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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.08.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-08-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188408108
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18840810
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18840810
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-08
- Tag1884-08-10
- Monat1884-08
- Jahr1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.08.1884
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Erscheint täglich früh S'/.UHr. >mö Lrve-Moa Johan,esgaffc 83. LPrrchftmldeu -er Le-artioa. Pvrmütag« 10-12 Uhr. Nachmittag» 5—6 Uhr. »«BtzM »x für »ie «Lchchf»,»»»« NM»« tznkerate an W»cheut»«e« N« 8 Uhr Machmtttaa», «« «innl. m«h F-fttageu früh -Ü' /.» Uhr. 2» -rll FiUilen für Ihs.-Äunah«: Ott« Klemm, Universität-straße 21, Lauts LiFch», Kathartneustraße 18» p. m>r bis '/.» Uhr. tlpMtr und Tlmcblatt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- un^GGäftsvcrkchr. Auflage L8,SVO. Äbonnrmrntspreis oiertclj. 4^/, Mk. incl. Bringerlohn 5 Mk., durch dir Post bezogen 6 Mk. Jed« einzelne Nummer 20 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühre» für Extrabcilaaen (in Tagcblatt-Jormat gesalzt) «hnc Postbesörderung 99 Mk. «it Postbcsvrderung 48 Mk. Inserate 6gespaltene Petitzeile 20 Pf. Größere Schriften laut unserem Preis« verzeichniß. Tabellarischer u. Ziffcrnsatz nach höherm Tarif. Neclamen untre -rm Nrdartionvkrich die Spaltzeile 50 Pf. Inserate sind stets an die Expedition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung prnenumornnilo oder durch Post. Nachnahme. LL3. Sonntag ven 1v. August 1884 78. Jahrgang. Amtlicher Theil. vchanntmachrix. Dal 28 Stück de« diesjährigen Reichsgesetzblatte- ist bei nn« eingegangen und wird biS zum 30. dieses MonatS auf dem Rathhau-saale zur Einsichtnahme öffentlich auShäugen. Dafselb« enthalt: Nr. 1560. Gesetz, betreffend die Beschaffung eine« Dienst' gebäude« für da« Generaleonfulat in Schanghai. Vom 20. Juli 1884. Nr. 1581. Gesetz, betreffend die Einziehung der mit dem Datum vom 11 Juli 1874 ciu-gesertigten Reichs' cassenscheine. Vom 21. Juli 1884. Leipzig, am 6. August 1884. Der Rath der Stadt Leipzig Tröndlin. Krumm vr. iegel. Vellllnntmachunß. Die Lieferung und Legung von Granilplatten, dergleichen Schwellen und die Herstellung von Mosaikpflaster auf den Strafen am «eue» Eoucerthaufe, sowie die damit vrr« bundsäen Erdcirbettea sollen an einen Unternehmer in Accord verdungen werden. -Di« Bedingungen und Zeichnungen für diese Arbeiten liegen in unserer Defbau-Berwaltuvg, Rathbau-. II. Etage. Zimmer Nr. 14, auS und können daselbst 'eingeschen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „LrvttotnS an» Eoncerthaps«" versehen ebendaselbst unv zwar bi« zum L«. Augast «m , Skachwetttag» S vbr einzureich«. Leipzig, am 2S. Juli 1884. De» Rath» der Stadt Leipzig Straßenbau Deputation. Ser Neubau eines Schulhauses in Paunsdorf soll einem Baumeister, di« zur Schlüffel-Ueiergabc fertig zu stellen, mtndestsordernd, jedoch unter Vorbehalt der Auswahl unter den Nie»»»»», vergebe» »erden. VlantelS »nr AnSlüllung für daraus Rsfisttirsnd» sind von beute an bei den Unterzeichneten in Empfang zu nehmen, und sind dt» Anschläge »ersieqatt mit der Aufschrift: „Schulneubau a. X. Arbeite«' aus de» Gemeiadcbureau in Paunsdorf bis zum 22. August h. I., » llhr. einzureichen. PaunSdork, den 7. August 1884. tie