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Sächsische Dorfzeitung : 22.03.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-03-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-187203222
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18720322
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18720322
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1872
- Monat1872-03
- Tag1872-03-22
- Monat1872-03
- Jahr1872
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 22.03.1872
- Autor
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»W MI Nr. 24 Imlag, Äichsische DochMmA in der Sxpedi Anstalten zu haben. Verantwortlicher Redakteur und Verleger: Herrmann Müller in Dresden. 2 Unsere geehrten Abonnenten Pr,l« 1 - vicrtkljährlich 15 Ngr- Zu ersuchen wir, die Pränumeration auf das II. Quartal 1872 der Sächsischen Dorfzeitung gefälligst recht frühzeitig bei den betreffenden Postanstalten besorgen zu wollen, da mit in der pünktlichen Lieferung der Zeitung leine Unter brechung eintritt. Die Veriags-Lrpedition. Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag Md Freitag früh. Inseratenpreis: Für den Raum einer gespaltenen Aelle Ij Ngr. Unter „Eingesandt" 3 Ngk beziehen durch 4 alle kais. Post- beschlossen worden sind: Im HandelßauSschuß ist Baiern an die Stelle von Baden getreten, das seinerseits dafür in den Justiz- auSschuß gewählt worden ist, in welchem Schwarzburg-Rudol stadt eine stellvertretende Mitgliedschaft zufiel. Ferner ist Baiern aus dem Postausschuß geschieden and Sachsen-Meiningen an seine Stelle gewählt worden. Endlich hat der Kaiser auf Grund der Bestimmung im Artikel 8 der Reichsverfassung für die diesjährige Session zu Mitgliedern ernannt: 1) deS Ausschusses deS Bun- desrathes für das Landheer und die Festungen, in welchem Preußen und Baiern auf Grund der Verfassung vertreten sind, Königreich Sachsen, Würtemberg, Mecklenburg-Schwerin, Sach- sen-Koburg, Anhalt; 2) des Ausschusses des Bundesrathes für das Seewesen, in welchem Preußen auf Grund der Verfassung vertreten ist, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Lübeck, Bremen. — Zum Protokollführer für die ganze Dauer der Session hat der Bundesrath den im Reichskanzleramt als Hilfsarbeiter be schäftigten preußischen Landrath v. Pommer-Esche gewählt. — Das neue Militärstrafgesetzbuch, welches demnächst im Reichstage zur Berathzryg kommen soll, unterscheidet zwar zwischen bürgerlichen und militärischen Vergehen und Verbrechen und stellt die ersteren unter das CwÜstrafgesetzbuch, hebt aber keineswegs die militärische Exekution von der allgemeinen bürger lichen Rechtspflege in nicht militärischen Straffällen auf. Ge rade dies aber wäre die Hauptsache gewesen. So lange die Militärgerichte auch über nichtmilitärische Vergehen abzuurtheilm haben, ist eine gleichförmige, allen Anforderungen der Gerechtig keit genügende Rechtspflege nicht möglich und die Ausdehnung der bezüglichen in Preußen leider bestehenden Einrichtung auf diejenigen deutschen Länder, in denen die Civilgerichte auch über Militärs in nicht rein militärischen Rechtfällen zu urtheilen haben, kann unmöglich als ein Fortschritt anerkannt werden. Im preußischen Abgeordnetenhause ist die Generaldebatte über die neue Kreisordnung zu Ende geführt. Die Abgeordneten Virchow und Hänel erklärten im Namen der Fortschrittspartei, daß sie dem Entwurf in der Fassung, welche ihm die Kommission gegeben, unter Aufopferung vieler berechtigter Wünsche zustim men, damit endlich einmal mit einer ländlichen Selbstverwaltung der Anfang gemacht werde. —- Dieser Tage fand aus Anlaß eines Vortrages über die wunderbare Geburt Jesu die Verneh mung des Predigers vr. Sydow vor dem versammelten Kon sistorium der Provinz Brandenburg statt. Folgende vitr Fragen wurden dech berühmten Kanzelredner vorgelegt: l) Erkennen Sie eine Einwirkung des heiligen Geistes bloS auf die menschliche persönliche, insbesondere die sittliche Entwickelung Jesu oder auch eine solche auf seine menschliche Entstehung an? 2) In welchem Sinne bekennen Sie Christum als den Sohn des lebendigen Gottes? 3) Inwieweit gestehen Sie die normative Autorität der heiligen Schrift des neuen Testamentes zu? 4) Wie ver halten 'Sie sich solchen von Ihnen bestrittenen. Punkten deS Glaubensbekenntnisses gegenüber in Predigt und KaninmationS- unterricht? Die „Nat.-Ztg." sagt: , In demselben Augenblick, da die preußische StaatSregierung im Begriff ist, den katholischen Kirchenfürsten die Exkommunikation Derjenigen zu untersagen, welche ihr Gewissen und ihren alten Glauben den Machtsprüchen 'der anerkannt herrschenden katholischen Hierarchie nicht zu opfern Politische Weltschau. Deutsches Reich. Unter den schwebenden Tagesfragen behauptet der Kampf zwischen Staat und Klerus noch immer den ersten Rang. Bischof Ketteler hat sein Reichstagsmandat niedergelegt und diese Niederlegung in einer acht Bogen starken Brochüre vor seinem Wahlkreise gerechtfertigt. Zur Charakteri- firung dieser Schrift, in welcher Fürst Bismarck am schlimmsten wegkommt, dürfte Folgendes genügen. Am 1. October 1870 habe er, Bischof Ketteler, einen langen Brief an den deutschen Reichskanzler geschrieben, worin er demselben den Plan anempfahl, aus der preußischen Verfassung alle diejenigen Grundrechte in die deutsche Reichsverfassung zu übertragen, welche der Kirche freie Bewegung sichern. Der Bischof stellt die Ausführung diese- Planes als geeignet dar, die gläubigen Katholiken und Protestanten zu beruhigen. Fürst Bismarck sei für diese Rath- schläge völlig ohne Verständniß gewesen und scheine den bischöf lichen Brief gar nicht gelesen zu haben. Dafür wird ihm nun in heftigster Weise der Krieg erklärt, denn der Bischof sagt u. A.: „Man hat sich mit dem Liberalismus verbunden und muß ihm jetzt dienen. Man ist dadurch gezwungen, die besten Traditionen der preußischen Monarchie und des preußischen Staates aufzu geben. Als Lohn für geleistete Dienste wird die christ liche Kirche und das christliche Volk mit seinen heiligsten Interessen, das katholische wie das protestantische mit dem christ lichen Königthum (denn das Alles hängt untrennbar zusam men) den Feinden des Christenthums überliefert." Diese Probe wird genügen, die bischöfliche Bkochüre als ein interessantes, zeitgeschichtliches Aktenstück zu erkennen. Sie beweist in deut lichster Weise, daß die Brücke, welche den Ultramontanismus mit Lem Staatswesen verband, abgebrochen ist und sie von Neuem .herzustellen auch im ultramontanen Lager nicht mehr gehofft wird. Auf Grund einer kaiserlichen Verordnung vom 17. März wird Ler Reichstag am 8. April zusammentreten. Zu den ihm zugehenden Vorlagen gehören in erster Linie außer dem ReichShaushaltSetat diejenigen über das Militärstrafgesetz - duch, ferner der Gesetzentwurf wegen Erhebung der Brausteuer, der Entwurf über den Postvertrag mit Frankreich, der Aus- lieferungsvertrag mit England und der Handelsschifffahrtsvertrag mit Portugal. — Die Prov.-Korresp. schreibt: Der Kaiser be darf zu seiner völligen Wiederherstellung immer noch der Scho nung.; eS wird deshalb am Geburtstage der sonst übliche große Beglückwünschungsempfang nicht stattfinden. — Zur Wahl der Ausschüsse des Bundesraths für die Dauer dir soeben eröffneten Sitzungsperiode theilt man mit, ^paß folgende Veränderungengegen die bisherige Zusammensetzung Vienirwdrei-igstrr" Jahrgangs I. Güartal.
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