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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 15.11.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-11-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19011115015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1901111501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1901111501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-11
- Tag1901-11-15
- Monat1901-11
- Jahr1901
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 15.11.1901
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cverugrgedllhr: Lir4»«, m>» »« ^»Kn> Um,edun,. w, d>» Aunviu», d,nd ki,ene votra oder Ko«»tU«»äri «rtolat. erbatte» do» «Wt « «o»e>tta,e». dl« »xdl «UE«»- ^ertzekewa« kl,«», m zwtt NtriltmTaad« UH«dA »mH >M»»I «edellt. kMiitMniLL L»«»»-, Ldooolaileo- »»<! krodlrao 81». dtUo, ao»ore Sp«rl»UtL»« »»r,>»r«U„i«l,»: UM I »ir. u und «r. r«l«»r«««-»drette: Etglölötl 1856 «»chilchl«, »r«»»,» ! Julius vootlsr, »Miln. VsUstr. IS smpüskft in .4u8Vkcbl: SS»»»«-, Itüol»«»- uuck ^ Haupt-GeschäitSltelle: Marrenftr. L8. »I«a«rt>alr ttrrU. »wpknblev. I»ttI»5»»r»N I » » H eiMrronIiiuKUluis, H Küials cksr 8,, tvu"s 8 Liretwta«» I, prt. » 0r«a«ii ?l«u«n » Lc^a LritziuruusE. uock Keisevstrvrstniss» 2. prt. ewptt«Iüt >io^ «ur o» L«*« mul « ivr odi^o Lvituu?. Lei LmoUnlstm 8 »teilt »u» äea triseboa Maltern cisr Lcteltlicetania <6s»l>»usit 1? 8 ve»oa>, L 8Is«uk« 78 ll., n- R H pklaectvr, L ötüclc SU I'k. DU' Versaust naoli aus'väits. » E Kcirl. Vrvntlen, livvrrkt lttkvr. A Ko« I«, psnt. ». I. Lt. U ! UÄ» Wellcßtu»M-si«M>Mll«Is! z tr kär (las, vlsictr. Illakt, kstrolsuur, Lerrvu. R -M" 'Wintsr-I-oLs^vMii x ?s11sriiunLiits1 ^ « IcsLsnvöstsii "HW gi'ösrls ^U8wsk> neu bingstroffenei' ^inier^sans unä Isglisntikkl doi ^«8. r'ivelitl rrus Hn»!. 8«>il<»888ti'»88« SL, p-u-t. mul l. Ltaxu. lD)^ SH H Lnienpl' Thronrede und Eieuerresorm Hosnachrichtrn. Staatshaushalt. WohnungSgeldzuschüssc, ^»SeeDF«» 2>bgcoldncle»tasel. Liandeisvertläge. Olerichtsverhandlungen Mulbmaßl. Witterung: Kühler, veränderlich. ^rettast, 15. Novemtrer Der Landtag. Die Thronrede zeichnet sich in der Horm durch eine de!andere Wärme deS Tone- ans. die nicht immer derartige Dokumente auf- weiien. zumal wenn sie srch im Wrientlichen aus die Auszählung deS Beralbungsstofses beschränken. Man kann sagen, die Thron rede sei von einem wohlthuenden Geiste landesväterlichrr Fürsorge durchhaucht. die in gleicher Weile sür alle großen Zweige der nationalen Arbeit, und nicht zum Mindesten kür die Landwirth- schast zum Ausdruck kommt nnd in der dankenswerthe» Versicher ung gipfelt, daß die Negierung ihrer Verpflichtung eingedenk lei und bleibe, für die Verbesserung der wirtbichastlichrn Verhältnisse nach Kräften mit einzutreten. Aus der im unmittelbaren Zusammenbange hiermit ausgesprochenen Hoffnung aus ein gedeih liches Ergebniß der Reichszollvolitik darf wohl der Schluß gezogen werden, daß die sächsische Negierung einen Ausgleich der Inter essen auf einer mittleren Linie für wünichenswerth erachte und einen solchen nach Maßgabe ihres Einsiusses herbeizusühren be strebt sei. Der weitere Hinweis aus die nach menschlicher Voraussicht verbürgte Fortdauer des Friedens als der obersten Voraussetzung ieder Besserung der wirthschaftlichen Lage wird ach ieitig mit hoher Freude begrüßt werden, ebenso