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Erzgebirgischer Volksfreund : 09.09.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-09-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192309095
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19230909
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19230909
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1923
- Monat1923-09
- Tag1923-09-09
- Monat1923-09
- Jahr1923
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 09.09.1923
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76. Jahrg Sonntag» den S. September 1923. Nr. 210. »^p« D«r<Mtworttt»L. — ll»i«rd»chi»e«a d« SUchLft»- d^tied« d«,rL»S«n liii» ilolprüch«. LU Zahiua-KXt», vnd Konkurs o«ll«n AabaU« al» ai-l oanixaart. ovpl,«lchLU»B«N„ I» Au«, Lübaltz, Schaerder, und D«r .1r»»«klr>tlch« Lolleir«u«b» ^»«Inl IM» mU Au»aahm« d«r 2oz« »ach kann- und Festtagen. Autelaenprel» seiaschl, r»»e>a»ntt«n«r): lm Ami«dlattb«,Ir» der Raum der Iso. kolonelzell« M «0 M. (FamMenanzeläen n Slellena^uch«Bedürsllger r00000W.)> au»a>.srO000M., jm «Ul.rül dl, dald, Fettel 2Ü000VW.,,N5W.> 400000 M., ,m RedlameleU dl, PUUM, 121.0000 M., au-w. l 400000 w. sreidklbe»». r»Nl-«a-«»M»> Leipzig Nr. 1222«. Hemeinte-chira-Svai», Au«. Srzgeb. Nr. 70. A»»«l««u-*»»ay«a ftr di, am Rachmiita, »rschUnmid« «iummer di» aormiNogs 9 Uhr in dm «auptziitift»- pelm. Sln« Lewdhr für dl, Ausnahme d«r Anzelae» am >, arg «schrieben« lag, sowie m> dUttmmler St,ll« wir» WMWAWM « mihollmd die Pasta««,«aq>«,d« d« «mr-hov-Imann,choft und der * eioalsbebördkn in Schwarzenberg. der Staois- v. flädl,sch«n Behörden in Schneeberg, Lößnitz. Neuslädlel, Grünhain. sowie derFinanzämier in Au« und Schwarzenberg. Ls «erden außerdem verdsienNicht: Di« Dekannlwochunaen der Eiadiräi« zu Aue und Schwarzenberg und der Amisgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. Verlag L. M. GSrluer, Aue» Srzgeb. Nernfprechm , «« 1, e»«„ <«mt «u») 440, Schneeberg 10. Schwär,«»der, »7». «rahlanschrift, «»INfrevnd 4lu««r»ge»Irg<. Milchpreise. Auf Grund der Verordnung des Wirtschaftsminilteriums vom 5. Seplember 1923 werden »nler Aufhebung der Bekannlmochung vom 31. August 1923 für den Kleinoerkauf von Milch mit Wirkung ,om 9. September 1923 ab folgende Höchstpreise festgesetzt - 1 .) Für den Kleinverkauf durch den Erzeuger ab Stall an den Verbraucher: für Vollmilch 232999 Mk. für Mager- oder Bullermilch 193999 M» 2 .) Für den Kleinverkaus im Laden, ab Wagen oder frei Kaus: für Vollmilch 339999 Ml«. für Mager- »der Bullermilch 189999 Ml«. Wegen der Köchstpreise des Erzeugers an den Kändler sowie für Butter und Speisequark «ird auf die vorgenannt« Verordnung verwiesen. Die Preisprüfungsslellen »er Amlshauplmannschafl Schwarzenberg und -er Städte Löstniy, Nrustädlel, Schneeberg «ad Schwarzenberg am 7. Seplember 1923. Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Löhnitz vom 13. August 1923 ist der Eisenbahnarbeiler Gustav Albin Boih in Niederassalter wegen unerlaubten Kandels mit Ferkeln — Vergehen nach 8 5 Abs. 1, Nr. 1 der Verordnung zur Fernhallung unzulässiger Personen vom Kandel vom 23. 9. 1913 ind 27. 11. l9l9 i. V. m. Z 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Fleischversorgung vom 18. 4. 