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Weißeritz-Zeitung : 12.02.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-02-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191402124
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19140212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19140212
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1914
- Monat1914-02
- Tag1914-02-12
- Monat1914-02
- Jahr1914
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 12.02.1914
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Inserate werden mit Die 80. Jahrgang Donnerstag den 12. Februar 1914 abends Nr. 35 net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 85 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkompltzierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pf. Wik nik-Ming TUGitmg M Wm str HPMmA, SW Amtsblatt für die Königliche Amtsh-uptmannschaft, da- Königliche Amtsgericht «nd den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigenr Illustrierten Unlerhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen *e ne ar Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde^ Jewrtage und wird am Epötnachmittag ausge geben. Preis vierteljähr lich 1 M. 50 Pf., zwei- monatlich 1 Mark, eln- monatlich 50 Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post boten, sowie unsere Aus träger nehinen Bestel lungen an. 15 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft n»it 12 Pf. die Spaltzeile oder deren Naum brrcch- «welberstz - Zeitung" erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und MtMW is WWmMMM. Die Tauglichen sind bei der Musterung in zwei Tavglichkeitsllassen zu scheiden: Klass« l gut geeignet, Klasse 2 in zweiter Linie geeignet. In der Vorstellungs- W« sollen die Tauglichen derart geordnet werden, daß abgesehen von freiwillig und vorweg Einzusiellenden die Tauglichen der Klasse l denen der Klasse 2 vorangehen; jede Klasse wird nach Jahrgängen, mit dem ältesten be ginnend, geordnet. Militärpflichtige, die bei der Musterung gefehlt haben, sind nach dem Untersuchungsergebnis unter den Tauglichen ihrer Klasse und ihre« Jahrganges ein- zureihen; Militärpflichtige, die bei der Musterung für Landsturm oder Ersatzreserve vorgemustert waren, bei der Aushebung aber tauglich befunden werden, sind gleichfalls mit den Tauglichen ihres Jahrgangs und ihrer Klasse auszuheben. Da der 8 66,1 die Bestimmung enthält, daß für die Reihenfolge, wie die Militärpflichtigen auszuhcben sind, die bei der Musterung erfolgte Scheidung in Taug- lichleitsllassen maßgebend sei, so könnte leicht die Meinung entstehen, daß diese Reihenfolge auch nicht geändert werde, wenn ein Tauglicher der Klasse 2 bei der Aushebung als tauglich t bezeichnet werde oder umgekehrt; dem ist aber nicht so, die Ersatzkommission arbeitet der Oberersatz- kommission nur vor und unterliegt hinsichtlich ihrer Be schlüsse der Revision und endgültigen Entscheidung der Oberersatzkommission. Es muß also ein in der Klasse 2 Borgetragener, der beim Aus Hebungsgeschäft als tauglich k erklärt wird, in der Reihenfolge der Klasse l ausge hoben werden und umgekehrt. Die Losung fällt also fort, dafür kommt der Grundsatz zur Geltung, daß kein gut Tauglicher mehr überzählig bleibt. Von den in zweiter Linie Tauglichen kommen zuerst die im dritten Militär- pslichtjahre stehenden, dann die jüngeren bei der Aus- Hebung an die Reihe. Ist ein Ueberschuß an Tauglichen vorhanden, so bleiben zunächst die jüngeren Jahrgänge der Klasse 2 überzählig, die zurückgestellt werden, um im dritten Jahre dann doch wahrscheinlich ausgehoben und eingestellt zu werden. Man kommt also dem Grundsatz, daß eine Ueberführung von tauglichen