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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 13.06.1915
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1915-06-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19150613025
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1915061302
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19150613
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1915061302
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1915
- Monat1915-06
- Tag1915-06-13
- Monat1915-06
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Neue schwere Verluste der Franzosen bei dergrblichen Angriffen. - Deutsche Wiedertiergeltung gegen Frankreich. — Reue krsolge unserer Unterseeboote. — Die Arbeiterbewegung in kngland. — Die Reutralttiit Holland« und der Baltanftaaten. Der amtliche deutsche Kriegsbericht. (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 12. Juni. WefMcher Kriegsschauplatz. Feindliche Angriffe in den Dünen nordöstlich von Rienport und bei Manuekeusverc, auf dem Osthange der Lorettohöhc «nd gegen Sonchez murdc» ab geschlagen. I« dem Nahkampfe nördlich Ecuric- Labyrinth setzte« die Franzosen gestern zweimal frische prüfte zu« Slngriffc ei«. Es gelang, de» Feind am Nach mittag vollkomme« aus unsere« Stellungen zu werfen. Ein abends einsetzender «euer Borftob der Franzosen brach i« Fnfauteriefener zusammen. Der znrückflntendc Feind erlitt sehr erhebliche Berlnfte. Bei Serre (südöstlich Hebnterne) sind wir aus unsere« rückwürtige« Gtellnnge« wieder im Vorgehen, veftticher Kriegsschauplatz. An der Dnbissa, in Gegend Zoginic «nd Bctygola, mißlangen russische Borstöbc. Nördlich -rasnySz griffe« «nsere Truppen an, stjtrmten eine russische Stellung «nd «ahme» 18V Ge fangene, einige Maschinengewehre und Minenwerser. An der Rawka, halbwegs Bolimow—Sochazcw, brache« wir in die feindlichen Stellungen ein. Bis jetzt wurde« Svv Russe« gefangen. Südöstlicher Kriegsschauplatz. Oeftlich Przemysl ist die Lage unverändert. Die Armee des Generals v. Linsin gen hat den von Norde« her gegen ihren Flügel oorgchcndc» Feind an gegriffen. Zurawno, das vor dem Anmarsch russischer prüfte vorgestern geräumt worden war. ist mieder- genomme« «nd der Gegner in die Brückenköpfe bei MlyntSka luordweftlich Zurawno) und Zydaczow zurück- geworfen. Feindliche Angriffe bei Halicz und Sta- nisla « wnrden abgewiese». (W. T. B.) Oberste Heeresleitung. Die amerikanische Antwort. Die am Freitag von dem Berliner Botschafter der Bereinigten Staaten von Amerika im Aus wärtigen Amte überreichte Mitteilung vom 10. d. M. lautet in Ucbcrsehung: Ew. Exzellenz Ersuchen entsprechend habe ich nicht ver fehlt, meiner Regierung unmittelbar nach Empfang Ihre in Beantwortung meiner Note vom 15. Mai an mich gerichtete Rote vom 28. Mai zu übermitteln, desgleichen Ihre er gänzende Note vom 1. Juni, die die Schlußfolgerungen Sar- lcgt, zu dcneu die Kaiserlich Deutsche Negierung bisher in der Frage des Angriffs gegen die amerikanischen Dampfer ..Enshing" und „Gnlflight" gelangt ist. Ich bin jetzt von meiner Regierung beauftragt worden, als Erwide rung nachstehendes mitzuteilen: Die Regierung der Bereinigten Staaten vermerkt mit Befriedigung, daß die Kaiserlich Deutsche Ne gierung bei Erörterung der Fälle „Cushing" und „Gul- flight" den Grundsatz voll anerkennt, wonach alle Teile der offenen See für neutrale Schiffe frei sind, und Saß die Kaiserlich Deutsche Negierung aufrichtig gewillt ist, ihre Verbindlichkeit anzuerkcnnen und auS- zuführcn, wenn die Tatsache eines Angriffs auf neutrale Schiffe, die sich keiner feindlichen Handlung schuldig ge macht haben, durch deutsche Flieger oder Kriegsschiffe ge nügend nachgcwiesen ist: die Negierung der Bereinigten Staaten wird der Kaiserlich Deutschen Regierung ihrem Er suchen entsprechend seinerzeit das vollständige Material über den Angriff auf den Dampfer „Cushing" unterbreiten. Aas die Versenkung des Dampfers „Falaba" betrifft, burch die ein amerikanischer Bürger sein Leben verloren .tat, so ist die Regierung der Vereinigten Staaten er staunt, von der Kaiserlich Deutschen Regierung die Auf fassung vertreten zu scheu, daß das Bestreben eines Han delsschiffes. sich der Kaperung zu entziehen und Hilfe hcrbci- zurufcn, etwas an der Verpflichtung des die Kaperung an- strcbciiden Offiziers in bezug auf die Sicherheit dcö Lebens der an Bord befindlichen Passagiere ändern soll, auch wenn das Schiff im Augenblicke der Torpedierung seinen Flucht versuch bereits aufgcgcben hatte. Dies sind keine neuen Umstände. Staatsmänner und Kenner des internationalen Rechtes hatten sic mährend der ganzen Entwicklung des See- krtcgsrcchtes vor Angen. Die Negierung der Bereinigten Staaten ist nicht der Ansicht, das, diese Umstände jemals so aufgesaßt worden seien, als könnten sic etwas an den Grundsätzen der Menschlichkeit ander», auf denen die amc» rttanische Regierung von je bestanden hat. Lediglich tat sächlicher gewaltsamer Widerstand oder fortgesetztes Be streben eines Handelsschiffes, zu entfliehen, nachdem der Be fehl zum Anhalten zwecks Durchsuchung ergangen ist. hat nach der bisherigen Auffassung das Leben der Passagiere und Mannschaft verwirkt. Die Regierung der Bereinig ten Staaten nimmt jedoch nicht an, daß die Kaiserlich Denk schc Negierung sich in diesem Falle ihrer Verpflichtung ent ziehen will, sondern nur die Umstände darzulcgen wünscht, die den Kommandanten des Unterseebootes vcranlasstcn, sich bei seinem Vorgehen ei» so eiliges Verfahren zu erlauben. Ew. Exzellenz Rote weist bei der Erörterung der Ver luste von amerikanischen Menschenleben anlästlich der Vcr scntüng des Dampfers „L u s i t a n i a" mit ziemlicher Aus' siihrlichkcit auf gewisse Nachrichten hi», die der Kaiserlich Deutschen Regierung hinsichtlich dcS Charaltcrs und der Ausrüstung dieses Schiffes zugcgangcn sind. Ew. Exzellenz geben der Befürchtung Ausdruck, das, diese Nachrichten nicht zur Kenntnis der Regierung der Ver einigten Staaten gelangt sein könnten. In der Rote wird behauptet, das, die „Lusitania" zweifellos bewaffn et ge wesen sei, insbesondere versteckte Geschütze geführt habe, daß sie mit ansgebildctcr Bedienungs mannschaft für die Geschütze und besonderer Munition versehen gewesen sei. Truppen von Kannda befördert, eine Ladung an Bord gehabt habe, die nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten für ein Schiss, das auch Passagiere befördert, nicht zulässig gewesen sei, und das, sie ihrem Wesen nach nts H i l s S s ch i s f der englischen Scc - strcitkräftc gedient habe. Glücklicherweise sind das Angelegenheiten, bezüglich deren die Regierung der Ver einigten Staaten in der Lage ist. der Kaiserlich Deutschen Negierung amtliche Aufklärungen zu geben. Falls die in Ew. Exzellenz Note angcsnhrtcn Tatsachen zu- träsen, wäre die Regierung der Vereinigten Staaten ver pflichtet gewesen, davon amtlich Kenntnis zn nehmen in Ausübung ihrer anerlgilntc» Pflicht nlS neutrale Macht und in Anwendung ihrer nationalen Gesetze. Es wäre ihre Pflicht gewesen, darauf zu achten, dast die »Lusi tania" für ein angriffsivciies Vorgehen nicht bemannet war, önst sie keine Ladung führte, die durch die Gesetze der Vereinigten Staaten verboten war, und das, sic, wenn sic tatsächlich ein englisches Flvttenschisf war. leine Elaric- rungSvapiere als Handelsschiff erhalten hätte. Die Regie rung der Vereinigten Staaten hat diese Pflicht erfüllt und ihre Gesetze mit gewissenhafter Wachsamkeit durch ihre ord nungsmäßig bestellten Beamte» zur Anwendung gebracht. Sie ist deshalb in der Lage, der Kaiserlich Deutschen Re gierung zn versichern, daß diese falschi » sor in iert war. Sollte die Kaiserlich Deutsche Negierung der Auffassung sein, daß sie überzeugende Beweise