Suche löschen...
Hohensteiner Tageblatt : 11.06.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-06-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-188706115
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18870611
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18870611
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1887
- Monat1887-06
- Tag1887-06-11
- Monat1887-06
- Jahr1887
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 11.06.1887
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
HolMMmr TagMM Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des -dtadtraths zu Hohenstein Nr. 131. Sonnabend, den 11. Juni 1887. 37. Jahrgang Witterun<,s-Ausstä,t auf Sounabenv, deu 1l. Juni: rucr vcs vcranvcrlichen, zu Gewitter neigende» Wetters bei mäßigen Norvwest und kühlerer Temperatnr. stten Wochenlag a/e»ds für den folgenden Inserat, Tag und koste! wernnjährlich durch die nehmen die Ervedilion bi- «orminag It Expedition und durch die Trager Mk l 2ö ' I Uhr, sowie die ÄuSträger, desgleichen alle durch die Post M. I 5g frei ins Haus.' süx «nnoncen-Expediiionen xu Originalpreisen Wtlistm-Kriißthsl, NkckWitz, Abtei-LkckiiDitz, KtBsrs, Httms-mf, LiiWii, MMkU salktn, NmsSorf, Wüsttüsiüii!, krlbch, KWtlg, Uchlüng, BmsSois, Wtuklh, ÄrsDeim, WchnaMl, SöttküMil!l. .,^^'stmchl gestattet, Blumentöpfe außerhalb der Fenster zu stellen, wenn oder durch Gitter (vorgezogene Schnüre von Bindfaden oder schwache Drahte genügen nicht) sichere Vorkehrungen gegen deren Herab,allen Ü's llttrvsfen sind Uebertretungen werden mit der in 8 MO sub 8 des Reichsstrasgesehbuchs angcdrohten Strafen geahndet. Hierzu bemerkt man noch, daß obige Borschrist sich auch am solche Fenster bezieht, die nach Hüten hmans gelegen sind. " Hohenstein, den 7. Jnni 1887. Der S t a d t r a t h. Pfotenhauer. Ten 1-1. dieses Monats, nachmittags 5 Uhr kommt an der Jrihfche'sihen Schankwirthschaft zu Hermsdorf ein Kletdersecretär und ein Waschtisch gegen Baarzahlnng zur Bersteigcrnng. Hohenstein, den 8. Jnni 1887. Der Gerichtsvollzieher des K ö n i g l. Amtsgerichts. Kurth. LagrvjMchictUe Hohenstein, 10. Juni. Deutsches Reich. Berlin, 9. Juni. In Reichs tagskreisen wächst das Verlangen, den Schluß der Session bald zu erreichen, von Tag zu Tag, was bei der anstrengenden parlamentarischen Arbeit, welche im November v. I. begann und nur durch den nicht minder anstrengenden Wahlscldzug unterbrochen ward (während der preußische Landtag gleichzeitig einen guten Theil der Reichstagsmitglieder beschäftigte), wahrlich Niemand Wnnder nehmen kann. Man hat in freien Besprechungen von Abgeordneten aller Parteien aus diesem Grunde gewissermaßen vereinbart, den Schluß der Session, wenn von Seiten der Rcgicrnng kein Hinderniß eintritt, womöglich schon am 18. d. M., also Sonnabend über 8 Tage, wie einige hoffen, schon am 17. (Freitags) herbeizusühren. Vorläufig ist das freilich mir eine Absicht, deren Verwirklichung nicht geradezu unmöglich ist, falls die Regierung nicht ans Erledigung aller Vorlagen besteht, falls ferner das Haus in seiner Beschlnßunfähigkeit nicht durch Aus zählungsanträge gestört wird, falls endlich man sich zu Abcndsitzungen entschließt und auf jede irgend ent behrliche Verlängerung der Debatten verzichtet. Zu nächst weiß man noch nicht, wie Fürst Bismarck über den Sessionsschluß denkt, da der Präsident des Reich tags noch nicht mit ihm über diese Angelegenheit ver handelt hat. Auch haben die Senioren des Hauses noch nicht die übliche Besprechung der Geschäftslage vorgcnommen. Sind doch die gestern