1922 — zu Zooooo Mk. (Fünihunderltausend Mark) Geldstrafe und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt xorüen. Für den Fall, daß die Geldstrafe nicht beigetrieben werden kann, tritt eine Gefängnisstrafe M 1 Monat. Die Verurteilung ist auf Kosten des Verurleilten im Amtsblatt für das unterzeichnete Amts gericht bekannt zu machen. Amtsgericht Lößnitz, am 6. September 1923. " Obstverpachtung. Die Birnennuhung zwischen km 21,650 bis 22,630 der Straße Annaberg—Schneeberg soll am Montag, den 10. September 1923 nachm. '/, 3 Uhr auf der genannten Strecke gegen sofortige Bezahlung verpachtet werden. Striche«, und Wasfrrbauaml Schwarzenberg. Lauler. Feueralarm. Sonntag, deu S. dss. Mls.» 6—8 Uhr vormittags, wird «ine Prüfung der hiesigen Alarmsirene vorgenommen. Der Gemeindeoorfland. Die Schwarzwasserbrüeke im Zuge des Seifenbachweges (bei Iulius Beyreuther, Johanngeorgenstadt) wird wegen Umbaues vom 11. d. M. ab auf etwa 8 Tage gesperrt. ForslrevierverwaNuug Breitenbrunn zu Breitruhof, 7. September 1923. MWMWllW. AMmn SlealsWmier. Donnerstag, den 13. September 1923, ab vor«. 11 Ahr im Gaschos zum Schweizerhos in Mittweida. 3808 Stk. si. Klötze 7/l2 cm, 1191 fi. Klötze 13/lö cm, 1402 st. Klötze 16/22 cm,. 428 Stk- si Klötze 23/29 cm, 111 fi. Klötze 30/36 cm, 33 si. Klötze 37/pp cm, 3,5 m lang; Einzelhölzer in den Abteilungen 2 bis 68. Die unterzeichnete Reoierverwaltung erteilt über die Kölzer nähere Auskünfte. Forslreoieroerwallung Raschau. Forstrenlamt Schwarzenberg. Vom Völkerbund. Irgendwo in der Schweiz tagt seit ein paar Tagen aufs neue sie VölkerLundsversammlung. Ihr Präsident ist ein kxote, der Delegierte von Kuba, von woher früher einmal Zigarren ,ach Deutschland kamen und allerlei rührselige Erzählungen über das Sllavenwesen, das dort bis in die Neuzeit hinein in hoher „Blüte" stand. Der andere Kandidat für den Präsidentenstuhl, der bekannte Schweizer Bundesrat Motta, fiel bei der Wahl durch, obwohl sich die Wlkerbündler bereits auf seine Wahl geeinigt hatten. Frank reich wollte den Mann aus der Schweiz nicht, denn der konnte viel- leicht einem Fischzug im Trüben abgeneigt sein, deshalb gab es seine Stimme im letzten Augenblick dem dunklen Mann aus dem Zigarren- pnd Sklavenland. Andere dunkle Länder — Honduras, Nicaragua, Guatemala, Luxemburg, Bolivien, Peru — mußten sich auf Poin- cares Befehl der Stimme enthalten. Eine feine Gesellschaft, die so recht den Dölkerfrühling verkörpert, den bekanntlich der Völkerbund heraufgefllhrt hat. Was weiß denn der Kubaner von europäischen Dingen? Genau soviel wie der Chinese Wellington Koo seinerzeit von Oberschlesien und der Japaner Ishii von Danzig wußte. Die bei den Leute waren bekanntlich die Referenten in den betreffenden An gelegenheiten. Eigentlich müßte ganz Europa in ein schallendes Ge lächter ausbrechen, wenn solche Witze gemacht werden. Tatsächlich wird der Verein wohl auch nirgends ernst genommen. Nur in Deutschland gibt es noch Leute, die an die Wilsonsche Schöpfung glau- ben und ihre Sehnsucht, mit den dunklen Leuten aus Kuba, Frank reich, Luxemburg, Honduras um die heilige Völterbundslade sich zu gruppieren, nicht bezähmen können. Politische Perversitäten haben im Land der Dichter und Denker eben leider immer noch Verehrer. Solange es nur gegen Deutschland ging, hielten die Leutchen im Völkerbund ganz gut zusammen. Aasgeier haben sich noch immer gut vertragen, wenn jedem ein Anteil an der Beute gewiß war. Run hat der Oberaasgeier mit dem Sitze in Paris die Beute allein in feinen Krallen und es zugleich dank seiner überragenden Kraft ver standen, die anderen einzuschüchtern, daß sie