Ueberzähligen zur Ersatzreserve nicht mehr erfolgt, vermutlich sehr nahe. Künftig müssen alle tauglich.n Militärpflichtigen, und zwar in erster Linie zur Deckung des Rekrutenbedarfs, in zweiter Linie als Nachersotz ausgehoben werden; sie erhalten einen Urlaubrpaß und unterliegen der militärischen Kontrolle. Erft am nächsten I. Februar treten sie in die Reihe der Militärpflichtigen zurück oder zur Ersatzreserve über. Die früheren Bestimmungen verleiteten vielfach die Militärvor- fitzenden dazu, nur soviel Leute zum Nachersatz auszuheben, als eben hierfür erforderlich waren, und den Rest an Taug- lichen, namentlich solche mit kleinen Gebrechen und an der Grenze der Tauglichkeit stehende von vornherein der Ersatz- reserve zu überweisen. Dem soll durch die neue Fassung vorgebeugt werden. Ist schon durch den Wegfall der Losung das Muste rungsgeschäft bedeutend vereinfacht worden, so tritt eine weitere Kürzung dadurch ein, daß die Ersatzkommission über Zurückstellungsgesuche im ersten und zweiten Militär- pflichtfahre aus schriftlichem Wege entscheiden kann, und daß zu diesem Zwecke vor der Ersatzkommission weder der Reklamierte noch seine Angehörigen zu erscheinen haben; der Gesundheitszustand der letzteren kann durch ein amts- Srztliches Zeugnis belegt werden. Trotz dieser Aende- rungen Hal man die Zahl der an einem Tage höchstens zu Musternden von ISO auf 130 herabgesetzt, ohne vor aussichtlich die Dauer des ganzen Musterungsgeschäftes zu verlängern. Ob die neue Bestimmung des § 7 t, 2, daß den Truppenteilen Leute beider Tauglichkeitsklassen gleich- mäßig zuzuteilen sind, si^ wird durchführen lassen, muß bei den hohen körperlichen Anforderungen, die an den Ersatz einzelner Waffen (Jäger, Maschinengewehrschützen, Pioniere, Marine) gestellt werden, bezweifelt werden. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. In althergebrachter einfacher Mie beging am gestrigen Mittwoch der Land- wirtschaftliche Verein Dippoldiswalde und Umgegend sein diesjährige» Stiftungsfest, das 70. seit seinem Bestehen, bestehend aus Tafel und Ball. — Der Vorsitzende, Herr vorwerksbesitzer Welde-Oberhäslich, gedachte tn herzlichen Worten de» Schützer» der sächsischen Landwirtschaft, Sr. Maj. de» König» und stimmten die Anwesenden freudig l» da« Hoch auf ihn und in die Sachsenhymne ein. Im Laufe der Tafel nahm Herr Amtshauptmann vr. Sala Gelegenheit, unter dankenden anerkennenden Worten für treue langjährige Dienste treuverdienten Arbeitern und Arbeiterinnen wohlverdiente Anerkennung auszusprechen und überreichte er das Diplom des Kreisverein an Frau Anna Margarethe verw. Legler, die seit 1893 auf dem Erbgericht Reinholdshain, und seit 16. Juli 1899 bei dem jetzigen Besitzer, Herrn Lehmann, in Arbeit steht, Frau Emilie Pauline verw. Zimmermann, die seit 1884 auf dem Vorwerk Reinholdshain, und seit 15. November 1900 beim jetzigen Besitzer, Herrn Ernst, in Arbeit steht, während er das Diplom des landwirtschaftllchenVereins Dippoldiswalde an Friedlich Moritz Katzschmann aus Lochwitz, der seit 15. September 1907 bei Herrn Vorwerksbesitzer Welde in Oberhäslich dient, übergab. Lin hohes Geldgeschent war mir den Diplomen verbunden. Ein lebhafter Ball hielt die Anwesenden manche Stunde zusammen. — Die nächste Versammlung findet am kommenden Sonnabend statt und wird in derselben ein Vortrag über „Lebens versicherung" geboten. — Heute Donnerstag abrnd 8 Uhr hält der Eisklub sein Stiftungsfest ab. — Die Eintragung der Orlrlisten-(Brandkataster) Nummern der Gebäude im Grundbuchs erfolgt nur auf Grund sogen. Bebauungszeugnisse, die von der Baupolizcibehörde ausgestellt werden. Bei Neubauten empfiehlt es sich, die Erteilung eines solchen