im Bundesrathe beschlossenen beiden elsaß-lothringischen Gesetze noch gar nicht im Reichstag zur Vertheilnng gelangt. Bis jetzt läßt sich daher der Gang der Arbeiten nur so weit übersehen, daß morgen die erste Lesung des reichs ländischen Bürgcrmeistergesetzes, die zweite Lesung des Dampfcrgesctzes und die zweite Lesung der Arbeiter schutznnträge (nöthigcnfalls, wie schon angezeigt, mit Zuhilfenahme einer Abendsitzung) erledigt werden; daß dann die Sonnabendsitzung stir die dritte Lesung der Kunstbuttervorlage und die zweite Lesnng der Unfall versicherung der Seemänner oder des Gesetzes über den Ausschluß der Ocffentlichkeit bei Gerichtsverhand lungen benutzt werden kann, da man die zweite Lesung der Spritsteuer erst Montag beginnen will. Alsdann gerathen alle Berechnungen ins Schwanken, da man nicht weiß, wie viel Zeit die zweite und dritte Lesung jener Stcucrvorlage in Anspruch nehmen werden. Jedenfalls wird für Mittwoch auch die Zuckcrsteucr für die weitere Berathung im Plenum zur Verfügung stehen, die schwerlich mehr als eine Sitzung m An spruch nehmen dürfte. Es bleiben dann aber für die drei folgenden Tage der Woche außer den dritten Lesungen der söbon genannten Gesetze noch die Be- rathunq der elsaß-lothringischen Vorlagen in allen drei Lesungen, ferner die ziveite und dritte Lesung des Jnnungsgesetzes und der Rechtsanwaltsgebührenord nung (wenn die Regierung auf ihrer Durchberarhung besteht) ganz abgesehen von allen noch vorliegenden Anträgen aus dem Hause und Petitionsberichten, übrig — ein Arbeitspensum, das ebeu nur bei dem Willen aller Abgeordneten, der rascben Abwickclnng des mannichsachen Stoffes keinerlei geschästsordnnngs- müßiges Hinderniß zu bereiten, und mit täglichen Abendsitzungen bis Sonnabend bewältigt werden kann. Der Bundesrath hielt am 8. d. M. unter dem Vorsitze desStaatsministkrs, Staatssecretürs desJnnern v. Bötticher eine Plenarsitzung ab. In derselben wur den genehmigt: die Gesetzentwürfe für Elsaß-Lothrin- gen über die Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß-Lothringen und über die Anwendung abgeän dcrtcr Reichsgesetze ani landesgcsetzliche Angelegenheiten, ferner die durch den Reichstag abgcündertcn Gesetz entwürfe, betr. die Abänderung bezw. Ergänzung des Gesetzes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedensznstandes vom 25. Jnni 1868, und des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 18. Febr. >875, über den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen, sowie über die Unfallversichernng der bei Bauten beschäftigten Personen, letztere Gesetzent würfe in der vom Reichstag beschlossenen Fassung, endlich die mit dem ersten Bericht der Vollzngscom- missivn für den Zvllnnschlnß Hamburgs vorgelcgten Entwürfe zum Privatlager-Regulativ, dem Weinlagcr- Regulativ und dem Cvnten-Regulativ. Allerhöchsten Ortes sollen zur Ratifikation vorgelegt werden die am 9. September v. I. zu Bern zwischen dem Reich nnd mehreren anderen Staaten abgeschlossene Ucbcreinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst nnd die am 1. Dezember 1886, 28. März 1887 in Paris vollzogene Declaration de: Artikel 2 und 4 des inter nationalen Vertrages zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel vom 14. März 1884, zur Vollzieh ung durch Se. Majestät den Kaiser der Entwurf eines Gesetzes znr Ausführung des oben erwähnten Vcr träges. Der Vorsitzende machte Mittheilnng non den durch den Reichstag zn dem Bericht der Rcichsschnl- dcn - Commission vom 7 April 1886 über die Vcr waltung des Schuldenwcsens des Reichs re. gemsiten