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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 01.07.1910
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1910-07-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19100701011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1910070101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1910070101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1910
- Monat1910-07
- Tag1910-07-01
- Monat1910-07
- Jahr1910
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 01.07.1910
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Sä. Jahrgang. ^ 179. Vezu« «gebühr m» r,-- »«n d«t «>«>. w-Ugnguuagungau <»nn» un» nur »inmaU »,L0 Dt!., »,,lch -u»«U>r»»« «om» nUjswnLre L.«> vn. »,»> »IiimaNger ß«. tzrUU», durch d>« r°It VI« drn Lrlrrn von Lrrddrn u Umnedu», IM r«>« v«rd>r «u- grNrlllr» Slbrud -lud- d>>b,u erhnUk,, dtein«, inarttuen Brjiehrr »Ut der Ä»rgr».il»«ft»l>« lulamme» juaesi-Ut. tluchdrucknurnill deur- I>ch,k Qucllr>mn,ad» >.rr««d. »u- — IlulXrliiigle Ma„u>kri»,e ivrrdrn «tchl ausdrwadrt. Telegramm-Adresse: Rachtckchten TrcSden. Fernsprecher: II * 2888 « !k881. Freitag, 1. Juli 1910. Keg^Lrnöet 18SV Druck und Verlag von kiepsch Sc Reichardt in Dresden. »nl»,en, Lioholvn ä. bsbvrckl. Ooasbmigung, Xrvirtravg ä Itentsa. .VusIiUolw u. XostsiiaiisehlÄxs unsntxslti. lei. 402. 4r1««litlli v«,»pl»»I,, RrnonÄr. li. Anzetgen-Tarif Annahme von Ankün digungen di« naäim. 8 Uhr, Sonntag« nur Marienstraße 38 von N bis >/,L Uhr Li« etnjpalUge Grund^Ue lca. 8 Kilben) 2ü P,.. Familien Nachrichten aus Dreede« 20 P« ; Gescha»t4 Anzeigen auf der Pru»at>rüe Zeile lMPj. i d»r zweiMllige Zeile a.Te^ieite 60 Ps. Voem u steiertngen: die emjpauige Grund» «eile 80Pf., aus Privat, leite «O Ps.. FaunUen« Nachrichten a. Dresden die Grundzeile 2K Pi. — Auswärtig« Auftrag« nur gegen Lorauobra «ahluug. — Jedes Be. legblan kostet 10 Ps. HauptgeschSstsstelle: Marirnstraße 28 48. küdnerauaen. dornkaul vsrüvu^^^ämgv^^ägai^v^öitig^üurüü^Uoi'npavwt«»-. lieg asm io ,isr ^nvsmlim^, imübsrtrakkan in <>sr VVirkuag. Ksrwll 50 Pfennigs mit l^simusr ^oveisuofi. Versauö mu:n ausvSrts sls Lluiiwr 60 kkomuxv. Xostt mit ^Vappsnmarlis. I vtv««l«n, ^Itnrarkt ö kölim» s notkae öaptsnscklsucl, Ksl^form -2a!i npasla nlc^rlek; ziittel rar tti-tidlxunk »nö ,I«r Läda« un i N« i«-lttp:irnir iikle-n «e i»««» Dike 75 I'fi.'. Vse-ianä uaeb susvssrts. Lünisi. llokspotkeke. vresüell-^.. keorseuior. 8tvvlLvnpLvriI: K ilie nniileßi ^il^ «»«««kt ^o»»,el»«»u, »an>n»«t« «i«u« Haut UN«I «vliünbn D«»tnt « 8tüvlr S0 I*r. SderaN ^u Iial»v». ALrv ertigs Lofer^. Mutmaßliche Witterung: Kühl, veränderlich Le. Majestät der K önig setzte gestern seine Landes- rcise nach Pentg und Lunzenau fort. Der Reichskanzler hat in Kiel vom Kaiser die erneute Versicherung seines unbedingten Ver trauens zu der inneren und äußeren Politik erhalten. Ter neue Minister des Innern von Dallwitz hat gestern sein Amt übernommen. Staatssekretär von Lindequist hat eine eingehende Rachpriisung der von Dernburg abgeschlossenen Ver träge des Reiches mit den großen Kolonialgcsellschaften ungeordnet. Die Generalversammlung der Bauarbeitgeber in