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Sächsische Staatszeitung : 07.04.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-04-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191604074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19160407
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19160407
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1916
- Monat1916-04
- Tag1916-04-07
- Monat1916-04
- Jahr1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 07.04.1916
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Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. Nr. 50. Beauftragt mit der Herausgabe: Hofrat DoengeS in Dresden. 1916. Llm-laMerlMdluMn. I. Kammer. 27. öffentliche Sitzung am 5. April. Präsident Oberstmarschall vr. Graf Vitzthum v. Eck- städt, Exzellenz, eröffnet nm 12 Uhr 6 Min. die Sitzung, der Se. König!. Hoheit Prinz Johann Georg beiwohn t. Am Rcgieru gStifchc: Ihre Exzellei z n die Staats. Minister Graf Vitzthum v. Eckstädt und v». Nagel, sowie die Negierungskommissare Ministerialdirektoren Wirtl. Geh. Nat Vr. Roscher, Exzellenz, Geh. Räte vr. Grützmann, Elterich, vr. Rumpelt und Heiuk, ferner die Geh. Räte Inst und v». Ing. Krüger, Geh. Jusbzrat vr. Manns- seld, die Geh. Bergräte Canzler und Toller, und Geh. Regierungsrat Stadler. Es erfolgt zu ächst der Vortrag der Stünd scheu Schrift über das König!. Dekret Nr. 17, den Entwurf c nes Heugstkör esetzes betreffend, durch Kammerherrn Sahrer v. Sahr-Ehrenberg. Die Kammer genehmigt einstimmig diese Ständische Schrift. H erauf erfolgt der Vortrag des Gratifitationoscheines über die Staatsschuldenrechnung auf die Jahre 1912/13 durch Rittergutsbesitzer v. Hüttner. Tie Kammer genehnügt einstimmig diesen Gratifilatwns- schein. Svdan - wird in die Tagesordnung eingetreten. Den Vortrag aus der Nemstrande übernimmt Sekretär Oberbürgermeister vr. Kaeubler-Bautzen. H eraus st hewvrzuheben der Eingang des Protokoll auSzuges über die Vorberatung des Königl. Dekrets Nr. 23, dse Denkschrift über den Ausbau der staat lichen Elektrizitätsversorgung betreffend. Hierzu bemerkt der Präsident: Tie Zweite Kammer habe beschlossen, zum Zivecke der Vor beratung der Vorlage eine Zwischendeputation einzusctzen. Auch die Erste Kammer werde in die Lage kommen, die Vorlage in der Zwischendeputation vorbcraten zu lassen und darüber Beschluß zu fassen. Lie Tcputaiion schlage daher vor, ebenfalls eine Zwischen- deputanou ctna in einer Stärke von 15 Mitgliedern einzusctzen. Tie Kammer sei damit einstimmig einverstanden. Wegen der Wahl der Zwischendeputation selbst sei das Königl. Telret ab- zuwartcn. Pu'kt 2: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Kap. 70 des ordentlichen StaatShauShalts- etals für 1916/17, Landesanstalten betreffend, ui d über eine hierzu eingegangene Petition. (Druck sache Nr. 210.) Berichterstatter Kammer-Herr vr. v. Frcgc-Wcttzie»: Es werde wohl kaum größere Gegensätze geben als die An stalten in Kap. 70 des säcisischen Staatshaushalts und die schwere, ernste Zeit, in der man lebe. Hier die Fürsorge für die Elendesten, Kränksten nnd Verkommensten unseres Volkes, eine stattliche staat- licle Licbestätigkeit vom fachwissenschastiicheu Standpunkte aus bis zu der stillen, Irenen Arbeit unserer Pfleger und Pflegerinnen, da ja besonders die weibliche Pflege sich in