Beschlüssen. Die Angelegenheit wurde dem Ausschuß für Rechnungswesen überwiesen. Ebenfalls den zu- tändigen Ausschüssen wurden überwiesen tue vom Reichstage mitgetheilten Petitionen über das Tödtcn der Schlachtthiere und der Entwurs des amtlichen Waarcnvcrzcichnisses zum Zolltarif. Von der Nach weisung des Ergebnisses des Heeres-Ergänzungsgc- chäftes im Jahre 1886 nahm die Versammlung Kennt- niß und beschloß, einer Eingabe wegen Doppelbesteuer ung keine Folge zu geben. Bezüglich der in der Ucdersicht der Ausgaben und Einnahmen der Landes verwaltung von Elsaß - Lothringen für das Etatsjahr 1885 86 nachgcwiesenen und begründeten Etatsüber- schrcitnngen wurde die Genehmigung, vorbehältlich der bei der Prüfung der Rechnungen sich etwa noch ergebenden Erinnerungen, erthcilt. Schließlich wurde über die geschäftliche Behandlung mehrerer Eingaben Beschluß gefaßt. Ur. Mackenzie's gestern beim Kronprinzen vor- genommc Operation ist, so weit sich jetzt schon darüber überhaupt sicher urtheilen läßt, von gutem Erfolg ge wesen. Bei der Operation waren außer der Frau Kronprinzessin Prof. Bergmann und Ur. Wegner, der Hausarzt des Kronprinzen, zugegen. Es ist jedoch znnächst nur ein Theil der Wucherung entfernt wor den. Wahrscheinlich begiebt sich der Kronprinz schon am Montag nach London und verbleibt daselbst in der Behandlung Mackcnzie's. Erst wenn die Wuche rung ganz beseitigt ist, soll der Aufenthalt auf der Insel Wight folgen. Die Heiserkeit hat bereits jetzt erheblich nachgelassen. Von einem chirurgischen Ein griff von außen her in den Kehlkopf scheint man jetzt endgültig abgesehen zu haben. Ueber die Reise der kronprinzlichen Familie ist darum noch nichts sicheres beschlossen worden, weil, selbst wenn I)n. Mackenzie und die Berliner Aerztc den Ausflug nach England empfehlen, erst abgewartet werden muß, welchen Verlaus das Befinden des Kaisers nimmt. Es handelt sich bei dem Monarchen nm die Beseitigung der Folgen der außergewöhnlich starken Erkältung in Kiel. Der Zustand des Kron prinzen würde, wie angenommen wird, die Reise nach London Massen, besonders wenn sie mit einem länge ren Aufenthalt in Wight verknüpft wäre. Jndcß hierzu werde unerläßlich sein, daß das Allgemeinbefinden )es Kaisers zu keinerlei Besorgnissen Anlaß gebe, und ür den Augenblick erscheint die Aufstellung des Reisc- llans verfrüht. Der Wnnsch des Kaisers, während eines Unbehagens, dtzsen Dauer nicht zu bemessen ist, )ie kronprinzlichc Familie in seiner Nähe zn wissen, kann nicht unberücksichtigt bleiben, und frühestens wä ren Entscheidungen über die Abreise des Kronprinzen »lässig, nachdem die Aerztc übcr den Beginn der aiscrlichcn Kur in Ems scste Bestimmungen getroffen haben. Für jetzt ist der Kaiser nicht kräftig genug, um einen vollen Tag unterwegs sein zu können. Sc. k. nnd k. Hoheit der Kronprinz kam gestern Vormittag mit dem Znge nm Uts ^ Uhr von Pots dam nach Berlin, begab sich nach erfolgter Ankunst daselbst sofort nach dem kronprinzlichen Palais nnd nahm dort Vorträge und Meldungen entgegen. Bald nach 12 Uhr Mittags stattete Sc. k. nnd k. Hoheit der Kronprinz Sr. Majestät dem Kaiser und König im königlichen Palais einen Besuch ab, verweilte darauf noch knrzc Zeit bei seiner erlauchten Schwester, Ihrer k. Hoheit der Frau ,Großherzogin von Baden, und kehrte sodann mit dem Zuge um 1 Uhr von Berlin nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurück. Die neue Fclddicnstordnung ist, wie bereits qe meldet, durch Cabinctsordre des Kaisers vom 28. Mm
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite