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Elbeblatt und Anzeiger : 20.06.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-06-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-187306207
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18730620
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18730620
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-06
- Tag1873-06-20
- Monat1873-06
- Jahr1873
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 20.06.1873
- Autor
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(MMall und AnMw. Amtsblatt für die Königl. Gerichtsämter sowie die Stadträthe M Mesa und Strehla. , Druck und Versag von E. F. Grellmann in Riesa. .Ho 49 Freitag, den 20. Juni 1873. Dieses Blatt „Elbeblätt unHiyciger" erscheint in Nicsa wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags, und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Bestellungen werden bei jeder Post- Anstalt, in unseren Expeditionen in Riesa und Strehla sowie von allen unser» Boten entgegen genommen. — Zur Annahme von Annoncen sind ferner bevollmächtigt Ha äsen ft ein und Vögln in Hamburg-Altona, Leipzig und Frankfurt a. M., R. Messe in Leipzig, F. W. Saalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. Ab* Einladung zum Abonnement. Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf dieses Blatt, zu welchem wir hiermit freundlichst einladen. Der Abonnements Preis beträgt vierteljährlich Id Ngr., durch die Pust dezvgeu mit Bestellgeld 12^s Ngr. Alle Kaiserl. Post-Anstalten, unsere Boten und unsere Expeditionen in Riesa und Strehla nehmen Bestellungen entgegen. AujerUtt, welche wir, wie bisher, die einspaltige Corpuszeile oder deren Raum mit 1 Ngr., die zweispaltige mit 2 Ngr. und die dreispaltige mit 3 Ngr. berechnen, finden durch die nicht unbedeutende Auflage des Blattes Mch UUch UNs- tvärts wirksame Verbreitung. Ferner machen wir noch auf das „Jllttstrirte UnterhaltNNgsVlatt", welches zum Preise von Ngr. vierteljährlich nur durch unsere Boten und unsere Expeditionen zu beziehen ist, aufmerksam. — Bestellungen darauf werden stets entgegen genommen und die Nummern vom 1. Januar bis 1. Juli nachgeliefert. Expedition des Mvevlattes und Anzeigers. Bekanntmachung. Nachdem hier zur Anzeige gekommen, daß das Freiumherlaufenlafsen der Gänse auf öffentlichen Plätzen und Straßen hiesiger Stadt neuerdings wieder überhand genommen hat, wird die von unterzeichnetem Königl. Gerichtsamte unterm 12. September 1868 in diesem Matte erlassene öffentliche Bekanntmachung mit dem Bemerken erneuert, daß vorkommenden Falls frei umherlaufende Gänse werden eingetrieben und beziehendlich die Eigenthümer derselben mit einer angemessenen Ordnungsstrafe werden belegt werden. > Königl. Gerichtsamt Riesa, am 17. Juni 1873. Caspari. Mitthcilungen aus den Akten der Stadt verordneten. (Sitzung vom 17. Juni 1873.) Anwesend Heer Bürgermeister Sieger, die Herren Stadt- räihc Holzhause», Schlegel, Grundmann und Käscberg. Herr Siadtverordnctcnvomcher Röhrdorn, die Herren Stadivcrerd- nclen Stohwasser, Giauchc, Möbius, Scurig, Hcrzger, Schuster, Thieme und Dölitzsch. Auf der Tagesordnung steht die Berathung über die Vergrößerung der städtischen Gasanstalt. Nach eingehendem Vortrag des Herrn Bürger meister über diesen Gegenstand, aus welchem her vorzuheben, daß Lauchhammer sein Gas mit einem vorläufigen Quantum von 2,000,000 Cubik-Fuß, welcher Consum sich bedeutend vergrößern würde, aus derselben beziehen will, auch die Leipzig- Dresdner Eisenbahn-Gesellschaft dasselbe zuge sichert, ferner daß der Bau der Anstalt sich auf circa 20,000 Thlr. stellen würde, erklären sich die Collegii damit einverstanden, daß gebaut werden soll, und wird der Herr Bürgermeister weitere speciellere Vorarbeiten und Contracte veranlassen. Es werden noch zur Kenntnißnahme des Stadt- Verordneten-Collegiums mehrere Schreiben betreff der Eisenbahnbauten Nossen-Elsterwerda gebracht und wird einer Petition in dieser Angelegenheit an die Königl. Amtshauptmannschaft beigetreten. Mittheilnrrgen aus den Acte» des Kirchen vorstandes zn Riesa und Weida. (Sitzungen vom 26. Mai und vom 16. Juni.) 1) Herr Bahnhofs - Jnspector Engemann wird in sein Amt als Kirchenvorsteher ein gewiesen und verpflichtet. 2) Der Haushaltplan für 1872 wird nach träglich vollzogen. 3) Der Cassirer wird ermächtigt, einige an die Kirchenkaffe zu zahlende inexigible Reste zu streichen. 4) Die Reparatur des Brunnen- auf dem alten Kirchhofe ward genehmigt. 5) Die von Hm. ?. Graf entworfene Ge schäftsordnung mit Localstatut wurde mit einigen Zusätzen und Abänderungen ge nehmigt; auch ward beschlossen, dieselbe in 100 Exemplaren drucken zu lassen und jedem Mitglied ein Exemplar zu behändigen. 6) Es ward beschlossen, an das Königl. Mi nisterium des Cultus und öffcntl. Unter richts als diesmaligen Collatyr das Gesuch zu richten, geeignete Schritte zur definitiven Besetzung des Diaconates zu Riesa und Weida zu thun. 7) Die Kirchen- und Pfarrgebäude sollen von der Baiideputation, resp. dem Kirchenvor stand, einer Revision unterzogen werden. 