besitzt, wonach die Be amten der Regierung der Vereinigten Staaten ihre Pflicht nicht gründlich erfüllt haben, so gibt sich die Regierung der Vereinigten Staaten der aufrichtigen Hoffnung hin, daß die Kaiserlich Deutsche Negierung dieses Bciveismatcrial zur Prüfung nnterbrciten wird. Was immer auch die Behauptungen der Kaiserlich Deutschen Regierung hinsichtlich der Beförderung von K r i c g s k o n t e r b a n d c an Bord der „Lusitania" oder hinsichtlich der Explosion dieses Materials durch den Tvrpedoschutz sein mögen, so braucht nur gesagt zu werden, daß nach Ansicht der amerikanischen Regierung diese Behauptungen für die Frage der Gesetzmäßigkeit des von den deutschen Marincbehürde» bei Versenkung des Schiffes angewandten Verfahrens unerheblich sind. Allein die Versenkung von P a ss a g i c r d a i» p f c r n berührt Grundsätze der Menschlichkeit, denen gegenüber die besonderen einzelnen Umstände, die in dem Vcr- senkungsfalle mitsprechen konnten, in den Hintergrund ge drängt werden, Grundsätze, die eine solche Versenkung, wie die Kaiserlich Deutsche Regierung zweifelsohne ungesäumt erkennen und anerkennen wird, aus der Reihe der ge wöhnlichen Gegenstände diplomatischer Erörterungen oder internationaler Streitfragen heraushcbcn. Was immer die sonstigen Tatsachen im Falle der „Lusitania" sein mögen, die Hauptsache bleibt, daß ein großer Dampfer, der in erster Linie und vorzugsweise als Be förderungsmittel für Passagiere diente nnd über tausend Menschen beförderte, die keinerlei Anteil an der Krieg führung hatten, torpediert und versenkt wnrdc ohne ge ringsten Anruf oder Warnung, und daß Männer, Frauen und Mnder unter Umständen, für die cs in der modernen Kriegführung kein Beispiel gibt, in Sen Tod gesandt wur de». Die Tatsache, daß mehr als 100 amerikanische Bürger unter denen waren, die zugrunde gingcm macht cs der Re gierung der Vereinigten Staaten zur Pflicht, von diesen Dingen zn sprechen und erneut mit feierlichem Nach druck die Aufmerksamkeit der Kaiserlich Deutschen Negie rung auf die schwere Verantwortung zu lenke», die sie nach Ansicht der Negierung der Vereinigten Staaten bei dieser tragischen Begebenheit auf sich geladen hat, und auf den unanfechtbaren Grundsatz, ans dem diese Verantwortung beruht. Die Negierung der Bereinigten Staaten bemüht sich um etwas Größeres, als bloße Eigentumsrechte oder Han- delsprivilcgicn. Sie bemüht sich um nichts weniger Ee- lmbenes und Heiliges, als dieRechte de r M enschlich - keit, durch deren Achtung sich jede Regierung ehrt und ans die keine Regierung im Interesse der in ihrer Obhut und Gewalt Befindlichen verzichten darf. Nur tatsächlicher Widerstand gegenüber der Kaperung oder die Weigerung, anznhaltcn, wenn es zn DurchsuchungSzwecken befohlen war, hätte dem Führer des Unterseebootes eine Berech tigung geben können, das Lebe» der an Bord Befindlichen in Gefahr zu bringen. Die Negierung der Vereinigten Staaten ist der Ansicht, daß die ausdrücklichen, am 8. August 1814 durch die Kaiserlich Deutsche Admiralität an ihre Seeoffiziere erlassenen Instruktionen diesen Grundsatz niicilanut und zur Geltung gebracht haben, wie dies auch die Prisenordniingen aller anderen Nationen tun. Und jeder Reisende iind Seemann hatte ein Recht, sich daraus zu »erlassen. Ans diesen: Grnndsatz der Menschlichkeit sowohl als auf dem Gesetz, das sich darauf begründet, müssen die Ver- einigten Staaten bestehen. Die Negierung der Vereinigten Staaten nimmt mit Vergnügen wahr, daß Ew. Exzellenz Note mit der An deutung schließt, daß die Kaiserlich Deutsche Negierung jetzt, wie vorher geneigt ist, die guten Dienste der Vereinigten Staaten anzunchmcn bei dem Versuche, mit der Regierung von Großbritannien zu einer Ver ständigung über eine Acndcrung des EharaktcrS und der Bedingungen d c s S c c k r i c g c s zu gelange». Tie Regierung der Vereinigten Stantcn würde cs