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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 10.01.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-01-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189201102
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18920110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18920110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-01
- Tag1892-01-10
- Monat1892-01
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 10.01.1892
- Autor
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Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich GeMis-Anzeiger für Kühndorf, DM, Duisdorf, Rasdorf, A. Egidirn, Heinrichsort, Mariena««. Mülsen. Amtsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein. 42. Jahrgang. Nr. 7. Sonntag, den 10. Januar 1892. Dieses Blatt erscheint täglich (anher Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 28 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Bekarmtmachrmg, die Anmeldung -er Militärpflichtigen zur Stammrolle betr. In Gemäßheit der Bestimmung in Z 57 der deutschen Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 werden alle diejenigen männlichen Personen, welche 1 ., im hiesigen Orte im Jahre 1872 oder früher geboren sind, sofern über ihre Dienstpflicht noch nicht endgültig entschieden ist, 2., am hiesigen Orte ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz haben, hierdurch aufgefordert, sich innerhalb der Zeit , vom IS. Januar bis zum 1. Februar dieses Jahres in der hiesigen Polizeiexpedition zur Rekrutierungsstammrolle persönlich anzumelden und zwar diejenigen, welche ihre Anmeldung erstmalig bewirkten und nicht in Lichtenstein selbst geboren sind, unter Vorlegung ihres Ge burtszeugnisses, die Uebrigen unter Abgabe des empfangenen Losungs scheins. Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen in Bezug auf den Aufenthalts- oder Wohnort, den Stand, das Gewerbe rc. dabei anzuzeigen. Als dauernder Aufenthalt im Sinne der angezogenen Wehrordnung ist anzusehen: a., für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Hand lungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen, b., für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehr anstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche innerhalb des Reichsgebiets weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz haben, melden sich in ihrem Ge burtsorte zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Sind Militärpflichtige von dem Orte, in welchem sie ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz haben, zeitig abwesend, auf der Reise begriffene Handlungsgehülfen usw., so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- und Fabrikherren die Verpflichtung, sie innerhalb des am Anfänge dieser Bekannt machung erwähnten Zeitraums zur Stammrolle anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihre Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs- oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies behufs Be richtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst fdie Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht. Schließlich wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen, welche die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterlassen, gemäß § 25 Ziffer 11 der Wehr-Ordnung mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen sind. Lichtenstein, am 7. Januar 1892. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Bekanntmachung. Diejenigen hiesigen Bewohner, welche Hunde besitzen, werden auf Grund von Z 2 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betr. andurch aufgefordert, bei Vermeidung der auf die Hinter ziehung der Hundesteuer angedrohten Strafe längstens bis zum 15 Januar 1892 schriftlich hier anzuzeigen, welche Hunde sie besitzen und gleichzeitig die Steuer für 1892 gegen Rückgabe des alten und Empfang eines neuen diesmal gelben länglich viereckigen Steuerzeichens zu entrichten. Lichtenstein, den 23. Dezember 1891. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Sparkasse Lichtenstein. Wegen Vornahme der Zinsenberechnung bleibt die hiesige Sparkasse vom 2. bis mit 15. Januar 1892 für Ein- und Rückzahlungen geschlossen. Lichtenstein, den 21. Dezember 1891. Ter Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. AUlLio n. Die zum Nachlaß der Frau verw. Steuereinnehmer Köpping in Lich tenstei« gehörigen Gegenstände, als: Möbels, Kleider, Wäsche, Hans' und Wirtschaftsgeräte sollen Montag, den 11. Januar 1892, von vormittags s Uhr ab in der von der Frau verw. Köpping zeither innegehabten Wohnung, im Hause des Herr« Schuhmachermeisters Lämmel hier, meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Lichtenstein, am 2. Januar 1892. Hermann Schmidt, Lokalrichter. Aus Anlaß des am 7. d. Mts. im niedern Orte hier geschehenen Unfalls, sowie der bei dem Unterzeichneten mehrfach eingegangenen Klagen darüber, daß Eltern ihre Kinder sich mitten auf der Dorfstraße ungehindert herum tummeln lassen, ja wohl gar denjenigen Personen, welche die Kinder davon zurück zu halten suchen, mit schnöden Redensarten begegnen, werden hiermit alle Eltern ernstlich gewarnt und darauf aufmerksam gemacht, daß die Dorfstraße lediglich als zum Verkehr für das Publikum, nicht aber als Tummelplatz für die Kinder zu betrachten ist, und daß daher dieselben bei Nichtbeachtung dieser Warnung in vorkommenden Fällen unnachsichtlich zur Bestrafung gezogen werden. Hohndorf, den 9. Januar 1892. Der Gemeindevorstand. Reinhold. Tagesgeschichte. * — Lichtenstein, 9. Jan. Auf das morgen abend von 8 Uhr ab im Saale des Gasthofs zum goldenen Helm stattfindende Vokal- und Instrumental- Konzert, gegeben vom Gesangverein Liederkranz, unter Mitwirkung des hiesigen Stadtorchesters, sei auch an dieser Stelle noch ganz besonders aufmerksam gemacht. * — Mülsen St. Iacob, 7. Jan. Am 4. Januar, als am Geburtstag des verstorbenen Webers Ferdinand Bochmann, fand die Verteilung des Bochmann'schen Legates statt, bei welcher 12 hilfsbedürftige Personen mit je 3 Mark beschenkt wurden. — Den Portiers auf den Bahnhöfen in Sachsen bringt das neue Jahr, wie aus dem Staats haushaltsetat zu ersehen ist, zwar eine mäßige Ge haltserhöhung, dafür sollen ihnen aber die Ein nahmen entzogen werden, welche ihnen bisher er wuchsen aus der Aufbewahrung der Gepäckstücke der Reisenden. Diese Einnahmen waren auf Bahn höfen mit starkem Verkehr überaus beträchtlich und machten die Portiers in einer Reihe von Jahren meist zu wohlhabenden Leuten. Fortan sollen die aus Garderobe- und Gepäckaufbewahrung herfließen- s den Einnahmen in Sachsen wie in Preußen in die I Kaffe der Bahnverwaltung fließen und der Portier nur noch seinen Gehalt beziehen. — Ein insolventer Schuldner ist nach einem Urteil des Reichsgerichts vom 2. Oktober infolge übermäßigen Aufwandes wegen Bankerotts auch dann zu bestrafen, wenn er nicht bewußt, sondern in fahr lässiger Weise Aufwand getrieben hat, indem er in den Tag hineinlebte, ohne sich um seine Verpflicht ungen zu kümmern. - - Zum Gebrauche böhmischer und sächsischer Heilquellen sind aus den Mitteln der unter Ver waltung des Ministeriums des Innern stehenden Sächsischen Stiftung vom 26. Juli 1811, an arme Kranke auch für das laufende Jahr eine Anzahl Unterstützungen beziehentlich Freistellen zu vergeben. Die Unterstützungsgesuche sind längstens bis Ende März d. I. bei dem genannten Ministerium anzu bringen. Zur Begründung eines solchen Gesuches sind erforderlich: ein ärztliches Zeugnis, der Nach weis der Sächsischen Staatsangehörigkeit, sowie amtlich bestätigte Angaben über Alters-, Frauen-, Erwerbs- und sonstige Verhältnisse. — Die Chronik Zwickaus berichtet manches In teressante aus der Vergangenheit dieser Stadt. Im Jahre 1492 erhielten die Dörfer Planitz, Cainsdorf und Rottmansdorf die landesherrliche Genehmiguna eines selbständigen Schneiders. In demselben Jahre fand hier großer Ablaßhandel durch Franziskaner, die Hinrichtung eines Brandstifters durchVerbrennung, sowie der Bau des Kuttelhgfes statt. Im Jahre 1592 fand hier ein kirchlicher Streit statt, der mit Entfern ung der aufgeklärten Geistlichen endigte. Im Jahre 1692 wurde trotz herrschender Teuerung das Pfund Fleisch mit 1 Groschen, Schwein und Schöps mit 16 Pfennig verkauft. Im Jahre 1792 wurde hier die dritte, sog. Sternapotheke (jetzt Wilhelms Droguen- geschäft am Hauptmarkt), sowie die erste Buchhand lung und Leihbibliothek errichtet. — Die kürzlich über die Expedition Drygalski nach Westgrönland gebrachte Notiz bedarf einer Ergänzung. Es hieß, Begleiter des Dr. von Drygalski werde Baschin sein, und zu den umfassen den Vorbereitungen für diese wichtige Expedition gehöre es, daß der letztere Herr bereits jetzt im nördlichen Norwegen wissenschaftliche Beobachtungen über meteorologische und Polarlichterscheinungen anstelle. Das ist nicht ganz zutreffend; Baschin hat zwar an der im vergangenen Sommer ausge führten Vorcxpedition nach Westgrönland teilgenom men, durch welche von Drygalsky den besten Ort und überhaupt die Bedingungen für sein größeres Unternehmen von 1892^93 auskundschaftete, an der eigentlichen Expedition aber beteiligte er sich nicht, und die Studien, denen er jetzt thatsächlich in Nor-
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