8) Auf ein Unterstützungsgesuch der evange lischen Gemeinde Camnitz bei Gostoczin in Westprcußen wird beschlossen, die Ge nehmigung zur Errichtung von Sammel stellen einzuholen. 9) Auf eine eingegangene Beschwerde wegen Beschädigung mehrerer Grabstellen auf dem Friedhöfe beschließt man, eine Verwarnung im Elbeblatt zu veröffentlichen. 10) Einige Kaffenangelegenheiten werden erledigt. 11) Anstatt der Seile, welche bei dem Herab lassen der Särge in die Gräber gebraucht werden, sollen leinene Tücher angeschafft werden. Deutscher Reichstag. Berlin, 14. Juni. Der größte Theil der heutigen ' Ncichstagssitzung wurde ausgefüllt mit dem Schluffe der dritten Lesung des Gesetzentwurfs über Errichtung eines Reichseisen bahnamtes. Die Debatte drehte sich fast ausschließlich um die in dein vom Abg. vr. Lasker eingcbrachten neuen Entwürfe enthaltene Bestimmung, nach welcher das ReichScisenbahnamt über Beschwerden, die gegen seine Verfügungen einlaufen, selbstständig in collegialischer Berathung entscheiden soll. Einen großen Theil der dagegen geltend gemachten Bedenken cnt- kriistete Präsident Delbrück durch den Einwand, daß cs unbe nommen sein werde, für solche Fälle das Reichscisenbahmamt durch richterliche Beamte zu verstärken, ein Gedanke, welchen Abg. vr. Schwarze aufnahm und in einem Amendement zum Ausdruck brachte, das sodann auch die Billigung des Hauses fand. Die rcstucenden drei Paragraphen des Entwurfs wurden übrigens mit einigen unerheblichen Abänderungen in der vom Abg. vr. LaSker beankagten Fassung angenommen. Die übrigen BerathungSgegenstände waren von minderen! Belang. Berlin, 16. Juni. In der heutigen Sitzung des Reichs tages veranlaßte die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Einführung des Gesetzes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und WirthschaftSgenossenschasten im Königreich Boyern, einen Angriff des Abg. vr. Braun (Gera) auf die k. sächsische Regierung, welche neben dem erwähnten Gesetze noch da» Parttculargesetz über die juristischen Personen erlassen habe, bez. fortbestehen lasse. Der k. sächsische Bundesbevoll- mächtigtc trat diesem Angriffe mit dem Nachweise entgegen, daß die k. sächsische Regierung zu ihrem Vorgehen vollständig berechtigt gewesen fei. Hierauf trat das Haus in die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Einführung der Reichsverfassung in Elsaß-Lothringen ein. Getadelt wurde von allen Rednern die Ausschließung der Schcinoptanten von dem activen und passiven Wablrccht. Abg. vr. Reichenspcrger (Krefeld) tadelte außerdem die Bestimmung, durch welche dem Kaiser in Gemeinschaft mit dem Bundesrath das Siecht des Erlasses von Gesetzen in der Zeit, während welcher der Reichs tag nicht versammelt ist, vorbebältlich der nachträglichen Zu stimmung desselben, gegeben wirbt ein Tadel, welchem der Reichskanzler entgegentrat. Endlich wurde nach langer und lebhafter Discussiou beschlossen, von der Specialbcrathung des von der Prcßgesetzcommission ausgearbeitetcn Entwurfs abzu sehen, und dafür das von vr. Windthorst (Meppen) einge brachte Nothprehgesetz in Berathung zu ziehen. Berlin, 17. Juni. Der Reichstag genehmigte in seiner heutigen Sitzung nach Erledigung einiger kleineren Vorlagen Len Gesetzentwurf, betreffend die Einführung der Reichsvcrfas- sung in Elsaß-Lothringen, in zweiter Lesung. Eine Discussiou veranlaßte nur der tz 8 des Entwurfs, welcher dem Kaiser das Recht giebt, mit Zustimmung des Bundcsraths und unter Vorbehalt der uachträglicben Genehmigung des Reichstags Verordnungen mit gesetzlicher Krast zu erlassen. Anträge, welche von Mitgliedern der Centrumsfraction gestellt waren und auf Beschränkung jenes Rechts abziclten, wurden abge- lchnt und die Vorlage unverändert genehmigt. Taaesaesckiibte. * Riesa, 19. Juni. Die „L. Ztg." enthält bezüglich der jetzt von so vielen Seiten nicht gern gesehenen österreichischen Silbergulden Fol gendes: Da in Handelskreisen mehrfach die Meinung verbreitet ist, als ob die österreichischen Gulden, abgesehen von dem gesunkenen Silber preise, auch minderwerthig ausgeprägt seien, so hat die Handelskammer Veranlassung genommen, einige Stücke durch den hiesigen Münzwardein amtlich prüfen zu lassen. Es hat sich dabei, wie nicht anders vorauszusetzen war, der volle gesetz liche Feingehalt von 900 Tausendtheilen ergeben uno wird jenes Vorurtheil hiermit beseitigt sein. Allerdings drohen aber dem Publikum und ins besondere auch dem Zwischenhandel Nachtheile dadurch, daß verschiedene deutsche Firmen den Markt mit österreichischen Gulden überschwemmen, indem sie Barrenstiber, dessen Werth infolge des UeberganaS zur Goldwährung gesunken ist, nach Wim in die Münze schicken und dann die daraus geprägten Gulden vollwerthig auSgeben. Der
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