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02-Abendausgabe Nachrichten für Naunhof und Umgegend : 12.07.1924
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1924-07-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787861864-19240712028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787861864-1924071202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787861864-1924071202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNachrichten für Naunhof und Umgegend
- Jahr1924
- Monat1924-07
- Tag1924-07-12
- Monat1924-07
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Herriot gleich poincare? Wie es vorauszusehen war, ist es gekommen: die Pa riser Verhandlungen haben ein Kompromiß gezeitigt, da» die englisch-französischen Meinungsverschiedenheiten auszugleichen bestimmt ist. Macdonaldund Herriot stnveinHerzundeineSeele. Erreicht wurde das Atel auf dem schon ost seit dem Abschluß des Vertrages von Versailles eingeschlagenen Wege. Wie seine Vorgänger vor Poinrurö, so hat Macdonald vor Herriot eine Derbeu- gung gemacht und seine bessere Einsicht unter- drückt. An Stelle des englischen Memorandums, das den Einladungen zur Londoner Konferenz beigegeben war, tritt eure englisch-französische Note, die ein gemeinsames Pro gramm ausstellt. In ihr erscheint als das wichtigste, daß die Reparationskommission als Verfehlungs- tn stanz für Deutschland fortbestehen soll, wäh rend vordem Macdonald vernunftgemäß eine besondere Körperschaft schaffen wollte. Am Anfang wird der Umfall des englischen Staatsmannes noch einigermaßen schamhaft nur angedeutet, wenn gesagt wird: Die beiden Regierungen erkennen die Wichtigkeit der wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkte, besonders auch die Notwendigkeit, einen Anstand des Vertrauens herbeizusühren, der den et- maigen Geldgebern die nötige Beruhigung ver schafft, aber sie stehen nicht auf dem Standpunkt, daß diese Notwendigkeit mit der Innehaltung der Bestimmungen des Versailler Vertrages unvereinbar sei. Dies wird in folgen den Ausführungen klargestcllt: Die Verletzung dieser Be- snnmnmgen würde gleichzeitig mit der dauernden Kontrolle esi»es mühselig geschaffenen Friedens das Vertrauen zu den sei-erlsihen Verpflichtungen der Nationen zum Verschwinden bringen und wäre dazu angetan, nicht neuen Konflikten vor- zubeugen, sondern sie vorzubereiten. Später wird man deut licher und sagt gerade heraus, daß man der Reparations kommission nicht nur ihre Rechte aus dem Versailler Ver trage belassen, sondern ihr neue für die Durchführung des Dawes-Planes geben will, der nach der wiederholt ausge sprochenen Auffassung Macdonalds doch über jenen Vertrag hinausgeht. Da heißt es nämlichO Die Abmachungen, die Zustandekommen werden, dürfen die Autorität der Reparationskommission nicht beeinträch tigen. In Anbettacht der Tatsache jedoch, daß den Zeich nern der Anleihe von 800 Millionen Goldmark und den Obligationsträgern Garantien besorgt werden müssen, wer den die beiden Regierungen ihre Anstrengungen vereinigen, nm die Anwesenheit eines Amerikaners in der Reparations- konmrission zu erreichen, für d Fall, daß die letztere eine Verfehlung von deutscher S^tc sestzustellen hätte. Wenn diese Lösung sich als unmöglich erweisen sollte und es den Mitgliedern der Reparationskommission nicht gelänge, sich über die Beurteilung der Tatsache zu verständigen, würden die beiden Regierungen Vorschlägen, daß die Reparations kommission den Generalagenten für die Reparationszah lungen hinzuzieht, der amerikanischer Staatsangehöriger sein soll. Wenn auch die Beteiligung oder Zuziehung eines Amerikaners die Sache einigermaßen bemäntelt, so darf man doch sagen, daß Herriot auf der ganzen Linie gesiegt hat, allerdings nur der Herriot von heute, nicht der von Chequers, der