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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 27.10.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-10-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191110276
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19111027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19111027
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1911
- Monat1911-10
- Tag1911-10-27
- Monat1911-10
- Jahr1911
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 27.10.1911
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Früher Wochen- rmd Rachrächtsblatt Tageblatt sd HM«s, Mij,VtNÄ«s,Wi«f, A. Wt», ßtiinifsnt. Iniem, Ktüdsel. tzktim-isrs. Misti A Ms, st. ZM St. Well, Stm«>«s, Ai», MnMn. UN«Ml nt BMe« Amtsblatt für das KglAmtsgerlcht««- denStadttat zuLichtenstein Atteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirk " ' " — «I. Achrmm«. — Nr 251. LTULL5W Freitag, den 27. Oktober 1911 Harlpt.Jusertion«orga« i« A«tsg,rtch1Sb«ztrk «test, Llatt erscheint »glich außer Lom»- md Festtag, aachartttag» str de« solgeude» Tag. — vierleljichrlicher «eMgchirri» r ML. bO psg„ durch dir Post derogen 1 ML. 75 Pfa EdlMle N»»«rr» 10 Pfg. Sestetlimge» «eh»eu «st« d« ErpEio« t» tkützlmstei», L»Ü««r Str. Xr. bi», alte Laiserttche« Postaastati«, Postboten, sowie die Austräger entgegen» Sastrate »erden die sLnsgespaltene TrnndMe «U 10, str «»»Srttge Lnserenten »ntt IS pst. d«ech»rt. TeLIoneMe 30 pst. L» «»Lichrn Teile kostet die zweispaltige Selle 30 Pfg. Fernsprech-Luschinß «r. 7. »«stmMU-Züi«-»* Illich U» stiwste» »«»Mag, 10 «hr. «Argramm-Ädreste: «a'gediatt. Bekanntmachung. Die Urliste derjenigen, welche in der Stadt Lichtenstein einschließlich des Kutsbezirst zum Schöffen» und Geschworenenamte berufen werden können, ist aus gestellt und liegt vom 26. Oktober bis 3. November 1911 dieses Jahres im Rat- hause — RatSkanzlei — zu jedermanns Einsicht aus. Unter Hinweis auf die unten abgedruckten Gesetzesbestimmungen wird Solches mit dem Bemerken bekannt gemocht, daß Einsprüche gegen die Richtigkeit und Voll ständigkeit der Liste innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll bei «ns erhoben werden können. Lichtenstein, am 20. Oktober 1S11. Der Stadtr«t. (*) Serichtsßersassungsgesetz vom 27 Januar 1877 Z 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte riueS Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennuna der bürgerlichen Ehrenrechte oder dir Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folg« haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebens jahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen,' welche für sich oder ihre Familie Armrnunterstutzungen aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren, von Auf- strlluna der Urliste oererbnet, emvfana»n haben: 4. Personen, welche wegen geistig« oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte d« Staatsanwaltschaft; 6. richterliche und polizeiliche BollstreckungSbramte; 7. Religionsdien«; 8. Volksschullehr«; 9. Dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die LandrSgesetze können anß« den vorbezeichneten Beamten höhere Vrr- waltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem' Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. § 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Wahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für di« Auswahl der Geschworenen. Dir Vorschriften der HZ 32 bis 33 über die Be rufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwrnduna. « Gesetz, die BefNiumungen -er A«ssühr«ng.deS Gerichtsversaffungs- -esetzeA vom 27. Januar 1877 :c. enthaltend, vom 1. März 1879. § 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. Die Abteilungsvorstände und Vortragenden Räte in den Ministerien: 2. Der Präsident deS Landeskonsistoriums; 3. Der Generaldirektor der Staatsbahnrn; 4. Die Kreis- und Amtshanptleute; 5. Die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständiakeit der Amtsbauvtnwnnsckaft ausgenommen sind. Das Wichtigste * Der König beschloß gestern jeine Landesreise durch die Amtshauplmannschoft Pirna. * Die Leitung des Landesvcreins des Evangelischen Bundes im Königreich Sachsen wurde Herrn Superin tendent Kröber in Pirna übertragen- * Im Seniorenkonvent des Reichstages wurde als Tvigi der Neuwahlen zum Reichstag der 12., Januar ausgegebcn. Der Reichstag wird von Sonnabend bis zum 7. November seine Sitzungen aussetzen. Gestern wurde die Teuerungsdebatte fortgesetzt. * In China wird die Lage der Regierung immer ern ster. Bier Flußkanonenboote gingen bei Hankau zu den Rebellen über. Man befürchtet den Ausbruch eines allgemeinen Bürgerkrieges in den nächsten Tagen. Sechs chinesische Provinzialhauptstädte sind schon jetzt in der Gewalt der Aufständischen. * Das deutsche Flußkanonenboot „Vaterland" ist «ach dem von den chinesischen Rebellen besetzten Tschang- jcha entsandt worden. * Es ist fetzt festgestellt, daß die Araber meistens «ms festen der Türken gegri die Italien« keckten. Eine große Anzahl Araber, die verräterisch sich in den auf feiten der Türken