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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.07.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-07-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191907048
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190704
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190704
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-07
- Tag1919-07-04
- Monat1919-07
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.07.1919
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Vermögen zu! ist. Dieurspr lung der Eir.. worden. Der An» ' sch Netzen, daß die ! Abwanderung der stroh, das bisher dem Kriegsausschutz für Ersatzfutter- mittel zum Muse anzubieten war. Die allgemeinen Vor schriften gegen übermäßige Preissteigerungen finden selbst verständlich auch auf den Handel mit Heu und Stroh weiter hin Anwendung. Die Ein- und Ausfuhr von Heu, Stroh und Häcksel ist an die Genehmigung der zuständigen Stel len gebunden. Jedoch ist einge,ührtes Aauhfutter nickst mehr an die Reichsfuttcrmittelstelle — Geschäftsabteiluna zu liefern, sondern kann frei gehandelt werden. Versand von Möhren und Karat* Mohren und Karotten mit Kraut dürfen nach einer kanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst »n diesem Jahre nur durch Fuhrwerke, ,n Traglasten Landkörben zum Verkauf insbesondere auf üffen Markte gebracht werden. Der Bahnversand von Möhren und Karotten aller Art mit Kraut ist da' wie bisher verboten da erfahrungsgemäß in Bahnst das Kraut, zumal bei heißer Jahreszeit, leicht ein derben der Ware herbeisührt. des Gesetzes über i staatliche Kohlenbergbaurecht. Das Gesami ntsterium hat der Volkskammer eine Vorlage, betreffe den Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Gesetzes üb das staatliche Kohlenbergbaurecht vom 14. Juni 1918, zu gehen?ie 88 21 bis mit 78 des Gesetzes über das staatliche Kohlenbergbaurecht vom 14. Juni 1918 auf- gehoben werden sollen. Der Gesetzentwurf entspricht, so- weit er die Aufhebung der 88 91 bis 77 des Gesetzes über ^?-/taattrche Kohlenbergbaurecht vom 14. Juni 1918 be- trifst, dem Anträge Arzt und Genossen. Das Recht auf AW^gabe und wird demnach auf- Moben. Mrd das Recht auf Förderabgabe und Borcnt- schädigung beseitigt, so können auch Vereinbarungen zwi- schon dem Staate oder dem sonst zur Entrichtung der För derabgabe Verpflichteten und dem Bezugsberechtigten über "AS Ari der Entschädigung nicht mehr m Frage kam- Aon. s 78^ des Gesetzes ist daher ebenfalls auszuhebcn. Da endlich der Grundeigentümer nach Wegfall seine- Rechts auf Entschädigung für das Kohlenunterirdische te;a Jn- lmm, im Mreiche d«S staatliche Kohlen- ss 21 bedürfen auch E. »» dtS 30 des Gesetzes der Aufhebung. achtstündige Arbeitszeit in der Landwirtschaft. Aus den »reisen der praktischen Landwirtschaft werden In der letzten Zeit ost Klagen Mer Oerttiches «»S Siichstsches. Riesa, den 4. Juli 1919. —* Entwurf eines. Ktrchenaustrittsge- setzes. Der Rcchenschastsausschutz der sächsischen Volkskam mer beschäftigte sich in Anwesenheit -es Kultusministers Buck und zwei anderer Regierungsvertreter in -er heutigen Sitzung mit der Beratung über den Entwurf eines Kirchen austrittsgesetzes. Das Austrtttsalter wurde mit 14 Jahren angenommen. Die Berätung ist noch nicht abgeschloffen