wie die rückhaltlose Anerkennung der Leistungen und Verdienste unseres ostasiatischen Expeditionskorps unter besonderer Bezugnahme aus die sächsischen Tbeilnehmer. deren Tapferkeit, Pflichttreue und Manneszucht in schwungvollen Worten gerechte Würdigung finden. Ter hauptsächliche Theil der Ausführungen der Thronrede ist der finanziellen Frage gewidmet. Es wird dabei zwischen der allgemeinen, in der wirthschaftlichen Kraft des Landes wurzeln den Finanzlage deS Staates und dem Budget unterschieden und zwecks Zerstreuung pessimistischer Befürchtungen ausdrücklich fest gestellt, daß die Finanzlage nach wie vor wohlgeordnet sei und durch die Ergebnisse der zuletzt abgeschlossenen Finanzperiode eine neue Kräftigung erfahren habe. Ter Etat hingegen wird durch verschiedene Momente ungünstig beeinflußt, und zwar sowohl durch die sinkenden Etienbahneinnahmen als auch durch die Vermehrung der Staatsbedürfnisse überhaupt bei gleichzeitig gesteigerten An fordrrungen von Seiten deS Reiches. So weit der letztgedachte Punkt in Frage kommt, dürste die in der Thronrede ausgedrückre Zuversicht ans di« demnächstige Verwirklichung einer Reichsfinanz reform sowie die Verheißung der sächsischcrseits zu gewärtigenden Unterstützung aller darauf gerichteten Bemühungen sehr beruhigend wirken. Auch die Betonung der größtmöglichen Sparsamkeit bei der Ausstellung künftiger Etats wird im Lande freudigen Widerhall erwecken. Bel alledem läßt sich ober die zwingende Notdwendigkeit. das sächsische Staatsbudget durch erhöhte Einnahmen in's Gleich gewicht zu bringen, nicht aus der Welt schaffen, und zu dem Zwecke ist ein organischer Ausbau der Steuerkraft des Landes unvermeid lich. Die gleiche Erscheinung zeigt sich übrigens noch in verschie denen anderen Einzelstaaten: so sind neuerdings in Hamburg und Mecklenburg Steuererhöhungen angekündigt worden, in Bayern hat der Jinanzminister die Lage als sorgenvoll bezeichnet und in Baden liegen die Finanzen vollends im Argen. Wir haben also jedenfalls Genossen im Unglück und das soll ja. wenn man einem alten Spruche glauben darf, ein Trost sein. Wenn trotz der Un gunst der budgetären Verhältnisse die Bewilligung von Wohnungs- gcldzuschüssen für Beamte wiederum vom Landtage geiordert wird, so ist dafür die Erwägung maßgebend gewesen, daß die Regelung dieser Angelegenheit mit Rücksicht aus das Wohl des Landes, das die Erhaltung einer guten und zuverlässigen Beamtenschaft erheischt, als unaufschiebbar onzuiehen sei. Unter den Vorlagen, welche der ständischen Entschließung unterbreitet werden, nimmt das weitgehendste Interesse das Dekret in Anspruch, das sich mit der Steuerreform besaßt. Es ist auch kein Wunder, daß unser Volk gerade mit diesem Gesetzentwurf schon seit längerer Zeit sich beschäftigt, der nicht nur für die Geiammibeit von besonderer Wichtigkeit ist. 'sondern auch in daS Leben des Einzelne» oft recht fühlbar ein greift. Als vor zwei Landtagen ll897,98> die König!. StaatS- regierung ihre damalige Steuerresormvorlage, die Schaffung einer Vermögenssteuer und die außerordentliche Erhöhung der Erb schaftssteuer tin Sonderheit auch durch die Besteuerung der Erb anfälle zwilchen Eltem und Kindern), einbrachte, mußte sie sehr bald die Eriahrung machen, daß für die Erhöhung der Erbschafts steuer absolut keine Sympathie weder In unserem Volke, noch bei der geordneten