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Erzgebirgischer Volksfreund : 09.02.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-02-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189802092
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18980209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18980209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1898
- Monat1898-02
- Tag1898-02-09
- Monat1898-02
- Jahr1898
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 09.02.1898
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ErzgebDolkssreund /»/»« «/»</ -«E- -LSSMk jtissinne Telegramm-Adresse: volkfreund Schneeberg. . ,, fiir -ie kömgl. «nd städtischm Sehörden in Aue, Grimhain, Hartenstein, Zohann- sch-^^g.» ^Vmlöölull georgenstadt, Lößnitz, Neustadtcl, Schneeberg, ZchwarMber- and WUdenfels. Nr. 82. Der .Srzgebirgische Bolwsreund" erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach den Sonn- und Festtagen. Abonnement vierteljährlich I Mart 80 Psg. Inserate werden pro Kgespaltene Zeile ml! 10 Psg,, im amtlichen Theil di« 2 gespaltene Zeile mit 80 Psg., Reklamen die S gespaltene Zeile mit SS Psg. berechnet; tabellarischer, außergewöhnlicher Sah nach erhöhtem Taris. Mittwoch, ». Februar 1»»» Post-ZeitungSliste Nr. Jnseralen-Annahme sür die am Nachmittag erscheinende Nummer bi» Bor- mittag 11 Uhr. Eine Bürgschaft für die nächsttagtgc Aufnahme der Anzeigen bez. an den voraeschrtebcncn Tagen sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben. Auswärtige Aufträge nur gegen BorauSbczablung. Für Rückgabe eingcsandtcr Manuskripte macht sich die Rcdaction nicht verantwortlich. S1. Lahrgang Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. O. Dittrich. kuer-B-schi , gewandte«, e 3 bei entsprechend solche mögen s ig waren, wen He Erziehung Zwickau i./S. öl, finde» M, Menus. «ch. ch ca. 60 geü! )nen. «ollen, werd ldn er, Sl«e. mtt, welch« »te szenderg. gesucht. Offert ndtgeschäst etw mstadtel. Kleisch« «« t., Lautes «ch. häft such teeberg. en! ruck atz. nehmen al» doch einen von Hochs und bleibt M MeuMwttt. Auf Folium 210 de» Handelsregister» für Schneeberg ist da» Erlöschen der Firma OAkar Weid in Schneeberg Henle verlautbart worden. Schneeberg, den 5. Februar 1898. Königliches Amtsgericht. vr. Gilbert. R. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über da» Verwögen des WirthschaftSbesitzers Johann Gotthilf Neubert in Niederaffalter ist zur Abnahme der Schlußrechnung de» Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen daS Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden For derungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 4. März 1898, Vormittags 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte bierselbst bestimmt. Lößnitz, den 7. Februar 1898. Akt. Wunderlich, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht». Ä^oilKaUtol Da ein der Tollwuth verdächtiger Hund am 31. Januar dieses Jahres vom Brünnlaßberg nach Aue laufend gesehen und am 1. Februar in Lauter getödtet und dort die Tollwuth ftstgestellt worden ist, wird hierdurch sür den Bezirk der Stadt Neustädtel die sofortige Festlegung aller im Bezirke vorhandenen Hunde für einen Zeitraum von 3 Monaten, d. i. bis Ende April ungeordnet. Der Festlegung gleichgeachtet wird das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe ver sehenen Hunde an der Leine, jedoch dürfen die Hunde ohne polizeiliche Erlaubniß aus dem ge fährdeten Bezirke, d. h. au» dem Kreise, welchen alle bis 4 Kilometer von Neustädtel entfernten Ortschaften alS: Schneeberg, Oberschlema, Niederschlema, Griesbach, Lindenau, Auerhammer, Neu dörfel, Zschorlau und Albernau einschließlich ihren Gemarkungen bilden, nicht ausgeführt werden. Die Benutzung von Hunden zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauch» festgelegt werde«. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh, von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Bedingung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt, oder, mit einem sicheren Maulkorb versehen, an der Leine geführt werden. Sollten Hunde den vorstehenden Bestimmungen zuwider frei umherlaufend betroffen werden, so wird nach Befinden deren sofortige Tödtung verfügt werden. Hunde, an welchen sich Symptome der Tollwuth zeigen, find sofort zu tödten oder bis zum polizeilichen Einschreiten abgesondert und in einem sicheren Behältnisse einzusperren. Die Tödtung sowie die Einsperrung ist dem Sladtrathe sofort anzuzeigen. Zuwiderhandlungen find, soweit nicht nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen «ine höhere Strafe verwirkt ist, nach ZZ 65 und 66 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, bez. Z 20 der sächsischen Ausführungsverordnung vom 30. Juli 1895 mit Geldstrafe bi» zu 150 —- oder entsprechender Hast zu ahnden. Der Ttadtrath zu Neustädtel. Speck, Bürger«. Bekanntmachung. Nr. 2 des diesjährigen Reichsgesetzblattes ist erschienen und liegt in den Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus: Inhalt: Gesetz, betreffend die Kontrolle deS Reichshaushalts, des LandeshauShalt» von Elsaß-Lothringen und de» Haushalt» der Schutzgebiete für da» EtatSjahr 1897/98, Bekanntmach, ung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkrhr beigefügte Liste, Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Ueiereinkunft zwischen dem Reiche und Groß' britannien über den Schutz der Rechte an Werken der Literatur und Kunst. Die Stadtröthe do« Aue. Lößnitz, Reuftüdtel, Schoeeberä uud Schwarzenberg, die Bürgermeister do« Ärünhatn, Hartenstein, Johanngeorgenstadt uud Wildenfels, die Armeindevorstände des amtshauptmauuschaftlicheu Bezirks Schwarzenberg. Königliche Industrieschule zu Plaue« i. B. Abiheilung für Musterzetchnen. Unterricht im Zeichne« und Mustereniwerfen sür die hauptsächlichsten Zweige der Textil-Industrie, sonne auch im praktischen Maschiueusttcken, Webe», Patroniren und Mustervergrößern für Stickerei. Unterrichtsdauer 4^ Jahr. Abteilung für Frauen Arbeiten. Unterricht in weiblichen Handarbeiten im Allgemeinen. Ausbildung von Direktricen und Arbeiterinnen für Weißwaaren-Confektion. Unterricht im Kunststicken: Hohlsaum, und Durchbrucharbeiten, Franchen, Knüpfen, Sr-joar-Arbeiten, Arabische Stickerei, Nadel-Malerei, Gold- und Silberstickerei, Appli kation und Elfenbein- sowie alle übrigen Alten von Stickereien. Das Stechen und Uebertragen der Master avf den Stoff. Unterricht in Kleidermachen: Schnittzeichnen nach neuester Methode, Stoff berechnung. Unterricht in Putzmachen: Garniren von Hüten und Hauben, Herstellen von eleganten Schleifen, Aufsätzen, Fichus u. s. w. (Die Theilnabme am Unterrichte in den einzelnen Fächern kann jederzeit erfolgen. Das Schulgeld beträgt vierteljährlich 15 ^l). Dauer de» vollen Unterrichts 1*/z—2 Jahr. Abtheilung für Fabrikanten Unterricbt im Zeichnen (Skizfiren), praktischen Maschinensticken und Weben: UnterrichtSdauer 1 Jahr sür jede Abtheilung. Beginn de- neuen Kursus am 18. April dss. Js. Anmeldungen find im Bureau der Anstatt dl» zum 15. März zu bewirken. RL-err Auskunft wird jederzeit durch die Direktion ertheilt. Plaue« i. B., am 2. Februar 1898. Die Direktion. Hofman«. Königl. Gewerbe-Zeichenschule Schneeberg. Anmeldungen zur diesjährigen Aufnahme werden entgegengenommen im Gewerbeschulgebäude. 