sicherlich über diese Dinge noch ganz anders gedacht hat. Der wahre Sieger ist Poiucars, in dessen Spuren jetzt Herriot wandelt, um sich zu halten. Wenn somit jetzt Herriot den gleichen Faden spinnt, wie sein Vorgänger im Amte des Ministerpräsi denten — mag es auch eine andere Nummer sein — so kann es nicht wundernehmen, daß in dem englisch-franzö sischen Programm von der Beteiligung Deutsch lands an den Londoner Verhandlungen nichts zu lesen ist. Man wird es in der ganzen Welt begreifen, daß die deutsche Regierung ob dieser Lücke bitter enttäuscht ist. Sie wird es hoffentlich trotzdem ver stehen, sich Gehör zu verschaffen. Es darf nicht übersehen werden, daß das Kompromiß zustande gekommen ist aus Grund von Erwägungen der inneren Politik Frankreichs. Ob die beiden leitenden Staatsmänner es werden durch führen können, steht noch dahin. Ist es noch keineswegs sicher, wie sich die Parlamente in England und Frankreich dazu stellen werden, so bildet besonders die Haltung derVereinigtenStaateneingrotzesFrage- zeichen Amerika hat sich bisher immer geweigert, for mell in die Reparationskommission einzutreten, weil es den Vertrag von Versailles nicht unterzeichnet hat. Wird es davon jetzt abgehen? Schon tönen Stimmen über den Ozean, die es nicht glaubhaft erscheinen lassen: DaS Reuterfche Bureau in London berichtet aus Washington, einige amerikanische Regierungsvertreter er klärten, wenn sie auch mit ihrem offiziellen Kommentar zu rückhatten, bis vollständige Informationen vorliegen, daß die Vereinbarungen zwischen Macdonald und Herriot, durch die die Bereinigten Staaten eine volle Stimme in der Reparationskommission in Zusammenhang mit der An wendung des Dawes-Berichts erhalten würden, für den amerikanischen Standpunkt unannnehmbar seien. ... H Oer deutsche Standpunkt. In politischen Kreisen erregt es Bedenken, daß in der von Paris aus verbreiteten Kundgebung eine klare Äuße rung darüber fehlt, ob Deutschland an der Londoner Bera tung teilnehmen werde oder nicht. Es scheint in Paris be schlossen zu sein, daß zunächst ohne Zuziehung Deutschlands ein Plan für die Wiederherstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Einheit ausgearbeitet werden soll, und daß die entsprechenden Vorschläge von der Reparationskommifstvn ohne Hinzuziehung Deutschlands gemacht werden sollen. Damit könnte keine deutsche Regierung einverstaiwen sein. Vollkommen unerträglich wäre die Durchführung des Vorschlages, die Reparationskommission solle feststellen, wann eine derartige Wiederherstellung der deutschen Verwaltungseinheit in Kraft treten soll, und zwar erst dann, wenn die Reparationskommission zur Meinung gelangt, Deutschland habe den Sachverständigen bericht ausgeführt. ! Es mutz von deutscher Seite mit allem Nachdruck wiederholt werden, daß wir keine Bindung übernehmen s könnten, wenn wir nicht vorher ausreichend gehört werden. Die Gedenkfeier am A. August. Zwei Minuten lang allgemein esSchweigen! Die -Reichsregierung hat, wie bereits früher kurz be- ! ' richtet worden ist, beschlossen, am 3. August d. I. aus , Anlaß der zehnten Wiederkehr des Tages, an dem der - Weltkrieg begann, eine GedenkfeierfürdieOpfer . des Weltkrieges zu veranstalten. Zweck und Ge- > danke dieser Feier ist, an dem für die Geschichte Deutsch- i lands so bedeutungsvollen Tage der Ehrfurcht vor den Gefallenen und dem Dank für die Opfer, die das ganze , deutsche Volk im Kriege gebracht hat, in würdiger Weise Ausdruck zu geben. Mit Politik hat die Feier nichts zu tun. Die Reichsregierung hofft, daß die ge- § samte Bevölkerung, die in allen ihren Teilen durch Opfer im Weltkrieg getroffen worden ist, ohne Rücksicht auf Poli- , tische und wirtschaftliche Gegensätze Anteil an der Feier ! nehmen wird. Für Berlin ist der Verlaus der Gedenkfeier so ge dacht, daß in den Morgenstunden sämtliche öffentlichen ! Gebäude halbmast geflaggt, die Kriegergräber ausge- - schmückt und alle Krieg Zehrungen (Denkmäler, Gedenk- ! steine usw.) bekränzt werden. In den Kirchen wird ! Trauergottesdienst abgehalten. Vor dem Reichstagsgebäude findet eine Gedenkfeier statt. Der Reichspräsident wird in kurzen Worten der Bedeutung des Tages gedenken, ! worauf die beiden Feldpröpste Gedenkreden halten werden. ! ! Einige Minuten vor 12 Uhr beginnen die Kirchenglocken i zu läuten; gleichzeitig wird ein Artilleriesalut abgegeben. Punkt 12 Uhr setzteinallgemeines.derTrauer um die Kriegsopfer gewidmetesSchweigen von zwei Minuten mit allgemeiner Ver- - kebrsstille ein. Sodann gehen die Flaggen in die ! Höhe. Man darf wohl annehmen, daß die Toten des ! Krieges auch in allen übrigen Teilen des Reiches durch ein ! kurzes allgemeines Schweigen geehrt werden werden. j ' . ' - Sie Zahlung der Einkommensteuer. Was bis zum 17. ult 1924 zubeachtenist. j 1. Arbeitnehmer. Alle Vergütungen, etns^ießlich Ge schenke, die vom Arbeitgeber erfolgen, gelten als Einkommen, dagegen gehört hierzu nicht die Erstattung von tatsächlich end- ! 'tandenen baren Auslagen. In Bettacht kommt das Ein- ! kommen im zweiten Kalendervierteljahr 1924 einschließlich der j Vorschüsse, während Rückstände nicht mitgerechnet werden. Der i teuerfreie Lohnbetrag wird als WerbungS- i kosten gekürz 1, und dann sind bis 2000 Mark 10 ver- , mindert um je 1 58 für joden Familienangehörigen, und von oem weiteren Einkommen 20 N als Vorauszahlung zu ! entrichten. In den meisten Fällen wird sich die Vorauszah- . lung mit dem vom Arbeitgeber einbehaltenen Steuerabzug« ! decken, so daß nichts zu zahlen ist. Vorauszahlungen i unter 5 Mark werden nicht erhoben. Wer im abgelausenen Kalendervierteljahr mehr als 2200 Mark Bruttoeinkom- : men aus Arbeitslohn bezogen hat, muß außerdem ein ! - Voranmeldungsformular ausfüllen. ! 2. Selbständige Handelsagenten. Von den Bruttoein- j nahmen im abgelaufenen Kalendcrvierttljahr einschließlich Vor schüsse (Rückstände bleiben unberücksichtigt) sind 3318 58 oder die gemachten Aufwendungen als Werbungskosten zu kürzen, und von dem Rest ist die gleiche Vorauszahlung, wie diese bei den Arbeitnehmern angegeben ist, zu leisten. Auch hier werden Vorauszahlungen unter 5 Mark nicht erhoben. Selbständige Handelsagenten, die im letzten Kalenderviertel- jahr mehr als 500 Mark Bruttoeinnahmen hatten, j müssen außerdem ein Voranmeldung sformulat ausfüllen. i 3. Ausübende freier Berufe. Hier gilt das gleiche wie für i die selbständigen Handelsagenten. Als Werbungskosten wer den alle gemachten Aufwendungen bettachtet, die zu den Ge- ! schüsts- oder Verwaltungskosten zählen, dagegen nicht Ab schreibungen und nicht Fahrtkosten zwischen ' - Wohnung und Bureau. An Stelle der genauen Wer bungskosten können Ärzte ein Pauschale von W N in Ansatz - bringen, während Rechtsanwälte und Patentan wälte, die zur Ausübung dieses Berufes ein Bureau unter halten, ein Pauschale von 3318 58 von den Bruttoeinnahmen i in Abzug bringen dürfen. Zu bemerken ist noch, daß alle, die - von der Anwendung eines Pauschals Gebrauch machen (auch die Handelsagenten), hierüber bis zmn 17. d. M. eine Er klärung abzugeben haben und dann bei ihren Vorauszahlun gen auf die Einkommensteuer 1924 stets in derselben Weise ver fahren müssen. 4. Grundstücksbesitzer. Im allgemeinen gilt hier daS i gleiche wie bas unter 2 Gesagte, nur daß die Pauschalien nicht in Anwendung kommen dürfen. Zu beachten ist, daß auch Schuldzinsen zu den Werbungskosten gehören, und unter ' Werbungskosten nur bezahlte Kosten verstanden werden Seyen sich die Einkommen aus den unter 2 bis 4 genannten Arten zusamnren, so bildet dies eine Einheit. 5. Gewerbetreibende. Hier ist zwischen den Monats- - Zahlern (die die Umsatzsteuer nwnatlich zahlen) und den ! Vierteljahrszahlern (den kleineren Gowerbetteiben- ! den) zu unterscheiden. Für die Vorauszahlung sind ganz be stimmte Sätze vorgeschrieben, die am niedrigsten für den Groß handel und am höchsten für Fabrikanten sind. 6. Landwirte. Aus Einkommen aus Land- und Forst« j Wirtschaft ist im Juli keine Vorauszahlung zu leisten. Hugo Meyerheim, M. d. O., Grunewald. Über -ie Erhöhung -es Pachtzinses. Reichsgericht surtetl als Präzedenzfall. Bei Pachtverträgen, die auf lange Frist abgeschlossen werden, ergeben sich leicht Differenzen zwischen Eigentümer und Pächter. Die Wirtschaftslage im allgemeinen oder die lokale des Pachtgebietes ändert sich im Laufe der Zeit. Ist es denn möglich, einen Ausgleich herSeizuführen, d. h. den abgeschlossenen Pachtvertrag zu ändern? Ein R e tchsge - richtsurtetl Hai entschieden, daß ein Ausgleich der beiderseitigen Interessen stattfinden muß. Es kann bei der Festsetzung des Pachtzinses darauf Bedacht ge nommen werden, daß dieser auch einen Gegenwert für die Leistungen zum Unterhalt der Gebärde, für die Abnutzung der Maschinen, für Erneuerung und für Steuern bilden soll, und daß diese Ausgaben gestiegen find. Anderer seits muß aber auch den besonderen Verhältnissen des Pächters und seines Betriebes Rechnung getragen werden. Es muß geprüft werden, ob die Gewährung einer Vergütung in der Höhe, wie sie den Interessen des Ver pächters entspricht, nach Lage der Sache dem Pächter zuge- mutet werden kann. Hieraus geht klar hervor, daß abge schlossene Pachtverträge geändert werden können und nichts starr bis zu ihrer Kündigung oder zum Erlöschen weiter», laufen müssen. , f Erwerbslosenfüfforgr. Erhöhung der Unterstützungssätze. Der sozialpoli tische Ausfchuß desR eichs- tages hat -bei einer Aussprache über die Erwerdslojen- fürsorge beschlossen, die Höchstsätze -sollten sofort so gestattet werden, daß die Hauptunterstützungen um 20 bis 25 58 und die»Familienzuschläge um 100 58 erhöht werden sollen. Ferner wurde die Reichsregierung ersucht, daß dl« Spanne in den Unterstützungssätzen zwischen weiblichen und männlichen Erwerbslosen ausgehoben werde. Des weiteren wurde ein Antrag angenommen, wonach die Be stimmung, daß Erwerbslose unter 18 Jahren keine Er- wcrbslosenunterstützung beziehen dürfen, dahin abgeändert , werden soll, daß künftighin nur Personen unter 17 Jahren von der Erwerbslosenunterstützung ausgeschlossen ftm * sollen. Endlich wurde beschlossen, daß der vollständige «atz der Erwerbslosensürsorge als Krankengeld gewährt wird. Landwirtschaftliche Steuerbelastung. Vom Neichs-Landbund wird uns geschrieben: / Die „Deutsche Allgemeine Zeitung" vom 6. Juli bringt I einen Aufsatz von Herrn Prof. Or. Bühler über die steuerliche Belastung Deutschlands. So dankenswert eine solche Zusam- , menstellung an sich ist, so irreführend sind aber die hier ge machten Ausführungen über die Belastung der Landwirt schaft. Professor Bühler berechnet die Belastung mit der preu ßischen Grundvermögenssteuer bei 200 Prozent Gemeindezu schlägen mit 6 Prozent des Grundvermögenswertes. Die staat liche Belastung beträgt 3 Prozent. Dann ergibt sich aber eine Gesamtbelastung mit der Grundsteuer von 9 Prozent. Wenn der staatliche Satz beim kleinen Grundbesitz niedriger als 3 Prozent ist, so wird dies doch durch die nicht mehr auf- recht zu erhaltende, aber leider jetzt noch gültige Höherbewer tung des Kleinbesitzes zum mindesten wieder ausgeglichen. Herr Bühler will ferner nicht zugeben, daß die Landwirtschaft die Umsatzsteuer nicht abwälzen könne. Tatsache ist aber, daß die Landwirtschaft die Umsatzsteuer zunächst einmal bezahlen muß und nicht in der Lage ist, sie auf die Preise ihrer Pro- dukte aufzuschlagen, da sie keinen Einfluß auf die