Vertretung desselben im Landtage vorhanden war; aber auch der damalige Entwurf einer Vermögenssteuer vermochte die Billigung der Stände nicht zu finden. Angesichts vieles wenig ermuthigenden Ergebnisse» befand sich die Regierung nicht in der Lage, schon an den nächsten Landtag (1898/1900) wiederum mit einer Steuervorlage heran,»treten. Tie dazwischenliegende Zeit war zu kurz, ai» daß sich eine Klärung der Meinungen hätte erhoffen lassen. .Bei solcher Sachlage der Dinge", io beißt eS in dem jetzt vor liegenden Dekret an die Stände, .war es ein dankenSwertheS und verdienstvolle» Vorgehen, daß aus Anregung des Präsidenten der Zweiten Ständelammer eine größere Anzahl von Mitgliedern der Zweiten Kammer zu einer freien Kommission zusammentrat, in welcher all «Barteten der K a m m e r vertreten waren und die sich die Ausgabe stellte, die Mehrheit ihrer Kammer aus ein in der Form von Anträgen der Staatsrcgiemng zu unterbreitendes Struerresormvrogramm zu vereinigen." Das in dem Anträge Dr. Mebnert-Georgi entwickelte Reform programm. welches am Schlüsse des vorigen Landtages von der Zweiten Kammer mit 64 gegen 6 Stimmen angenommen wurde, gipsest in folgende» Vorschlägen: 1. Die in der Grundsteuer gegebene Vorausbesteuermig des unbeweglichen Besitzes ist beiziibebalie» und durch Einführung einer Steuer aus das bewegliche Vermögen zu ergänzen. 2. Der Einkommensteuerlaris ist in der Weise abzuändern, daß die log. Horizontale <d. i. das Ruhen der ans 3 Proz. angelangte» Proarrision zwischen dem Einkommen von 9400 Mk. und 25 OM Mk) beseitigt und die Progression von 3 Proz. bei 10009 Ml. sorigeftibrt werde bis zu 5 Pro;, bei dem Einkommen von lOOOOO Mk. und darüber. 3 Die Vorschriften über die Ausbringung der Gemeinde- aniagen sind aus Ihnnlichste Abgrenrung des Besteucrungs- gebiels einerseits des Staates und andererseits der Gemeinden und zwar nach der Richtung hin zu regeln, -daß der Mit benutzung der Slenerquellen des Staates durch die Gemeinde» bestimmte Schranken gezogen und zum Ersatz hierfür de» Ge meinden eigene Sienergnellcn eröffnet werden. Hierbei würde namentlich auf die Einfühlung einer Gewerbesteuer als kom munaler Ergänzungsstcuer zur Einkommensteuer Bedacht zu nehmen sein. Nothwendigkeit dauernder Vermehrung der Staatseinnahmen. Rascher und in weit größerem Umsange als noch vor vier Jahren erwartet werden konnte, bat sich im Verhältnis; der Ltaats- ausgoben z» den Staatseinnahmen ei» Umschwung nallzogen. welcher aus die Dauer berechnete Maßnahmen zur Wiederherstell ung gesunder Zustände in der Staatssinanzwirlhichast gebieterisch fordert. Seit vier Jahren sind »eben den in Folge des steten Fortichreitens der kulturellen Entwickelung und der immerwähren den Zunahme der Bevölkerung naturgemäß von Periode zu Periode sich gellend machenden Erhöhungen der dauernden Staatsausgaben sprungweise erhebliche Weitererböhunge» des Staatsbeüaris ein- gelretcn. Erwähnt leien hier nur: die Gewährung von Beihilfen zu den Alterszulagen sür die Lehrer belastet den Etat seit Beginn der laiiienden Finaiizveriode mir 2 Mill Mk. lährlich; im Etat sür 1902 03 tritt diese Ausgabe bereits mit 212000 Mk mehr aus. Die Renlenanleihe des Staates hat sich durch die Gesetze von 1898 und 1900 »in N2 Mill. und NO Mill.. d. I. zusammen also um 222 Mill. Mk. vermehrt und sür die nächste Zukunit muß mst