ihm so ziemlich restlos zu Willen sind. Das Kunststück hat die folgerichtige Politik Poiu- cares dadurch fertiggebracht, daß sie die Aufmerksamkeit der Welt auf das beliebte Wetterloch im nahen Orient zu richten wußte. Ein paar Schüsse im rechten Augenblick, ein paar Tote — man kennt den Alm von anno 1914 her — und Frankreich ist vorläufig Störungen bei seiner sympathischen Aaserei nicht ausgesetzt. Was nicht unmittelbar bei dem Feuerchen in Osteuropa beteiligt ist, wird anderweit beschäftigt. So hat die Pariser Politik dafür gesorgt, daß Spanien, das sich immer etwas unfreundlich zu den Machenschaften an der Seine gestellt hat, von neuem in Nordafrika eine Nuß zu knacken hat. Natürlich muß der Völkerbund so tun, als ob er etwas zu sagen hätte. Klappern gehört zum Handwerk. So hat sein Rat am Don nerstag verschieden^ „Anregungen" zur Beilegung des italienisch- griechischen Konfliktes gegeben. Als der italienische Delegierte Sa- landra daraufhin die Augenbrauen zusammenzog, verschwanden die Anregungen ganz plötzlich in der Versenkung, und man beschloß, erst einmal die Frage W erörtern, ob der Völkerbund für den Konflikt überhaupt zuständig sei. Mussolini läßt nicht mit sich spaßen, er hat ron Anfang an darüber keinen Zweifel gelassen, daß Angelegenheiten, welche die Ehr« seines Vaterlandes berührten, dem Völkerbund einen Dreck angingen. Der Mann hat einen starken nationalen Volkswillen hinter sich und da kann er sich eine solch« Sprache, ohneWider- spruchzu finden, erlauben und auf den heiligen Bund pfeifen. Man sieht, welche Macht ein Nationalismus hat, der konsequent durchgesiihrt wird. Sollten wir Deutschen nicht daraus lernen können? Deutsch« Protistnot«. B«ttt«, 7. September. - Die deutschen Betretungen in Pari«, Land» und Brüssel haben eine Note überreicht, in der darauf hingewi«sen Mrd, daß dir von der interalliierten Rheinlandkom- piUion erlassene Verordnung, durch dir sie sich selbst das ' verleiht, Beamte für durch Abberufung, Ausweisung oder Ablehnung der Genehmigung frei gewordene Posten in einer deutschen Verwal tung zu ernennen, einen neuen schweren Der st oß gegen das Zkheinlanü-Abkommen bedeutet. Die Note weist u. a. darauf hin, daß derartige Ernennungen rechtswidrig sind, und daß Handlungen solcher Beamten keine rechtsgültige Ordnung der deutschen Staatsgewalt bedeuten. Unter Protest gegen diesen Rechtsbruch der interalliierten Rheinlandkommission erwartet die deutsche Regierung dir sofortige Aufhebung der Verordnung. England wünscht einen -lockten deutsche» Schritt. Genf, 7. September. „Journal des Debats" schreibt daß Lord Tur- zon am Donnerstag den Botschaftern Frankreichs und Belgiens mit- geteilt habe, daß die Antwort Englands auf di« letzte kxan- zösische und belgische Not« nicht vor drm 29. September erfolgen werde. Er hoffe, daß bis dahin ein direkt er deutsch er Schritt in Paris und Brüssel untrrnommen worden sei. Was die „Daily Mail" weissagt. London, 7. Sept. Die deutschfeindliche „Daily Mail" schreibt von dem Todeskampf der Deutschen im Ruhrgebiet und fährt fort, verschiedene Berichte aus Berlin besagten, daß der Reichs kanzler nicht länger zögern werde, die Verordnungen über den pas siven Widerstand zurückzuziehen und Poincare zu bitten, an der fi nanziellen und wirtschaftlichen Neuordnung im Ruhrgebiet mitzuar beiten. Die Aufgabe würde schwierig sein, doch seien die Sachver ständigen und Ingenieure bereits seit Monaten auf dies« Eventuali tät vorbereitet, und in dem Augenblick, in dem Deutschland die Ver ordnungen über den passiven Widerstand zurückziehe, würde die'fran zösische Regierung den Wunsch ausdrücken, mit der deutschen Regie rung und den deutschen Industriellen zusammenzuarbeiten, um die Ordnung im Ruhrgebiet wiedcrherzustellen. Frankreich habe den Kampf gewonnen. Es frage sich jetzt nur, was England tun wolle, und ob es bereit sei, an der Organisation des wirtschaftlichen Wiederaufbaues an der Ruhr mitzuarbeiten. » G Münster, 7. Sept. Der Stadt Essen ist eine Geldbuße in Höhe von 37 MO Francs auferlegt worden, weil angeblich am Bahn damm bei Essen-West eine Sprengung vorgenommen wurde und in der Nähe des Gebäudes des Kohlensyndikates eine Sprengladung aufgefunden worden sein soll. — Die Besetzung der Augu st-T hys- sen-Hütte in Hamborn ist weiter ausgedehnt worden. Dortmund, 7. September. Französische Kriminalbeamte nahmen 89 Milliarden Ruhrhilfe, die eben ausgezahlt werden soll ten, weg. Ereseld, 7. Sept. Belgische Desahungstruppen raubten in der Reichsbanknebenstell« 308 Milliarden Mark. Köln, 7. Sept. Von den Franzosen soll der Personenverkehr über Vohwinkel stillgelegt worden sein. Dadurch ist der Verkehr zwi schen Berlin und Köln unterbrochen. * Italien braucht Kohlen für seine Rüstung««. Buer, 7. Sept. Wie die „Buerer Zeitung" von gut unterrichte ter Seite erfährt, bemüht sich Italien lebhaft um die ver stärkte Zufuhr von Kohlen aus Deutschland. Es handelt sich um freie Vereinbarungen zwischen italienischen und deutschen Industriellen. Es ist beabsichtigt, größere Kohlenmengen über die Stree Buer-Hamm durch Süddeutschland und Tirol nach Italien zu befördern. Die Verhandlungen, die bereits zu eiqem ge wissen Abschluß gelangt sind, stich von italienischer Seit« im Einver ständnis und mit Wissen der Besatzung gepflogen worden. Auf den staatlichen Gruben weilt eine italienische Ingenieurkommission. Di« Verwaltungen der an der Eisenbahnstrecke Buer-Hamm gelegen«» Z«chen hab«n sich zu verstärkten Lieferungen an Italien unter der Bedingung bereit erklärt, daß sich die Besatzung jeglichen Eingriffe in die Betrieb« enthält. Die neue Devisenverordnung. Einsetzung ein« Devisenkownrissar». Berlin, 7. September. Auf Grund des Artikel« 48 Ler Verfas sung de» Deutschen Reich«, «rgeht folgend« Verordnung: 8 1. Di« Reichsregierung bestellt einen Kommissar für Devis« n « rfassung mit außerordentlichen Vollmachten. Er ist befugt, Zahlungsmittel und Forderung«» in ausländischer WSH- rung, ausländisch« Wertpapiere und Edelmetalle Mr da« Reich tu Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zweck werde» die Artikel 116, 117 und 163 der Reichsverfassung außer Kraft gesetzt. Der Kommissar für Devisenerfassung ist eine Behörde, die Lem Reichswirtschasts- minister untersteht. 8 2. Die Reichsregierung erläßt die zur Erfüllung der Be fugnisse des Kommissars erforderlichen Bestimmungen und regelt das Verfahren. Sie kann dem Kommissar für Devisenerfassung und den von ihm bestimmten Stellen die Behandlung im einzelnen überlas sen. Sie kann Zuwiderhandlungen gegen die Durchführung der Bestimmung mit Freiheitsstrafen, Geldstrafen und mit Einziehung bedrohen und bei Zuwiderhandlungen gegen düe Devisengesetzgebung oder Anordnungen des Kommissars Ordnungsstrafen, Sicherstellung und Verfallerklärung ohne Rücksicht aus bas Dorliegen einer straft baren Handlung androhen. * Au« der Ausführungsverordnung. Berlin, 