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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.01.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-01-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-192101065
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19210106
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19210106
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1921
- Monat1921-01
- Tag1921-01-06
- Monat1921-01
- Jahr1921
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.01.1921
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WWMMUWU LMenstein-Callnbera, Hohndorf, Röblitz, Bernsdorf, Rüsdorf, St. Egidlen, HeinriLsort, Marienau, den Mülsengrund, Kuhschnappel und Tirschheim. Erscheint täglich, nutzer Sonn- und Festtags, nachmittags. — Bezugspreis: 4,75 Mt. monatlich frei ins Haus, durch die Post bei Abholung 14,25 Mt. vierteljährlich. Bestellungen nehmen die Ge- schäftsstelle, sämtliche Postanstalten, Briefträger und unsere Zeitungs träger entgegen. — Einzelnummer 25 Pfg. Anzeigenpreis: Die sechsgespaltene Grundzeile wird mit 75 Pig., für auswärtige Besteller mit 85 Pfg. berechnet. Im Reklame- und amtlichen Teile lostet die dreigespaltene Zeile 1,75, für auswärtige 2.00 Mk. Schlutz der Anzeigenannahme vorm. 9 Uhr. Fernsprecher Nr. 7. Drahtanschrift: „Tageblatt". Postscheckkonto Leipzig 86 697. TieieS Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Lichten st ein-Callnberg, sowie aller Gemeindeverwaltungen der umliegenden Ortschaften. luckv,Verlag von Ott» A»ch Ac Dilhel« Petzer in tichtentzetn-Lallnbcrg. Inhaber lDtlbelm Pester in Lichtenstein-<L., zugleich verantwortlich für den gesamten Inhalt des Blattes Nr . 4 Donnerstag, den 6 Januar W21 71. Jahrgang Auf Blatt 235 des hiesigen Handelsregisters, die Firma A. Bahner in Lichtenstein-Callnberg betr., ist heute einge gen worden, daß der Fadrikdirektor Walter Ernst Bahner ) der Prokurist Gustav Arthur Bahner, beide in Lichten- n-Callnbcrg, in das Handelsgeschäft eingetreten sind, daß hierdurch begründete offene Handelsgesellschaft am I- nuar 1920 errichtet morden, daß die diesen Gesellschaftern her erteilte Prokura erloschen und daß den Kaufleuten vt Iohannes Bahner und Hugo Bernhard Merkel, beide Lichtenstein-Callnberg, Gesamtprokura erteilt worden ist. Amtsgericht Lichtenstein-Callnberg, am 5. Januar 1921. Wir haben einen sechsjährige« Knabe« in Fa- lienpflege unterzubringen. Meldungen werden erbeten die Rat»ka«zl»i. Stadtrat Lichtenstein-Callnberg. SckulvnterrichtSdeginn unseren Schulen findet Montag de« 10 Januar 1S2L 1. Stadtrat Lichtenstein- Callnberg. — Schulamt — MWtz M WMW Ser SekMmWMk. Da im vergangenen Monat der Ausdrusch im allge- inen wegen Mangel an elektrischem Strom unterbrochen :den muhte, wird die Frist zur Ablieferung der restlichen treidemengcn bis zum 15. Januar dieses Jahres oer- gert. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die bei den Er zeugern noch befindliche» Bestände an Weizen, Roggen und Gerste mit Ausnahme der ihnen gesetzlich zuitehendcn Men gen zur Ablieferung gebracht werden, um die Brotversorgung ohne Stockung durchführen zu können. Hierbei wird erneut darauf hingewiesen, daß alles ge erntet« Getreide, alio auch die über die Schätzung hinaus erbauten Mengen, soweit es nicht zur Aussaat, zur Selbst versorgung oder zur Berfütterung freigegeben ist, durch die Beschlagnahme ablieferungspflichtig ist. Gleichzeitig werden die Erzeuger aufgefordert, ihre sämtlichen Getreideabliefe rungsscheine bis spätestens zum 15. Januar 1921 der Wohn ortsbehörde zur Kontrolle vorzulegen. Gegen säumige Ablieferer wird auf Grund von 5, 6 und 80,12 der R.G.O. strengstens verfahren und haben sich diese alle daraus entstehenden unangenehmen Folgen selbst zuzuschreiben. K.-L.-Nr.: 2 Getr. A. Bezirksverband Glauchau, den 3. Januar 1921. Frhr. v. Weick, Amtshauptmann. Bekanntmachung betreffend Kopitalertragosteuer. 3«r erleichterten Durchführung der Steuerbefreiungen in tz 3 des Kapitalertragssteuergesetzes hat der Reich». Minister der Finanzen unter dem 29. August 1920 die im Zentralblatt für da» Deutsche Reich vom 17. September 1320 (S. 1439 sig.) oerofsenttichte Beiordnung erlagen. Zur Ausführung dieser Verordnung wird folgende» bestimmt: 1) Gläubigern, die öffentliche Behörden sind oder unter der Bewaltung öffentlicher Behörden stehen, ist die Einreichung eines vereinfachten Bermögensoerzeichni sseS ohne Angabe der üblichen Nnterscheidungsmerkmale bei den Wertpapieren und ohne Aufführung der Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden und sonstigen Forder ungen im einzelnen gestattet: die Zusammenfassung der Kapitalanlagen hat jedoch nur insoweit stattzufinden, als der Zinsfuß der gleiche ist. Dasselbe gilt auch sür Gläu biger, die nicht zu den öffentlichen Behörden gehören, diesen aber glelchzuachten sind. Hierzu zählen von den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 be» Kapitalertraqssteuerge- setzes genannten Gläubigern die öffentlichen Sparkassen, die Träger der reichSgefetzlichen Kranken-, Unfall-, Inva liden- und Hinterbliebenen- sowie Angestelltenoersicherung. die Besoldung»- Ruhegehalts- und BersorgungSkassen der Religionsgesellfchaften des öffentl. Rechts, sowie die Uni versität und andere Hochschulen, und die öffentlich-recht» sichen Berufsvertretungen ferner soweit sie unter staatlicher oder öffentlicher Verwaltung oder Aufsicht stehen, die Pensionskassen für Beamte und Angestellte und die a- a. O. unter Nr. 2b befreiten Stiftungen, Anstalten, Kassen und Personenvereinigungen. 2) Die Entscheidung über die Ermächtigung der in Satz 3 de« vorigen Abschnitts genannten Gläubiger und außerdem der Kirchen sowie dec kirchlichen und religiösen Gemeinschaften des öffentlichen Recht» (§ 3 Abs. 1 Nr 6 des Gesetzes) den Schuldnern von Kapitalerträgen der in 8 2 Nr. 1. 4,5, bezeichneten Art mitzuteilen, daß diese Kapitalerträge steuerfrei und daher unverkürzt auszu zahlen find, ist den Finanzämtern übertragen worden. 3. ) Die Erstattung der Kaoitalertragssteuer kann, f weit der gesamte, innerhalb eine» Jahre» zu erstattens Betrag 300 Mark übersteigt, vierteljährlich erfolgen. 