außerordentlich günstiger Weise in den hier in Betracht kommenden Anstalten bewährt habe. Anderseits wieder die furchtbaren Opfer dieses uns von unseren Feinden so frevelhaft aufgczwungenen Krieges, wo die jüngste, blühendste Generation dahiusinke in edelster Verteidigung, wo ganze Familien verschwänden, die Ernährer arme Waisen und schwer-gebeugte Eltern zurücklicßen, junge Witwen, trauernde An verwandte. Er sei sich der Zustimmung der Kammer gewiß, wenn er den Dank ausspreche an all die Tapferen der Anstalten, die als erste, als Pfleger, als weibliches Dienstpersonal draußen im Felde stünden oder in den Etappen sich bewährten, ebenso denen, die in der Heimat zurückgeblieben seien und eine Arbeitsleistung übernommen hätten, die sich nur durch die außerordent lichen Verhältnisse der Kricgszeit erklären lasse, und wenn er diesem Danke für die Tätigkeit der bei den Anstalten Angestellten und Beteiligten den Tank besonders hinzufüge für die christliche Gesinnung und die wahrhafte Liebestütig- keit, die diesen Ärmsten und Unglücklichsten zuteil werde. Er möchte den beteiligten Geistlichen der Anstalten hier namens der Deputation den Dank aussprechen für die unentwegte treue Arbeit in diesen: Sinne. Es seien ihin andere Anstalten bekannt, wo nicht ein Geistlicher, aber ein Lehrer tätig sei, von demselben christlichen neuen Geiste durchdrungen, der sich der armen Ver besserungsbedürftigen annehme, denen nicht ein Elternhaus zuteil geworden sei. So ersetze die staatliche, von christlichem Geiste durchdrungene Fürsorge vielen das, was ihnen durch eine unglückliche Erziehung oder sonstig unglückliche Fomilien- verhältnisse entgangen sei. Er dürfe deshalb ganz besonders im Gegensatz zu den Äußerungen im jenseitigen Hause hoffen, daß die Regierung wie bisher auch weiter den richtigen Weg finden werde, nm zu der Besserung die innere Kräftigung der Seele der Unglücklichen hinzuzufügen. Tas könne nur geschehen auf Grund unseres christlichen Glaubcnsbeke ntnisses. Wenn er sich nun zu den einzelnen Anstalten wenden dürfe, so sei bei dei den Einnahmen zu bemerken, eine Vermehrung von Wegegeldern im Betrage von 547000 M-, eine Vermehrung an Gebäuden und ein höheres Reineinkommen aus Garten-, Feld- und Viehwirtschaft von 6900 M. Hier dürfe er die Frage cin- slechtcn, die in dankenswerter Weise von Hrn. Domherrn vr. v. Hübel angeregt worden sei, später andere Wirtschaftsmaßregeln anzuempfehlen. Vorläufig könne man die außerordentliche Ver besserung, die jetzt schon für die landwirtschaftl che Bnchsührung eingestthrt worden sei, wodurch den Be mten mehr Platz, Raum und Zeit für praktische Tätigkeit geblieben sei, dankbar erwähnen. Ter Redner geht sodann die einzelnen Rechnungsposten des Ka pitels durch und empfiehlt, die Kammer »volle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: bei Kap. 70, Landcsanstalten, r») die Einnahmen mit 7 211600 M. nach der Vorlage zu genehmigen; b) die Aus- . gaben mit 12031650 M., darunter 435050 M. künftig weg- fallend, nach der Vorlage zu bewilligen; o) die Vorbemerkungen und Vorbehalte in der Gegenstandsspalte zn genehmigen; ck) die Petition der drei Privatanstaltsbcsitzcr auf sich beruhen zn lassen. Die Kammer genehmigt einstimmig den Antrag. Punkt 3: Antrag zum mündlichen Bericht der zweiten Deputation über Kap. 52, 53 und 54 des ordentlichen