gegen die Italiener fechten. Eine standrechtlich erschossen worden. > Der Wahlkampf offiziell eröffnet. Der Wahlparole des Reichskanzlers: „Schutz der na tionalen Arbeit!" ist gestern also säst unmittelbar, die Festsetzung Wahltermins, und damit die offizielle Eröffnung des Wahlkampfes gefolgt. In den Wandelhallen der Abgeordneten hat die Nach richt, daß die Wahlen am Freitag, den 12. Januar, stattfinden sollen, keinerlei Aufregung verursacht. Man hatte mit dem 15. Januar gerechnet. Mehr Interesse -brachte man der Mitteilung entgegen, der Reichskanz-, ler werde am 8. November die Marokkointerpellation beantworten. Man nimmt also in Regierungskrisen mit Sicherheit an, daß bis zu diesem Termin die Kom - pensativnsverhandlungen beendet fein Zverden. Es wird wahrscheinlich das vielumstrittene Thema: „Regierung und ausivärtige Politik" noch er heblich in den Wahlkampf hineinklingcn. Herr Fuhr mann von den Nationalliberalcn hat gestern ausdrück Partcien wäre zu wünschen, daß der Wahlkampf überall so geführt werden möge, wie er des deutschen s R u t t u rv 0 l k e s würdig ist. i - - — . -- — ! Die Revolution in China. Mir der Eroberung der Stadt Kiukiang, die ivir ! meldeten, ist wieder ein wichtiger strategischer Punkt tick versprochen, die Wahlparole werde für seine Freunde die Frage entschließen, ob die Regierung die Machtmittel zu. Wasser und zu Lande richtig angemendct habe. Wer einen Blick in Wahlversammlungen hineintui, wird schon jetzt erkennen, daß bei den kommenden Wah len neben der Regierungsparole und neben Ma rv k l v die R e i ch s f i u a n z r e s 0 r m eine große Rolle spielen wird. Und je näher der Wahltermin heranruckt, desto leidenschaftlicher platzen die Gegensätze zwischen rechts uitd links aufeinander. Auch die Reichsversiche rungsordnung wird von den Sozialdemokraten Agitation heftig bekämpft. Durch den lebhaften Meinungsaustausch Werr und die Wirkung der gesetzgeberischen Arbeiten des lebten Reichstages wird schließlich auch im Mittet punkt des Wahlkampfes die Frage stehen: „Was hat der alte Reichstag Ciutes und Nützliches an gesetzgeberi schen Arbeiten geleistet?" Lein Wunder, daß die Mehr heit des „sterbenden Reichstages" das Bestreben hat, mit vollen Handelt vor den Wählern zu erscheinen. DaS P ri va t b ea m t e n - V e r s i che r u n gs g e I e tz soll nvck unter Dach und Fach gebracht werden. Wie dos die Rommission und das Plenum bis zum Ende des Monats November fertig bringen sollen, ist den Mit gliedern der Rommission nach dem Verlauf der gest rigen ersten Sitzung, die den Paragraph 1 nicht ein mal „verabschiedete", ein großes Rätsel. Das Ar beit S k a m m e r g e s e tz, das Heimarbeiter - und Schi fsahrtsabgabengefetz werden nur verab schiedet werden können, wenn der Reichstag einmütig das Bestreben hat, möglichst kurze Reden zu halten und die Kommissionsarbeit im Plenum nicht allzugroßen Abänderungen auSzusetzen. Man braucht kein großer Psychologe zu jein, um voraussagen zu können, daß jetzt, da der Wahltermin bekannt ist, der Reichstag höchstens bis Ende November wird zusammengehalten werden können. Rechnet man die Weihnachtszeit und den Neujahrstag ab, dann blei den.den Abgeordnete,, höchstens vier Wochen zur Be arbeitung ihres Wahlkreises. Und soviel Zeit mülsen sie wirklich beanspruchen können. Im Interesse aller der Provinz Riangsi in die Hände der chinesischen Re- - bellen gefallen. Denn die Stadt liegt unweit der s Steile, wo der Poyangsee in den Jangtsekiang mündet und hat für den Schiffsverkehr und Teehandel große Bedeutung. Vielleicht hängt diese Einnahme Riukianqs mit dem Abfall eines großen Teils der chinesischen Fluß- die vom Admiral Sah kommandiert wird, eng Hierüber meldet uns ein Telegramm: London. Aus San Francisco wird telegra phiert. daß nach einer ans Tokio stammenden De pesche dec chinesischen Freien Presse vier vom Ad miral Sahtschengping befehligte Fluß-Kanon en - boote bei Hankau zu deuRebellen ü b e r g e -> gang e n s i n ö. Da die Rebeilcn auch an der Eisenbahnlinie Pe- ku»g->Hankau im Vordringen begriffen sind u„o die Truppen der Regierung immer weiter zurückweickfen, wird die Möglichkeit eines Angriffs auf die Reichs-- hauptstadt immer tvohrscheinlichcr. Wir verzeichnen noch folgende Depeschen: Peki u g. Uebcr den Fall von Kiukiang liegen fetzt Ronsulatsberichte vor, durch welches die Einäscherung des dortigen Janien bestätigt wird. Die kaiserlichen Truppen hätten den Aufständischen keinen ernstlichen Widerstand entgegengesetzt. Aus Itfchang sei ein Dam pfer mit chinesischen Truppen, unter weißer Fiagge fah rend, in Wutschang angekommen. Nach einer Meldung aus Diinanfu hätten dio dortigen Aufsländisck'en den Mohammedanern von Konsu, die sich seit August im vfsrncn Ausruhr befänden, Vorschläge unterbreitet; beide Teile würden wahrscheinlich sich den Streitkräf ten der Aufständischen anschließen. Wie aus Lntschau, Tsinunsu und anderen Städten berichtet wird, ist eine Anzahl chiuesischer Seeleute von den Kanonenbooten desertiert. ' - >11 der l slotre, über den zusammen.
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