vaurammissia». Rätzaer, Gem -Vorst. verkeigeruns. Tteu-tag» de« 12. August 1884, von Vormittags 9 Uhr ab, sollen im gerichtliche» Auctionslocale (Kleine Burggasse) Hierselbst mehrere Maschine», als: 1 Papierschneidemaschine, 1 große Stein, drnckpreffe, 1 Bergoldepresse, ferner 8 Stück große Lithographie- steine, NeftaurationS- und Geschäft-Utensilien. als: Buffet« schränk«, Tische, Stühle, 1 Bierdruckapparat, 1 Eisschrank, 1 Koch- Maschine, Biergläser, Bierflaschen, 5000 Stück Korke, mehrere rSamenschrSnke und Regale. Ladentaseln, 1 Schausenftervorbau. 1 vchreibepult, serner eine graste Partie guter Mödet. als: 1 Piantno. 1 Silberschrank, 1 Blasschrank, 1 Damenschreibtisch, 3 Schreib, und 10 Kleidersecretaire, Sopha«, Pieiler- und andere Spiegel, VerlicowS, sowie Uhren, gereinigte Menschenhaare, mehrere Stücke ffenstervorhänge, Seide, Band, Tüll, Stickereien, Spitzen, Oberhemden, Oberhemdeneinsätze, Silber- und andere Stoffe, Perl- besätze, gestickte Herren« und Damentaschentücher, 1 sechSzehntheillgeS Kaffee- und Theeservice mit Taffen und dergleichen mehr an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Leipzig, am 9. August 1884. Thierbach, Gerichtsvollzieher. Nichtamtlicher Theil. Die Auslirferu«gsvertra-e. i. * Im Zusammenhang mit dem Asylrecht, bezw. de- sonder« gegen den Mißbrauch desselben, sind die AuS« lieferung-verträge geschloffen, welche sehr zahlreich zwischen den verschiedenen Staaten vereinbart sind behufs Aus litferung von Verbrechern. In früheren Jahrzehnten haben einerseits England und die Bereinigten Staaten von Nordamerika verhältnißmäßig an, wenigsten Auslieferung-Verträge abgeschlossen, weil sic sich z» genügenden Conccssionen nicht verstehen wollten, und andererseits Oesterreich und Rußland, weil sie Auslieferung wegen aller oder möglichst vieler Verbrechen forderten. Eng« layd und die Vereinigten Staaten, namentlich erster««, haben in neuester Zeit eine bei Weitem größere Zahl von Verträgen abgeschlossen und sich zu iveitergehenden Au-lieserung-gewäh- rnngen verstanden, und Rußland hat dem von Belgien unv Frankreich hauptsächlich eingessthrten „mittleren System" sich angeschloffeu und demzufolge auch in neuester Zeit zahlreichere Verträge abgeschlossen. Der Kreis der BuSlieserungSverbrechen bat sich inzwischen immer mehr erweitert und umfaßt mit Ausschluß der poli tischen unv religiösen Verbrechen schon Species au» fast allen namentlich Mord, Tovlschlag, KindeStvdtung, hzncht, Hausfriedensbruch, Fälschung. Münz falsche- Zeugniß, vorsätzlichen Bankerott) Verun trrnunz, Meineid. Fleiscbcsverbrechcii, Diebstahl, Raub, Ver brechen von EivilstaalSdienern. England und die Bereinigten Staaken tieserteu zunächst nur wegen der schwersten Ver brechen an«. England im Vertrage mit den Vereinigten Staaten (>794) »ur wegen Mord und Fälschung, im Ver trage mik Frankreich (1848) und Dänemark (1862) auch wegen betrügerischen BankerotlS. >>n Vertrage >mt den Vereinigten Staaten von Nordamerika (1842) »och wegen Mordbrennern, Raub, Seeräubern; dagegen im Vertrage »it dem Deut schen Reich (t872) auch wegen Mordversuch, Tcdtschlag, vorsätzlicher Brandstiftung, Nothzucht, Entführung, Kmber- raub, Münzverdrechen, Diebstahl. Unterschlagung, Erpressung, mit Strafe bedrohter Untreue eine- Verwalter« oder Man» datar«, Einbrrcken und Eindringen in ein Wohnhaus mit verbrecherischer Absicht »nd verschiedener gegen ein Schiff, besten Personal oder Pastagiere begangener Verbrechen. »ilpen uno religio«« Hauptgaktnngen. in