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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 08.10.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-10-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-186910084
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18691008
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18691008
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-10
- Tag1869-10-08
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18»« Frankm-eM RachrichtMatt GarnSdorf, den 7. October 1869 Au^, Gem.-Borst. 'bslt. lisssr Karl Joseph Köhler, Gem.-Vorst uvck rar- Klaß, Gem.-Vorst Gesetzlicher Bestimmung zufolge ist für die Gemeinde GarnSdorf die Urliste zur Wahl von Geschwornen einer Revision unterwarft!^ und liegt dieselbe von heute an 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht bei Unterzeichnetem aus. Einsprüche gegen dieselbe sind innerhalb dieser Frist bet Unterzeichnetem anzubringen, sowie Diejenigen, welche nach § d VeS Gestus itkll !ksr Altenhain, am 6. October 1869- Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post. Expeditionen. ^emeinbevorstande einzureichen haben. Braunsdorf, am 6. October 1869 zsichnetem einzureichen haben. Dittersbach, den 7. October 1869. Gesetzlicher Bestimmung zufolge ist die für die Gemeinde Ebersdorf zur Wahl von Geschwornen ausgestellte Urliste einer Revision Ergänzung unterworfen worden und liegt dieselbe von heute an 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht bei Unterzeichnetem aUS. Einsprüche gegen diese Liste sind innerhalb dieser Frist bei Unterzeichnetem anzubringen, mit dem Bemerken, baß Diejenigen, welche NÄH 8 5 des Gesetzes von dem Geschwornenamie befreit zu werden wünschen, ihre Gesuche ebenfalls in dieser Frist schriftlich einzureichen haben. Ebersdorf, den 8. Octoder 1869. Der Gemeinderath allda. Friedrich Richter, Gemeindevorstanb- Die Randschrist eines Königs. Historische Novelle von M. Ant. Niendorf. (Fortsetzung.) Wie wir bereits erwähnt, wurden in Er- manaelUNg der erforderlichen GesangSsertigkeit Vie Sähe melodramatisch gesprochen, allein als Katte-Apollo hier die Daphniö-Wilhelmine ent- decktx, die vor ihm entflieht, war cS von wun derbar überraschender Wirkung, als Apollo lei denschaftlich und schön in wirklichen Gesang auS- yrachj den er selbst in der Probe verheimlicht. Alle« war entzückt im Zuschaüerraum von der Währheit und Natur seines Spiels, indem er die fliehende DaphniS einholie, sie zurückführte und vor ihr niederkniete, wobei der Verhäng fltl. Mit dem Sinken des Vorhangs fiel aber auch die Prosa deö realen Lebens grell in die Kunst, ... Pir' Kink von Finkenstein erhob lächelnd den drohenden Finger gegen die Sonsfeld, die Gou. vernante der Prinzeß, die eben noch starr und Gesetzlicher Bestimmung gemäß ist die für die Gemeinde Dittersbach zur Wahl von Geschwornen aufgestellte Urliste einer Revision unter«' worfen worden und liegt dieselbe in der Zeit vom 9. biö 23. October d. I. zu Jedermanns Einsicht bei Unterzeichnetem aus. Hierbei wird bemerkt, daß Einsprüche gegen diese Liste innerhalb dieser Frist bei Unterzeichnetem anzubringen sind und baß PiejenfgfU, Bekanntmachung für die Gemeinde Bramsdorf. Die in Gemäßheit 8 9 und 10 des Gesetzes vom 14. September 1868 revidirte Liste über alle OrtSeinwohner, welche zu dem l eines Geschwornen befähigt sind, liegt bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande in der Zeit vom 10. bis 24. Oktober dieses JahreS zu I mannS Einsicht öffentlich aus, was mit dem Bemerken andurch öffentlich bekannt gemacht wird, daß Diejenigen, welche nach 8 5 obigen Ge^ Brkamttmachmg für die Gemeinde Altenhain. Die in Gemäßheit 8 9 und 10 deS Gesetzes vom 14. September 1868 revidirte Liste über alle OrtSeinwohner, welche zu dem Amte «ineS Geschwornen befähigt sind, liegt bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande in der Zeit vom 10. bis 24. October dieses JahreS zu Jeder manns Einsicht öffentlich aus, waS mit dem Bewerten andurch öffentlich bekannt gemacht wird, daß Diejenigen, welche nach 8 5 obigen Gesetze- von dem Geschwornenamte befreit zu werben wünschen, ihre Gesuche bei deren Verlust in der angegebenen Frist schriftlich bei dem unterzeichnete» Gemeindevorstande einzureichen haben. nachdenklich mit bewegten Nasenflügeln auf den Vorhang sah. „Ich glaube," .sagte sie, „da be. kommen Sie eine Arbeit, die im Jäten, Hacken und Wurzeln-ÄuSreißea ihres Gleichen sucht." „O, wie denken Sie, liebe Gräfin?" erwi derte die EonSfeld, wie um sich selbst zu über reden, „Wilhelmine ist viel zu stolz; ich kenne sie besser." Die Kqmecke wandte sich zur Königin und sagte: „Anno 1706 ordnete mein Gemahl an, daß diese Hauptrolle von wirklichen Schauspie- lern gespielt wurden; wenn diese sich derart er- poniren, das thut nichts. Das Hospersonal tanzte nur die Quadrillen. ..." „Warum, Kamecke?" fragte die harmlose Kö- wigin. „Dec Katte hat meiner Ansicht nach gut und natürlich gespielt und selbst Wilhelmine ver gaß, daß sie eine Prinzessin ist. ES ist eben Spiel und nichts weiter." Die Kamecke nickte, horchte aber in demselben Moment schon rückwärts, wo der galante Graf Julius Ruttloff, Gem.-Vorst. Rothenberg seiner intimen Freundin, der Mini^ sterin Knyphausen, ins Ohr flüsterte: „Vor trefflich, daS war ein Roman, der noch nicht z» Ende ist." In demselben Moment erscholl die Musik, der Vorhang ging auf und ein Tanz-EntrS^ von acht HosfräuleinS und acht jungen Cava^ lieren begann. Während desselben bewegten siH von hinten her alle Köpfe rückwärts; ein junger Mann im grauen Reisemantel war in den Saajk getreten, den man eifrigst begrüßte. Bald ga» er seinen Mantel an den Diener und schritt i« seiner Obersten-Uniform zu seiner Mutter, deiie er herzlich die Hand küßte. „Wie, mein Sohn? schon zurück?" „Ich wollte Ihr Fest sehen, Madame!" „Hast Du Urlaub vom Vater bekommen?" „Ich brauche keinen; der König fuhr mit miß zurück," „Mein Gott!" rief die Königin erschreckt, ,,e» ist doch noch nicht in Berlin?"
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