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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 24.04.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-04-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-186904244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18690424
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18690424
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-04
- Tag1869-04-24
- Monat1869-04
- Jahr1869
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4S. Sonnabend, den 24. April. 186S. /ranktiibtM Rluhrichtsbllltt und BezirksMzeiger. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expedittonen. Das diesjährige Kreis-Ersatz-Geschäft betr. Nachdem der von der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks Oederan für das diesjährige Ersatzgeschäft aufgestellte Geschäftsplan von der Königlichen Departements-Ersatz-Commission im Bezirke der Königlich Sächsischen I. Infanterie-Brigade bestätigt worden ist, so wird andurch in Gemäßheit §71 Abs. 1 der Bundes-Militair-Ersatzinstruction vom 26. März 1868 bekannt gemacht, daß für den zum Aushebungsbezirk Oederan gehörigen, die Ortschaften des Gsrichtsamtsbezirks einschließlich der Stadt Frankenberg umfassenden Musterungsbezirk - Frankenberg . der 13. Mai d. I. als Musterungstermin und > der 14. Mai d. I. als Loositngstermin festgesetzt worden ist. Zugleich werden alle in dem obenbezeichneten Musterungsbezirke sich aufhaltenden, im Jahre 1849 geborenen Militairpflichtigen, sowie die Militairpflichtigen früherer Altersclassen, welche von den Ersatzbehörden noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militairverhältniß.ek-^ halten haben, einschließlich der disponibel Gebliebenen, und zwar unter Verweis auf die ihnen durch die Ortsobrigkeiten annoch zugehende«. BörO ladungen andurch geladen,, sich an den oben bezeichneten Tagen - cL - um 8 Uhr Bormittags im Gasthofe zum schwarzen Roß in Frankenberg . persönlich vor der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission, zu Vermeidung der für den Unterlassungsfall in 88 176 bis niit 179 der Militaiv-Er- satz-Jnstruction angedroheten Strafen und sonstigen Nachtheile, zu gestellen, wogegen man denselben das persönliche Erscheinen zn dem LoofungK-? termine zu überlassen hat. . . . Wie ferner die Militairpflichtigen und die Personen, welche die Zurückstellung der ersteren oder andere Begünstigungen rücksichtliL-HHe« Militairverhältnisses beantragen wollen, noch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden, daß nach 8 78 der Ersatz-Instruction RMaÄm- tionsanträge bei Verlust derselben spätestens bis 12 Uhr Mittags im Musterungstermine anzubringen und zu bescheinigen sind, so werde« endlich folgende von dem Königlichen Kriegs-Ministerium auf Grund Z 9 der Verordnung zur Ausführung der Militair-Ersatz-Jnstruction in Be zug auf die Einwendung von Reclamationen u. s. w. getroffene reglementarische Bestimmungen hiermit zur öffentlichen Kennwiß gebracht. ' 1. Zeugnisse, die zum Behufe der Befreiung vom Militairdienste und wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von den Stadt- räthen und Gerichtsämtern ausgestellt werden, müssen entweder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des darin Nachsuchenden, oder auf das Resultat eingezogener sorgfältiger Erkundigung darüber sich gründen; eiue bloße amtliche Beglaubigung gemeiuderäthlicher ober ortsgerichtlicher Atteste ist als ausreichend nicht anzusehe«. 2. Die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commissionen auf Reclamationen, die bis zum Musterungstermine angebracht werden, werde« den dritten Tag darauf Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reclämant zur Anhörung derselben sich nicht einge funden hat. 3. Recurse gegen die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commissionen müssen bei Verlust derselben binnen zehn Tagen von dem Tage abgerechnet, wo die Entscheidung der Kreis-Ersatz-Commission für publicirt anzusehen war (s. unter Nr. 2), bez. publicirt wurde, und zwar ins Machmittags 5 Uhr des zehnten Tages bei der Kreis-Ersatz-Commission, unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen, ange bracht werden (8 108 der Bundes-Militär - Ersatz -Instruction). 4. Die Entscheidungen der Departements-Ersatz-Commissionen, welche nach 8 108? der Bundes-Militair-Ersatz-Jnstrnction mündlich zu «rtheilen und in die Listen einzutragen sind, gelten von und mit dem Tage der Eintragung in die Listen als publicirt. Vorstellungen dagegen müssen binnen vierzehn Tagen, vom Tage der Publication an, bei der Oberrecrutirungsbohörde (15- der Bundes-Militär-Ersatz-Jnstruction) ein gereicht werden. Spätere Vorstellungen sind nicht zu berücksichtigen, sowie denn auch gegen die Entscheidung der Oberrecrutirungsbehörde eine weitere Berufung nicht stattfindet. 5. Diejenigen, welche von der Vorstellung an die Oberrecrutirungsbehörde Gebrauch machen, haben jedoch keinen Anspruch darauf, daß - mit ihrer Einziehung zum Dienste bis zu Erledigung ihrer Beschwerde Anstand genommen werde. Vielmehr leiden auf sie lediglich die Bestim mungen in 8 188° der Bundes-Militär-Ersatz-Instruction Anwendung. Chemnitz, den 10. April 1869. Der Civil-Vorschende der Königlichen Kreis - Ersatz - Commission fiir den Änshebungsbezirk Oederan: - von Konneritz. P. DaS 12. Stück des diesjährigen Bundes-Gesetzblattes deS Norddeutschen Bundes ist erschienen und kann an RathSstcll cin- gesehen werden. Dasselbe enthält: 269. Verordnung, betreffend die Einberufung des BundesratheS deS Deutschen Zollvereins, vom 17. April 1869. 270. Die Bezeichnung der auf Grund der Bestimmung im Artikel 2V des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baiern, Würtem-- bcrg, Baden und Hessen, die Fortdauer deS Zoll- und HündelSvereinS betreffend, vom 8. Juli 1867, von dem Präsidium des Deut schen Zoll- und HandelSvereins nach Vernehmung des Ausschusses deS BundeSratheS für Zoll- und Steuerwesen, den Direktivbchir» den und Hauptämtern beigeordnetcn Vereinsbeamten. 271 und 272. Ernennungen von Konsuln und Vizekonsuln deS Norddeutschen Bundes. Frankenberg, am 22. April 1869. Der Stadlrath. — Meltzer. Brgrmstr. Vermischtes. I Chemnitz wollte am vergangenen Montag, nach I hatte, wieder auf die Arbeit gehen. Er trank Der Fabrikarbeiter Hoppe in Limbach bei j dem er soeben sein MillagScffen eingenommen! erst noch eine große Taffe Kaffee aus, eS wurde
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