchnWttik» w«rn»n n,ch vWewadN. M Vorwände für den Bettragsbrnch. Die Enlwaffnungsnole. — Noch Abstellung -er „Derstöhe" zur Räumung bereit. Ein offiziöser deutscher Kommentar. — Die Vorgänge im Stinneskonzern. — Frankreichs Antwort zum Sicherheitspakt. Der politische Kirrlergrund. Fünf Monate nach dem schnöden Vertragsbruch der Ntchträuinung Kölns, den die Note der Alliierten vergeblich z» verschleiern sucht, liegt nun endlich die Anklageschrift der Entente vor, die eine Sette von Lächerlichkeiten und teil» unhaltbaren, teil» nichtssagenden Anschuldigungen be- beutet. Und dvch muh sie politisch ernst genommen und als wichtigste Grundlage der nächsten Schritte der deutschen Politik bezeichnet werden, weil sie von politischen Zielen und nicht von den befohlenen und natürlich auch prompt gelieferten eststcllungen der Schniisselkommission diktiert ist, Poliltsche ründe waren rS, die es am lü. Januar den Engländern ratsam erscheinen ließen, nicht aus Köln hcrauszugchen, um dir noch bis zum lü. August im Ruhrgebiet bleibenden fran zösischen Truppen nicht non der Verbindung nzjt dem übrigen Vesatzungshcer abznschnciden. Und politische Gründe sind es, die jetzt die Machthaber in Frankreich veranlaßt haben, die Festsetzung eines bestimmten Näumungstermins z» ver hindern und eine Fassung der Forderungen zu erzwingen, durch die nach ivie vor der Näumungstermin von ganz sub jektiven Feststellungen der Ententcorgane abhängig gemacht wird. Man muß sich diese politischen Hintergründe der E»t- wassnungsnote vergegenwärtigen, muß sich darüber klar werden, daß Frankreich auch heute noch ganz offensichtlich be strebt ist, die RäumungSfragc, die nun mal spruchreif und dereü Erörterung nicht länger zu umgehen ist, von Bedingun- en abhängig zu machen, die noch aus unabsehbare Zeit die ranzüstsche Hand an der Gurgel Deutschlands lassen. Nur dann kann man die richtige Stellung zu der An häufung von Nichtigkeiten sinhen, wie sie die Snlwaffnungs- note barstollt. Ein so ernst zu nehmeivdeS Blatt wie der „Daily Tele graph" war es. der seinerzeit unwidersprochen die sensationelle Mitteilung machte, daß nach einem bereits vorliegenden offiziellen und endgültigen Kontrollbericht di« Kvntrotlkom- mission noch einmal neue schärfere Instruktion erhalten mußte, um endlich die notwendigen Argumente zu liefern. Sie hat das auch getan, und wenn sie nicht mehr gefunden hat als das. was in der Note seinen Niederschlag gefunden hat, so liegt das nicht an ihr, sondern an der unbestreitbaren und von allen objektiven kompetenten Persönlichkeiten bestätigten tat sächlichen Abrüstung Deutschlands. Niemand hat die Be deutungslosigkeit der einzelnen Vorwände für die Nicht räumung Kölns klarer erkannt als die Verfasser der Note selbst, wenn sie ausdrücklich hcrvorhebcn m-üssc», daß nicht die einzelnen sogenannten Verfehlungen, sondern die Gesamtheit der Verstöße die „Gefährdung des allgemeinen Friedens" be deuten. Nie und nimmer kann eine Addition derartiger Be langlosigkeiten, wie sic die Note verzeichnet, den Frieden ge fährden, solange die Tatsache der vollständigen Abrüstung Deutschlands in allen grundsätzlichen Punkten des Mord- instruments von Versailles nicht bestritten werden kann. Und wenn auch im einzelnen noch aus das letzte Produkt der Ver sailler Politik zurttckzukvmmcn sein wird, so zeichnet sich doch bet der ersten Durchsicht