Suche löschen...
Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 14.06.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-06-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189206145
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18920614
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18920614
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-06
- Tag1892-06-14
- Monat1892-06
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 14.06.1892
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
MMMMiyMM Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich GcMts-Amigtt für Kihndorf, Köblih, Knilsdmf, Urdorf, Ä.Cgidicn, Heinriihsort, Mariena««. Mülsen. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichteuftei«. 42. Jahrgang. Nr. 135. Dienstag, den 14. Juni 1892. Lieser Blatt erscheint täglich (außer Sonn« und Festtags! abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen auher der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Heute von 2 öis 4 Uhr öffentliche Impfung. Bekanntmachung, die neuen Gesindezeugnisbücher (Dienstbücher) betreffend. Nachdem die revidierte Gesindeordnung für das Königreich Sachsen vom 2. Mai 1892 im Gesetz- und Verordnungsblatte Seite 145 flg. veröffentlicht worden und nunmehr in Kraft getreten ist, sind auch die durch dieses Gesetz ein geführten neuen Gesindezeugnisbücher in Gebrauch zu nehmen. Das nach der Verordnung vom 18. Juli 1870 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 269 flg.) mit dem Vertriebe der Gesindezeugnisbücher beauftragte Gendarmericwirtschafts- depot ist zu dem Behufe angewiesen worden, die bei den zuständigen Polizei behörden «och vorhandene« ««verdorbene« Bestände alter Dienst bücher kostenfrei gegen neue dergleichen bis spätestens den 15. Juli dss. Js. umzutauschen und im Uebrigen Bestellungen auf neue Gesindezeugnisbücher, welche zum Preise von 20 Pfg. das Stück abgegeben werden, entgegenzunehmen. Hier bei wird aber noch besonders darauf hingewiesen, daß die Bürgermeister kleiner und mittlerer Städte, wie die Gemeindevorstände und Gutsvorsteher den Umtausch ihrer noch vorhandenen Bestände unverdorbener alter Gesindezeugnisbücher, in- gleichen die Bestellung neuer ausschließlich durch Vermittelung der ihnen über geordneten Amtshauptmannschaften vorzunehmen haben, daß im Uebrigen aber zur thunlichsten Beschleunigung des Geschäftsganges bei den Bestellungen die einschlagenden Vorschriften der Verordnung vom 18. Juli 1870 genau zu be folgen sind. Sämtliche Amtsblätter haben diese Bekanntmachung sofort in ihrem amtlichen Teile nachzudrucken. Dresden, am 7 Juni 1892. Ministerium des Innern, v. Metzsch. Bekanntmachung, Volksbibliotheke» betreffend. Gesuche um Beihilfen aus Staatsmitteln zur Begründung oder Erweiterung von Volksbibliotheken sind für das laufende Jahr bis spätestens Ende dieses Monats anher einzureichen. Derartige Gesuche müssen eine Angabe darüber enthalten 1. wer Eigentümer der Bibliothek ist oder werden soll, 2. wer die Bibliothek verwaltet, 3. wieviel Bände dieselbe umfaßt, 4. wann dieselbe gegründet wurde, 5. wie dieselbe benutzt wurde, namentlich wieviel Bände ausgeliehen wurden, 6. welche Zuwendungen dieselbe aus den Mitteln der Gemeinde (Kirch-, Schul- oder politischen Gemeinde) und 7. wieviel, beziehentlich in welcher Höhe dieselbe bisher Staatsbeihilfen erhallen hat. Bei ihren Vorschlägen für Bewilligung von Staatsbeihilfen an Volks bibliotheken hat die Königliche Amtshauptmannschast