Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.02.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-02-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192002214
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200221
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-02
- Tag1920-02-21
- Monat1920-02
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.02.1920
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Sonnübenv, 81. Fcvruar 1SS<», abenls 73. Jahr« - 43 ä/- RÄ. ««d Anreise» MtblM»«dA»Mg«». »««««t «ak». L ,1»»^ 8«r»r«s Nr- «. »1«taff. «les. R«. ». für die Amtshauptmannschaft Vrotzenhain. bas Amtsgericht und den Nat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrSVa. Volks- und Fortbildungsschule Grvva. Der Unterricht beginnt erst Montag, den L. März ISSN. Grob«, am 21. Februar 1820.Ter «chnlvorstand. Ablieserungsprännen für Brorgerrewe und Gerste. Auf Grund vo» 8 1 der Verordnung des ReichSwirtschaftSministerS vom 18. Dezember 1919 über Zahlung von Ablieserungsorämien (Reicksgesetzblatt Seite '1990) werden dem Erzeuger, wenn er 70°/„ seiner Mindestabltefernnasschuldigkeit an Brotgetreide (Roggen und Weizen zusammen gerechnet) und an Gerste erfüllt bat, Adlieserungsvräntte» für jeden Zentner der gelieferten Gesamtmenge an Brotgetreide und Gerste ausgezahlt und zwar nach folgender Staffel: Handelsschule Riesa, Anmeldungen für LebrlingsabteHnng, Höhere Abteilung (Dollichule), Mädchen abteilung nimmt noch entgegen Direktor L e b m e. Handel mit Gold, Silber und Platin. Der ReickSwirtschaftSmInister bat über den Handel mit Gold, Silber nnd Platin nachstehende Verordnung erlassen. Die Verordnung des StaatSkommiffarS Mr Demobil» mackung über den Ankauf von Gold und Silber vom 31. Januar 1920 (Sachs. Staats zeitung Nr. 28 vom 2. Februar 1920) erledigt sich somit und wird daher aufgehoben. Dresden, den 16. Februar 1920. 66k0 Der TlaatSkommissar sür Demobilmachung. Debne. 18138 Verordnung über den Handel mit Gold, Silber und Platin. Vom 7. Februar 1920. Auf Grund der die wirtschaftliche Demobilmachung betreffenden Befugnisse wird nach Maßgabe des Erlasses, betreffend die Auflösung des ReickSministerlnmS Mr wirtschaitliche Demobilmachung. vom 26. April 1919 (Reicks-Gesetzdl. S. 438) angeordnet was folgt: 8 1. Deutsche Reichssilbermünzen der Markwäbruug, einschließlich der außer Kurs gesetzten, dürfen zu einem ihren Nennwert übersteigenden Preise nur au die Deutsche Neicksbank oder die von ibr ermächtigten Stellen veräußert und nur aus den Beständen der Reichsbank oder dieser Stellen erworben werden. Wer es unternimmt, dem Verbote des Abs. 1 zuwider Silbermünzen zu erwerben, zn veräußern oder derartige Erwerbs» oder Veräußerungsgeschäfte zu vermitteln oder da zu aufsordrrt oder sich anbietet, wird, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis bis zu drei Jahren nnd mit Geldstrafe bis zu einhundert tausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Münzen, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. t Der gleichen Strafe unterliegt, wer in der Absicht, das Verbot im Absatz 2 zu um gehen, die Münzen umarbeitet oder verändert oder umarbeiten oder verändern läßt. 8 2. Mit Gefängnis bis zn einem Jabre und mit Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird, sofern nicht nach den Vorschriften dieser Ver ordnung oder nach anderen Vorschriften eine schwerere Strafe verwirkt ist, bestraft, wer im Umherziehen oder von Haus zu Haus, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten, insbesondere in Wirtschaften, Eisenbahnen oder auf Bahnböfen 1. Feingold, Feinsilber, Platin und ihre Legierungen von jeglichem Gehalt, ins ¬ besondere Barren, Körner, Drähte, Blecke. Bänder, Blattgold und Blattsilber. Schaumgold und Sckaumsilber, Bruch oder Abfälle, serner Goldmünzen, Silbermünzen, Wären, Sckmncksache» oder Taschenuhren aus Gold, Silber oder Platin entgeltlich erwirbt oder veräußert: 'r 2. mündlich, in Schriftform oder in sonstiger Weise sich zum entgeltlichen Erwerb oder zur entgeltlichen Veräußerung der in Nr. 1 bezeichneten Gegenstände oder zur Vermittelung derartiger Geschäfte anbietet oder zu ihrer entgeltlichen Veräußerung oder zur Vermittelung derartiger Geschäfte anssordert. Die übliche Kenntlichmachung eines stehenden Gewerbe betriebes an dem Gebäude, in dem sich der Geschäftsraum befindet, wird durch das Ver bot nicht berührt. Für Anzeige» in periodische» Druckschriften bewendet cs bei den Vor schriften des 8 3. In den Füllen des Abs. 1 Nr. 1 kann neben der Strafe auf die Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nickt. Für anerkannte Mustermessen kann die zuständige Landeszentralbehörde Aus- nahmen gestatten. 8 3. Anzeigen, in denen Gold oder Silber ohne nähere Bezeichnung oder Gold- oder Silbermünzen angeboren werden oder in denen zur Abgabe von derartigen Angeboten aufgefordert wird oder in denen die Vermittlung von Geschäften über solche Gegenstände angeboren oder gesucht wird, sind in periodischen Druckschriften verboten. Anzeigen, in denen die sonstigen im 8 2 Sir. 1 genannte» Gegenstände angeboten werden oder in denen zur Abgabe von derartigen Angeboten ansgesordert wird oder in denen die Vermittlung von Geschäften über solche Gegenstände angeboten oder gesucht wird, dürfen in periodischen Druckschriften nur mit Angabe des Namens oder der Firma sowie der Wohnung oder der Geschäftsstelle des Anzeigenden zum Abdruck gebracht werden. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht nach den Vorschriften dieser Verordnung oder nach anderen Vorschriften eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis bis zn sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestrast. 8 4. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 7. Februar 1920. Der Reichswirtschastsminisier. Schmidt. Das Riesa» Tageblatt erscheint jede« La« abend» « Uhr mit AuSnjchm« der Sonn- und Festtage. VezagSbret», gegrn Vorauszahlung, monatlich 2.— Mark ohne Zustellgebühr, bei Abholung am Postschalter monatlich 2.l0 Mark ohne Postgebühr. Anzeigen für die Nummer de» Ausgabetage» sind »iS S Uhr vormittag» aufzugeben und im vorau» zu bezahlen; «ine Gewähr siir das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. sPrei» für die 43 mm breite, S mm hohe Grundschrift-Zrile (7 Silben) KO Pf., OrtSpreiS SO Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz Ausschlag. Nachweisung«» und Vermittelungögebühr 20 Pf. Feste Tarts«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderungseinrichlungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangrritWinterlich, Riesa. GefchSftSstelle: Goethestraße SS. Verantwortlich sür Redaktion: Arthur HSHnel, Riesa: sür Anzeigenteil: Wilhelm Ditlrich,Niesa. Kaser, Kea uni» Stroh sowie Strmrsatziaitte! lAMne, kauft zu Taaespreifen und erbittet Angebote und Zufuhren Reichsvervslegnngsamt Nies». Bezirksarbeitsnachweis Großenhain, Nebenstelle Niesa. Katser-Franz-Josevl,-Straffe 17, Tel. Nr. 40. Stellung erhalten sofort: 2 Böttcker, 4 Möbeltischler, 2 Bleilöter, perfekt, 2 Metall schleifer, gelernt, 2 Armaturenschlosser, gelernt, 1 Wcrkzeugdreder, gelernt, 1 Metalldreher, gelernt, 2 Wender für Schubwaren, 1 Friseur, 1 Friseuse, 1 Handlungsgehilfe der Kurz- Warenbranche, 1 Handlungsgehilfe der Lederschuhwarenbranche, 1 pcr'ckte Stenotypistin. Dienst-, Hans-, Küchen- und Stubenmädchen sür Herrschaften und Restaurant, 'Auswarte mädchen für halbe und ganze Tage, landw. Dienstmägde und Ostermädchen, landw. Dienst knechte bis 18 Jahren, 2 Böttcherlehrlinge. bei einer Ablieferung von 70"/, der Mindestablieferungsschuldigkeit 4 M. für den 80°/. . - .. 