die Note gerade gegenüber der letzten von echter Uebcrzcugung und Wahrheitsliebe getragenen großen NcichStagSrcde des NcichswehrmintsterS Geßler als ein zwar in gemäßigte Formen gehülltes, aber doch in seinen Tendenzen unverkennbares Bild der Aufbauschung, der Lüge und Verzerrung. Trotzdem wind eine endlos« Kette von Verhandlungen, Besprechungen und Richtigstellungen die Folge der Entmaff- nniigSnote sein, da wir uns sowohl mit den vorgeschobenen militärischen wie auch besonders den im Hintergründe liegen den politischen Forderungen der Entente auseinandcrsetzen müssen. Mit erfreulicher Schnelligkeit hat die Netchsrcgie- rung über ihre grundsätzliche Stellungnahme eine offiziöse Mitteilung veröffentlicht, die im allgemeinen zu billigen ist. Insbesondere gilt das von der ausdrücklichen Betonung, daß auch durch die Ueberrcichung der Anklageschrift an der Tatsache des schweren Vertragsbruchs nicht gerüttelt werden könne. Es kann auch nicht daran gezweiselt werde», daß sich die Reichöregierung der Verpflichtung nicht entziehen kann, allen jenen Neanstandnngen nachzugchen, die durch die Bedingungen des Versailler Diktats gerechtfertigt sind. Nichts aber kann und darf uns dazu veranlassen, über diese Ver pflichtungen hiiwuszugehen. vor allem durch ein« Behinderung in der Schlagsertigkctt und der Verwendungsfähigkeit der Reichswehr oder durch eine Unbrauchbarmachung dcS In struments der Sicherheitspolizei die mülssam geschaffene Ord nung im Inner» und den Schutz unserer allseitig von waffcn- starrendc» Nachbarn bedrohten Grenzen zu gefährden. Die Reichswehr hat sich in den unruhigsten Zetten des Jahres 1823 gerade in ihrer heutigen Verfassung als das wertvollste In strument zur Aufrcchterhaltung von Ruhe und Ordnung er wiesen. Und nicht weniger gilt das auch von der Sicherheits polizei, aus deren geschlossene Verwendung die rasche Nieder schlagung der Aufstände in Mitteldeutschland und im Rnhr- gcbict zuriickzusiihrcn sind. Die Verzettelung der Poltzet- kräste in munizipalen Organen bedeutet denn auch nicht nur tn unseren Augen eiue schwere Gefahr. Vielmehr gibt selbst die Entivassnungsnvte in ihrem ^Zugeständnis einer späteren Erlaubnis zur Kasernierung und Verstaatlichung tn den Groß städten die Berechtigung der deutschen Maßnahmen zu. Geradezu ungeheuerlich mutet aber die Zerstörungs- wut an, die aus den maßlosen Forderungen zur Vernichtung maschineller und baulicher Einrichtungen der maßgebendsten deutschen Industriebetriebe spricht. Die trostlose Lage nicht nur der in erster Linie betroffenen Deutschen Werke, die eben erst durch umfangreiche ReichSmiitel kloit gemacht werden mußten, sondern auch neben den anderen Be trieben der riesigcn Krupp-Werke, dir sich nur durch einen rigorosen Vrrwattuns-adbav über Walser halte» konwia». geben hier deutlich die Grenzen an, über die eine deutsche Regierung in der Berücksichtigung der feindlichen Forderungen nicht hinausgehen kann. Nichts kann darüber htnwrgtäuschcn, daß diese Zerstörungösvrderungcn nur den insbesondere Eng land wünschenswert erscheinenden »Ersuch zur wtderrrchilichen Beschränkung der deutschen Wirtschaft und der Ntedrrhaltung der deutschen Produktion bedeuten. Diel« Grenzen der deutschen ErsüllungSmögltchkett genau zu beachten, ist ebenso eine unbedingte Pflicht der NcichSpegirrung. w r die Forderung nach wirksamen Garantien für