und wird fortgesetzt. —* Aus -em GesetzgebungSauSschutz. In der gestrigen Sitzung des GesetzgebungsauSschNffeS, der Kultus- Minister Buck und mehrere Regterungsvertreter beiwohnten, wurde die Beratung über das Uebergangsgesetz für das BolkSschulwesen fortgesetzt. Es fand eine längere Debatte über die Möglichkeit -er Konkurrenz zwischen Gewerbe schulen und fachlichen Fortbildungsschulen statt. Der Turn- unterricht soll bei -en Fortbildungsschulen auch in die Abendstunden verlegt werden können. Die Abstimmung über die Wahl der Schulleiter und über die künftige Stellung der bisherigen Schuldirektoren wurde vertagt, wohl aber hat -er Ausschuß beschlossen, Latz die «mtsdauer der künftigen Schulleiter nkcht «Jahre, wie in »er Vorlage angegeben, sondern nur drei Jahre betragen soll. - —*Aus dem^FinanzauSschutz A. In der gest rigen Sitzung des Knanzausschussss A der Volkskammer wurde beschlossen, die Petitionen der Stadtv. Rvtzwein wegen Errichtung eines Landgerichtes, in Döbeln bezw. in Mesa auf sich beruhe» zu lassen. —* Die direkten Steuern in Sachsen. Der Finanzausschuß s. der sächsischen Volkskammer erstattet durch den Aba.BlÜher (D. Vp.) einen umfangreichen Bericht über den Nachtrag zu Kapitel 20 dzs Staatshaushaltplane« ldirekte Steuers. Der Bericht stellt in dankenswerter Weise die steuerliche Belastung der höheren Einkommen und der Vermögen zusammen^, die seit 1918 rechtskräftig rroanarn ist. Dle ursprünglich von der Regierung vorgelegte Staffe lung der.Einkommensteuer war vom Ausschuß abaelehnt kmmte sich den Bedenkrn nicht Ver führung dieser Stafklnvg zu einer --,onen mit. großen Einkommen und mögen aus dem Lande geführt hätte. S« wurde ein- Mret nachgewtesgu daß andere Bundesstaaten, «amrnt- Preußen. Hessen. «Aden «sw. in dor.Meuerung wesrntl. 30 4b «0 75 90 105 120 135 150 165 180 200 220 /240 260 280 300 320 840 SSO 380 Etwas stärktt"sind"die" SÜuerzuschläae "bei ?en^«A'ien-, ui«. Sie beginnen mit 2200 bis Zuschlag und steigen bis zu M Prozent Zuschlag bei Einkommen über 600000 Mark. Die anderen neuen Steuern, ,. v. die Ergänzung der «rund- A^?iw, wurden vom iluSschnß nach der Vorlage ange- nommen. Verkehr mit Heu, Stroh und Häcksel. Das ReuhSernährungsmtntsterrum hat die Verordnungen über den Rauhfutterverkehr und die Höchstpreise für Heu, Stroh mch Häcksel aus der Ernte 1918 mit Wirkung vom S„3utt10iS aufgehobm LReichSgesetzblatt Rr. 125). Für den Verkehr mit Heu, Strotz und Häcksel aus der Ernte ISIS «drschttften erlassen. Der Rauhfutterhandel im freigegeben und unterliegt auch keinen PreiSbeschränkungea. Das gleiche gilt für Stroh von Lupine«, Zuckerrübensamew- und «uukelrtwenfamen- weniger weit gehen, als d»e sächsische Regierung vorgesehen batte. Der Ausschuß hat schließlich folgende Staffelung angenommen: Einkommen bis zu 2200 Mk. bleiben zuschlags frei. Bet Einkommen von 2300 bis 4000 Mark werden 10 Prozent Zuschlag erhoben. Bei Einkommen von 4000" bis 7000 Mark 20 Prozent, „ 12000 . 16000 . 22000 „ 30000 . 45000 . 50000 . 60000 . 70000 , 80000 . 90000 „ 100000 , 120000 . 140000 . 160000 . 180000 . 200000 . 250000 , 300000 . 400000 „ 500000 . 