Zeugnisses sofort mit dem Baugenehmigungsgesuche zu beantragen. Dabei hat der Antragsteller sich ausdrücklich zur Ueber- nahwe der entstehenden Kosten zu verpflichten. Der dem Baugesuche beizusügende Lageplan soll tunlichst von einem verpflichteten Feldmesser auf amtlicher Grundlage her- gestellt sein. Bei schon geschätzten Gebäuden ist mit dem Anträge des Grundstückseigentümers auf Ausstellung eines Bebauung-Zeugnisses ein von einem verpflichteten Feld messer angesertigter Lageplan einzureichen. Schmiedeberg. Der hiesige Stenographenverein Eabelrberger feierte am 9. Februar im Hotel zur Post den 125. Geburtstag Gabelsbergers, des Altmeisters der Kunst. Der Vereinsvorsitzende, Herr Lehrer Weschke, schilderte den Festteilnehmern in kurzen Worten den Lebenslauf Gabelsbergers. Er hob besonders hervor, wieviel Schwierigkeiten der große Erfinder der Kurzschrift bekämpfen mußte, daß es ihm aber doch gelang, seiner Erfindung, die nicht etwa aus wiUIürlichen Zeichen besteht, sondern auf wissenschaftlicher Grundlage fußt, durch un ermüdliches Arbeiten Lebensfähigkeit zu verschaffen. Eabelsberger hatte es sich zur Lebensaufgabe gemacht, für das zeitraubende gewöhnliche Schreiben einen Ersatz zu schaffen, und er hat diese Aufgabe 'glänzend gelöst. In unserer heutigen schnellebigen Zeit ist cs mehr denn je nölig, mit der Zeit sparsam umzugehen. Es sollte daher niemand versäumen, die Kurzschrift zu erlernen. Mit dem Wunsche, daß die Kurzschrift Gabelsbergers noch recht weite Verbreitung finden möge, wurde die Festrede beendet. Nachdem verlebten die Jünger Gabelsbergers noch einige gesellige Stunden. Kreischa. Das 13 jährige Schulmädchen Stephan aus Gombsen, das hartnäckig jede Aussage über seinen Aus- bleib verweigerte, entwich am Freitag den 6. Februar aus Furcht vor einer Züchtigung wiederum dem Hause ihrer Pflegeeltern und hat sich bis Dienstag den 10. Februar auf Heuboden usw. Herumgetrieben. Selbst dem allen 78- jährigen Großvater, der die Mittel zur Erziehung des Kindes bestreitet, gelang es nicht, aus dem halsstarrigen, verstockten Mädchen etwas herouszubringen. Das Mädchen ist für sein Alter überaus »roß und kräftig entwickelt und hat gesunde Ge ichtsfarbe. Hoffentlich kommt die hoffnungs volle Maid recht bald in eine Zwangserziehungsanstalt. — Für Ostern >914 wurden in der hiesigen Volks schule in Summa 63 Kinder, 26 Knaben und 37 Mädchen, angemeldet. Dresden. 4l. öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer am Mittwoch den I I Februar 1914, 2 Uhr nachmittag«. Am Ministertifche Staatrminisler v. Seydewitz und Kommissare. Präsident vr. Vogel erössnet die Sitzung. Einstimmig und ohne Debatte bewilligt die Kammer einige Kapitel des Rechenschaftsbericht« und des Etats. Sodann begründet Abg. vr. Böhme (kons.) den konservativen Antrag auf Regelung der Hinterbliebenen- sürsorge für Staaledienrr. Staatrminisler v. Seydewitz erklärt in längeren Ausführungen, daß die Regierung dem Anträge keine Folge zu geben vermöge. Abg. Ander» (natl.) von der Kammer ist die Frage der Altpensionare mit besonderem Wohlwollen vertreten worden. Aber die Regierung war der geforderten Aufbesserung unzugänglich. Die technischen Schwierigkeiten der Frage find nicht un überwindlich. Den an sich geringen Betrag von einer Million für das Wohnungsgeld und von 2>/2 Millionen für die Hinterbliebenen sollte ein finanziell gut gestellter Staat für seine verdienten Pensionäre übrig haben. Wir werden dem Anträge mit Wohlwollen und Nachdruck in der Deputation nachgehen. (Beifall.) Abg. Koch (fortschr. Vp) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zu dem An träge. Abg. Fräßdorf (soz): Der Antrag Böhme mutz sinngemäß auch Anwendung finden