einer weiteren Vermehrung der Rcntcmchuld um mehr als 100 Mill. Mt. gerechnet werden. Dieie Ausgaben beschweren den ordentlichen Etat jährlich mit 12 880 000 Mk. Die nicht iänger aufzuhaitende Gewährung von Wohnungsgeldzuichüssen führt zu einer dauernden Mehrausgabe i» Höhe von ff Mill. Mk. Endlich aber würden die jährlich wiedcrkehrcndeii staatlichen Bedürfnisse noch bedeutende Mittel erfordern, wen» man zu der früheren Tilg- ungsguote der Staatsschulden zurückkehren und die regelmäßig wicderkchrenden Ausgaben für Bauten zu unproduktiven Zwecken wie früher wiederum in den ordentlichen Etat einsiellen wollte. Ilm z» einer vollständigen Gesundung zu gelangen, würden für die nächste Periode rund 380, Will. Mk. mehr erforderlich sei», als noch vor vier Jahren zur Beifügung standen. ES muß be sondere Anerkennung finde», daß die König!. Ctaaisregicrung die Zusicherung giebt. daß in Zukunit »nploduktive Ausgaben wieder in den ordentlichen Etat eingestellt werden sollen, und es beweist einen großen Grad von Erkenntnis; der Situation, wenn in dem Dekret hervorgehoben wird, es erscheine durchaus memchlich, daß man sich z» gioßen Ausgaben leichter eisticdließe. wenn die Be stleistung derselbe» nicht losort r» erfolgen habe, und daß die Ein stellung von Bauten sür unproduktive Zwecke in den außerordent lichen Etat leicht dazu führe, daß man an sich ganz wünichenS- wertde Verbesserungen der beliebenden Einrichtungen ebenso wie die Befriedigung ne» auilretender Bedürfnisse unbedenklich und in ausgiebigerem Maße in s Auge fasse, als wenn dies nur mit Hilfe der Einstelluim in de» ordentlichen Etat geschehen könne und eine iolche Einstellung unmittelbar zu einer Steuererhöhung führen müsse. Das gewaltige Mchrerforderniß von 38'/, Mill. Mk. findet aber nur zum Theil in den erhöhten Einnahmen bei Forsten. StaatS- bahnen. direkten und Indirekten Steuern und Gerichtskosten im Betrage von rund 13300000 Mk. Deckung, io daß rund 25 Mill. Mark noch zu beichafscn sein würden. Da aber mit der regel mäßigen Vermehrung der Staatsausgaben von 3 Mill. von Periode zu Periode eine entsprechende Vermehrung von Staats einnahmen ungefähr gleichen Schritt hält und da überdies die nun einmal auf den antzerordentlichen Etat genommenen angefangencn Bauten nicht plötzlich ans den ordentlichen Etat herübcraeiwmmeii werden können, so bleibt die Beschaffung »euer Teckungs- mittel in Höhe von rund 13 700 000 Mk. erforderlich. Zur Ausbringung dieses Betrages werden in dem Dekret folgende SanirungSvorschläge gemacht: a) Erlaß eines Gesetzes, durch welche« die Grundsteuer unter Auftechterhaltung der bestehenden Gruiidstcuerverfnssung außer Hebung gesetzt und das Vcrhällniß der übrigen Steuern zu einander geregelt wird. d) Erlaß eines Gesetzes betreffend die Abänderung deS be stehenden Einkommensteuergesetzes, o) Erlaß eines Verniögcnssteuergeietzes. Grundsteuer. Mit der Einführung einer Staatsstener vom Vermögen mit Einschluß des Grundvermögens ist die Beibehaltung der jetzigen Grundsteuer unvereinbar. Die König!. Staatsreaieruna betont ledoch ausdrücklich, daß die allgemeine witthichastirche Bedeutung der Ärundstrurrversassung, aus dir sich wesentliche staatliche und kommunale Einrichtungen gründen, aufrecht zu erhalten sei und die Ausscheidung der Grundsteuer aus dem StaatSsteucrsystrm nur in dem Sinne in Frage kommen könne. daß sie bei Fortdauer der ihrer Veranlagung dienenden Einrichtungen tliatiächiich nicht mehr erhoben werde. Die Regierung gesteht mit ihrer jetzigen Auffassung zu. was früher schon unter den Zeilen der Abgeordnete» Günther und Uhlemann und später oftmals wiederholt im Landtage dargelrgt worden ist. daß die bisherige Grundsteuer nichts Anderes wie eine Präcipualbelastuna des Grundbesitzes iei. dag also die Grundbesitzer gegenüber allen anderen Steuerpflichtige» niit einer Steuer voraus belastet gewesen sind. In Rücksicht ans die Schwierigkeiten, weiche bei Einschätzung des iandwirthschc»! lichen Grundbesitzes entstehen, lasse jedoch die Regierungsvorlage den Icind- und wrstwirthschastlichen Grundbesitzern die Möglichkeit zu. an Stelle der Vermögenssteuer 3 Psg. pro Grunditeuec einbeit künftig zu entrichten und sich hierdurch von der Ver mögenssteuer gewissermaßen loszukausen. Nack aus der Praxis entnommene» Beispielen beträgt indek im Durchschnitt die Steuer nach 3 Psg. pro Steuereinheit mehr wie die Vermögenssteuer de tragen würde. Juwiern stellt sich eine Abweichung zu den Vor schlügen des Antrags Dr. Mebnert-Georgi vom letzten Landtage dar. Jener Antrng bezweckte damals, dag sür den gesam inten Grundbesitz die Steuer beibehalten werden solle und eine ent sprechende Ergäiizunqssteuer für den mobilen Besitz i» der Ver mögenssteuer eingesührt werde. In der Praxis würde dreier letztere Vorschlag, wie die Denkschrift der Regierung nachweisl, kaum durchführbar sein. Ae»d erring der Einkommensteuer. Dem Vorschlag einer Abänderung der Einkommen stenerikala stimmt die Regierung im Prinzip zu. Nur er achtet sie es nicht sür angängig, diese Umgestaltung lediglich in einer Erhöhung der Progression bis aus 5 Proz. bei gleichzeitigem Wegsall der Horizontale zu suchen. Die Regierung will viel- mekr dem Wegfall der Horizontale nur unter der Voraussetzung zuslimme». daß derselbe nicht zu einer Verschiebung, der Steuerlast zu Ungunsten der wenigen großen Einkommen benutzt werde. Ein Einkommen von mehr als lOOoO Mk. bezieben in Sachsen nach den Unkerlaaen vom Jahre 1900 nur 15323 Personen. Diesen stehen 1512097 Einkommensteuervstichlige mit Einkommen bis zu lOOOO Mk. gegenüber. ..Hiernach würde alio", heißt es in dem Dekret, .der gelammte durch die Erhöhung der Einkommensteue, auizubringrnde Mehrbedarf aus eine verschwindende Anzahl von Stkuervsttcktigeii gelegt werden, welche nur 0.98 Proz. dcr Geiammtzahl der Steuerzahler ausmacht. Ein Vorgehen solcher Art muß von einer umsichtigen, vornusichauende» Finanzpolitii um io iorgsältiger vermieden werden, als es in Zukunst bei neuem Mehrbedarf leicht als Voibild zu weiterer Progressionserhöhung benutzt weiden könnte. Politisch hat es gewiß die erheblichste» Bedenken, wenn cs sich als Grundsatz einbürgert. zur Deckung er Holster Staatsausgaben fortgesetzt aüslchiießlich die Mittel einer verschwindend kleine» Minderheit in Anipruch zu nehmen, die überwältigende Mehrheit dagegen, gleichviel in welchem Umfange der Siaatsdedars wächst, vor Mehrleistungen an den Staat zu de wahren. Zudem würde die vorgeichlngene Mehrbelastung nur dcr großen Einkommen, wie sich leicht berechnen lägt, nur ein sinan zielles Ergebnitz von etwa 2 Mill. Mk. liefern und daher zur Deckung des dauernd vorhandenen Mehrcrsvrdernisses nur ganz unzureichend beitragen. Ganz anders gestaltet sich die Sache, wenn man zu einer Besteuerung des Einkommens bis zu 5 Proz. nickt im Wege der bloßen Progressionserhöhung, wildern durch eine all gemeine Erhöhung der jetzt geltenden Sätze um rund 25 Pro;, bei Wegiall der Horizontale gelang!- Denn ans diesem Wege wird das Verhäitniß der Steuersätze zueinander nicht geändert und gerade hierdurch verliert die Besteuerung der höchste» Einkommen mit 5 Proz anstatt dcr retzigen 4 Proz. sehr bedeutend a» politi scher Schärft und an Anreiz zu weitere» Erdöl,ringen der Progrei sion." Von dieier allgemeinen Erböbiiria schlägt die Regierung vor. die niedrigsten Einkommen «bis zu 700 Mk 1 ireizulaffcn. Im Uebri gen kommt der Regicrungsvorschtag der P erv et» irun g eines allgemeinen Zuschlags in Höhe von 25 Proz. gleich. .Ties ist indessen unbedenklich", sagt das Dekret. Demgege» über sei daran erinnert, daß früher von konservativen Wor! sichrem die Progression bis über 5 Pro;, hinaus gefordert wurde und hierfür in der Zweiten Kammer mit Sichezheit auch eine Mehrheit zu finden war. Wenn sich die Staats legierung bei stirer neuen Vorlage mit einer Erhöhung der Pro gression bis zu 5 Pro;, begnügt so geschieht dies offenbar in Rücksicht darauf, daß neben der Aeirderrrng der Einkommensteilerikala von Neuem das Prorekt der Einsübrung einer Vermögenssteuer unter mehrfacher Modifikation gegenüber der früheren Vorlage an den Landtag gebracht wird. Vermögenssteuer. Während die frühere Vorlage sür eine Vermögens steuer durchgängig, gleichviel ob Vas Vermögen groß oder klein war, den Satz von >/, pro Tausend konnte, hat man der im Antrag Dr. Mehneri-Georgi ausgeiprochrnen Anschauung auch hier Rechnung getragen und bei Vcrmöizen von 28000 Mk. ab wärts eine allgemeine Tcgression des Steuersatzes von ' » Pro Tausend bis Vs pro Tausend in den untersten Steuerklasse» ein trete» lassen. Die Frstietznng der Grenze nach nnte» ist au> <0000 Mk. Vermögen gestellt. Während nach dem früheren Tarif von einem Vermögen von 10—12000 Mk. 5 Mk. Steuer gezahlt werden sollte, wird nach der jetzigen Vorlage 2 Mk. verlangt, bei einem Vermögen von 18 - 20 0«» Mk statt früher 9 Mk. jetzt nur 5 Mk. Auch bezüglich des VcranIagungsoerfahrenS haben Milderungen gegenüber der stüberen Vorlage stattaefundcn. Auch werde» vielleicht solche Milderungen bei den Verhandlungen mii der Kammer noch weiter zugestanden werden. Was die finanzieIlc Wirkung der von der Regierung vorgrtchlagenen Reform anlangt, so wird von dcr Einlommensteucr ein Mehrbetrag von 9 Mill., von der Vermögenssteuer ein Ertrag von 6 Mill. Mk. erwartet. Dieser Geiammtbelrag von 15 Mill wird durch die Aufgabe der Grundsteuer und die Entschädigung sür den Wegiall der Schuldotation insgesamt»! um 2 435000 Mk. vermindert, io daß sich das Mchrergebniß der Reform au« 12565000 Mk. beziffern dürfte. Durch daS Eingehen der Staatsregierung auf die Vor schläge der freien Kommission von Mitgliedern der Zweiten Kammer, die in dem Anträge Dr. Mehnert-Georgi gipfeln, scheint nun zwar von vornherein eine Gewähr geboten, daß die jetzigen Vorschläge der Staatsrcgierung Im Allgemeinen die Ge nehmigung des Landtags finden könnten. Aber inan darf sich doch keiner Täuschung darüber bingrbe». daß die Vorschläge der freien Bereinigung von Mitgliedern dcr Zweiten Kammer durch.
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