1 Treppe. lllWÜM KöstU. KöMlvMiW U WM llstll IllöM. 43. Svftalzubr. 1896/97: 1007 8«;bM«r, 52 ^ukkiiftruvseo, 112 I-sLrvr. vabsi I'ran ^usr-üsrdsok, Döring, Vrnosoks, §LkrwLNn, ^nirdaniro, Prau Z'rsu LUäsbruuä von äsr Oslsn, üöxasr, vössl, Dunson, Istort, Prl. v. Lotnsdus, Lrant?, Nonn, IH. Orgsni, §ran Ruxpoläi-Lakrsr, Ksmwsls, L-isodbistsr, Ritter, Lodmolo, von Sobrsinsr, 8vbul2 - Lontbon, 8bsrvoo6, 8t»roks, 8tsrn, Vetter, ^son-^Volk, ^Vild. Kolters, äis kervorrugenästsn NitZIisäsr äsr Lömgi. LaxsUs, an ikrsr 8pii2S Rappoläi, 6lrüt2maolisr, Reigsrl, Lisstrivg, Arreste, 6l»blsr sto. ^Us Räodsr kür NueUr nnä ^lisatsr. Volls Lurss nnä Linrsltaolrsr. Eintritt jeäsrrsit. Laupteintritt 1. ^pril nnä 1. 8sxtswdsr (^.uknalrmsprüknng am 1. ^pril 8—1 klirr), krospsbt nnä Vskrorvorseiostuiss änroü Rotratü?rok. Luxvm Lruut«, Oirsütor. Der Zola,Prozeß nahm gestern im Gerichtspalast zu Paris unter ungeheuerem Menschenandrange seinen Anfang. Die Gerichtssitzung wird vor- mittags 10 Uhr eröffnet. Präsident de Legorgue giebt bekannt, er weide den Saal räumen lassen, sobald irgendwelche Kundgebung stattfinden würde. Es wird zur AuSloosung der Geschworenen geschritten. Einige Hochrufe, welche bei der Ankunft Zolas äus- gebracht wurden, wurden sofort durch energisches Zischen unter drückt. Zola steht sehr bleich aus. Die Verhandlung beginnt um 12 Uhr 50 Min. Der Gerichtsschreiber verliest den Vor- ladungSbefehl. Nach der Verlesung der Vorladung erklärt der Generalstaatsanwalt van Cassel, die Verhandlung würde auf die Anklage Zolas gegen das Kriegsgericht, welches Major Esterhazy aburtheilte, beschränkt sein; man müsse verhindern, daß die Ver- Handlungen abschwetfen; man dürfe nicht da» Spiel der Angeklagten spielen, welche es auf Um wegen zu einer Revision de» Prozesses Drey fus kommen lassen wollen. Der Vertheidiger Zolas, Labori, ergreift hierauf da» Wort zur Erwiderung. Derselbe führt an», alle in dem Briefe Zola» angeführten Thatsachen stünden in engem Zusammenhänge. E» müsse Zola gestattet sein, seine Vertheidigung m-d seine Erklärungen auf alle diese That- fachen auSzudehnen. Der Vertheidiger fügt hinzu: »Wir haben Achtung vor der abgeurtheiltrn Sache; da aber, wo weder Gesetz lichkett, noch Gerechtigkeit gewaltet haben, ist für Niemanden mehr eine obgeurthetlte Sache vorhanden." Der Vertheidiger bringt schließlich seine in diesem Sinne lautenden Schlußfolgerungen vor. Im weiteren Verlauf« der Sitzung wurde« die Zeugen auf- gerufen. Der Präsident verliest zunächst Entschuldigungsschreiben der Zeugen Pressluft, General Luxor, Oberst Ramel, Frederie Paffy, Milcent und vr. Gilbert; ferner verliest der Präsident eine Zuschrift de» Justtzminister», daß der KritgSminister vom Ministenathe nicht ermächtigt worden sei, vor dem Schwurgerichte zur Aussage zu erscheinen. Der Vertheidiger Labori legt hiergegen entschieden Verwahrung ein. Weiter wird ein Schreiben Casimir-PerierS verlesen, worin dieser mittheilt, er könne nur über Thatsachen nach seiner Präsidentschaft aussagen. Auch hiergegen legt Labori Verwahrung ein. Oberst Paty duClam verweigert seine Aussage, worauf Labori erklärt, er werde sofort seine Anträge stellen. Redner erörtert alsdann die Wichtigkeit der Ver nehmung gerade dieses Zeugen und weist insbesondere darauf hin, daß Paly du Clam mtt den Picqaart betreffenden Thatsachen zusammenyänge, wie auch mit Dingen, worüber der