Vergiftung, Nothzn verbrechen, falsches I Die Bereinigten Staaten von Nordamerika hatten schon I 1848 im Vertrage mit Frankreich die Auslieferung wegen I Nothzucht, Unterschlagung und Diebstahl übernommen. Schon 1787 hatte aber England im Vertrage mit Frankreich, freilich nur für die resp. ostindischcn Besitzungen, Auslieferung zu- aestanden wegen ^oüenovs committeck or clsdks contracteck". In seinen Acten von 1870 unv >873 und seinen neuesten Verträgen hat England den KreiS der AnSliefcrungSverbrechen sehr erweitert. — Schweden liefert im Vertrage mit Oester reich aus wegen Verletzungen und Verwundungen, welche eine Krankheit oder eine Arbeitsunfähigkeit von mebr als 20 Jahren oder, nach dem Vertrage mit Belgien, eine scheinbar unheil bare Krankheit oder den absoluten Verlust deS Gebrauchs eine- Organ- herbeigeführt haben; nach den Verträgen mit Oesterreich, Frankreich, Belgien auch wegen jeden Diebstahls, nach de« Vertrage mit Italien nur wegen qualificirten; nach dem Vertrage mit Oesterreich auch für Verleumdung und nach dem Vertrage mit Belgien sogar für Ver giftung fremder Tbiere. — Rußland hatte früher wegen aller Verbrechen und Vergehen die Auslieferung bedungen in seinen Verträgen mit Preußen (1830, 1844 und 1857), ebenso Portugal und Spanien in ihrem Vertrage (1823). In seinen neueren Verträgen hat aber Rußland nur wegen namentlich bezeickneler und mit einer bestimmten höheren Strafe bedrohter Verbrechen die Auslieferung gefordert und übernommen, und haben auch Portugal und Spanien in ihren resp. Verträgen mit Schweden und Frankreich sich aus nament lich angeführte Vsrbrcchen beschränkt. Im Vertrage Ruß lands mit Khiwa vom 12. August 1873 verpflichtete sich in des letztere», jeden Verbrecher a»S der Zahl der russischen Unterlhaneu, der in das Ehanat geflohen, Ver nächsten russischen Autorität zu überliefern. — Belgien bat schon in früheren Decennien Auslieserung auch wegen Münzfälschung und falschen Zeugnisse«, so z. B. im Vertrage mit Frankreich (1834), über nommen, wegen Prellerei und Erprestung in Verträgen mit verschiedenen deutschen Staaten (1836. >845 und 1846). Frank reichs Verträge enthalte» gleichfalls schon in srilhererZeit weiter- gebende und »ist den belgischen Verträgen im Wesentlichen über einstimmende Bestimmungen. ES lieferte auS im Vertrage mi' dem Königreich Sachsens850) auch wegen sdur «io eontinncä äome8tique, im Vertrage mit dem Kirchenstaat (1859) aber auch wegei. Entmannung, Abtreibung der Leibesfrucht, Schläge, absichtlicher Verwundung. — Italienischen Verträgen ist die fhhz-.-ige Hinein Ziehung einer größeren Zahl von KleischeSvervre'«», eigenthünilieb — Am weitesten gingen aber Oesterreich und der Kirchenstaat, indem sie einander Auslieferung in Gemäßheit ihrer resp. derzeitigen und zu künftigen (ÄAetzgebung zusagteu. Daß deutsche und italienische Staaten untereinander früh zeitig und weitergehenve Verträge abschloffe», erklärt sich auS gemeinschaftlicher Nationalität, als stärkeres Band hat sich aber auch hier die engere politische Zusammengehörigkeit er wiesen. — Jndeß bedingt die Coiiffikution der Vereinigten Staaten von Nordamerika nur für Verralh, Felonie oder ein anderes hohes Vergehen Auslieferung, also nicht wegen niederer, jedenfalls aber für politische, wogegen die schweizerische Ver fassung von 1848 diese gerade ausschließt und die vom 29. Mai 1874 noch Preßvcrgehen hinzusiigt, während wiederum der Deutsche Bund sie wiederholt beschloß. Der Norddeutsche