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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.09.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-09-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186309012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-09
- Tag1863-09-01
- Monat1863-09
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.09.1863
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Anzeiger. AsMIakl des Köiigl. BkMglrichls «d dli Ratzk der Stadt ÄipM. M 244. Dieuftag den 1. September. i8«r. Bekanntmachung. In den Fleisch-allen der Georgenhalle sollen die fibtheilunaen -kr. S. 10. 18 IS. 22. 2S. nebst -ugehörigm Aellerabtheüunge» anderweit an die Meistbietenden vermiestet werdjen und zwar Nr. 10. sofort, - 5. vom LS. Sfpterpher d. I. an, - I8. - V. Oetoher Nr. 22. vom 11 Oetober d. I. an, - 25. - 21. Oetob/er - 19. - IS. November d. I. an. Miethlustige haben sich Dienstag den 1. September d. I. Vormittag» 11 Uhr an Rathsstelle einzufinden, ihre Gebote zu thun und darauf weiterer Beschlußfassung de- RatheS', welchem die Auswahl unter den Licitanten so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen. Die LlcüatiqnS - und Mielhbedingpugen liegen an RathSstelle zur Einsicht aus. Leipzig, den 22. August 1863. Dess Sffatb» brr Stadt Leipzig Finanz-Deputatton. Bekanntmachung. Die Inhaber der verlorenen Pfandscheine Nr. 70817. 84036. 87727. 88159 u. 94079R., 2527. 43223. 57142. 75560. 75604. 77382. 79647. 79648. 85604. 87003. 87427. 89152. 89978. 92279. 92965. 95605. 95640. 96327. u. 97184 8., 5821 u. 5881 so wie der Interimsscheine Nr. 77008. 77039 und 77706 werden hierdurch aufgefordert, sich damit unverzüglich bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen oder dieselben gegen Belohnung zurückzugebev, widrigenfalls, der LeihhauSordnuvg gemäß, die Pfänder den Anzeigern werden auSgeliefert werden. Leipzig, 31. August 1863. DaS Leihhaus zu Leipzig. Der Nosenthal. So nannte man sonst den schönen Eichenhain Leipzigs, der jetzt allgemein als das Rosenthal bezeichnet wird. E- find heute 200 Jahr her, seit die Stadt das Eigenthum daran erworben hat. Die Erwerbungsurkunde, welche die damalige Schreibweise und die Calturverhältmffe kennzeichnet, theilen wir pnsern Lesern in Nachstehendem mit: ,Bon Gottes Gnaden Wir Johann Georg der Anher, Hrrtzog zu Sachffen, Jülich, Cleye und Berg, DeS Heil: Röm: Reichs Ertz Marschall und Cburfürst, Landgraff in Thüringen. Marggraff zu Meißen, auch Ober und Nieder-Lausitz, Burggraff M Magdeburg. Grass zu Der Marck und Ravensberg, Herr zum Ravenstein. Vor Uns Unsere Erben und Erbnehmer hjerasit thun kaud und bekennen, Demnach Uns in jüngst abgewichener Zeit wie uHrzniglich in Unfern Landen wissend, dermaßen hohe unumgängliche und Ausrichtungen zugestoßen, daß Unsere ordrudliche : ew i Als haben Wir bey solcher Bewandniffe und indem kein ander Mittel, so fleifsig wir mzch darauff gesonnen, sich.finden wollen, U«S auf uyterthänigsteS gutachten Unserer Eanuper Raste unter andern auch ronolvu^t, Unser vor der Stadt Leipzig liegendes Ge- höltze, den Rosenthal genant , »ebenst allen darzu gehörigen pmiivvuilen Unfern lieben getreuen Dem Rache daselbst käuffliche zu Ollorire». Nun hat zwar errpelter Rath sich anfangs damit unterthLpigst entschuldiget, daß sie annoch in einer schwere» Schulden Last be griffen und fast zweifelten, ob bei solche ihre« Zustande und da von ihren Oroäitoro sie tä ftiget und der " rzu m putüchs, gls Unser» Hoff-Marschall». Eamlyer-Herrn und LmtS kaune zu von Agn^en, auff -lüden Erhsassen. wie auch Unser» Rath Land Nenthmpster ,qnd Ober ^Steuer Estrzchmer Peter Werpermann, täglich mit Lroeutious-Processen beäng- halber hart in sie , von nöthen, avffbr aber mit Unfern hierzu mit genügsamer^instruetiou versehene chv- PLtirho, als Unser» Hoff-Marschall«, Cammer-Herrn und Amts Haupt Manne zu Schweinitz und Sehda, Herr Christian Ernst »er Zahlung halber hart in sie gedrungen würde, 8e viel Geld, alS hierzu von nöthen, avffbrivgen tönten, Endlich ,ynd «Steuer irpznchmer Peter Werder tserp Amt Manne zu Leipzig, Johann Jacob Pantzern, ten sich eingelassen und sich erkläret, daß U«S zu unter- chäuigften Ehren und Bezeigung ihrer gegen Uns tragenden schul digst« äarotiou die Handlung sie mcht gar anSschlageu wollen, auch darauff dieselbige würcklich augetreten und diese verbindliche abrede mit demselben genommen, daß wenn Wir auff Unser ge fasten rovolatiou beharren und ihnen den Rosenthal mit allem was darzu gehöret, Erb- und eigenthümlich überlassen wollen, sie Uns dafür Siebenzehen Taußendt Ein Hundert Zwei und Vierzig gülden, Achzehen groschen bahr geld, jedoch eingeschlossen die Eilff Taußend Dreh Hundert und Zwölff gülden, Sieben groschen an Capttal und Zinsen, so sie Uns zu Drehen unterschiedene mahlen unterthänigft vorge schossen, und Wir ihnen auff gewisse Termine wieder erstatten zu lassen, gnädigst versprochen, zum Kauffgelde bezahlen und zu Unfern Händen, oder wohin wir dieselbe sonst verweisen werden, liesern lassen wolle, Welches wir mit gnädigsten Danck auff und angenommen, Als wollen »unmehro Wir besagte Unfern lieben getreuen dem Raste zu LeiH-igk obgemelten Rosenthal, wie er bißhero in seinen Nemen uud Steinen auch Flüssen gelegen und dem Amte Leipzig einver leibet gewesen. und zwaro sowohl den Grund und Boden, als das darauf befindliche gehöltze an Eichen und anderen großen und kleinen Bäumen auch gebüsche, ingleichen die darinnen befindliche Uns zuständige Wiesen, zusamt des Försters Wohnhauße und der darzu gehörigen gräßereh, Fischereh auch ander Stücke, welche in gesamt Derselbe alsobald und ohne einigen Außzug qwittiren und räumen soll, sowohl andern darzu gehörigen pertiueotie» an hohen, Mitteln- und nieder-Jagten auch Pürsen und schießen und andern Weidewerk, gehegt und ungchegten Fischereyen, Erbzinßen, Frohndiensten, auch Ober- und Erbgerichten und denen zw eh Tausend gülden, welche der Rath Unserm Amte Leipzigk zu Besoldung Unser- Förster- bißhero jährlichen mit 120 fl verzinset, auch die yierneben demselbige gegebene 40 Scheffel Hafer Dreßd- nischen maaßes hiermit und.krafft diese- erb und eigenthümlichen umb die ollsririo 17142 fl. 18 gr. dergestalt verkauft und über lassen haben, daß mehrberührter Rath nunmehro den verkaufften Rosenthal, zusamt allen vorbeniembten pertiusLtien und zwar propri» autoritär«, nach geschehener Unserer verordneten Anwei sung, in eigenthümlichen Besitz nehmen, zu ihrem Weichbild schlagen und selbigen so gut er vermag uud,kan, als gemein Stadtguth nutzen, nüßen und gebrauchen, auch ohne eintzige Hinderung und einhalt, DaS in Demselben befindliche Holtz, es sei groß oder klein, .entweder zum steil oder zur helffte, oder auch gantz über kizrtz oher lqngk, umbhauzn, schlagen und fällen laßen und sodann nach gäntzlicher auSroduvg den grund und Boden zu Wiesewachs, Ackerbau oder sonst ihrem gefallen nach und wie sie es ihnen am sürträglichsten achten, «»richte» und be-
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