die tatsächliche Räu» mung. wenn wir über die deutsche ErsüllungSmögltchkett zu einem Einvernehmen mit der Entente kommen. Erfüllungen — das haben die Jahre nach Versailles genugsam gezeigt — sind sinnlos, solange die Entente sich ihren Verpflichtungen entzieht. Und wenn die Entente tn dieser Note, ohne einen NäumungStermtn sestzusctzcn, so unendlich viele und unendlich dehnbare .Kleinlichkeiten ansührt, so liegt hierin für uns die schwere Gefahr, daß sie auch trotz dem RäumungSversprcchen nichts weiter darstellt als eine Fortsetzung der bekannten Pvlit k, deren Zweck Poincarü schon 1822 dahin feststellte. Deutschland die Erfüllung unmöglich zu machen, um nicht eben falls zur Abrüstung verpflichtet zu sein. Der Wortlaut -es Memoran-ums. Berlin, ü. Juni. Das Memorandum der Allt- irrten hat folgenden Wortlaut: t. In ihrer Note vom 5. Januar habe« die alliierte» Regie, rnngcn der deutschen Mgierung mitgcteil«, daß der Stand der Ausführung des FricdcuSvertragcs durch Deutschland ihnen nicht gestatte, Deutschland den Vorteil einer vorzeitigen teil weise« Räumung zugute kommen z« laßen, di« i« Artikel ISS, Ziffer 1, jenes Vertrages oorgesehe« ist. 2. Gleichzeitig brachten die alliierten Negierungen ihre Absicht zum Ausdruck, den endgültigen Bericht der Interalliierten Kontrollkommission abzuwartcn, um der deut schen Negierung mitzuteilen, was von Deutschland noch er wartet werden muß, damit seine Verpflichtungen auf mili tärischem Gebiete gemäß den Bestimmungen in Artikel 428 als getreulich erfüllt betrachtet werden können. 8. Nachdem die alliierten Regierungen diesen Bericht empfangen und geprüft haben, der zahlreiche Verstöße der deut- scheu Negierung gegen die ihr nach Teil 5 dcS Vertrage- von Versailles obliegenden Verpflichtungen seststellt, sind sie heute in der Lage, die von ihnen angekündigte M tteilung zu machen. 4. Die alliierten Regierungen halte« eS für wesentlich, die allgemeine Bemerkung in den Bordcrgrund zu stellen, daß die Gesamtheit der Verstöße Deutschlands, sallS nicht schnell Abhilfe geschaffen wird, der deutschen Ncgicrnng späterhin die Wicderausstcllong eines den einheitlichen Ge» danken des Volkes in Massen verwirklichenden HecreS er, möglichen würde, waS im förmlichen Widerspruch mit dem Friedensvertrag stände nach dem daS deutsche Heer ausschließlich zur «nsrechterhaltung der Ord» nnng innerhalb des Reichsgebiets und zum Schutze der Grenzen bestimmt sein soll. Diese Tatsache« find cS. die die Vedentung scdeS seftgestcllten Verstoßes ins rechte Licht setze« und dadurch ihrer Gesamtheit einen für de« allgemeine« Friede« so gefährlichen Charakter geben. 6. Um den Vertrag von Versailles in seinen grund» legenden Bestimmungen anzuwenden ist deshalb die Beseitigung wichtiger Verstöße notwendig, deren Fortbestehen es verhindert, die militärischen Verpfltch- tungen Deutschlands alS erfüllt anzuschen. Man muß sich vor Augen halten, daß die in Rede stehenden Verstöße d c n ernstesten, aber nicht einzigen Beweis für die Nichterfüllung dieses wesentlichen Teils des Friedens- Vertrags durch Deutschland darstcllen. 