Untersuchungs richter BertuluS gegenwärtig die Untersuchung betreibe. Labori beantragt daher, Paty du Clam habe zur Zeugnißabnahme za erscheinen unter der Androhung, daß die Angelegenheit sonst bis zur folgenden Session vertagt werden müsse. Der Generalanwalt erklärt, die Entscheidung hierüber müsse man dem Gerichtshof« überlassen. Labori legt sodann kurz den ganzen Sachverhalt dar und erklärt, er widersetze sich nicht dem Ausschlusse der Oeffentlichkeit, da die Angelegenheit weder Staatsgeheimnisse noch die LandrSvertheidigung berühre, eine solche Behauptung sei ein schlechter Scherz. Der Generalanwalt ruft au»: »Die nationale Vertheidigung ein schlechter Scherzi" Labori erwidert hierauf heftig, er gestatte niemandem, auch nicht dem Generalanwalt, seinen Patriotismus zu verdächtigen. (Beifall.) Zr den Geschworenen gewandt, sagt Labori: Der Beweis, den wir Ihnen, meine Herren, führen wollen, ist so schlagend, daß man ihn nicht ,« Tage kommen lassen will. Ich werde aber, wenn e» sein muß, den Beweis allet« führen, ohne Zeugen. Wen« ich keinen Erfolg habe, daun wird der Mann, der im Bagno fitzt, dort bleiben, wo man ihn hinbrachte infolge eine» Gesetze», welche» eigen» sür ihn gemacht wurde. (Heftiger Widerspruch.) Der Gerichtshof beschloß hierauf, über die ver schiedenen »«träge nach veeudiguug deS Zeugenaufrufs zu «t scheiden. Bet dem Zeugenaufruf verzichtet Labori auf die Der, nehmung der 7 Offiziere, welche da» Urtheil gegen Esterhazy fäll- ten, besteht hingegen lebhaft aaf Vernehmung der Richter, welche DnyfuS verurtheilten. Aus den Erklärungen des Generalstaats« anwaltS find noch folgende Einzelheiten hervorzuheben. Die Vor ladung, so führte Redner aus, konnte gesetzlich nicht über die An träge des KrtegSministerS hinausgehen, letzterer hat als Kläger natürlich das Recht, die Prozeßverhandlungen auf den Punkt zu beschränken, den er aburtheilcn zu lassen für angemessen hält. Da» Rechtsve>fahren muß hier ebenso präzis sein, wie es der An griff gewesen ist. Die Bestimmungen über die Revision de» Pro zesses sind gesetzlich geregelt, aber bis zur Stunde liegt noch kein Antrag auf Revision deS Prozesse» Dreyfus vor. Man hat sich darauf beschränkt, zu versnchen, die Verurtheilung eine» zweiten Offizier» für das Verbrechen deS ersten herbeiznführen. Dieser Versuch ist nicht geglückt. Heute will man rin revolutionäre» Mittel gebrauchen, dem wir aber das Gesetz entgegenstelle«, vor welchem jedermann sich beugen muß. Der Vertreter der Anklage behörde verliest hierauf seine Schlußfolgerungen, die darauf hin« aurgehen, daß der Gerichtshof alle» von der Verhandlung aus- schließen soll, wa» nicht direkt den Wortlaut der Vorladung be trifft. Beim Zeugenaufruf wurde auch ein von Frau Boulancy eingegangene» Schreiben mitgetheilt, worin dieselbe sich entschuldigt, keine Aussagen machen zu können. Labori beantragt, die von ihr dem Untersuchungsrichter BertuluS gemachten Bekundungen zu ver lesen. Der Generalanwalt protestirt dagegen, Aussagen aa» einer noch unvollendeten Untersuchung herauSzunehmen. Labort setzt hierauf auseinander, warum die Vernehmung der Zeugin wichtig ist. Frau Boulancy besitze außer dem Ulanenbrief noch weitere. Redner legt dann die Verfolgungen dar, denen die Zeugin fetten» Esterhazy« ausgesetzt gewesen sei. L-tzterer habe sie mtt dem Tode bedroht, fall» fie einem anderen al» ihm di« Briefe au»händige, worunter sich auch solche befinden, die die Armee beleidigen und noch nicht bekannt seien. Albert Clämenceau unterstützt Labori
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