Bund vereinbarte ein besondere-Gesetz zur Gewährung der Rechtshilfe am 2t. Juni 1869, welche« vom 1. Juli 187t im deutschen Reich unv am ll.Decenibcr 187t auch in Elsaß-Lothringen wirksam geworden, nachdem schon früher Baden am 14. Januar 1870 und Hessen am 18. März 1870 Verträge mit dem Norddeutschen Bunde auf Grundlage jenes Gesetzes geschloffen. Der zweite Abschnitt dieses Gesetze- behandelt die „Rechtshilfe in Strafsachen". Danach kann die Auslieferung von einem Bundesstaal ver langt werden, wenn die strafbare Handlung in dem Gebiete deS Bundesstaats de« requirirenden Gerichts verübt wurde; die auSzuliesernde Person kann dann selbst dem requirirten Staate angehvren, unv sie wird nur dann nicht auSgclieserl, wenn in dem requirirten Staate in Ansehung der strafbaren Handlung ein Gerichtsstand begründet und das Strafverfahren früher als in dem requirirenden Staate anhänqig geworden ist. Die Auslieferung wegen politischer Verbrechen oder Ver geben sistirte daS ursprünglich norddeutsche Bunvcsgesetz nur bis zum Erlaß eine- gemeinsamen Strafgesetzbuch-. Da ein solches nun für den Norddeutschen Bund vom 1. Januar 1871 und für das deutsche Reich vom 1. Januar 1872 in Kraft getreten, so ist für daS deutsche Reich die Ausliefe rung für politische Verbrechen und Vergehen nun mehr bindende- Gesetz. In Verträgen fremder Staaten mit einander ist die Auslieferung politischer Verbrecher früher zugcstanden worden von Preußen, Oesterreich und Rußland ln ihrer Convention von 1834 für ihre ehemaligen polnischen Landestheile, von der Schweiz in Verträgen mit Baden (1808 und 1820), mit Oesterreich (1828) und Frankreich (1828). Heute wird außer bei den vorher gedachten engeren Staatenverbindungen wohl ausnahmslos eine Auslieferung wegen eines eigentlichen unv bloS politischen Verbreche»- nickt weiter gewährt und sind die früheren widersprechenden Vertragsbestimmungen nlS aus gehoben zu betrachten. Dagegen weisen die »eueren Verträge einige Caulelen rücksichtlich vermeintlicher politischer Verbrechen aus. Nack Rußlands Vertrage mit Belgien soll als ein Pols tische- Verbrechen oder als eine mit diesem in Ver bindung stehende Handlung nicht angesehen werden ein Attentat aus die Person eines ausländischen Herrschers oder aus die Glieder seine- Hause-, wenn dasselbe einen Mordanschlag over einen Vergistung-versnch in sich schließt. Di« Verträge Rußland- mit Hessen und Bayern finden es selbstverständlich, daß unter einem politischen Vergehen nickt ein Attentat gegen die Person eine- ausländischen Herrschers verstanden werden kann, wenn durch dasselbe Tod oder schwere Verwundung oder Krankheit verursacht wird. Der Vertrag mit Hessen hat auch die Glieder deS Herrscherhauses ein begriffen. — Auch der Vertrag Schweben- mit Frankreich erklärt für kein politische- Verbrechen noch al- ein damit ver bundene« da« Attentat gegen die Person eine- fremden Herr scher« oder gegen die Mitglieder seiner Familie, wenn dieses Attentat in sich schließt einen Mord over Vergiftung over den Versuch beiver. Dagegen kann nach dem Vertrage Ruß land- mit der Schwerz ein politischer Verbrecher für keine Handlung verfolgt werden, welche in Verbindung mit einem solchen Verbrechen steht. — Nach dem Vertrage Eng lands mit dem deutschen Reiche aber soll die Auslieferung auch dann nicht erfolgen, wenn der Buszuliefernde beweisen strafen. - — Leivzia, 10. August 1884. ^erBenchlL'— „atwnalliberale Erfindung fi^vem Danach Hauptmhalle nach ' x-as l-ie Verhandlungen