StaatshaushaltSetatS für 1916/17, Landes- Gesuttdheilsamt, Hygienische UntersuchnngS- anstaltcu und Ambulatorische Kliniken (Polikli niken), Krankenbetten zum Ersätze der Kliniker» der vormaligen Chirurgisch medizinischen Aka demie betreffend. (Drucksache Nr. 208.) Berichterstatter Oberbürgermeister Blühcr-Trcsdcu: Bei Kap. 52, Laudesgesundheitsamt, seien die Einnahmen wie im Vorjahre eingestellt, die Ausgaben um 1920 M. ge mindert. Wegen der Begründung der Verminderung dürfe er auf die Bemerkungen in der Erläuternngsspalte verweisen. Bei der Behandlung in der Zweiten Kammer sei eine Reihe von Fragen bei diesem Kapitel angeschnitten worden, von denen er hier nur zwei hervorhcbe. Tie eine Frage betreffe die Behand lung der Zuckerkranken bei der Einführung von Fleischkartcn. Die Einführung der Fleischkartcn fei tatsächlich Tatsache geworden. TicVerordnung, die uns heute zugegangen sei, sehe vor, daß voin 17. April ob Fleisch nur noch gegen Flcischkärtc ausgcgcbeu werde, und zwar gegen eine Fleischkalte, die nur eine sogenannte Sperrkarte fei, also nur den Höchstverbrauch begrenze, ohne den Inhaber»» der Karte eine Anweisung, eii» Recht auf den Bezug der in der Karte vermerkten Fleischmcuge zu gebe». Der Satz, der in Aussicht genommen sei, von 600 8 Fleisch ohne Knochen für die Woche oder von 750 8 mit eingcwachscncn Knoche»» für die Woche oder von 900 8 Eingeweide und dergleichen für die Woche, werde allerdings nicht für alle Leute ausreichen, und ins besondere würden auch die Zuckerkranken mit in Betracht kommen. Für besondere Fälle, also für Fälle, in denen der Gesundheitszustand ein Mehr als die in Aussicht genommene uns zugeteilte Höchstmeuge erfordere, sehe die Verordnung des Ministeriums vor, daß aus Grund eines besonderen amtsärztlichen Zeugnisses über das Maß hinausgegangen werden könne. Hosse man, daß die Fleischmengen, die aus den Fleischkartei» stünden, uns auch wirklich zu unserer Ernährung zur Verfügung stünden. Vorläufig stehe das mindestens noch »licht fest. Tic andere Angelegenheit, die in den Beratungen der Zweiten Kammer verhandelt worden sei, fei die Berücksichtigung der Natnrhcilkundc gewesen. Von einem Herrn Abgeordneten, der das als seinen Schwanengcsang bezeichnet habe, sei eine ausführliche Tarlegung der Gründe für die Raturheilkunde gcgcbei» worden mit großer Liebe für die Raturheilkundc. Voi» der anderen Seite sei mit geteilt worden, daß von der Regierung beabsichtigt sei, bei der Landesuniversität Leipzig eine außerordentliche Professur für physikalisch-diätetische Therapie cinzurichten, und cs sei von den» Herrn Abgeordneter» das nun als die Erfüllung der Wünsche der Naturheilkundigeu in Anspruch genommen worden. Tas treffe Wohl nicht ganz zu. Unter diesen» etwas schwierigen Namen der physikalisch-diätetischen Therapie dürfe mai» wohl nur den» von der medizinischen Wissenschaft anerkannten, auch längst geübten und begehrten Teil der Naturhcilknudc ver stehen, denjenigen Teil, den also auch die Mediziner, wie eine in dem letzten Landtage noch gegen Schluß unterbreitete Petition dainals ausgcführt habe, befürlvorieten, und zwar in weitgehender Anwendung. Wenn nun jetzt die Regierung diesen Lehrstuhl für physikalisch-diätetische Therapie in Leipzig errichte, so tue sie dort nichts anderes, als tvas die medizinische Wissenschaft bereits an anderen großen