600000 über 600000 Nr. 354 X. 2485 VLl - 7255 Auf Blatt 75 de« Handelsregisters für Riesa, betr. die Aktiengesellschaft Lauch- Hammer 1« Riesa, ist beute verlautbart worden: Kurt Eugen Köngeter ist als Mitglied -des Vorstandes ausgeschiedeu. Amtsgericht Riesa, am 3. Juli 1919. . Bezirksarbeitsnachweis Großenhain Nebenstelle Riesa, Kaiser-Sranz-Joseph-Strake 17. Tel. 40. Kostenlose Stellenvermittlung für alle Berufe. ist die Allgemeine Rattenvertilgung in Gröba. Der Gemeinderat hat beschlossen, erstmalig in diesem Jahre im gesamten Gemeinde», bezirke durch den Kammerjäger Gustav Baumann aus Chemnitz in allen Gemeinde schleuse« und in alle« Gemeinde- und Privatgrundstücken eine allgemeine Ratten» Vertilgung vornehmen zu lassen. Der Kammerjäger ist mit Ausweis versehen und es wird ersucht, ihm bei der Ausübung seinerTätigkeit Schwierigkeiten nicht zu bereiten. Die Rattenvertilguna beginnt Mitte dieses Monats. Jeder Grundstücksbesitzer ist verpflichtet, den Rattenköder auslegen zu lassen. Eine Verweigerung der Auslegung, die wir aus woblfahrtspolizeilichcn Gründen vornehmen lassen, befreit von der Beitragspflicht zu den Kosten der allgemeinen Rattenvertilgung keinesfalls nicht und zieht außerdem Bestrafung unnachsichtlich nach sich. Zu den Kosten der Auslegung hat jeder Grundstücksbesitzer 1.— Mk. beizuträgen, die von dem den Kammerjager begleitenden Schutzmann sofort gegen Quittung ein gezogen wird. Für dixienigen Grundstücke, in denen die Auslegung des Rattenköders mit besonderem Aufwand an Zeit und Unkosten verbunden ist, muß eine erhöhte Gebühr gefordert werden. Den Weisungen des Kammerjägers ist zu entsprechen, insbesondere sind auch Erwachsene und Kinder, aber auch Haustiere, von den Stellen, an denen der Rattenköder ausgelegt worden ist, fernzuhalten. Gröba (Elbe), am 3. Juli 1919. Der Gemeiudeoorstaud. ««tz Arr-ri-o» (Lt-e-latt «»- Anstiger). . Amtsblatt . Ar dk «mUh-mytm-mlschaft Vroßoir-W. da, «mt-go-icht und dm R«t d-c Stadt Mesa, sowi« den Bemeinderat GrNo. —Hrü— . .m meUtbietend versteigert werden. Die Besichtiaung der Hölzer findet auf dem Holzlagerplatz in KöniaSbrücker Straße, am 14. Juli 1919 in der Zelt von /,8 Uhr vormittags Lis 2 I?br nackmittaaS statt. Sammeln am Eingang zur Munitionsfabrik, Königsbrücker Straße Ecke KM Elektrische» Änie Nr. 7 (Führung gruppenwe e halbstündlich).^ Der Zutritt zum Hoklagerplatz Und zum Verfteigerunosraume ist nur gegen Dor,eiaung eines Ausweises Mattet, der gegen Hinterlegung «wesBarbetrages vo« 1000 Mk. bei der Kaffenverwaltuna der BbwmmngSstelle in DreSden-A., MSmarck- vlatz l.ll. Geschoß, Zimmer 27 (Nähe Hauptbahnbofl ausgestellt wird. Di« Ausweise können am 11-, 12. und 14. Julr von vormittags 9 bis 12 Uhr gelost werden. Jedem Ausweis wird ein für dieIsersteigerung maßaebendes LosverzeikbniS mtt steigerunaSbedingungen der Holzer beigegcben. An Auswärtige wird das LoSverzeiAnlS mir den BersteigerungSbedingungen vom ReiLSverwertungsamt, Referat Holz, Nebenstelle Dresden-A., Bismarckvlatz 1 auf Antrag übersandt (Fernruf Dresden 2» 285). Dle Hinter- legungSstttnme (1000 M.) wird bei Rückgabe des Ausweises vom 17.—19. Juli, vormittags von 9—12 Uhr an derselben Kaffrnstelle zurückgezahlt werden. Eine Anrechnung der- Hinterlegungssumme auf den Kaufpreis findet nicht statt. DreSden, den 3. Juli 1919. Reichsverwertungsamt, * Landesftelle Sachsen. KartoffelverHorgung betr. In der Woche vom 7.