würve man annehme,, tun. - . Anzeichen deuten ... j, Ro m abgebrochenst»^ daraus, daß die preuniscbeRg N Berathung der letzten Währung einlegt "Nv crk.ar!. - 8 . solche» Um- r,m„ «Die NationalliberaleCorrefpondenz br.ngr daS^Perlällniß Mischen den Partkien bei den W li en^^a^^^ -EMZNM MW»UOMW d.e Freibeit selbstständiger Enttcheiönng uugeschmalert Der emHne Lr'L rLnrri'Lr L Wickelung ves Parleiwesens, wen- A e-macht werden, wenn dil'c die Wühler Wik Soldaten o^ramien. welche s Kinke ihrer 2-ig-sep-en »» g«ß»rch« habe». We> dies uns^e Auffassung ist °"d stet« gewffe» ist, mussm »,r ^e Neugier derjenigen rechts und links unbefriedigt laste,. welche daS Schöna kennen lernen wollen, nach welchem di« national, liberale Partei überall ihre Stellung zu den ^ und »n ven einzelnen Wahlcandidaten .nehme > ^Prd. Wir Uea daA kein? Schablone. Die Stellung de'r AKe. in »e.. allgemeinen Grunbzngen ergiebt sich ^br'gmS aas der Liwa.wn von selbst. Bon den Unisturzparteien und renhsseiabllchen bezw. pan», cularistischen Gruppen brauchen wir nicht erst zu sprechen, oe» Socialdemokraten uns Welsen gegenüber hat die nationalliberale Partei »ine festere Haltung als die übrigen Parteien. Dasselbe ist in noch höherem Grade bezüglich de« Lentrum« der Fall, mit welchem man links wie rechts liebäugelt. Nur unsere Stellung zu den libe- raten und konservativen Parteien kann in Frage kommen, und m dieser Beziehung muß eS höchst eigenthümlich berühren, wenn rer sceessionistische Theil der deutschfreisinnigen Presse der nationalliberalen Pariei mit Rücksicht aus die „alte Freundschast" eine Art moralischer Verbindlichkeit zusprechen will, bei der Wahl zwischen links und rechts unlcr allen Umständen sich sür links zu entscheiden. Nachdem uns die „alte Freundschaft" von jener Seite längst ausgekündigt ist, wüßten wir nicht, woraus Diejenigen, welche sich mit unsern entschiedensten Gegnern in der Fortschrittspartei verbündet haben, ihren Anspcuch gründen wollen, von unS als „Freunde", was in der Politik soviel heiß, wie Besinnung-genoffen, anerkannt und unterstützt zu werden. Wenn man aber wieder die Solidarität de- Liberalismus aller Schattirungen in- Feld führt, so sollte man doch durch die Erfahrung belehrt sein, daß das Schlagwort von der „großen liberalen Partei" längst als DaS erkannt worden ist, was e- von Ansang an, d. h, seit der Secession, war: nämlich der Deckmantel sür die beabsichtigte Expropriirung des Nationalliberalismus zu Gunsten der fortschritt lichen Opposition. Wenn lediglich der „Liberalismus" als aus schlaggebend sür die Schätzung der Partei betrachtet wird, so ver steht sich von selbst, daß der extreme Liberalismus dem gemäßigten den Rang abläuft, und cS lag ganz in der Consequenz der Idee von der „großen liberalen Partei", daß Fortschritt und Secessionisten sich al« die „Entschieden-Liberalen" aufspielten und die Nationalliberalen als gesinnungslose „Dämmerungsliberale" beim Volke i» Mißkredit zu bringen suchten. Wir haben um so mehr Veranlassung, den Charakter unserer Partei als emer Mittelpartei zu betonen, je mehr man aus linksliberaler Seile sich bemüht, ihn zum eigenen Lortbeil zu verwischen. Als Mittelpartei aber haben wir eS bis zu unseren rechten Nachbarn genau so nahe wie zu unseren linken, und im Augenblicke — wenn wir die politische Lage und die Ausgaben der nächsten Zukunst ins Auge fassen, — sogar noch eine Wenigkeit näher. Es wird ja im Ganzen, wie wir schon im Eingang aussührten, Vieles aus die Persönlichkeit