8 9"°/. . . . 12 „ . „ 957. . „ . 1» . IOO7. . ., . 20 . . .. 106", . . „ 2!» ,. ,. „ 110"/ 30 Die Derechnnng und Auszahlung der Prämien für Brotgetreide nnd Gerste erfolgt gesondert entsprechend der für Brotgetreide einerseits und sür Gerste andererseits getrennt festgesetzten MindestablieferungSschnldiakeit. Dir Mindrstablieserungs'chuldigkeit an Brotgetreide nnd Gerste wird jedem Erzeuger in den nächsten Tagen vom Kommnnalverband schrittlich mitgeteilt werden. Berechnung und Auszahlung der Ablieferungsprämieu erfolgt durch die Wirtschafts stelle des Kommnnalverbandes Großenhain. Weiteres ist ans der jedem Erzeuger zngehenden Lieferungsauflage zu ersehen- Großenhain, am 20. Februar 1920. 237 »l. Ter Kommnnalverband. Im hiesigen Handelsregister ist heute eingetragen worden: auf Blatt 165: die Firma Albi» Hopf in Strehla belr.. daß der Inhaber Albin Hopf ausgeschieden, der Kaufmann Max Otto Eberhard in Strehla Inhaber ist nnd die Firma künftig Albin Hopf Nach?., Inhaber Otto Eberhard jnn. lautet: auf Blatt 249: die Firma Friedrich Karl Winter in Niesa betr.: Tie Firma ist erloschen. Amtsgericht Riesa, den 18. Februar 1920. Auf Blatt 577 des Handelsregisters ist beute eingetragen morden die Firma Kera mische Werke Strehla Otto Türkte in Strehla und als deren Inhaber dec Fabrikbesitzer Paul Otto Tiirckr in Strehla. Angegebener Geschäftszweig: Fabrikation feuerfester Koch geschirre, Kachelöfen, Maiolikawarc» »ud Ofensetzerei. Amtsgericht Niesa, den 16. Februar 1920. Gesetzlicher Bestimmung gemäß sind tanbstnmme und blinde Kinder bei dem Eintritt in das schulpflichtige Alter in hierzu bestimmten öffentlichen Privat anstalten nnterzubringen, wenn nicht durch die dazu Verpflichtete» anderweit für ihre Erziehung hinreichend gesorgt ist. Wir fordern daher die hier wohnhaften Eltern solcher Kinder be-m. die Stellver treter der Ellern hierdurch auf, alle bis jetzt nickt angemeldeteu im voiksickiilpflichtigen Alter stehenden tandstummen und blinden Kinder zur Annahme in eine Anstalt spätestens bis zum S3. Februar ISStt schriftlich bei uns anzumelden. Niesa, am 19. Februar 1920. Der Ratder Stadt Niesa. Mädchenschule Riesa. Für das ». Schuljahr (früher Fortbildungskursus oder Selektal sind Anmeldungen möglichst bald an den Vormittagen der Unterrichtstage in dec Karolaschulc zu bewirken Mündliche und schriftliche Auskunft wird gern erteilt. 21. 2. 1920. Ter Leiter der Mädchenschule. Schuldirektor Tankwarth. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 21. Februar 1920. —* Mitteilungen aus der Ratssitzung vom 18. Februar 1920: 1. Zum Zwecke eines verstärkten Feuerschutzes war eine Auswechselung der Rohrleitungen in der Speicherst aße und in den Straßen an der 32er Rasern« geplant. Nach im April 1919 aufgestellien Kostenan chlägen würde ein Aufwand für die Speichcrstraße von 26500 Mk. und für die Straßen um die 32er Ra.erne von 58600 Mk. entstanden sein. Heute würden die Rosten cm vielfaches dieier Anschlagssummen betragen. Nach dem Vorschläge des Wajferwe kSausschusses beschließt deshalb der Rat, diese Rohrauswechselung bis auf weiteres zurückzustellcn. 2. Einer Anregung aus der Mitte des Stadtverord- neten-Kollegiums gemäß, werden die Stunden für d e Le- bensmittel-Markenausgaben permchsweise auf die Zeit von 9 Uhr vormittags bis mittags 1 Uhr fest gelegt. 