Halle legte den Berliner Kollegen den Austritt ans dem Deutschen Arbeitgeberbund nahe. Die Lieferung weiterer Zeppelin-Luftschisse für P a s sa g i e r b c f ü r d e r u n g ist durch die jüngste Katastrophe fraglich geworden. Die russische Reichsdnma wurde bis zum 28. Oktober vertagt. der Streit um Sie ScbMbrtrsbgsbe« ist mit der Annahme der preußischen Vorlage im VnndeS- rat zugunsten des führenden BundesstgiUes entschieden worden. Mit dieser Wendung ist der Anlaß gegeben, noch mals einen kurzen Blick auf die Entstehung nnd den Ver laus des bundesstaatlichen Konfliktes zu werfen, der sich an die Entwicklung der Frage anknüpftc, um die Haltung Sachsens in allen Stadien der Angelegenheit richtig zu würdigen. Daß die jetzige Abstimmung im Plenum der ersten gesetzgebenden Körperschaft des Reiches einstimmig erfolgt ist, kann nicht zweifelhaft sein, nachdem bereits das gleiche Stimmenverhältnis in dem zuständigen Aus schuß in die Erscheinung getreten war und nachdem vorher die zuerst widerstrebenden Staaten Sachsen, Baden und Hessen in authentischer Weise scstgestelltE hatten, daß sie unter dem Druck der gesamten Verhältnisse nnd angesichts der von Preußen bewilligten Zugeständnisse für den An schluß an den preußischen Standpunkt gewonnen seien. Tie bisherige Abgabenfreiheit der Ströme in Deutsch land beruht auf zwei völkerrechtlichen Verträgen ans den Jahren 1868 und 1870 über die Benutzung der beiden wich tigsten deutschen Wasserstraßen. Kontrahenten waren 1868 die deutschen Rhcinuferstaatcn einschließlich Hollands und 1870 die deutschen Elbuserstaaten einschließlich Oesterreichs. Diese Verträge erhielten den Slawen der Rhein- und Elb- ichifsahrtsakte und legten übereinstimmend dia grundsätz-! liche Abgabenfrelhcit der Rhein- und Elbschtffahrt fest. Als kurz nach dem Abschlüsse der Elbschtffahrtsakte das Deutsche Reich entstand, nahm die Reichsversassung den Grundsatz der Abgabenfreiheit ebenfalls aus und erweiterte ihn zu einer allgemeinen, nicht bloß die beiden Hauptströme umfassende» Regel durch die Bestimmung des Art. 54 Abs. 4: „Ans allen natürliche» Wasserstraßen ld. h. sowohl regu lierten als nicht regulierten Flnßlänsen, während künst- liche Kanäle nicht hierunter fallcnj dürfen Abgaben nnr für die Benutzung besonderer Anstalten, die zur Erleichte rung des Verkehrs bestimmt sind, erhoben werden. Diese Abgaben, sowie die Abgaben für die Befahrung solcher künstlicher Wasserstraße», die Staatseigentum sind, dürfen die zur Nntröhaltiing und gewöhnlichen Herstellung der Anstalten »nd Anlagen erforderlichen .Kosten nicht über steigen." Da n»n die bloße Rcg»licr»»g von Fckiißlüiisen nicht unter den Begriff der „besonderen Anstalten" fällt -- als solche sind vielmehr nur Spezialanlagen, wie Häfen, Schleusen u. a. nnziischen —, so dürfen die Einzelstaaten für die Bciuitziing regulierter Flüsse ohne „besondere An stalten" überhaupt keine Abgaben erheben nnd sür die Be nutzung künstlicher Wasserstraßen nur solche in dem be schränkten Umfange des Art. 54. Für Preußen, bas jähr lich r»»d 27 Millionen Mark für Flußregulierungen und Kanalisation verausgabt, machte sich die Unmöglichkeit der Abgabenerhebnng besonders unangenehm fühlbar, als tm Jahre I>105 das große Kanalgcsetz mit seiner außerordent lichen finanziellen Belastung zur Verabschiedung stand, und so benutzte der preußische Bundesstaat damals die Ge legenheit, um in 8 1» des Kanalgesebentyiurfes die Vor schrift einzufügen: „Ans den im Interesse der Schiffahrt regulierten Flüssen sind Schtffahrtsabgaben zu erheben"! In dieser Form fand die Vorlage die Zustimmung des Landtages und erlangte Gesetzeskraft. Rnnmehe traten aber die aus wirtschaftlichen Gründen an der Anfrechterhaltinig der Abgabenfreiheit vornehmlich interessierten Staaken Sachsen, Baden und Hessen ans den Plan nnd warfen die Rechtsfrage ans. Während Preußen zunächst daran scsthielt, daß Flußregulteriingen „besondere Anstalten" im Sinne des Art. 54 der Reichsversassung leien, wurde diese Auffassung von gegnerischer Seite unter Anführung der namhaftesten staatsrechtlichen Autoritäten und zum Teil selbst unter -er Billigung von Spitzen der! Reichsregierung nachdrücklich bestritten. Die Gegner Preußens in dieser Frage stellten sich auf den Standpunkt, daß auch ein regulierter Fluß eine natürliche Wasserstraße sei und bleibe, aus der Abgaben nicht aus Grund der bloßen Regulierung, sondern nur für „besondere Anstalten", wie Schleusen und dergleichen, erhoben werden dürften. Namentlich in Sachsen gingen die Wogen der Erregung über das einseitige und rücksichtslose Vorgehen Preußens sehr hoch, und kein Geringerer als der bedeutende Rechts lehrer Professor Dr. Wach übte ungescheut die schärfste Kritik an dem unfreundlichen bundesstaatlichen Geist, der sich in Preußens Haltung gegenüber den wider strebenden Bundesstaaten bekundete. Der Leipziger Gelehrte verfocht — und vertritt vermutlich auch heute noch — mit allem Nachdruck die Meinung, daß eine Vertiefung der Fahrrinne nnd Verbesserungen der Userbauten nimmermehr in dem Sinne zu deuten seien, daß dadurch eine künstliche Wasserstraße geschaffen werde, und daß sie ebensowenig „besondere Anstalten" im Sinne des Art. 54 darstellten, für die eine Ge bührenerhebung zulässig sei. Von diesem Gesichts punkte aus trug Herr Professor Dr. Wach kein Bedenken, den 8 10 des preußische» Kanalgesehcs als null und nichtig, weil verfassungswidrig, z» erklären. Mit derselben Schärfe wandte sich Professor Dr. Wach auch gegen den preußischen Versuch, den Streitfall auf eine einfache Auslcgungsfrage ziirtickznführen, zu deren Entscheidung der Buiidesrat allein berufen sei. Der scharfsinnige nnd geistreiche Jurist, dessen Urteil mit besonderem Gewicht in die Wagschale füllt, ließ zwischen authentischer Auslegung eines strittigen BcrfassiingLparagraphen und einer Verfassungsänderung selbst keinen Unterschied gelten, sondern erklärte in beiden Fällen die Mitwirkung des Reichstages für gleichmäßig erforderlich. „Recht muß doch Recht bleiben!" Das war das Panier, unter dem Professor Dr. Wach focht und dem ganz Sachsen i» dieser Frage folgte. Auch in der amtlichen Denkschrift, welche die Regierungen Sachsens und Badens veröffent lichten und in der sämtliche einschlägige Gesichtspunkte sowohl wirtschaftlicher, verfassungsrechtlicher und völker rechtlicher Natur in glänzender