8. Die alliierten Regierungen haben tm anliegenden Memorandum aufgcführt: 1. den Stand der Erfüllung der Deutschland auf militärischem Gebiete obliegenden Verpflich tungen, wie er sich aus dem Bericht der Kontrollkom. Mission vom 26. Januar IS28 ergibt: 2. eine Zu sammenstellung der Hauglpunkte der militärischen Bestim- mungen, in denen die Alliierten noch nicht befriedigt worden sind: 8. eine Aufstellung der im einzelnen erforderlichen Maß- nahmen, hinsichtlich deren die alliierten Regierungen der im Vertrage hierfür vorgesehenen Kontrollkommission alle notigen Weisungen erteilt haben: 4- ein Verzeichnis der von den Alliierten bereits gemachten Zugeständnisse, das die Dar- stcllnng der Sachlage vervollständigen soll. 7. Die alliierten Negierungen sind überzeugt, daß es vom guten Willen der deutschen Regierung und der deutschen Behörden abhängt, die tm dritten Telle des Memorandums behandelten Verstöße in verhältnismäßig kurzer Frist ab- zustcllen. 8. Letzten Endes ist cS nnnmehr Sache der deutsche« Regie» rung. selbst die Voraussetzungen zu erfüllen, die eine schnelle Räumung ermöglichen würben. Ihr selbst wird der Eifer, mit dem sie die geforderten Maßnahmen erfüllt, und die Sorgfalt, die sie auf genaue Jnnrhaltung der Bestimmungen des Vertrags verwendet, zugute kommen. 8. Die alliierten Regierungen stellen fest, daß die Repa» rationSkommission im anliegende« Schreiben erklär« ha«, daß Deutschland heute gctrenlich seine Rcparationövcrpflichtnn- gen, so wie sie gegenwärtig festgesetzt sind, erfüllt Sic sind deshalb trotz der Vorbehalte, zu denen sie infolge Nicht- rrsüllung anderer Vertragsbestimmungen berechtig« sein würden, bereit, den Befehl zur Räumung der ersten Vesehungs- rone zu geben, sobald die im dritten Teil des anliegenden Memorandum» aufgezählten Verstöße behoben fein werden. 18. Sie zwrifelu nicht, daß während des zur Durchführung der tn Rede stehenden Maßnahmen erforderlichen ZetlraumS ketn neuer ernster Vorstoß Deutschlands gegen irgendeine vertragliche Verpflichtung der Auswirkung de» Art. 128 etu Hindernis eulgegrngcstellt wird. IO Alsdann wird nichts mehr dem entgegen stehen, daß die Kontrollkommission abberufen werden wird, deren Aufgaben als beendigt würden angesehen werden können. Diese Abberufung wird dem Völk«rbund»rat« MtgetrM werden, damit die von ihm zur Durchführung de- Art. 218 de- Friedensvertrag-cs beschlossenen Maßnahmen zur Anwendung gebracht werden können. 12. Schließlich haben die alliierten Negierungen festgestellt, daß die deutsche Negierung nach ihren Noten vom 6. und 27. Januar die für die Haltung der alliierten Regierungen maßgebenden Gründe ansch« inend unzutreffend be urteilt hat. Um jede Möglichkeit eines Mißverständnisses für die Zukunft zu vermeiden, legen die alliierten Negierungen Wert darauf, von neuem, wie schon in ihrer Note vom 28. Januar, zu versichern, daß sie sich ausS genaueste an die Bestimmungen des Art. 42S des Vertrages zu halte« gedenken. 13. Auch an der Behauptung in der deutschen Note vom 6. Januar, daß die Alliierten mtt der Ntcbträumung der Kölner Zone am 10. Januar 1826 eine Vergeltungs maßnahme ergriffen hätten, können die alliierten Regie rungen nicht Vorbeigehen. Solche Behauptung, die schon tn der alliierten Note vom 28. Januar widerlegt ist, stellt ein völlige- Mißverstehen der Tragweite der Artikel 428 und 429 de- Vertrages bar. ES war Sache der deutschen Regierung, sich den Vorteil <?> der Räumung der ersten BeketzungSzone unter den Voraussetzungen dcS Art. 429 durch aetrerrliche Er füllung ihrer Verpflichtungen zu sichern. 