übrigens darauf Rückficht zu nehmen, daß die Zahl derjenigen Volksbibliotheken, welche um Staatsunter stützung nachsuchen, in stetiger Zunahme begriffen ist. Es haben daher diejenigen Volksbibliotheken, welche schon seit längerer Zeit alljährlich Staatsbeihilfen erhalten haben, eine Befürwortung ihrer Gesuche nicht zu erwarten. Auch ist auf die Befürwortung von Unterstützungsgesuchen der Umstand von maßgebendem Einflüsse, ob und beziehentlich in welchem Umfange die einzelne Volksbibliothek Zuwendungen aus den Mitteln der Gemeinde (Kirchen-, Schul- oder politischen Gemeinde) erhalten hat. Glauchau, am 7. Juni 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. vr. Rumpelt. Bekanntmachung. Donnerstag, de« 16. Juni 1892, nachmittags 6 Uhr soll die anstehende Gräserei in dem Gustav Windische» Gartengrund stücke in Rödlitz meistbietend gegen bare Bezahlung an Ort und Stelle ver steigert werden. Rödlitz, am 13. Juni 1892. Reinhold, Ortsrichter. Dagesgefchichte. * — Lichtenstein, 13. Juni. Ein Taub stummer, namens Karl Döring, hat die obrigkeitliche Erlaubnis zur Kolportage eines das Seelenleben be handelnden Schriftstückes und wird dieser Tage hier und in der Umgegend vorsprechen; er hofft auch hier willige Abnehmer zu finden, umsomehr, als der Rein ertrag aus dem Verkaufe der 30 Pfg. kostenden Broschüre zum Besten eines Unterstützuv gsfonds für alte erwerbsunfähige Taubstumme bestimmt ist. Da der Zweck des Unternehmens also ein ganz löblicher ist, so wird gewiß gern ein Jeder sich zum Ankauf des Büchleins bereit finden lassen. * — Am Sonnabend abend fand im Saale des Hotels zum goldnen Helm hier das 1. Concert der Geschwister Ernestine und Elmire Boucher aus Paris statt. Wir sind nicht Musikkenner genug, um ein Ur teil über das Concert zu geben, doch war es gewiß allen Zuhörern klar geworden, daß ein derartiges Concert hier noch nicht gehört worden ist, es war eben ein „Künstler-Concert" im wahren Sinne des Wortes und verfehlen wir nicht, darauf aufmerksam zu machen, daß auf vielseitiges Verlangen morgen Mittwoch abend ein zweites Concert mit vollständig neuem Programme im Saale des goldnen Helm statt finden wird. Als weitere Empfehlung können wir mitteilen, daß die Künstlerinnen auf musikalischem Gebiete morgen nachmittag sich im Königlichen Lehrerinnenseminar zu Callnberg hören lassen werden. * — Eine Kreuzotter von äußerst selten hier vorkom mender Größe (28 Zoll lang und 1^4 Zoll im Durch messer) wurde gestern vormittag im Rümpfwalde von einem hiesigen Einwohner gefangen und lebend uns vorgezeigt. * — Der am Sonnabend hier zugereiste junge stumme Mensch, dessen Eltern als in Mülsen St. Jacob wohnhaft ermittelt worden waren, ist selbigen Tages noch seinen Angehörigen wieder zugeführt worden. * — Am Sonnabend wurde durch Blitzschlag eine Scheune in Marienthal entzündet und in Asche gelegt. * — Callnberg, 13. Juni. Heute früh wurde der in Callnberg wohnende verheiratete Berg- arbeiter L. wegen schwerer Körperverletzung von der Gendarmerie inhaftiert und in das Königl. Amtsge richt Lichtenstein eingeliefert. * — Die Verunglückung des Bergarbeiters Lipp mann aus Callnberg hat nicht auf dem Steinkohlen werk Vereinigtfeld, sondern auf einem Gersdorfer Steinkohlenwerke stattgefunden. — Nach Falb soll jetzt die Zeit beginnen, in welcher sich die ^lutfaktoren zerstreuen und ihre Wirk samkeit daher schwächer wird. Bis zum 6. Septbr., also für ein volles Vierteljahr, ist kein kritischer Tag mehr verzeichnet. Um den 10. Juni, und mehr noch um den 17., beim Eintreffen der Aequatorialflut, sollen aber stärkere Niederschläge zu erwarten sein. — Die Verhütung und Beseitigung von Krank heiten wird durch eint naturgemäße Lebens- und Be handlungsweise erzielt. Wie eine solche beschaffen sein muß, darüber belehrt uns in vortrefflichen, all gemeinverständlichen Aufsätzen der „Hausdoktor", Wochenschrift für naturgemäße Lebens- und Heilweise. Dieses Blatt enthält auch noch die Rubriken „Rat geber" und „Briefkasten", in welchen den Abonnenten Rat und Auskunft in allen Krankheiten und die Naturheilmethode betreffenden Fragen erteilt wird. Der Abonnementspreis dieser gediegenen Zeitschrift beträgt vierteljährlich nur 1 Mark. Probenummern sind kostenlos in allen Buchhandlungen, sowie auch durch die Geschäftsstelle des „Hausdoktor" zu Berlin 81V. erhältlich. — Die Kurtaxe in B ä d e r n rc. braucht nach einem Erkenntnis des Berliner Landgerichts nur ge zahlt zu werden, wenn die Badeverwaltung dem Bade gaste die Benutzung ihrer Anlagen und Einrichtungen beweisen kann. Wer also in einem Kurort sich selbst lebt und auf den Besuch des Kurparks verzichtet, kann nicht und nirgendswo zur Zahlung der Taxe gezwungen werden. — Im „Chemnitzer Tageblatt" befindet sich fol gendes Inserat: „Vertrauensposten. Ein Mann in den dreißiger Jahren sucht als Kassenbote oder der gleichen ähnliche Beschäftigung bei 8—10 M.Wochen- lohn. Kaution kann gestellt werden." Man sieht hieraus, welche unheimliche Arbeitslosigkeit und wel cher riesige Ueberfluß an Arbeitskräften in den mo dernen Industriestädten herrscht. Auf dem Lande da gegen fehlt es an Leuten. In den östlichen Pro vinzen Preußens genügt auch die Heranziehung rus sischer Arbeiter nicht, die Lücken zu füllen. — Die von dem in Rom verhafteten Mörder Schicktanz gemachten Aussagen, die der Verbrecher über seinen Lebenslauf an Gerichtsstelle in Rom gethan hat, können wir heute als vollständig falsch bezeichnen. Schicktanz ist am 7. April 1872 in Stolpen (Sachsen) geboren. Seine Mutter, eine geborene Schneider, ist seit 1883 tot, Schicktanz's Vater ist nicht Hauptmann in Königsberg, sondern ein armer, aber braver Handwerker in Stolpen. Derselbe lebt feit über 20 Jahren in Stolpen und genießt dort den Ruf eines streng ehrlichen und fleißigen Mannes. Der Verbrecher hat die Volks schule in Stolpen von 1878 bis 1886 besucht und wurde alsdann von dem damaligen Postverwalter in Stolpen für die Postgehilfen-Laufbahn vorbereitet. Schicktanz machte gute Forschritte und hätte nach Erfüllung des 16. Lebensjahres als Postgehilfe ein treten können, wenn sich nicht erst jetzt herausgestellt hätte, daß sein Vater (und demnach auch der junge Mann) noch österreichischer Staatsangehöriger war. Die Naturalisation nahm über Jahr und Tag in Anspruch, während welcher Zeit der junge Schicktanz in Leipzig Beschäftigung in einem Geschäft erhielt. Nachdem die Naturalisation endlich geregelt war, wurde er im November 1889 als Postgehilfe in Stolpen angenommen. Er wurde dann abwechselnd in Ritschen, Schandau, Ebersbach, Dresden-Pieschen Radeberg, Dresden und Meißen beschäftigt. Soviel unser Gewährsmann erfahren konnte, blieb Schick tanz bis hierher ehrlich, wenn auch sein etwas trotziger Charakter zu öfteren Zurechtweisungen führte. In Meißen endlich verließ er die Bahn des Rechts und verschwand am 3. November 1891 unter Mit nahme dreier Geldbriefe mit zusammen 12,015 Mark.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite