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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-10-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187410165
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18741016
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18741016
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1874
- Monat1874-10
- Tag1874-10-16
- Monat1874-10
- Jahr1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1874
- Autor
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Erscheint tiiglich früh 6'/» Uhr. NrRntto, ms «rprsUi«, JohanniLgasir ZZ. Berantwortlicher Redactrur Kr. Hüttner m Rcudn,tz. Sprechstunde d. Redaktion vonnillag» »VN n—>r Uhr Nachmlllag« vou 4 —L Uhr. Annahme der für die nächst folgende Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen bis 3 Uhr Nachmittags, an Sonn- »ad Festtagen früh bis '/»9 Uhr. Filiale für Zaseratenanaahme: Otto Klemm. UnivrrsitätSfir. 22. Lo»i-Lösche. Hainstr. 21, pari. nMaer TagcblaN Anzeiger. Organ skr Politik. Localgeschichte, Handels- nnd GkfchäMttkedr. «rtzswfl^e 1S,SS0. ^donne«knt»prri» viertelt. 1'/»H>, iucl. Bringerlohn 1'/, Jede einzelne stummer 2'/, -Hi- egexemplar 1 ^ Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbefvrderung N mit Postbeförderuiig 14 Inserate tgesp. Bouraoi-z. l'/,^ Größere Schriften laut unserem Preisverzeickmiß. — Tabellarischer Satz nach höherem Tarif, veclamen unlrr dem vedactiiasßrich die Spaltzrile 3 Inserate sind stets an d. Erprditio« zu senden. — Rabatt wird nicht egedrn. — Zahlung daar, durch Postanweisung oder Postvorschuß. W 289. Freitag den 16. October. 1874. Bekanntmachung. Die diesjährige Michaeli»nreffe endet mit dem 17. October. An diesem Tage sind die Bnde« und Stände in den Strnffen nnd ans de« öffentlichen Plätze« der inneren Stadt bis 4 Uhr Nachmittags vollständig zu räumen und bis spätestens 8 Uhr Morgens deS 18. October zu entfernen. Die aus dem Augnstuöplatze und aus den öffentlichen Wegen und Plätzen der Vorstadt befindlichen Buden und Stände sind bis Abends 8 Uhr deS 17. October zu räumen und deren Ab- bruch und Wegschaffung am Morgen des 19. October zu beginnen und bi- Abends 6 Uhr des 21. October zu beendigen. ES bleibt auch diesmal nachgelassen, die Schau» und Schankbude« noch am 18. October geöffnet zu halten. Dieselben, wofern sie auf Schwellen errichtet, ingleichen die Caroussels und Zelte, sind bis Abends 10 Uhr des 20. October, diejenigen Buden aber, rticksicbtlich deren da- Einaraben von Säulen und Streben gestattet worden ist, bis längsten- den 24. October Abends 8 Uhr abzubrechen und von den Plätzen zu entfernen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften, für welche beziehentlich auch die betreffenden Bau handwerker oder Bauunternehmer verantwortlich sind, werden mit Geldstrafe bi- zu Fünfzig Dbalern oder entsprechender Haft geahndet werden. Ueberdies haben Zuwiderhandelnde auch die Ovrigkeit-wegen zu verfügende Beseitigung der Buden zu gewärtigen. Leipzig, am 14. October 1874. Der Nath de, Stadt Leipzig. vr. Koch. Reichel. Tagen bei clbst auch Formulare dieser Vcr- Bekanntmachung. Der an» LS. October d. I. fällige zweite Ternrtn der Gewerbe» nnd Personal- stener ist nach der zum Gesetze vom 25. Juni d. I. erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 28. dess. Monat« " »ach einen» halbe« JahreSbetrage zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Stenerbe- träge für dtefe» Termin nebst den städtische« Gefälle«, welche Letztere 1) — Thlr. 15 Ngr. — Pf auf jeden Stenerthaler deS jährlichen Katastersatzes bei den Bürgern nnd allen sonst mit mindesten- L Lhaler ordentlicher Steuer und darüber beigezogenen Per sonen, sowie 2) — Thlr 7 Ngr 5 Ps auf jede« Stenerthaler de- jährlichen Katasterfatze- bei den unter L. nicht mit getroffene« Schutzverwandten betrage«, binnen löl Tagen nach demselben an die Stadt-Ste«er»Gtunah«e all» hier — Georgenhalle, Eingang vom Ritterplatz. 1. Etaae rechts — pünktlich abzusühren, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maaßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Hierbei werden die hiesigen Principale, Meister und sonstigen Arbeitgeber veranlaßt, bei Ver meidung einer Ordnungsstrafe von 1 Thlr. bi- 5 Thlr. alle seit dem 1. Termin d. Z. vorgeaangenen Personalveränderungen »o« solche« mit mindeste«» L Thlr. ««d darüber pers»«alste«er pflichtigen, sowohl entlassene« wie eingestellte« Gehilfe« re. binnen 8 »orgenannter Skeceptnrstelle schriftlich anzuzeigen, wose änderungsanzeigen aus Verlangen zu verabreichen sind. Leipzig, den 9. October i874. Der Rath der Stadt Leipzig vr. Georgi. Taube. Bekanntmachung, die Aufnahme schulpflichtiger Kinder in die Bereinigte Areischnte betreffend. Diejenigen Eltern, welche für Ostern 1875 um Aufnahme ihrer Kinder in die Freischule bei un- nachrusuchen gesonnen sind, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätestens den 7. November d. I. auf dem Rathhause in der Schulexpedition, 2. Etage, Zimmer Nr. 10, Vormittags von 10 bis 12 Uhr und Nachmittags von 4 bis 6 Uhr persönlich anzubringen und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch gleichzeitig die Zeugnisse über das Alter de- anzumeldenden KindeS und den Impfschein vorzulegen. Än d,e unterste Elaste der Schule können nur Kinder Aufnahme finden, welche zu Ostern 1875 das sechste Lebensjahr vollendet und da- siebente noch nicht überschritten haben. Kinder, welche schon einige Jahre Schulunterricht genosten haben, können, soweit noch Raum vorhanden, in die obern Elasten der Schule ausgenommen werden. Leipzig, am 14. October 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch Wlllsch, Res. Bekanntmachung. Geeigneter Schüttboden wird zur Herstellung der Sebastian Bach- und Hillerstraße angenommen und das mindestens 8 Cubikellen — 1,45» Cubikmeter haltende Fuder mit 8 Ngr. bezahlt. Leipzig, den 13. October 1874. De» Nath» Dau-Dep«1ation. Bekanntmachung, ke« betr. die Errichtung einer Nachtflation für Drofchki Um zunächst eine Station-stelle zur Nachtzeit für Droschken im Interesse deS PublicumS und de- Polizeidienste- möglichst besetzt zu halten und um zu erfahren, ob das Aufstellen von Nacht- droschöen als ein Stadtbedürfniß anzusehen ist, bestimmen wir für die Station auf dem Naschmarkte hi- auf Widerruf Folgendes am Wachtmeister so das der Führer einer 7 Stunden lang unbenutzt gMichenm Droschke 2 Thlr. 10 ^gr. empfängt. - wird gebeten, bei Annahme einer solchen Rachtdroschke sich der dem Eingänge zvm Polizei hause zunächst stehenden zu bedienen. Leipzig, am 14. October 1874. Da» Polizekawt der Stabt Leipzig. vr. Rüder. Bekanntmachung. Laut der KirchenvorstandSordnung vom 30. März 1868 scheidet die Hälfte der Kirchenvorstands- mitglieder diesseitiger Parochie demnächst au- und ist durch die Kirchengemeinde neu zu wählen. Stimmberechtigt bei dieser Wahl sind alle selbstständigen Männer evangelisch-lutherischen Be kenntnisses, welche da« 25. Lebensjahr erfüllt haben, verheirathet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung de- Worte- Gottes oder unehrbaren Lebenswandel öffentliche-, durch nach haltige Besserung nicht wieder gehobene- Aergerniß gegeben haben, oder von dem Stimmrechte bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen sind. Wer von seinem Stimmrechte Gebrauch machen will, hat laut der Vorschrift vorerst sich an- znwelden. Solche Anmeldungen, welche schriftlich oder «ündlich gemacht werden können, werden »»«» LA. bi» zn« L7. b. M., Montag bi» Sonnabend angenommen und zwar ». in der Sacristei der ThomaSkirche von 9 bi- 11 Uhr, b. im Saal der Alten Waage, Markt 4, von 9 bi- 12 und von 3 bi- 6 Uhr. Bei schriftlichen Anmeldungen, welche während obiger Frist zu jeder Tage-stunde vom Pfarr- Amt St. Thomä angenommen werden, ist genaue Angabe notbivendig über 1) Vor- und Zuname, 2) Stand, Gewerbe u. s. w., 3) Geburtstag und Jahr, 4) Wohnung. Noch bemerken wir, daß zur Thomaskirche die West- und Südhälste der Stadt eingepfarrt ist, so daß Hainstraße und PeterSstraße mit allen westlich davon gelegenen Quartieren, ferner UlrichS- gaffe und waS südlich davon liegt, zur ThomaSkirche gehört. Wir fordern hiermit die evangelisch-lutherischen Einwohner dieser Stadttheile auf, sich inner halb genannter Frist, und spätesten» bi» L7. October anmelden zu wollen und bitten um zahlreiche Ausübung diese- für die Selbstverwaltung der evangelisch - lutherischen Kirchengemeinde elanareichen Rechte«. eipzig, den 8. October 1874. Der Lirchen-Vor-and zu St. Thomä. v. Lechler, Pastor. Bekanntmachung. In Folge von Vorstellungen Seiten Bctheiligter heben wir unsere Bekanntmachung vom 1. Juli 1874, die an Verkaufsgewölbe» nnd Schaufenstern angebrachte» Marquise» be. treffend, auf und bestimmen nunmehr Folgendes: 1) Boi» I. April I87S av wüsten die hier nach Straßen und öffentlichen Plätzen zu an Gebäuden befindlichen Marquisen so angebracht sei», da» der Abstand derselben vom Trottoir oder Fußwege mindesten» 2,2 Meter beträgt nnd da» sie in ihrer Tiefe die Breite der darnnter gelegene» Trottoir» »der Fnflweae nicht überschreiten, wobei jedoch das Anbringen von Stützen an den äußeren Thellen der Marquisen unstatthaft ist. 2) Im Uebriaen hat cS dabei sein Bewenden, daß, wie wir hiermit zugleich verordnen Schankaste«, AnSlegetafeln, Firmen, Borbaue, Stellage« und zum Au« hängen von Vcrkaufsartikeln dienende Vorrichtungen jeder Art sowie alle Gegen stände sonst, welche vor den Gebäuden oder deren Einfriedigungen nach der Straffe z« angebracht oder auSgehange« werden, von der Geläudcfronte über die Straffenltnte nicht hervortretc« dürfen nur mit besonderer Genehmigung der Unterzeichneten Be- VorauSsetzung zulässig, daß keine Gefährdung, Beschränkung Straffenltnte nicht hervortretc« dürfen Ausnahmen hiervon sind Hörde, sowie nur unter der oder Beeinträchtigung der Passage stattsindet. 3) Es bewendet auch bei der bestehenden Vorschrift, wonach Stell- flrmeu nur wahrend der Messe« gestattet sind und dann, sowohl als auch an andern von der Hauptmauer des Hauses an gemessen, a L,l5 Meter in die Straße hervorrage« dürfen. und Doppel- an Erkerhäusern mehr nicht al» L,lü rocerer m vic «Straße hervorragen dürfen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe viS zu Zwanzig Thaler« oder mit Haft bi-zu zehn Tage» bestraft, auch eventuell die den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechenden vierzehn Anlagen auf Kosten der Besitzer beseitigt werden ^eipzig, am 10. Oktober 1874 Der Nath der Stadt vr. Georgi. vr. Reichel. Bekanntmachung. In Gemäßheit des H. 1 der Instruction für die Ausführung von Wafferrohrleitungcn und Privatgrundstücken vom 7. Juli 1865 machen wir hierdurch bekannt, daß der Wasseranlagen in Klempner Herr 2*lin» Nndolph Pleffe, wohnhaft Nürnberger Straße Nr. 4. zur Uebernahme solcher Arbeiten bei uns sich angemeldet Vorrichtungen nachgewiesen hat. Leipzig, am IS. October 1874. De, Nath de, Stadt Leipzig. vr. -och. Wiliich. Res und den Besitz der hierzu erforderlichen Äu Gemäßheit der ßbeit tnnge» nnd G« Bekanntmachung. 7 des wir «ei hi- Regulativ- für die Einführung »0« Gasrohrlet» vom 2. März 1863 bringen tztz. 2 und , »helenehtnngsanlnge« m Privatgrundstücken ierdurch zur öffentlichen Kenntniß daß der Klempner Herr Freiedrtich Angnst WStlhelm Griffe, wohnhaft Turnerstraße Nr. 8b. >ur Uebernahme solcher Arbeiten bei uns sich angemeldct und den Besitz der hierzu erforderlichen orrichtungen nachgewiesen hat Leipzig, am 12. October 1874 De, Nath de, Stadt Leipzig. vr. «och. Wilifch, Res Beschlüsse Lks Raths in -er Plr«rßhu»g Vom 26. September 1 874.*) Die Königliche Kreisvirection hat die Wahl deS Herrn vr. Georgi zum Bicebürgermeister hiesiger Stadt auf 6 Jahre bestätigt und soll dessen Ver pflichtung and Amtseinführung am 1. October dieses Jahre« erfolgen. Hierauf wird die vom Herrn Prof. Knavp für den 15. October d. I. nachgesuchte Entlastung au- dem städtischen Amte als Vorstand de- statisti schen Bureau- behufs Uebernahme einer ordent lichen Professur an der Universität Straßburg unter dankbarer Anerkennung seiner vorzüglichen unter dankbarer Anerkennung seiner vorzügliche» Leistungen in diesem städtischen Amte genehmigt, wertere Erwägung aber wegen Wiederbesetzung der Stelle, sowie auf die von Herrn Prof. Knapp vankeu-werthe Fingerzeige enthaltende " "und Zukunft de« statistischen vmehchalte» überreichte d Schrift «ter „Laue Bureau« der Stadt Die Stadtverordneten lehnen die in tz. 26d der Kirchenvorstand-- und Synodalordnung in Ver bindung mit tz. 6 des Ausführungs-Gesetzes vom 30. März 1868 voraeschriebenen Mitvollnehung einer Schuldverschreibung des Nicolaikirchenvor- ftandeS über 12,000 Thlr., von der Nicolaikirchen- aemeinde durch den Vorstand zur Deckung eines BetriebSdeficitS aufgenomnienes Darlehen, ab, indem sie wünschen, daß die einschlagenden Rechts verhältnisse bei diesem Anlässe eine grundsätzliche Klarstellung erhalten. Ehe der Rath über diese Meinungsverschiedenheit die in tz. 7 de- angezogenen Ausführungsgesetze- vorgesehene Entscheidung her- beisührt, soll der Kirchenvorstand um seine Er klärung über den Widerspruch der Stadtverord neten ersucht werden. Für die ThomuSschule wird Herr vr. Braun nach von ihm zur Zufriedenheit abgehaltener Probelcction auf 6 Monate al- Mathematiku- mit dem Gehalt der provisorischen Lehrer von 600 Thalern jährlich angenommen, und die Frage von dessen dereiafkger Anstellung al- Oberlehrer, nachdem er sich in der obigen Probe« zeit bewährt haben wird, offen gelassen. Herr vr. Georgi bietet der Stadt zur Er innerung an die verstorbene Hospitalitin Fräu lein Scheffler und in Ausführung einer von der selben bei ihrem Leben getroffenen Disposition 4i/,proc. Leipziger Stadtschuldscheine L 100 Thlr. als Geschenk unter dem Namen „Scheffler-Stiftung" und mit der Bedingung an, daß die Zinsen zur Unterstützung der Freischullehrer zu deren Er holung von einer Krankheit oder Anstrengung nn Amte nach Beschluß deS Rathe« verwendet werden. Die getroffene Verfügung der Fräulein Scheffler wird als zu Recht bestehend anerkannt, und die Stiftung dankbarst angenommen: auch soll den Stadtverordneten Mittheilung davon ge macht werden. Der au-gesprochene Wunsch der Anwohner der Kleinen Gaffe, zur Vermeidung der unangenehmen Verwechslung ihrer Gaffe mit der Kurzen Straße, erster« einen andren Ramen zu geben, wird al- berechtigt anerkannt, und die Neubautendeputation beanftraat. für diese Gaffe einen anderen Ramen in Vorschlag zu bringen Die Stadtverordneten haben den Beschlüssen de- Rathe- wegen Ueberlaffung verzinsen von l>) 2 Sächs. 4proc. Staatsschuldencaffenscheinen über je 100 Thlr. auS dem Nachlaß einer Hospitalitin an eine von letztrer namhaft gemachte arme Wittwe, sowie wegen der Gebahrung mit dem Sproffe'schen Nachlasse (s. Tageblatt Nr. 204, S. 3927) zugestimmt, indem sic beantragen, a) die nicht an da^ Museum abzuaebenden Kunstgegcnstände aus sprosse'« Nachlaß, welche in paffender Weise veräußert werden sollten, ru versteigern, und eine Post von 250 Thlr., deren Verwendung für Künstler der verstorbene gewünscht hatte, der Unterstützungscaffc dch Künstlerverein- zuzuweisen, auch 0) die Erwartung au-sprechen, daß die anzuschaffenden Mappen für die den, Museum zu überweisenden Kunstgegcnstände au« dem Nachlaß de- im Johanni«ho-p,tal verstorbenen Sprosse, nicht auf dessen Rechnung, sondern auf Rechnung de- Museum- beschafft werden. Der Antrag » wird jedoch abaelehnt, weil der selbe dem eignen ausgesprochenen Wunsche Sproffe- widerspricht, und nach angestellter Erörterung da» Resultat einer Licitanon sehr zweifelhaft erscheint,
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