14. Ebensowenig können die alliierten Negierungen an- erkenne», daß ihr Beschluß einen Akt darstclle, dessen Schärfe außer tedcm Verhältnis zur Bedeutung der noch nicht er füllten militärischen Verpflichtungen siche. Unter diesen von der deutschen Regierung in ihrer Note als untergeordnet hingcstclltcn Verpflichtungen befinden sich im Gegenteil Be- stimmungen. auf deren wesentliche Bedeutung die deutsche Re gierung von den Alliierten seit langem, insbesondere tn ihrer Kollektivnote vom 2V. September 1822 M vergeblich aufmerksam gemacht worden ist. 15. Zudem hat die deutsche Regierung noch nach dieser Note wiederholt, und zwar noch ganz kürzlich, neueschwere Vertragsverletzungen l??s begangen, insbesondere durch Einstellung von Zeitfreiwilligen in die Reichs wehr. durch die an zahlreiche, nach den Vertragsbestimmungen verbotene. Verbände erteilte Genehmigung znr militärischen AnSbilbnna nud dnrch Begünstigung des Ausbaues gewisser Maschinenanlagen in den Fabriken. 16. Immerhin wollen die alliierten Regierungen tm Wunsche, ted: Auseinandersetzung zu vermeiden, nachdem sie so diese Jrrtümer gekennzeichnet haben, aus der deutschen Note vom 6 Januar lediglich die Versicherung berauSgreifen. daß die deutsche Negierung bereit ist. alles zu tn«. was «o« ihr abhäugt. »m schnell z»m nötige« praktische« Ergebnis z« gelange». 17. Deshalb appellieren sie erneut nachdrücklich an die deutsche Regierung, daß sie mtt dem nötigen guten Willen an die Neg.'lung der noch schwebenden Fragen bcrangeht, eine Reaelnng. die der Ernst der Lage erheischt. DaS ist fstr Ne daS einzige Mittel, um nach ihren eigenen Worten Deutschland durch Befreiung eines Teile- d«S besetzten Gebietes Erleichterung zu verschaffen. Die Anlagen zur Enlwaffnungsnole. Feststellung der Erfüllungen. — Ren« For-ernnge«. Dem vorstehenden Memorandum der Botschaster- konfercnz sind zwei Anlagen beigegeben, von denen die erst« sich etngeh«m.d mit den Fragen der militärische« Abrüstung befaßt, während die »wette nur eine kurze Mitteilung der Re- parationSkommtssion an die Botschafterkonferenz, datiert vom 28. Mai 1826, enthält, wonach Deutschland seine Reparations- Verpflichtungen getreulich erfüllt hat. Dir Anlage 1 zerfällt in vier Teile. Im ersten wird der Stand der Er» üllung der deutschen Verpflichtungen auf milttä ki chern Gebiete nach dem Berichte der Kontrollkommission vom 26. Januar 1925 wtedergegcbcn. Im zweiten werden die nach Ansicht der Alliierten noch unerledigten Hauptpunkte, tm dritten die geforderten ferneren Maßnahmen, im vierten die bisherigen Zugestänb- nisse der Alliierten znsammengestellt. Bon den Artikeln lkv bis 18V des Versailler Vertrag» werden als vollständig erfüllt bezeichnet Artikel 188 Ab satz 1. 188. 185, ,72. 178. ,7k. ,88. a,S teilweise erfüllt 188, 18S, ,71. 17«. ,78. ,7» und Artikel 211. Die übrige« Artikel werde« als nicht erfüllt bezeichnet. ES werden daran eine Anzahl einzelner Forderun- gen geknüpft. Der Art. 168, betreffend die Aibltefernng von über zähligem Kriegsmaterial sei nicht ganz erfüllt worden. Es folgt bei diesem Artikel dann ein« Aufzählung der bis Februar 1826 anSgelteferten oder zerstörte« Waffen »nl» A«S» rüstnngsgegen stände: Kanonen- und Haubttzennohre aller Kaliber 88 644, Geschütz lafetten 23 048, Minenwerscr It 616, Majchinengewehre 87 848, vtatchtnengewohrlLus, 842 448, Handseuevwasse« 4 668 847,
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