-1 S. Juli dürfen ans den für diese Woche gültiaen Abschnitt ver blaue» und roten Wochenkartoffelkarten statt 5 nnr 3 Pfund Kartoffeln von den Karto^elal^gabestellen,ea^egeben^m^ Kartoffeln werden Nährmittel oder Mehl zur Verteilung gelangen. Hierüber ergeht noch weitere Bekanntmachung. Großenhain, am 3. Juli 1919. 603 b ll. Der Kommunalverband. Butter betr. Der Buchstabe X der Speisefettkarte, gültig vom 7.-13. Juli 1919, darf mit einem viertel Stückchen «ntter beliesert werden. Die Kuhhalter dürfen auf den Kops der von ihnen zu beköstigenden Personen 1VV Gram« verwenden, alle übrige Butter ist von ihnen an die zuständige örtliche Sammelstelle abzuliefern. ...... Zuwiderhandlungen werden nach Punkt 2 der Bekanntmachung vom 1. November 1917 bestraft. < Großenhain, am 3. Juli 1919. 293 b IV. Der KommnnalverVand. Gewählt bez. wiedergewählt und hier in Pflicht genommen worden sind die Herren Gemeindeältester Oswin Kühne in Kobeln und Gemeindeältester Ferdinand Otto Nöffi» in Praufitz als Gemeindevorstände, ' Gutsbesitzer Max Eidner in Praufitz und Wirtschaftsbrsitzer Friedrich Thomas in Kleintrebnitz als Gemeindeälteste für ihre Wohnorte. Herr Hauptmann Hans von Slltrock auf Gröba ist als Gutsoorsteher für den selbständigen Gutsbezirk des Rittergutes Gröba verpflichtet worden. Großenhain, am 1. Juli 1919. 1386KL. 856oü. Die Amtskauptmannschaft. 1567» L. 1385 d L. — Das Finanzministerium hat im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern einen das Gebührenverzeichnis für die Elbfähren im IU. Stromgebiete abändernden Nach trag zur Fährordnung genehmigt, der bei den betreffenden Fährmeiftern, in dec Kanzlei der Straßen- und Wafferbauämter Meißen und Dresden 1 und in der Kanzlei der unter zeichneten Amtshauptmannschaft eingesehen werden kann. Meißen, am 30. Juni 1919. Die Amtshanptmanuschaft als Elbstromamt. , Unter den Pferden 1. de« Gutsbesitzers G. Hänsel, Meißner Straße 6 2. der Gebr. Schlegel, Kaufmann. Parkstraße 6 3. des Handelsm. Karl Mareck, Hauptstraße 1 4. des FleischermstrS. Jul. Götze, BiSmarckstraße 11k 5. der Gebr. Hauswald, Fuhraeschäft, Maxstraße 21 6. des FleischermstrS. R. Müller, Schloßftraße 18 7. des K. E. Anhrae, Fuhrw.-Gesch., Am Rundteil 25 8. des Handelsfleischers M. Mietzsch, Elbberg 1 Räude bezirkstierärztlich seftgestellt worden. Der bezirkStierärztlich feftgetteltte Ausbruch der Räude unter den Pferden 1. des Roßschlächters O. Gundermann, Schützenstraße 19 (Bektm. in Nr. 95 des Ries. Tagebl. vom 26. 4. 1919) 2. des Kaufmanns Ferd. Naffs, Kaiser-Franz-Joseph-Straße 34 (Bektm. in Nr. 102 des Ries. Tagebl. vom 6. 5. 1919) 3. der Firma Hübler L Co., Kaiser-Wilhelm-Platz 7 (Bektm. in Nr..50 des Ries. Tagebl. vom 1. 3. 1919) 4. der Firma Gust. Schulze, Wettiner-Straße 16 (Bektm. in Nr. 95 des Ries. Tagebl. vom 26. 4. 1919) 5. des Handelsm. Georg Schneider, Kaiser-Franz-Joseph-Str. 3» (Bektm. in Nr. 102 des Ries. Tagebl. vom 6. 5. 1919) ist erloschen. Der Rat der Stadt Riesa, am 3. Juli 1919. Kirschenverkauf in Gröba. Die Einwohner werden darauf hingewiesen, daß die Fischkarten nur an dem Tag» mit Kirschen beliefert werden, für den sie aufgerufen sind. Eine nachträgliche Belieferung kann nicht erfolgen. Es wird desbalb empfohlen, täglich an den Plakatsäulen oder den Verkaufsstellen nachzuseben, welche Nummern aufgerufen sind. Gröba (Elbe), am 3. Juli 1919. «> Der
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