Darlegung behandelt wur de», fand der rechtliche Standpunkt eine ebenso eingehende wie überzeugende Würdigung, namentlich auch in der Be leuchtung des bundesstaatlichen Gedankens, dessen strenge Durchführung keine Motorisierung im Bnndes- rate gestattet, wenn cs sich um so hochwichtige Interessen einzelner Gliedstaaten handelt, wie sic bei den Schifsahrtsabgabcn i» Betracht komme». Gegen den bundesstaatlichen Geist der Reichs versassung verstößt eine Motorisierung, selbst wenn sic formell lm Einzclfalle zulässig wäre, unbedingt, »nd es ist daher von hohem allgemeine» Werte, daß gerade dieser Punkt von sächsischer Sette ernst »nd unerbittlich betont worden ist. Wenn schließlich zugleich mit Hessen »nd Baden auch Sachse» von seiner ablehnenden Haltung ziirückgekvmmcn ist »nd sich zum Entgegenkommen gegen Preußen bequemt hat. so ist sür diese ver änderte Haltung nicht etwa ein Wechsel in den grundsätzlichen Anschauungen, sondern lediglich die anfgezwu n gcn e Erwägung maßgebend gewesen, daß es sich bet der Unmöglichkeit, die zur Ablehnung der preu ßischen Borlage erforderlichen 14 Stimmen im Biindcsratc zusammenzubringen, nnr noch darum handeln konnte, für die sächsischen Interessen so viel wtemöglich zu retten. Eine Stellungnahme Sachsens nach dieser Richtung war um so notwendiger, als Preußen diesseits klar zu verstehen gegeben hatte, daß Sachsen, wenn cs seinen prinzipiell ablehnenden Standpunkt gegen die Schiff- ,fahrtsabgaben beibehalte, unter keinen Umständen irgend- welche Konzessionen erwarten dürfe. Durch diese preußische Erklärung war die fernere Haltung Sachsens klar vorgczeichnet: sie konnte sich nur in der Richtung des Versuchs bewegen, Las möglichst größte Maß an Zugeständnissen preußischerseits zu erlangen, um dafür zugleich mit der Umkehr Hessens und Badens die Einstimmigkeit der Vorlage im Bundesrate zu sichern. Daß Preußen nachträglich überhaupt aus die Erzielung eines c i n st i m in i g c n Ergebnisses Wert gelegt, das Borlicgen einer Verfassungsänderung anerkannt und auf die dem Geiste der föderativen Verfassung zuwiderlau sende Motorisierung der gegnerischen Bundesstaaten ver zichtet hat, ist zweifellos ein wichtiger k v n st i t n t to ne l l c r Erfolg der von Sachsen geleiteten Bewegung gegen die Schtffahrtsabgaben. Daneben aber sind auch in der Ausgestaltung der Vorlage im einzelnen bedeutsame Vorteile erzielt worden, die cs außer Zweifel stellen, daß Sachsen alles erreicht hat, was nach Lage der Verhält nisse überhaupt zu erreichen war. In erster Linie ist hier die Beseitigung der Bestimmung des Entwurfs zu nennen, die dem Bundesra» weitgehende Befugnisse gegenüber den Einzelstaaten bei der Bildung und Zusammensetzung der Zweckverbändc gewähren wollte, indem nach 8 0 des Entwurfs ein Uferstaat, der einem Zweckverbändc nicht bcitritt, von dem Bundesrat sollte verpflichtet werden können, den Bcitritt zu vollziehen und Stromvcrbcfferun- gen entweder zu dulden oder nach seiner Wahl selbst vor- zunehmen. Die Denkschrift erklärte hierzu: „seit dem Be stehen des Reiches sei wohl keine gesetzliche Vorschrift den verbündeten Regierungen zur Beschlußfassung unterbreitet wvrden, die einen so