ankommen, und so sehr sich die Herren auch bemühen, sich aller Unterschiede zu entäußern, so werden wir doch Männer wie Siauffenberg nicht mit gleichem Maße messen dürfe», wie die spccicllcn Gesinnungsgenossen deS Herrn Richter. Vieles verbindet uns mit den Politikern, welche uns zur Linken zunächst stehen, und es werden zahlreiche Fälle eintrelen, in denen wir ihnen gern und freudig unsere Unterstützung gewähren kännen, aber im Allgemeinen sind, wie wir mit Herrn vr. Stephani sage» müsse«, gegenwärtig die trennenden Momente stärker als die einigenden. Unter den Ausgaben, welche der neue Reichstag zu lösen Haber, wird, befinde« sich die neue Feststellung der Friedens- Präsenzstärke des Heere-, befinden sich ohne Zweifel weitere Schritte aus teni Wege der hochwichtigen Socialrcsorm und andere Puncte, in denen wir eine Anlehnung beider deutsch freisinnigen Parte, nicht finden. Uebcrhaupt weist uns die ganze Lage mehr aus eine mittelparteiliche Politik hin, sin welche wir der ander» Mittelpartei eher Stärkung als eine weitere Schwächung wünschen müssen. Dabei werden wir nicht per- geffen dürfen, daß wir auch in der vergangenen Zeit die Freiconser- vanven vielfach an unserer Seite hatten, wo eS galt, wichtigen Staaisbedüksiiiffen Rechnung zu tragen, und wenn namentlich in der Üicchenpolitik. welche ja in so unheilvoller Weise mit der ae- tzmmien innere» Politik Deutschlands verknüst ist. neue bedenklich« Wendungen bevorstehen sollten, so würden wir aus die Freiconser- votwcn eher zählen dürfen als aus die Deutschsreisinnigen. welch, sich schon allzuwe.» auf den Wctllauf mit den Lonseroativcn um die Gunst de- Herrn Windthorst eingelassen haben. Wir wollen damit teme allgemein gültige Richtschnur geben; aber die Be- lchwcrden, welche au- dem deulich freisinnigen Lager darüber erhoben werden, daß d,e Nationalliberalen Elberfeld« und Barmen« ^and'daiur eine« so verdienten und maßvollen Mai-.ne-, wie de« Miision-inspector- Fabri, unterstützen, müssen wir al- voll- kommen unberechtigt zurückweisen. Mit der „Krcuzzeitung" und ihren Hintermännern schließlich dabei, wir leichtes «brechnem Diese ffeft ^"bab^n ^"""b'n in rückschrittliche Liebhabereien ver. Sie maa b nachgerade alle BcrührungSpuncte mit ihr sehlen. c-ie mag sehen, wohin sie mit ihren extremen Forderungen und chrer Lchniärmerei siir eine conservativ-klerikale Politik komm, W,r der „Kölnischen Zeitung" finden, wie schon erwähnt, nicht die ungethsilte Zustimmung der ationnlliberalen Presse. So schreibt auch Weimariscke Zeitung", anknüpfend daran, daß jene e,n wen» auch bedingtes Wahlcartel mit den Deutsch- sreisinnigcn empfohlen hat: Daß zwischen den Nationalliberalen und den Parteien aus der Rechten crdebliche Verschiedenheiten in Bezug aus wichtige politische ^raaen bestehen, ist selbstverständlich, und Niemand wird verlangen, daß diese Verschiedenheiten nul^ einem Male beseitigt werden. Aber nack ImkS lieg» die Luche nicht anders: hier bestehen Gegensätze zwischen Nalionalliberalen und Deutschsreisinnigen, die wenn nicht tiefer, doch mindestens ebenso tief gehe» «l«' jene. Wen» die Sache aber so liegt, so wird bei der Fest- stellung per bei den Wahlen zu verfolgenden Politik doch sür die Natioiiall'beraleii das entscheidende Moment darin liegen müssen: nützen wir »>chr dem Gesammtwohl, wenn wir mit unseren Nach barn nach rechts oder mit denen nach links bei de» Wahlen gehen? Tie Antwort auf diese Frage kann gar nicht zweiselhast sein. DaS »eigt die