auf die Staatrarbeiter. Nack einem kurzen Schlußworte des Antragstellers geht der Antrag an die FInanzdeputalion k. Sodann kommen der freisinnige Antrag auf ein Staalsarbeiterrecht und der sozialdemokratische Antrag auf Neuordnung der Lohn verhältnisse der Staatsarbeiter zur Beratung. Abg. Bär (fortschr. Dp): Die Stellung der Staatsarbeiter ist beamtenähnlich. Arbeiter und Angestellte dürfen durch die Vorgesetzten nicht in ihrer Wahrnehmung der durch Reichs, und Landesgesetz geschaffenen Ehrenämter und staatsbürgerlichen Pflichten behindert oder beeinflußi werden, insoweit nicht die Art der Arbeit eine solche Behinderung unvermeidlich macht. Die Mitgliedschaft und Betätigung in Berufsorganisationen, die von Arbeitern und Angestelltem keine gemeinsame Kündigung und Arbeitsanstellung ver langen, darf nicht gehindert werden. Für die Arbeiter sind Arbeilerausschülse zu errichten, die bei allen wesent lichen Fragen zu hören find und Beschwerden der vor gesetzten Dienststelle zu übermitteln haben. Nach zehn jähriger einwandfreier Tätigkeit im Staatsdienste darf den Arbeitern und Angeltellten nur bei besonderen Anlässen gekündigt werden. Die Löhne sollen nicht hinter den in Privatbetrieben üblichen zurückbleiben. Staatsminiftrr v. Seydewitz nimmt zu den einzelnen Punkten des Antrag» Stellung und weist nach, daß zahlreiche in dem Anträge vorgebrachte Wünsche bereits jetzt erfüllt sind. Gegen den anderen Teil der Forderungen bestehen erhebliche Bedenken. Der Minister gibt über die Lohnverhältnisse und die Wohlsahrtseinrichtungcn bei den staatlichen Betrieben Auskunft und stellt nähere Angaben für die Deputalionsberatungen in Aussicht. Abg. Castan (soz) begründet den Antrag seiner Partei auf die Neuregelung der Lohnverhältnisse der Staats ¬ arbeiter. Er dringt sehr viel Material vor, das aber «in seitig zusammengestellt und schief gruppiert erscheint. Staatsminiftrr von Seydewitz: Dem Anträge Lastan kann die Regierung nicht entsprechen. Seine Durchführung würde ganz bedeutende Mehrbelastungen im Gefolge haben, für die eine Deckung nicht vorhanden ist. Die Arbeitszeit in dm Staatsbetrieben ist günstiger als die in den Privatbetrieben. Im Vergleich zu den Staats arbeitern in anderen Bundesstaaten steht Sachsew günstiger da. Man darf nicht vergessen, die Vorteile iw Rechnung zu stellen, deren sich die Staatrarbeiter inr Gegensätze zu den Arbeitern in Privatbetrieben erfreuen. Der Minister geht auf einzelne vom Antragsteller vorge- brachte Fälle ein. Abg. Hofmann (kons) erklärt sich mit der Einrichtung der Arbeiterausschüsse einverstanden. Im übrigen stünden er und seine Freunde den Anträgen sehr skeptisch gegenüber. Zum Schluß polemisiert Redner gegen den Abgeordneten Lastan. Abg. Anders (natl): Wir stellen uns auf den Standpunkt der nationalliberalen Reichstagsfraklion. Die Lösung der Frage durch ein Ge setz hat se.ne besonderen Schwierigkeiten Man kann auh gar nicht verkennen, daß der Staat fijr seine Arbeiter mancherlei getan habe. Die allgemeinen Grundsätze der Arbeiterverhältnisse eignen sich schließlich für rin Gesetz, die Lohnverhältnisse keinesfalls. Ein Streikrecht kann den Staatsarbeitern nicht gewährt werden, wohl aber da» Koalitlonsrecht. Die Albriteraurschüfse wirken segensvoll; sie müssen aber auch das Recht hoben, die Arbeiter za Bericht zu erstatten über ihre Tätigkeit. Den Arbeitern kommt es wenig an auf eine Lohnerhöhung > °uf möglichst baldige feste Anstellung. Redner bringt ein« Reihe von Fällen zur Sprache, welche die Härten tn den jetzigen Anftellungsverhältnisscn nachweisen. NaH werterer Aussprache gehen die Anträge an die zuständige» Deputationen.
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