7. September. Die wichtigsten Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung über die Devisen erfassung sind folgende: Wer Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer Währung, ausländische Wertpapiere oder Edel metalle besitzt, hat sie auf Anordnung des Kommissars für De- Visenerfassung gegen Goldanleihe an das Reich abzuliefern. Mit Einverständnis des Kommissars kann die U ebernahm« auch gegen Reichsmark ober Goldgutschrift oder einen anderen Gegnwert er», folgen. Die Ablieferimg von Zahlungsmitteln und Forde» rungen in ausländischer Währung kann nicht gefordert werden, soweit diese nach der Feststellung des Kommissars in einem den Lebens- und Wirtschaftsverhältnissen des Verfügungsberechtigten notwendigen Umfange zu Verwendungszwecken gehalten werden, di« nach der Devisengesetzgebung zulässig sind, insbesondere auch zur Abdeckung ausländischer Kredite. Die Ablieferung ausländi scher Wertpapiere kann nicht gefordert werden, soweit ihr Verbleib in der Hand des Besitzers im Interesse eines inländischen Unternehmens oder der deutschen Wirtschaft liegt. Die Ablieferung von Edelmetallen kann nicht gefordert werden, soweit st« zur Fortführung eines inländische» Unternehmens Hir jeweilig zwei Monate notwendig sind. Vermögensgegenstände im Sinne dieser Durchführungsbestim mungen sind Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung, ausländische Wertpapiere oder Edelmetalle. Zahlungs mittel im Sinne dieser Durchführungsbestimmungen sind Geldsorten, Papiergeld. Banknote» und dergleichen, Auszahlungen, Anweisungen, Schecks und Wechsel. Der Kommissar für die Devisenerfassung kann von jedermann jede von ihm erforderlich erachtete Ein sicht nehmen und Durchsuchung vornehmen. Die gleichen Be fugnisse hat er gegenüber Reichs-, Staats- und Gemeindebehörden. Er kann von jedermann di« eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verlangen. Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung, bi« entgegen den Bestimmungen Ler Valutaspekulations-Verordnung er worben sind, und Dermögensgegestände, Lie nicht angegeben wor den sind oder deren Ablieferung nicht innerhalb einer vom Kom missar gestellten Frist erfolgt ist, können ohne Rücksicht auf das Dor liegen einer strafbaren Haitdlung zu Gunsten des Reiches für ver fallen erklärt werden. Der Kommissar für Devisenerfassung kann die Derfallerklärung über Angabe des Namens und der An schrift des Betreffenden auf dessen Kosten öffentlich bekannt machen. Wer Lie geforderten Auskünfte nicht, nicht in der gesetzlichen Frist oder unvollständig abgibt, ober auf Vorladung nicht erscheint, kann zur Erfüllung dieser Pflichten durch Ordnungsstrafen angehalten werden. Die Ordnungsstrafe kann wiederholt werden und darf im Einzelfalle nicht mehr als 19 990 Mark Gold betragen. Wer die eiL«»stattliche Versicherung wissentlich unrichtig oder unvoll ständig abgibt, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahre«, bei mildernden Umständen- mit Gefängnis nicht unter einem Jahr« bestraft. Neben der Freiheitsstrafe ist auf Geldstrafe zu erk«n- nen; da» Höchstmaß Ler Geldstrafe ist unbeschränkt. Ist die Han», lung fahrlässig begangen, so ist auf Lrfängni« und auf Geldstrafe erkennen. RSen d«r Strrfe kann auf Einziehung der verschwiegen«, Zahlungsmitt«! und > Forderungen in ausländischer Währuntz zu Gunsten-üe« Reich« erkamch werd««. Soweit tzi^a >
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