als einen Vorzug betrachten, ans diese Weise ihren Freun den und der Welt einen Dienst leisten zu können. Sic istjcdcrzcit bereit, jeder der beiden Negierungen An deutungen oder Anregungen zu übermitteln, welche die andere zu übermitteln wünscht, und lädt die Kaiserlich Deut sche Regierung herzlich ein, von ihren Diensten in dieser Richtung nach Belieben Gebrauch zu machen. Tic ganze Welt wird mitbctrvsfen von allem, was auch nur einen teil weise» Ausgleich der Interessen hcrbcizusührcii oder irgend wie die Schrecken des gegenwärtigen unseligen Konflikts zu mildern geeignet ist. Welche Vereinbarungen auch immer zwischen den krieg führenden Parteien getroffen werden mögen, und was immer nach Ansicht der Kaiserlich Tcutschcii Regierung in der Vergangenheit für die Handlungsweise ihrer Sce- bcschlshabcr als Herausforderung oder als verhält nismäßige Rechtfertigung in Betracht kommen mag, die Negierung der Vereinigten Staaten erwartet zuversicht lich, daß die Gerechtigkeit und Menschlichkeit der Deutschen Negierung in allen Fällen, ivo Amerikaner geschädigt oder ihre Rechte als Neutrale verletzt worden sind, zur Geltung gebracht werden wird. Die Negierung der Vereinigten Staaten erneut de s- halb crnstlich unö fcicrlich die V v r st c l l n n - gen, die sic in ihrer Note an die Kaiserlich Deutsche Regie rung vom 1ö. Mai erhoben hat, nnd stützt sich bei diesen Vor stellungen ans die Grundsätze der Menschlichkeit, die all gemein anerkannten Anschauungen des internationalen Rechts und die a l t c F r c n n d s ch aft mit dem deut schen Bolle. Die Negierung der Vereinigten Staaten kann nicht zn geben, daß die Proklamicrung einer KricgSzvne, vor der neutrale Schiffe gewarnt worden sind, irgendwie als eine Verkürzung von Rechten anicrikanischcr Schissscigentümer oder amerikanischer Bürger ausgelegt werden tan». die sich ans erlaubten Reisen als Passagiere an Bord von Lnindels schiffen einer kriegführenden Macht befinden. Sic glaubt nicht, daß die Kaiserlich Deutsche Regierung diese Rcchie in Frage stellt. Sie glaubt auch, daß die Kaiserlich Deutsche Negierung als außer Zweifel stehend die Grundsätze an nimmt, daß Leben von Nichtkümpfern gcsctz- oder recht mäßig nicht in Gefahr gebracht werden kann durch Kape rung oder Zerstörung eines HandclsschisfeS, das keinen Widerstand leistet, und daß die Kaiserlich Deutsche Regie rung die Verpflichtung anerkennt, die notwendige Vorsicht anznivenden bei der Feststellung, ob ei» ver dächtiges Handelsschiff tatsächlich einer kriegführenden Nativ» angchvrt vder tatsächlich Kriegskvnterbnnde unter neutraler Flagge führt. Die Regierung der Vereinigten Staaten darf deshalb erwarten, daß die Kaiserlich Deutsche Regierung die notwendigen Maßnahmen ergreifen wird, um diese Grundsätze hinsichtlich der Sicherung amerika nischer Leben und amerikanischer Schisse zn verwirkliche», nnd bittet um die Zusicherung, daß dies geschehen wird. Ich bcnntzc diesen Anlaß, »m Eurer Exzellenz die Versicherung meiner ansgezcichnctste» Hochachtung zu er neuern. tW. T. B.) Gcz.: I a m cS M. Gcrard. Deutsche Wieder Vergeltung gegen Frankreich. Wie wir erfahre», sind bisher rund MM französische Kriegsgefangene ans verschiedenen Gefaiigcneiilagrrii des Reiches in das M v v r l il l t n r g e b i c t zur körperlichen Zwangsarbeit überführt. Die Vcrgeltiiilgsmaßnahincn des Reiches gegen die Behandlung deutscher Gefangener in Frankreich wird schon in de» nächsten Tagen nach und nach ans annähernd M Proz. aller französischen Kriegsgefange nen in Deutschland ausgedehnt. Nene Beschlagnahme der „Gnerre sociale". Die „Gnerre sociale" des Abg. Heros ist wieder be» s chlagna h m t worden. lW. T. B.s Negierung nnd Industrie in Frankreich. Ter „Tcmps" meldet: Durch Freigabe der von den In dustriellen zur Anfrcchtcrhaltnng ihrer Betriebe nnbcdinat
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