Universitäten längst in die Wege geleitet habe, beispielsweise in Wien, und seines Wissens wohl auch in Berlin. Also mau gehe wohl zu weit, wenn man die Einrichtung dieses Lehrstuhles als einen Triumph der Natnrheilkundc und ihrer Be strebungen feiere. In» übrigen aber würde es nur erfreulich sein, wenn es gelinge, nun mit der Einsetzung dieser außerordentlichen Professnr beide Teile, die Raturheilkundc einerseits nnd die medi zinische Wissenschaft anderseits, znsammenzuführcn und zu be friedigen. Bei Kap. 53, hygienische Untersuchungsaustalten zunächst für Dresden, seien die Einnahmen um 4800 M. erhöht nach den Er fahrungen, die man gemacht habe, während die Ausgaben um 12 482 M. höher eingesetzt seien, was in der Hauptsache damit zusammenhänge, daß gewisse Baulichkeiten zur Erweiterung der Dienstrünme, die für die Zentrale vorgesehen seien, nämlich der Räume für die Bücherei, LaboratoriumSräume und Ställe für die Versuchstiere. Bei den» hygienischen Institut zu Leipzig seien die Einnahmen um 1800 M. weniger eingestellt worden. Tie Ausgaben mit 31 OM M. seien 860 M. niedriger eingestellt als in» Vorjahre. Endlich bei Kap. 54, Ambulatorische Kliniken (Polikliniken), Krankenbette»» zum Ersätze der Kliniken der vormaligen Ehirur- gisch-mcdizinischen Akademie, wo es Einnahmen nicht gebe, seien die Ausgabe»» »nit 20 148 M. nur 532 M. geringer eingestellt als in» Vorjahre. Die Deputation sei nicht in der Lage, diese Ver minderung der Ausgabe»» mit besonderer Freude zu begrüßen, denn diese Verminderung der Ausgaben habe ihre»» Grund darin, daß Krankenbetten, die im Jahre 1872 zum Ersatz für die Auf hebung der früheren Ehirurgisch-medizinischen Akademie eingesetzt worden seien, cingezogcn werden sollten. Es seien damals nach einer Verordnung von» 15. August 1872 Z 1 12 Bette»» in» Dia- kvuissenhause zu Dresden und je 6 in den Krankenhäuser»» Pirna, Großenhain und Freiberg vorgesehen worden. Das habe sich mm in der Zwischenzeitgeändert. Esseien jetzt zwar noch 12 Krankenbette»» in der Dialonissenanstalt zu Dresden, aber 6 im Eorolahause zu Dresden. In» Stadtkrankenhause zu Großenhain seien tzt 3 ge wesen, da sollten 2 hinkommen. Im städtische»» Krankeuhause zu Freiberg seien bis jetzt 6, da sollten noch 2 bleiben, und 2 »volle man dafür nach den» Krankenhause zu Meißen legen, eins aber einziehen. Bereits in der Zweiten Kammer habe man sich gegen die Einziehung dieses Krankenbettes gewendet, und zwar »nit Recht, dem» diese Krankenbetten seien nach den damaligen ge- troffenen Bestimmungen für solche Gemeinden vorgesehen, die nicht in» Besitze eines eigenen Krankenhauses seien, also nament lich für llcimrc, insbesondere ländliche Gemeinden. Es sei der Wunich ausgesprochen worden, daß dieses eine Krankenbett, das die Negierung künftighin nicht mehr ausstatten »volle, nach Rossen kommen sollte, und cs fei da ii» der Regierung dagegen erwähnt worden, daß der 8 2 jener Verordnung dem cntgegenstünde. Mit der Zweiten Kammer könne die Deputation diese Be gründung nicht als ausreichend anschen. 