Ad orter Wochenblatt. Mittheilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Siebenter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post Sl Neugroschen, bei Beziehung des Blatte« durch Botengelegenheit IS Ncugroschen. — 28. Erscheint jede Mittwoche. 13. Juli 1842. Erwiderung. Die „Sächsischen Vaterlandsblätter" bringen in ihrer 79stcn Nummer eine „Verwahrung", nach wel cher sie an der in Bezug auf die Zwikauer Landtags wahl im „Adorfer Wochenblatte" mitgetheiltcn Notiz, dass das Gerücht gehe, es werde diese Wahl kassirt werden, weil zwei bedeutende Formfehler dabei vor gegangen, ganz unschuldig sein, die Schuld dieser unrichtigen Nachricht vielmehr dem „Adorfer Wochen blatt«" aufbürden wollen. Da dieser „Verwahrung" am Schlüsse, wenn auch angeblich „in aller Freund schaft", die Anermahnung beigefvgt ist, das „Adorfer Wochenblatt" solle ein anderes Mal genauer lesen, damit es nickt wieder in den Fall komme, die eigenen Fehler Andern auszubürden; so müssen wir „zur Fest stellung des Thatbcstandcs" um so mehr eine nach trägliche Berichtigung geben, als es im cntgcgenge- seztcn Falle scheinen könnte, als habe uns das in der „Verwahrung" enthaltene Gewicht der Wahrheit zum Schweigen gebracht. Der einfache Sachverlauf ist folgender. In Xo. 65. der „Vaterl. Blätter" ward berichtet: „das Er gebnis der nunmehr folgenden Wahl war, dass von anwesenden Wählern LA für Oberländer, Kit für Schmelzer stimmten, wonach denn der Erstere zum Abgeordneten, dtt" Zweite zum Stellvertreter ge wählt war; der AppEazionsrath Siebdrat erhielt nur L Stimmen." Wer diesen Bericht las, dem muste sich die Ansicht aufdringen, dass bei dieser Zwikauer Wahl der Abgeordnete und Stellvertreter in einem einzigen Akte gewählt worden, was allerdings ein Verstvs gegen die gesezliche Form gewesen sein wür de. Da 69 Wähler anwesend gewesen sein und Ober länder nur 34, Schmelzer 33 und ein Dritter 2 Stim men erhalten haben sollten; so schien es zugleich, als ob eine absolute Stimmenmehrheit gar nicht heraus- gckommen sei, was doch gleichfalls gcsezliches Erfor dernis ist. Wäre das Eine der Fall gewesen, so hätte das Andere von selbst folgen müssen. Denn wird der Abgeordnete und Stellvertreter in Einem Akte ge wählt, so kann nur Eine? von Beiden die absolute Stimmenmehrheit bekommen. Dass solchemnach bei dieser Wahl eine doppelte Formverlezung verschuldet worden, muste man nach dem Berichte der „Vaterl. Blätter" um so mehr annchmen, als von einer mehr fachen Abstimmung nicht das Geringste bemerkt war, die Zahl der auf jeden der drei genannten Kandi daten gefallenen Stimmen (34, 33 und 2) mit der Zahl der anwesenden Wähler (69) genau überein stimmte und die ganze Fassung des Berichts darauf hinleitete. Dazu kam, dass die „Vaterli Blätter" selbst, wenige Tage nach dem Erscheinen des Letzteren, in ihrer wo. 67. einen „Unbefangenen" redend ein führten, der die angedeutenden Mängel rügend er wähnte und seine Bedenken darüber äusserte. Wären aber diese Formfehler bei der gedachten Wahl wirklich begangen worden, so lag auf der Hand, dass sie kas. sirt werden muste, eben weil sie gegen das Gesez ge wesen wäre. So entstand denn nun wirklich das Gerücht.,, d^ss Lezteres geschehen werde, und zwar nicht etwa bh»s in unserer nächsten Nähe, sondern auch anderwärts und, so viel wir wissen, sogar in der Residenz. Und überall, wo man von einem solchen Erfolge sprach, berief man sich auf die Mittheilungen der „Vaterl. Blätter." Da wir es uns zur Pflicht gemacht haben, die Ergebnisse der Landtagswahlen unseren Lesern mög-