Geschichte der letzte» fünfzehn Jahre zur Genüge, in denen Natioiiallibcrale und Lonservative gemciiischastlich sür den Ausbau des Reiches thätig gewesen sind, während ihre link-liberalen Nach, bar» säst regelmäßig ans gegnerischer Seite gestanden haben. Da- bei ist das Reich gut gefahren und auch die »ationalliberale Parte! hatte keine Ursache zu Nagen, so lange sic an ihrem Programm sesthielt." Auch die nationcilliberalen „Hamburger Nachrichten" verhehlen ihre Bedenken gegen die Wahlarlikel der „Kölnischen Heilung" nicht, indem sie u. A. in folgenden Werken auf den Gegensatz zwischen dem gemäßigtm Liberalismus und dem Freisinn Hinweisen. „So gut die Bemühungen de- rheinischen Blatte- gemeint ge- wesen sein mögen, sie können doch »ur zu leicht mißdeutet werden. Die gegnerischen Blätter lassen es schon jetzt »nter Berufung auf die Artikel der „Kölnischen Zeitung" nicht an Bemerkungen über da mangelnde Seibstvertraue» und den geringen Stolz der national- liberalen Partei schic», Bemerkungen, welche unmöglich dazu bei- tragen können, zwischen den beiden Parteien »och sür die bevorstehende Wahlcainpagne Versöhnung zu schaffen. Nach unserem Dafürhalte» sollte nach allem Vorgesallenen für die ge» sammle diesmalige Wahlbewegnng jeder einseitige Versuch, den bisherigen Gegner zu gewinnen, unterlassen werden, da er zu leicht aus Kosten der eigenen Würde unternommen zu sein scheinen kann. Dieser Ansicht sind wir selbst gegenüber der Möglichkeit, von der w,r sreilich keineswegs überzeugt sind, daß dadurch der liberale« Sache einige Sitze verloren gehen. Denn was bedeutet dieser Verlust gegenüber dem andernfalls drohenden Nachthetle, daß die durchaus nothwendige Neugestaltung und Lonsolidirung des Liberalismus, damit aber seine Erstarkung, also sein Einfluß, du.ch solche zwecklose Bermittelnngsvcrsuche ausgehalten werden. ES geht durch die Schichten des deutsch«, Sesammt- litzerallsmn» »in z» gewaltiger Riß. als daß er durch Hervor- suchung gemeinschaftlicher GesichtSpuncte zu verdecken wäre. In Wahrheit sind es zwei grundsätzlich ganz verschiedene Anschauungen, welche da- Wesen des gemäßigten Liberalismus riaerseitS und de- „Freisinns" andererseits ausmachen... Es ist in Wahrheit der Kamps der seither in der Herrschaft gestandenen Weltanschauung mit einer neuen, den wir wahrnehme», wenn wir wähnen, die Gegner sich nur um einzelne socialistische oder wirthschastliche Vorlagen streiten zu sehen." * Ucbcr die Conserenz der preußischen Bischöfe wird uns weiter an- Fulda vom 8. August geschrieben: Einen nicht unwichtigen Gegenstand der Tagesordnung der dies maligen Bischossconsernz bildete die Feststellung von Grund- zügen für die Herstellung eine- einheitlichen Gesangbuches. Auf diesem Gebiete besteht gegenwärtig rin Mosaik-System, wie e« bunter nicht gedacht werden kann, da nicht allein sür die einzelnen Diöcesen unter einander, sondern oft selbst sür die verschiedenen Kirchspiele innerhalb eines und desselben Bisthums ganz verschiedenartige Ge sangbücher kingesilhrt sind. Eine Acnderung wird nun »ach den Beschlüßen der Vischoseconserenz da bin proponirt, daß demnächst ein allgemeine- Gesangbuch zwar eingesührt, daß dasselbe aber aus eine Anzahl von Meßqesänge» und Festtaq-liedern beschränkt werden soll, während einer jeden Diöcese überlasse» bleibt, in einem beson deren Anhang« de» locale» Bedürlnisic» durch Ausnahme von Lob- liedcrn aus die Diöcesan-Patrone u. dcrgl. m. Rechnung zu tragen. Ausbauen wird sich das