3. Der Entschließung des Stadiverordncten-Kolle- giumS, den Ehrensold für die bei den Markenausgaben tätigen Herren auf monatlich 20 Mark zu erhöhen, tritt der Rat bei. 4. Bon einer Mitteilung Pes Garnison-Kommandos, nach der Niesa nicht als Garnison für das 100000- Heer vorgesehen, es aber nicht ausgeschlossen ist, daß in den Unterbringungsorlen noch ein Wechsel vorgenommen wird, nimmt man Kenntnis Ebenso von der Mitteilung, daß noch nicht bekannt sei, inwieweit die Benutzung der städti schen Kasernen in Riesa durch die HtlfSpolizei beab sichtigt ist. 5. Weiter nimmt der Rat Kenntnis von der Mittei lung des. Frauenvereins, daß er sich gezwungen kiekt, ab 1. April 1920 die Verwaltung der Klernlinder- bewahranstalt aus den Händen zu geben, weil ec incht mehr in der Lage ist, auf die Dauer die zur Verwaltung und Aufrechterhaltung der Anstalt nötigen Mittel aufzu- bringen. 6. Auf Grund einer Nachkalknlation sieht sich der Rat genötigt, den Preis für das von der Stadt bezogene Holz auf 60.— Mk. für den Raummeter festzusetzen. 7. Auch der Verkaufspreis für das vom Kommunal verband zugewiesene Holz mutz infolge dec erhöhten Preise sowie der erhöhten Kosten für die Heranbringung u. s.w. auf 60 M. — Pf. festgesetzt werden. 8. Ein neu aufgestellter Nachtrag zu den Grundsätzen fffr; die Erwerbsl 0 senfürs 0 rge m der Stadt Rieia wird genehmigt. Aus demselben ist besonders hervorzu heben, daß die Zuschläge für die Familienangehörigen der Erwerbslosen erhöht worden sind. Zu Punkt 8 ist noch die Mitentschließung deS Stadt- verordneten-Kollegiums einzulwlen. Im übrigen werden noch 28 weitere Punkte m der Sitzung erledigt. * * * —* Musikfolge zur Vlatzmusikam Sonntag, den 22. Februar, auf dem Kaifer-Wilhelm-Platz: 1. k«r »4 »etra, Marsch von Urbach. 2. Ouvertüre.Banditen streiche" von Supp«, g. Der letzte Gruß, Lied von Levt. 4. Schlittschuhläufer. Walzer von Waldteufel. 5. Potpourri a.d.Optt.: .Die Cmrdassürstin" vonK»lm»n. 6. Er weicht der Sonne nicht, Marsch von Kaiser. -* Gin Hand wagenge stahlen. Aus einem hie sigen Bauhof« ist ein Handwagen gestohlen worden. Der Wagen hat ungefähr 9 Zentner Tragkraft und ist leicht kenntlich an den dlaugestrichene» Rädern, braunen Aufsatz brettern. grauer Deichsel und an den Schiebern mit eisernen Stäben. Es wird vermutet, daß der Diebstahl von einem ungefähr 20 Jahre alten, mit Militiirsachcn bekleideten Manne ausgeführt wurde, der den Wagen zu verkaufen suchen wird, wen» dies nicht bereits geickah. Sachdienliche Wahrnehmungen hierüber sind bei der Polizei zu melden. —* Kirckensteuern. Wie man uns mitieilt, wird jetzt das Gerücht verbreitet und erregt viele Gemüter, daß, wer in der Kirche bleibe, vom 1. April 1920 an jährlich 120 Mark Kirchensteuer zahlen müsse. An diesem Gerücht, das manchen Leichtgläubigen zum Austritt aus der Kirche bewegt, ist natürlich kein Wort wahr. Die Kirchensteuern machen nur einen geringen Prozentsatz der Staats- und Gemeindesteuern aus. In Niem z. B. harte ein Steuerzahler, der an Gemeindesteuern im Jahr« 1919 im ganzen 22 Mk. zu zahlen batte, 55 Pfennige Steuern für die cv.-luth. Kirche zu zahlen, die in diesen 22 Mk. mit inbegriffen waren. Ein Steuerzahler mit 119,40 Mk. Staats- nnd Geineindesteuern hat — ebenfalls in diesem Betrag inbegriffen — 3,90 Mk. Kirchensteuern bezahlt. Und ein Steuerzahler mit 988,75Mk. Staats» und Gemeindesteuern hat 17,70 Mk. Kirchensteuern zu zahlen gehabt. Diese Angaben, auf Grund der Steuer zettel gemacht, beweisen zur Genüge, wie das oben erwähnte Gerücht den Tatsachen widerspricht. Auch in Zukunft wird sich dieses Verhältnis der Kirchensteuern zu den anderen Steuern nicht wesentlich ändern. —«Der 10 stufige Ausbau der Mädchen schule. Der hiesige Schulausschuß hat in seiner letzte» Sitzung, wie schon mitgeteilt worden ist, den 10stufigen Aus bau der Mädchenschule beschlossen, und es ist wohl zu hoffen, daß auch die anderen städtischen Körperschaften diesem Be schlüsse beitreten werden. Diese Oberstufe soll selbstverständ lich alle« gnt b«fähigte» Mädchen zugänglich sein. Die Ober realschule für alle Mädchen zum Durchgang zu machen, die eine höhere Bildung suchen, als st- die Normalklassen der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite