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Dresdner Journal : 10.05.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-05-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191105106
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19110510
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19110510
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1911
- Monat1911-05
- Tag1911-05-10
- Monat1911-05
- Jahr1911
- Titel
- Dresdner Journal : 10.05.1911
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Journal. ASniglich Säehfisehev Ltcrcrtrctnzeigrv. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- nnd Mittelbehörde». Nr. 107. L» Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Doenge» in Dresden. Mittwoch, 10. Mai 1911. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag« nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1298, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Li« Zeile kl. Schrift der 6malgesp.ÄnkündigunaSieite25Pf., die ZeUe gröberer Schrift vd. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem RedaktionSstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Der Reichstag fetzte gestern die Beratung der Reichs- versicherungSordnnng in zweiter Lesung btS 8 248 fort. Die Wetterverhandlung wurde auf heute vertagt. * Die S8. Tagung deS Landesausschusses für Elsaß- Lothringen ist gestern auf Befehl Sr. Majestät deS Kaisers geschlossen worden. . Gestern nachmittag zog in Berlin ein heftiges Gewitter auf, bei dem mehrere Menschen durch Blitzschlag getötet wurden. * Das Empire Palace - Theater in Edinburg ist gestem bei Schluß der Vorstellung durch Feuer zerstört worden. Eine Anzahl Menschen sind dabei umgetommen; bis hente früh waren sieben Leichen geborgen. Tausende von Kabylen haben gestern daS bei Belarosi errichtete Lager des Generals Moinier angegriffen, wurden aber mit großen Berlusten zurückgeschlagen. * Die Aufständischen haben die Stadt Juarez, um deren Besitz sie seit Montag mit den mexikanischen BnndeStrnppen kämpfen, in Brand gesetzt. Die Stadt Tia Fuana ist von den Aufständischen eingenommen und zum Teil niedergebrannt worden. Ihr Führer Madero hat die Macht über seine Leute verloren. Man befürchtet, daß an die Stelle deS Bürger krieges Anarchie tritt. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Lehrer an der Kunstgewerbe schule zu Dresden Prof. Karl Groß die ihm von Sr. König!. Hoheit dem Prinzregenten von Bayern verliehene Prinz regent Luitpold-Medaille in Silber annehme und trage. Mit Allerhöchster Genehmigung verleiht das Mini sterium des Innern auf Grund des Gesetzes, die Ex propriation von Grundeigentum für Erweiterung be stehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.- u. B.-Bl. S. 120) und 8 94 des Enteigttungs- gefetzes vom 24. Juni 1902 (G., u. B.-Bl. S. 153) dem Staatsfiskus im Königreiche Sachsen das Ent- eignungsrecht zur Erbauung einer Wegunterführung bei Station 328 -f- 46 der Staatseifenbahnlinie Görlitz— Dresden in der Flur Kohlwesa als Ersatz für die zu be seitigenden Wirtfchaftsweg - Übergänge bei Station 316 -s- 65 und 321 -s- 65 und die Kommunikationsweg- ttbergänge bei Station 326 -s- 44 und 329 -f- 54 ge nannter Linie nach dem unterm 25. April und 1. Mai 1911 genehmigten Plane. 204 iv Dresden, am 1. Mai 1911. ssio Mi«iftertum deS Innern. Sekauntmachung. Aus Anlaß des in Verbindung mit dem Margaritten tage am IS. Mai v. I». im Jnnenhofe des König!. Zwingers stattfindenden Künstler-Maifestes bleiben sämt liche im Zwinger untergebrachten Köuigl. Sammlungen an diesem Tage von nachm. 1 Uhr ab für das Publikum geschloffen. Dresden, am 10. Mai 1911. ,si8 Generaldir-Nio« der ASnlglichen Sammlungen für Kunst «nd Wissenschaft. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Sm Geschäftsbereiche de« «inisteri,»» der Justiz. Der Rechtsanwalt Friedrich Rudolf Bernstein in Dresden ist »um Notar für Dresden-Altstadt auf so lange Zeit, als er dort seinen Amtssitz haben wird, ernannt worden. Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hose. Dresden, 10. Mai. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg wohnten gestem abend 8 Uhr in Begleitung der Hof dame Frl. v. Sckönbero und des persönlichen Adjutanten Hauptmann v. Elterlein dem in der Dresdner Gesellschaft für neuere Philologie veranstalteten Bortrage des Mr. Horsburgh, B. A., über: „Henry V." in der König!. Technischen Hochschule bei. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg werden heute abend 8 Uhr im Bereinshause der vom Vorstande der Tiedge - Stiftung veranstalteten Otto Ludwig-Feier anläßlich der Aufstellung des Denkmals Otto Ludwigs beiwohnen. Vom diplomatischen Korps. Dresden, 9. Mai. Der König!. Bayerische außer ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Graf v. Montgelas hat Dresden mit Urlaub verlassen. Während dieser Zeit werden die Geschäfte der Ge sandtschaft von dem König!. Bayerischen Konsulat wahrgenommen. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. * In diesem Monat erfüllen sich fünfundzwanzig Jahre seit dem Bestehen des König!. Sächsischen Landes-Bersicherungsamtes, das am 11. Mai 1886 errichtet wurde. Die Ansprache, mit welcher der erste Vorsitzende dieses Amtes, der damatige Geh. Regierungsrat Böttcher, die erste öffentliche Spruchsitzung eröffnete, gibt Zeugnis von dem Geiste, in dem das Amt seine Tätigkeit aufnaym , und dürfte gerahe jetzt, wo die gesamte sozialpolitische Versicherungsgesetzgebung neu geregelt und weiter ausgebaut werden soll, von be sonderem Interesse sein. Diese Ansprache hatte folgenden Wortlaut: „Ihre fruchtbarste und segensreichste Tätigkeit haben die gesetzgebenden Faktoren de« Deutschen Reiches innerhalb der letzten fünf Jahre auf dem Gebiete der Sozialpolitik au-geübt. In der von Allerhöchster Stelle aus ausgesprochenen Absicht, die Heilung der sozialen Schäden aus dem Wege der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen, haben die Ber- bündeten Regierungen und der Reichstag sich geeinigt, zur Besse rung der materiellen Lage der arbeitenden Klassen eine Reihe von Gesetzen in das Leben zu rufen, deren segensreiche Wirkung, entsprechend der wohlmeinenden Absicht, aus der sie entsprungen sind, in der Versöhnung der Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach und nach um so mehr sich kundgeben wird, je mehr beide Teile im Verständnis ihrer eigenen Interessen von den Vorzügen der Gesetze sich überzeugen und je mehr jeder an seinem Teile das Seinige dazu beiträgt, die unvermeidlichen kleinen Schwächen der ohne Vorgang in der Geschichte dastehenden Ge setze wohlmeinend beseitigen zu helfen, ohne mit einer wohlfeilen verneinenden Kritik sich zu begnügen. Ihren AuSgang hat die Gesetzgebung von der Kranken versicherung genommen. Biele Klassen gewerblicher Hilfsarbeiter haben bereits Hilfe in Krankheitsfällen gefunden; für die land wirtschaftlichen Arbeiter steht eine gleiche allgemeine Ausdehnung in naher Aussicht. Der Unfallversicherung unterliegen die in Fabriken, Bergwerken, Bauhöfen, militärischen Etablissement», beiin Eisenbahn-, Fuhrwerk», und Schiffahrtsbetriebe re. beschäs. tigten Personen, binnen kurzem auch die zahlreichen landwirtschaft lichen Arbeiter. Die Gesetzgebung wird nicht säumen, die noch bestehenden Lücken au-zufüllcn und insbesondere auch dem Klein- gewerbe die Wohltaten der Unfallversicherung zufließen zu lassen. Seine Krönung aber wird daS Gebäude in der Alters- und In- validenversorgung finden. Gott wird den zuständigen Stellen die Kraft geben, auch diesen schwierigsten Teil der sozialen Aufgabe zuin Wohle der Arbeitnehmer zu lösen, ohne den Arbeitgebern unerschwingliche Opfer aufzuerlegen. Die Ausführung der gesetzlichen Vorschriften über die Unfall- versicherunaliegt in der Hauptsache Organen der Reich-Verwaltung ob. NackMN aber zu eiftchn gewissen Teile und unter gewissen Borau-septM-en, die insbesondere für die Landwirtschaft von weittragender Bedeutung sind, den Bundesregierungen die Aus führung der Unfallgesetze Vorbehalten worden ist, hat die König!. StaatSregierung unter Zustimmung der Ständeversammlung die Errichtung eine» Lande»versicherung-amt-. beschlossen und dem selben die durch da» Gesetz vorgesehenen Rechte und Pflichten übertragen. Wir schicken uns jetzt an, zum erstenmal eine der wichtigsten Obliegenheiten de» Lande»versicherung»amt» zu er füllen, indem wir al» ein oberste» Spruchlollegium auf der durch das Gesetz festgestelltrn Bahn, zugleich aber auch, vermöge unserer Zusammensetzung au» Richtern, Berwaltung-beamten, Arbeit gebern und Arbeitnehmern, im Sinne de» Gesetze« auf Grund unserer eigenen Erfahrungen, dabei eingedenk de« von un» ge leisteten Eide-, die Wahrheit zu ermitteln und endgültige« Urteil zu fällen haben Wir bitten Gott, Er wolle in unserem Vor haben bei un« sein und zu demselben uns stärken und erleuchten l* Deutsches Reich. Se. Majestät der Kaiser in Metz. Metz, 9. Mai. Se. Majestät der Kaiser nahm heute um s^1 Uhr da- Frühstück im Offizierskasino des Königs- Jnfanterie-Regiments (6. Lothringisches) Nr. 145. Se. Majestät hat eine Reihe von Auszeichnungen verliehen, u.a. wurde der Kommandierende General des XVI. Armee korps, General der Infanterie v. Prittwitz und Gaffron, durch Kabinettsorder vom heutigen Tag L la suite des Grenadier-Regiments Graf Kleist v. Nollendors (1. West preußisches) Nr. 6 gestellt, dessen Kommandeur er seiner zeit gewesen ist. Ferner erhielten der Gouverneur von Metz Generalleutnant v. Oven und der Inspekteur der 4. Jngenieurinspektion Generalleutnant Dingeldein den Kronen-Orden erster Klasse, Generalmajor v. Foerster und Generalmajor v. Borcke den Roten Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub. Das Diner nahm Se. Majestät beim Kommandierenden General. Das Luftschiff „V. I", das nachmittags aus gestiegen war, kreiste zu Beginn des Tiners über dem Gebäude des Generalkommandos. Um 11 Uhr abends reiste der Kaiser mit Gefolge im Hofzuge nach Wiesbaden ab, wo die Ankunft morgen früh 8 Uhr erfolgt. Reichstag. Sitzung vom S. Mai 1211. Am Tische deS BundeSrats: Staatssekretär vr.Delbrück und Direktor Caspar. Präsident Gras Lchweriu-Löwitz eröffnete die Sitzung um 1 Uhr 20 Min. und teilte mit, daß Se. Kaiser!, und König!. Hoheit der Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen ihm für die Glückwünsche des Reichstags zum Geburtstag seinen aufrichtigen Dank ausgesprochen hat. Die zweite Lesung der Reichsversicherungsordnung wurde beim § 210 (Krankengeld für Wöchnerinnen) fortgesetzt. Abg. -nfnagel (kons ): Ich ziehe den gestern von dem Abg. Irl begründeten. Antmg vorläufig prrSck, der Bedenken wiege« einiger Unklarheiten entstauden sind. Abg. vr. Mngda« (fortschr Vp.): Der Antrag Hufnagel- Irl wäre eine ganz außerordentliche Verschlechterung der Srankeu- fürsorge für die ländlichen Arbeiterinnen. Die Anträge der Sozialdemokraten leiden ebenso an inneren Widersprüchen wie an der praktischen Unmöglichkeit ihrer Durchführung. Dagegen empfehlen wir unsere Anträge, die dasjenige obligatorisch machen, was sich wirklich durchführen läßt. Wir beantragen, in §212 die Bestimmung zu treffen: die Kasse hat allen weiblichen Versiche rung-pflichtigen Hebammendienste und eventuell ärztliche Geburts hilfe zuzubilligen; und ferner als § 212», Schwangeren, die der Kasse mindestens sechs Monate angehören, wenn sie infolge der Schwangerschaft arbeitsunfähig werden, ein Schwangerengeld in Höhe des Krankengeldes bis zu sechs Wochen zuzubilligen. Es handelt sich um die Zukunft des Vaterlandes, die durch Schiffe und die Armee allein nicht gesichert werden kann. (Lebhafte Zustimmung links.) Abg. Hausman« (nl.): Ich möchte Verwahrung einlegen gegen den Vorwurf der Sozialdemokaten, daß wir bisher in eine eingehende Diskussion dieser Anträge nicht eingetrelen sind. Diese Anträge sind in der Kommission bereit- eingehend be sprochen worden. Wir stehen gewiß vor Zuständen, die uns nicht gefallen. Als Männer aber, die-Luf realem Boden stehen, müssen wir un- fragen, ob das, was auch wir erstreben, wirklich erreicht werden kann. Für Mutterschutz muß alles geschehen, was ge schehen kann! Die sozialdemokratischen Anträge würden kolossale Summen erfordern. Wenn wir unerreichbare Forderungen ab lehnen, so wird und kann uns die» nicht als Arbeitcrfeindlichkeit ausgelegt werden. Die Arbeiter wissen ganz genau, wo ihre wahren Freunde sitzen. Wir werden gegen die sozialdemokratischen Anträge und gegen den Antrag Mugdan stimmen. (Beifall.) Abg. Frhr. ». Gamp - Masf«««e« (Rp): über die Not wendigkeit und Wichtigkeit de» Mutterschutzes und der Säuglings- fürsorge besteht kein Zweifel. Es fragt sich nur, ob es sich hier um eine Pflicht der bürgerlichen Gesellschaft oder der Gesetz gebung handelt. Ich. stehe nicht an, mich für das erstere zu ent scheiden. Diese ganze Frage gehört also gar nicht zu den Auf gaben der Krankenkassen. Dann könnte man auch die Bekämpfung der Tuberkulose und anderer Bolkskrankheiten auf die Kranken kassen abwälzen. Wir stehen auf dem Boden der Kommissions beschlüsse, um etwas Positives zustande zu bringen und die Reichsversicherungsordnung Gesetz werden zu lasten. Abg. Hoch (soz): Die Kritik unserer Anträge durch die Herren v. Gamp und vr. Mugdan ist unberechtigt. Mit den Bemühungen der privaten Liebcstätigkeit ist nichts getan, und die Kommunen haben die Mittel dafür nicht übrig. Da muß die Arbeiterschaft, tm müssen die Krankenkassen eintreten. Tatsächlich sind unsere Anträge mit 70 Mill, durchzuführen, und die Arbeiter scheuen sich keinen Augenblick, dies:» Opfer zu bringen, um für Frauen und Kinder zu sorgen. S» steht fest, daß die Konserva tiven und die Regierung noch jetzt verhandeln und nicht über alles einig sind, daß eS unter ihnen sehr viele Leute gibt, die gern einen Borwand haben möchten, da» Gesetz scheitern zu lasten. Abg. Stolle (soz.) befürwortet nochmals in längeren Aus führungen den sozialdemokratischen Antrag. Abg. RulerSli (Pole): Die Fassung des § 210 geht uns nach dem sozialdemokratischen Anträge zu weit. Die anderen Anträge werden wir annehmen. Damit schloß die Debatte. Nach einer langen Reihe persön licher Bemerkungen wurde der Antrag Albrecht auf obligatorische Gewährung eines Schwangerengeldes gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt; desgleichen der s 21» der Anträge Albrecht und Gen., der Hebammendienste und ärztliche Behand lung, sowie ein Wochengeld für acht Woche« nach der Niederkunft in Höhe ke» Krankengelde« den Wöchnerinnen gewähren will, in namentlicher Abstimmung mit 240 gegen S» Stimmen bei zwei Stimmenthaliungen.
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