Preisbil dung hat. Wenn man ferner Belastung und Ertrag in Paral lele stellt, so geht es nicht an, einen Teil der Belastung, hier also die Umsatzsteuer, wegzulassen. Nach diesen Richtigstel lungen ergibt sich tatsächlich folgende Belastung: Sogenannte Einkommensteuer 4 Prozent, Vermögenssteuer 5 Prozent, Grundsteuer 9 Prozent, Rentenbankbelastung 2,4 Prozent. Umsatzsteuer 4—5 Prozent, zusammen also ca. 2^ Prozent des Dermögenssteuerwcrtes. Dieser Wert ist aber ein will kürlich festgesetzter Wert. Er basiert im Reiche auf dem Wehr beitragswert, in Preußen auf dem Ergänzungssteuerwert 1917/19, hat also mit den gegenwärtigen Werten nicht das Mindeste zu tun. Er liegt weit über den Preisen, die seit Ende 1923 für landwirtschaftliche Betriebe bezahlt werden, Za zum Teil noch weit über den Vorkriegskaufpreisen. Von einem Ertragswert kann also hier gar keine Rede sein. Aber auch, wenn es sich um Ertragswerte handelte, die sich mit 3—3^ Pro. zent verzinsen würden, so wäre eine Belastung mit 2,5 Pro zent allein für die hauptsächlichsten Steuern, neben denen noch eine ganze Anzahl sonstiger Lasten und Abgaben einherlaufen, unerträglich. Völlig unhaltbar ist aber die Behauptung des Herrn Bühler, daß der Grundvermögensstcuerwert (d. h. der Wehrbeitragswert mit Abschlägen) sich auch jetzt mit 3 Pro zent verzinse. Einerseits die Tatsache, daß die Landwirtschaft seit dem Herbst 1923 an Steuern und sonstigen Lasten und Abgaben nahezu ebensoviel gezahlt hat als der ihr zugeführte Rentenbankkredit beträgt, und andererseits die Feststellung, daß die Landwirtschaft heute von allen Barmitteln und Ver kaufsvorräten. ja sogar von Teilen ihrer Betriebsvorräte entblößt ist, beweisen, daß die LandwirtsO ist schon seit lan ger Zeit ohne jeden Ertrag arbeitet und nur von der Sub- stanz lebt. Die Ertragslosigkeit der leichten Böden besteht schon seit Jahr und Tag, die der schweren Böden hat erst später eingesetzt, heute besteht sie aber durchweg für die ge samte Landwirtschaft. Es beweist also einen höchst bedauer lichen Mangel an Verständnis für die tatsächliche Lage der Landwirtschaft auch in den gebildeten Kreisen des deutschen Volkes, wenn in einem Aufsatz, der von einem Wissenschaft- ler geschrieben ist. jetzt ein dreiprozentiger Ertrag der Land wirtschaft behauptet wird. Diese Behauptung muß im In- und Auslande eine völlig falsche Vorstellung von der tat- sächlichen Lage der Landwirtschaft Hervorrufen. Ein neues Verfahren gegen Hermann. Weimar, 11. Juli. In der gestrigen Sitzung des Landtages wurde über einen neuen „Fall Hermann" verhandelt. Es schwebt ein weiteres Verfahren gegen den ehemaligen Innen minister wegen der Zahlung von Gehalts- und Umzugskosten an den aus dem Staatsdienst entlassenen Regierungsrat Kopf. Der Betrag soll unrechtmäßigerweise aus einem für die LandeSpokizei bestimmten Geheimfonds gedeckt worden sein. Ferner wird Hermann der heimliche Erwerb von Militär- gewehren vorgeworfen, dessen Kosten er aus Überweisung des Reicher an das Land Thüringen für Steuervorschüsse der Ge- ' meinde bestritt. Der Landtag hat dem Anttage auf Aushebung der Immunität Hermanns stattgegeben. . . Kommunistenprozeß in München. München, 11. Juli. Hier begann heute die Verhandlung gegen die kommunistischen Reichstagsabgeordneten Schlecht, Buchmann und Florin, den kommunistischen Landtagsabge ordneten Schlappe, seine Fraktionsgenossen Pötz und Buchs und noch 56 andere Kommunisten wegen Verstoßes gegen die Ver ordnung deS GeneralstaatskommiffarS, durch die die Kommu nistische Pattei verboten wurde. Im Namen der Angeklagten erklärte der Schriftsteller Dr. Frank, der bekanntlich in den Hun gerstreik getreten war, daß er und seine Freunde gnndsätzlich ihre Aussage verweigern würden.
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