8 1 dieser Verordnung sei längst mehr oder minder außer Kraft gesetzt, insbesondere würde er auch jetzt erneut dadurch abgcändert, daß das eine Bett cingezogcn werde. Er habe also namens der Deputation das Bedauern ausznsprechen, daß die StaatSregierung beabsichtige, eines dieser Bette»» einzuziehcn. Jin übrigen habe er vor- zuschlagen, die Kammer »volle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: 1. bei Kap. 52, Landes-Gesundheitsamt, nach der Vorlage re) die Einnahmen »nit 3950 M. zu genehmige», 6) die Ausgaben mit 113678 M., darunter 850 M. künftig wegfallend, zu be willigen, o) die Vorbehalte zu Titel 9, 10 und 13 zu ge- nehmigen;. 2. bei Kap. 53, Hygienische UnterfuchungSanstalten, nach der Vorlage re) die Einnahmen mit 43200 M. zu genehmigen, b) die Ausgabe»» mit 132619 M., darunter 11525 M. künftig wegfallend, zu bewilligen, v) die Vorbehalte zu Titel 7 bei Ab teilung und L zu genehmigen; 3. bei Kap. 54, Ambulatorische Kliniken (Polikliniken), Krankenbetten zum Ersätze der Kliniken der vormalige»» Ehirurgisch-medizinischen Akademie, nach der Vorlage a) die Ansgabe»» mit 20148 M. zu bewilligen, 6) den Vorbehalt zu Titel 4 zu genehmigen. Tic Kammer nimmt den Antrag einstimmig an. Punkt 4: Antrag znm mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Kap. 59 des ordentlichen Staatshaus haltsetats für 1916/17, Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe zu Leipzig, .Kunst gewerbeschule und Kunstgewerbemuseum zu Dresden sowie Knnstschule für Textilindustrie zu Planen mit Zueigabteilungen betreffend. (Druck fache Nr. 209.) Berichterstatter Oberbürgermeister Blüher-Dresden: Bei diesem Kapitel seien die Einnahmen mit 55 500 M. ein gestellt wie im Vorctat. Mai» »volle hoffen, daß die Schüler" beiträge trotz der veränderten Lage in der abgegebenen Summe eingingen. Ter Berichterstatter spricht sodann den Rechnungs posten der einzelnen Titel durch. Bei Titel 11 sei ein Um- und Erweiterungsbau bei der Kunstschule für Textilindustrie zu Planen vorgesehen. Rach den Plänen, die hier auslägen, handle cs sich un» gewisse Veränderungen einmal irr den» vorhandenen Gebäude und dann mn zwei Anbauten, einem Anbau an der Moltkestraße, der darauf ansgehe, die Museumsräume der Schule zu erweitern und weitere Zeicheuläle einzurichten, nnd einen weiteren Anbau an dec Breitcnstraßc, der darauf abziele, neue Maschinensäle mit neuen Maschinen cinzurichten. In den Kreisen de: Interessenten gingen die Ansichten un» die letztere Einrichtung auseinander, und mit Rücksicht darauf habe die Fiuauzdeputation der Zweiten Kammer beschlossen, die Regierung zu ersuchen, von den Er weiterungsbauten denjenigen an der Moltkestraße zuerst auSzusühr n, »veil über diese» die Meinungen absolut klar und einheitlich seien. Tic Deputation habe Bedenke»» gegen den Vorschlag des hohen Hauses, das der Fillanzdeputation in ihren Wünschen nicht cntgegengetreten sei, nichts einzuwendcn. Sie habe arrch sonst keine Bedenken gegen dieses Kapitel zu erheben uno be antrage deshalb, die Kammer »volle m Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: bei Kap. 59, Akademie für graphische Künste und Buch gewerbe zu Leipzig, Kttustgewcrbeschule uud Kunstgewerbe museum zu Dresden, sowie Kunstschule für Textilindustrie zu Planen »nit Zweigabteilnngen, a) die Einnahmen mit 55 500M. nach der Vorlage zu genehmigen, d) die Ausgaben nach der Vorlage »nit 1 113 307 M., darunter 258 700 M. künftig weg- fallend, die Einstellung in Titel 11 jedoch als erste Nate zu be willigen, c) die Vorbehalte zu Titel 3 unter r», 5, 10 und 11 zu genehmigen. Geh. Kommerzienrat Erbert: Er »volle nicht unterlasse», bei diese»» Kapitel der StaatS- rcgicrung besten Dank auszusprechen für dis Bewilligung der Mittel zur Ausdehnung der Kunstschule für die Textilindustrie in Plauen, die sich als eine sehr segensreiche Einrichtung erwiesen habe. Er bitte die Regierung, ihr auch fernerhin dieses Wohl wollen zu erhalten. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 5: Antrag znm mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Titel 10 des außerordentlichen StaatshaushaltSetatS für 1916/17, Erbauung und Er w e i ter un g v on H e i z h a usstün d e n f ü r L o ko in o t i v e n betreffend. (Truckfachc Nr. 212.) Berichterstatter Oberbürgermeister Blüher-TrcSden: Bei Titel 10 des außerordentlichen Etats seien 368000 M. angcfordert für Heizhausstände, die benötigt seien sür die nach Titel 8 des außerordentlichen Etats zn beschaffenden Lokomotive»» sowie für außergewöhnlich lange Lokomotiven. Tie Deputation beantrage, die Kammer »volle in Übereinstimmung »nit der Zweiten Kammer beschließen: die unter Titel 10 des außerordentliche»» StaatShan haltSetats für die Finanzperiode 1916/17 angeforderten 368000 M. nach der Vorlage zu bewilligen. Die Kammer genehmigt einstimmig den Antrag. Punkt 6. Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über das Konigl. Dekret Nr. 28, betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Aus führung des Einsührungsgesetzes zum Bürger- lichen Gesctzbuche vom 18. August 1896, sowie über den Entwurf zu einem 111. Nachtrage zur Geschäftsanweisung für den LandtagsauSfchnst zu Verwaltung der Staatsschulden vom 13. Mai 1910. (Drucksache Nr. 207.) Berichterstatter Wirkt. Geh. Rat I)r. Mehnert, Exzellenz: Rach den» bisherige»» Verfahre»» bei Ausfertigung voi» Staats- schuldverschrcibungen habe ein ordentliches oder ein stellvertreten des Mitglied des LaudtagsauSjchusscs zn Verwaltung der Staats schulden die Hauptpapierc eigenhändig zn vollziehen. Dieses Verfahre»» sei viele»» wenigstens äußerst lästig gewesen, cr möchte sagen, beinahe geisttötend, aber anderseits auch immerhin recht kostspielig, da das betreffende Mitglied des LandtagsauSschusseS für diese Unterschrift drei ganze Pfennige erhalten habe. Man habe cs bci einiger Fertigkeit in» Unterschreiben täglich immerhin aus 30 M. und etwas darüber bringe» können. Tas Versehre»» erscheine zweifellos nicht mehr zeitgemäß. Deshalb folle nach dem Vorgang Preußens und des Reiches eine mechanische Ver vielfältigung der Unterschriften, und zwar der Unterschriften sämtl cher Ausschußmitglieder, stattsinden. Diese Uuterzcichnuug sei genügend nach 8 763 Absatz 2 des B. G.-B. Der Staat sei jedoch, falls eine solche Schuldvcrschrcibung ohne seinen Willen in den Verkehr gelangt, jeden» Inhaber der Schuldvcrschrcibung, dem er nicht Nachweisen könne, daß er znr Vcrsüguug über die Urkunde nicht berechtigt sei, haftbar. ES müsse Vorsorge gctroffen werden, daß ai gefertigte Staatsschuldverschreibttngc» nicht ohne Beobachtung einer besonderen Form die Kraft rechtsverbindlicher Urkunden erlangten. Auch die Erneuerung der Scheine und Zinsscheine solle künftig mit der mechanischen Vervielfältigung der Nnmcnsuuterschriften sämtlicher Mitglieder des Landtags ausschusses zu Verwaltung der Staatssclmldeu bedacht werden. Die Ansfertigtmg der Hauptschnldverschreibnngei» und der Er-
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