tiefen Eingriff in das Sclbstbestimuiungsrecht der Bundesstaaten, eine so einschneidende und weittragende Beschränkung ihrer Entschließiingsfieiheit enthielte und der Reichsgewalt eine so erhebliche Erweiterung ihrer Machtbefugnisse über die Gliedstaaten zugedacht hätte, als diese Bestimmung". Diesen schweren Stein des Anstoßes hat Preußen dadurch aus dem Wege geräumt, daß cs in der nunmehr angenommenen Vorlage das Ermessen des Biindesrats bei der Bildung der Zweckverbändc ausschaltet. Der Zwaiigsbeitritt von llserstaaten fällt danach weg: vielmehr bilden die Ufcr- staaten kraft Gesetzes in ihrer Gesamtheit, also ohne daß für den einzelnen Staat die Möglichkeit des Ausschlusses besteht, den Z w e ck v e r b a n d, der nach genossenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der ebenfalls auf Drängen Sachsens eingerichteten Strombeiräte verwaltet wird: letztere werden aus den beteiligten Schisfahrts- und industriellen Kreisen gewählt und haben beschließende Stimmen, fiingie ren also gewissermaßen innerhalb ihrer Zuständigkeit als „Reichstag" neben einer Vertretung der Regierungen, einem kleinen „Bnndesrat". Eine fernere wesentliche Errungenschaft Sachsens ist die Bewilligung von Staffel tarifen durch Preußen an Stelle der ursprünglich ge planten reinen Entserniingstarife, von denen die sächsisch- badische Denkschrift künstliche Verschiebungen der Prodnk- tions- und Absatzbedingungen befürchtete, die sür ganze Gruppen binncnläiidischer Unternehmungen verderblich wirken könnten wegen der dadurch hcrbcigrführten Be günstigung der schon durch die Nähe der Seehäfen bevor zugten Industrie an den Untcrläiiscn der Ströme. Nimmt man hierzu noch das Entgegenkommen Preußens in Sachen des bis dahin durch den preußischen Widerstand aussichts los gewesenen Lctpzig-Krenpancr Kanals, so'ist die Er heblichkeit der Zugeständnisse sowohl grundsätzlicher wie wirtschaftlicher Art einleuchtend, sür die Lachsen, der vor handenen Zwangslage gehorchend, seine Zustimmung zu der Vorlage über die Schifsahrtsabgabcn erteilt bat. Damit wird man vom rcalpolttischen Standpunkte an» in Sachsen zufrieden sein müssen, weil ei» Mehr schlechter dings nicht zu erreichen war. Im Reichstage wird die Vorlage nach allem Bvrangegangencn sicher nicht scheitern, und die noch erforderliche Einwilligung Hollands und Oesterreichs» soweit Rhein und Elbe in Frage kommen, scheint neuerdings gleichfalls in größere Nähe gerückt: ans den rein innerdeutschen Flüssen können Abgaben nach der Annahme der Vorlage im Reichstage vom Tage ihres Inkrafttretens an ans jeden Fall erhoben werden, nach dem durch die stattgcfnndcne Verfassuligsänderung fest gestellt worden ist, daß auch die bloße Regulierung von Flußläufcn z» den „besonderen Anstalten" gehört, die zur Abgabenerhebung berechtigen. Nachdem der Streitfall einmal auf solche Weise bei- gelegt worden ist, bleibt nur zu wünschen, daß die daraus sich ergebende bundesstaatliche Nutzanwendung in Berlin nie vergessen wird, und daß man sich dort stets gegenwärtig hält, wie dankbar im Grunde genommen Preußen dafür sein mutz, daß es durch das mannhafte Eintreten
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