Normal-Gesangbuch jedenfalls aus dem reiche» Inhalte deS von dem Be»edicti»erpatcr Augustin Erthel sür die Diöcese Fulda vor mehr als hundert Jahre» verfaßten Gesang buches, daS »amenllich wegen seiner zahlreichen getreuen Ueber- sitzungen der lateinischen Kircheiihymnen und der erhebenden Melodien mit Recht als ein großes Werk angesehen wird. Endlich ist, wie übereinstimmend gemeldet wird, auch die even tuelle Bereinigung der zwei kleinen Diöcesen Fulda und Limburg zu einem BiSiliume oder ErzbiSthume Gegenstand der Berailinngen gewesen, wobei es sich natürlich nur um eine principielle Stellung nahme und nicht um genau sormulirte Beschlüsse handeln konnte. Darüber besteht wohl kein Zweifel mehr, daß die Bereinigung der beiden Bisthümer, die seitens der preußische» Regierung schon seit 1866 gewünscht wird, nur als eine Frage der Zeit angesehen werden darf und sofort grcisbare Gestalt annehmc» wird, sobald der betagte Bischof vr. Blum gestorben ist. Die Kirche stellt sich einem solchen Plaue auch durchaus nicht streng ablehnend gegenüber, zu mal ja, wie die Geschichte lehrt, derartige „Berkoppclungen" ebenso wie die Abtrennung einzelner Kirchspiele von den „angestammten" Diöcesen keineswegs zu den Seltenheiten gehören. Vorbereitet erscheint die Verschmelzung schon dadurch, daß der derzeitige Fuldaer Bischof, Herr vr. Kopp, in Berlin per»»»» gratissiiu» ist und erst neuerdings seinen Amtsbruder in Limburg bei der Firmung ver treten hat. Freilich wird Rom auch in dieser Angelegenheit seinen Vortheil zu wahren wissen und seine Zustimmung in Bedingungen kleiden, deren Inhalt nicht schwer zu erratben ist. Als das Resums der diesbezüglichen bischöflichen Erwägungen kann daS gemeldet werden, daß gegebenen Falles dem Batica» die Verschmelzung als ein dem Interesse des KatiioliciSmuS in Preußen nicht zuwiderlausen der Act bezeichnet werden soll. Mit einer kirchlichen Feier im hohen Dome, bei welcher die Prä laten die Hilfe des HI. Bonisacius für die „Glaubensnoih" der deut schen Kirche »»riesen, wurde die Conferenz heute Vormittag geschlossen, woraus »ach einem solennen Frühstück im bischöflichen Palais die Herren Theilnchmcr mit den Mittagszügen in ihre Diöcesen zurück- reistcn. Sind wir über diese Schlußsitzung ebenso zuverlSifig wie über die beiden vorauSgegangenen BerhandlungStagc unterrichtet, so wird Mitte April k. I. dahier abermals eine Eonserenz de- preußischen Episkopats stattfinden. » * Die Ausschüsse deS BundeSrcthS für Zoll- und Steuerwcsen und sür Handel und Verkehr haben sich kurz vor der Unterbrechung ihrer regelmäßigen Thätigkeit mit der Frage de- Zollanschlusses von Bremen an daS deutsche Zollgebiet beschäftigt und den Bericht der mit der Prüfung dieser Frage betrauten Commission in allen Puncten gebilligt. Die Ausschüsse haben ihrerseits demgemäß folgende Anträge gestellt: Für den Fall, daß die freie Hansestadt Bremen Ihre« Anschluß an das Zollgebiet unter Verztchtleistung aus das ihr nach Artikel 34 der Reichsversassnnq zustedende besondere Recht beantragt, wolle der BundeSrath beschließt»: 1) da» außerhalb der gemein, schastlichen Zollgrenze befindliche Gebiet der freien Hansestadt Bremen wird gleickneitiq mit Hamburg dem Zollgebiet angeschloffen. Für den Fall, daß Bremen einen trüberen Termin in Voricblagbringensollte, bleibt die anderweite Bcschlußnahme Vorbehalten. 2) Die Hafenanlage, in Bremerhaven und die angrenzenden Petroleumplätz« bleibe» von
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