4. Vordrucke für Erstattungsanträge nach 8 ll der Verordnung vom 29. August 1920 sind bei den Finanz- amtern erhältlich. Leipzig, den 27. Dezember 1920. La»d»»fi«a«ramt, Abt. für Besitz» und Berkehrssteuern. kme mm MüMeo. * Das preußische Staatsmimlterium fordert einen Kredit : 400 Millionen Mk. zu Wodnumzsbauten. ' Das Ergebnis über die Urabstimmung zur Frage eines cnbabnentrciks liegt nunmebr vor. Es baden sich 79,2 Proz. den Streck erklärt. * Wie cer ,.Chicago Tribune" aus Washington gemeldet V, bat dos Kongreßmitglied Britten eine Resolution einge- cht, in der Präsident Wilson ourgeiordert wird, sich an Frank- b und an den Völkerbund ^u wenden, um die Zurückstellung Eanzöüschen schwarzen Truppen aus den besetzten Gebieten mchlands zu erlangen. * „Evening Standard" melket aus zuverlässiger Quelle, daß wüsche» dem 9. und 12. Ianuar geplante Konferenz der nükervräüdenten erst Ende Ianuar stattfinden werde. Außer Entwairuungsfrage werde man sich auch mit der Wiedergut düng durch Deutschland und der Haltung der Alliierten geqen- r Griechenland befassen. * Die Pienarütznngen der Brüsseler Konferenz beginnen wie- am 17. Ianuar. ' Ter sächsischen Abordnung, die von Belgien Aufträge für derausbvlen will. wird, wie verloniel, Ministerialrat Grab er wzeleiil. ' "Aus einer Veröffentlichung des ,,"Malin" gellt bervor, da- kürzlich zwischen der franzöiiichen und der englische» Re img abgeschlossene Ukbereiulowme» über die Festsetzung der nze gvi'chen dem französischen Syrien und dein englischen äiiina nwr zulmguwlen der französischen Interessen ausgefallen Ei» Mitglied des "Ausschußes für auswärtige Angelegenbeilen französischen Kammer nannte das "Abkommen eine Gaunerei. * In londoner Regiernngsireben beunrubigt man iich über Beürcbnngen Kanadas und "Australiens, auch nach nutzen ei» gewisses Rial; von Unabhängigkeit zu erlangen und sich Amerika zur "Abwebr allgemeiner Gefahren zusammenzulun. Sie MMkWW U Las M. Dse im FmanzminMerium in Berlin begonnenen Ver- chlnngen mit den Vertretern der Beamten Haden auch gerniaßen Klarheit darüber gebracht, welche Mehrbela- >g sür das Reich bei Befriedigung der erhobenen An- rchc entstehe» wird. Die Regierung, die bereits ein sest- riisenes Programm sür die Erhöhung der Teuerungszu- äge geschahen hat, rechnet damit, daß etwa 2 Milliarden stich notwendig sein würden, um entsprechend der Orts- senjtaffelung eine Erhöhung in allen Gehaltsklasscn vor- men zu können. Würden die Wünsche in der vorliegenden cm befriedigt werden, so müßte das Reich etwa jährlich 6 Milliaide» Mart mehr aufbringen .Da bei de» Konferen zen wohl io» beiden Seiten Zugeständnisse gemacht werden dürfte», sv wird »lan immerhin damit rechnen müssen, daß der Etat nut 3 4 Milliarden Mari jährlich mehr belaßet werden wird Juieressant waren die Mitteilungen, d>> der Vertreter des Reichsverkehrsministeriums über die Defizit- Wirtschaft der Eisenbahnen und Uber die Mittel einer Besse rung Ler ungesunden finanziellen Lage der Bei lebrsmiUe! machte. Rach seinen Erklärungen besteht ein Ucberflnß an Beamten bei der Eisenbahn nicht, da der Achtstundentag ,der verlängerte Urlaub und die Neuregelung des Dienstes de» Personalbedarf gegen die Friedenszeit uni 25 - 27 Prozent gesteigert habe. Die Verteilung der Beamten sei allerdings infolge der Wohnungsnot sehr ungleich, da einzelne Direk- tivnsbezirke Beamte über den Bedarf hinaus beiäße», wäh rend in andere» Direltio»sbezirke» Mangel an Personal be stehe. Die Ausgabe» für Material usw., die um 3 - 4000 Prozent gestiegen find, feie» sv ungeheuerlich, das; auch, wen» das rund eine Million betragende Per'vnal der Reichsejieu- bahn keinen Pfennig kostete, immer »och ei» erhebliches Defizit vorhanden sei. Augenblicklich betrage der Fehibe trag bei Len Bahnen 15 Milliarden jährlich ohne die neuen Forderungen der Eisenbahnbeamten und -Arbeiter. Auf je eine Mark Einnahmen bei der Eisenbahn kommen zwei Mark Ausgabe». Pm die Verhältnisse zu stabilisiere», würde es notwendig sein, die Personentorife von 450 aus 900 Pro zent und die Gütertarife von 600 auf I200 Prozent zu er höhe». * O * Hierzu liegt »och folgeüde Depesche vor: Berlin, 6. Januar. Bei den gestrigen Verband!»»- gcn zwilchen dem Sechzehnerausschuß der Eisenbahner und Vertretern des Reichsverkehrsministeriuins kam es zu einer Einigung auf folgender Gnmdlage: Allen Beamten soll mit Wirkung vom 1. Januar d. Js. ab der Teuerungs- Zuschlag zum Grundgehalt und Ortszuschlag von 50 aus 70 Prozent in Jahresklassc A. 65 in Klane B, 60 Prozent in Klasse C und auf je 55 Prozent in den Klassen D und E erhöht werden. Für Arbeiter sollen vom gleichen Zeitpunkt an der Stundenlohn in Klasse A um 50, in B um 40, in L u»l 30, in D um 20 und in E um 10 Pfennige erhöht werden. Außerdem soll in mäßigen Grenzen durch weitere I Ileberteuermigszuichlüge i» durch hohe Jndustrielöhne belon- ders beeinflußten Orten im Rahmen der bisherigen Richt linien nachgcholfen werden. Der Vorsitzende der Verhand lungen, Staatssekretär Stieler, erklärte sich bereit, dreien Einigungsvor'chlag dem Reichsverkebrsmmilter zur Vertre tung an die Reichsregierung zu empfehlen. Der „Vorwärts" teilt zu der erfolgten Berständigung mit den Eisenbahner» ei»e überaus interessante Vorgeschichte mit. Es handelt sich dabei nämlich mn den Plan, in denk der Sitzungschef des franzö'isch belgische» Eisenbahnwesens eine nicht unwesentliche Rolle gespielt hat, der den Streik dazu benutze» wollte, das Eise»bah»wese» im besetzte» Ge biet frmizöfisch zu militarisiere», um evtl. >i,uch zum Zwecke der Kk-Hlenversorgung nach den, Ruhrrevier militärisch bin überzugreise». Das Be'anntwerde» dieies Planes dürfte es gewesen sein, das die "Regierung dazu beilimmte, in ibren Zugeständnisse» weiter;»gebe», als ursprünglich beabsichtigt war. M mikere MlriWkal-MeiMg m M MM« Nntt. <SZ0 Dem Landtage ist der Entwurf eines GeHlzes über einen Nachtrag zum Finauzgesetz aus das Rechnungs jahr 1920 zkigegangen. Im Paragraph 3 dieies Gesetzes wird das Fmaiizmmisterlmn ermächtigt, über den im Fi nanzgesetz auf das Rechnungsjahr 1920 vorgesehene» Be trag von 500 Millionen Mark hinaus zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel der Finanzhaupttaise nach Bedarf weitere »»verzinsliche Schalzanweilungen im Höchilde- tragc von 500 Millionen Mark auszugeben. Im Paragraph 1 dieses Gesetzes iit vorgesehen, daß die Grundsteuer im Rechnungsjahr 1920 mit insgesamt 20 Pfg. von jeder Steuer einheit erhoben wird und daß demgemäß das Finanzgesetz auf das Rechnungsjahr 1920 dahin abgeändert wird, daß am I- Februar 1921 von jeder Steuereinheit 15 Pfg. zu entrichten sind. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf führt die Regierung aus, daß zur Deckung des Mehrbedarfs die Grundsteuer hcrangezogen werden müsse. So wenig er freulich auch an sich eine abermalige Erhöhung der Sätze er scheine, da sie die in dem geltenden System liegenden Un- —Z- MMV
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