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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 15.10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-10-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190810152
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19081015
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19081015
- Sammlungen
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- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
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Erscheint Dienstag, Donnerstag «nb Sonnabend und wird am Abend vorher aurgegeben und versendet. Bierteljahrrprei» I Mark 20 Psennige ausschließlich Boten« und Postgebühren. Bestellungen werden tn unserer Expedition, von den Boten, sowie alle« Postanstalten angenommen. mhlMlltt Inserate werde» mit 10 Psenntgen skr di« «-gespaltene tkorpuSzetle berechn«! und dt» mittag» 12 Uhr de» dem Tag« de» Erscheinens vorhergehenden Tage» angenommen. Für Nachweis und Offerten «Annahme 10 Pfennig« Extragebühr. Fernsprech«Anschluß Nr. 12. für Zschopau ZWun- Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. 122. Donnerstag, den IS. Oktober 1W8. 76. Jahrgang. Nach einer Mitteilung der Königlichen Amtshauptmannschaft Marienbcrg ist am 5. dss. Mts. in Neunzehnhain ein Hund getötet worden, der nach dem bezirks- ticrärztlichcn Befunde tollwntkrauk gewesen ist. In Gemäßheit von 88 37 flg. des Reichsgcsctzcs vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, 88 19 flg. der In struktion zu Ausführung der 88 19 bis 29 gedachten Gesetzes vom 27. Juni 1895 und 8 4 Absatz 2 und 3 der Sächsischen Ausführungsverordnung vom 31. August 1905 wird für die Gemeinde Börnichen bei Grünhainichen die Hundesperre bis einschließlich den S. Januar IVVS verhängt, und für die Orte: Hohn dorf und Krnmhermersdorf bis dahin verlängert. Es sind bis zu dem vorerwähnten Tage alle in den genannten Gemeinden befind lichen Hunde festznlegen (anzuketten oder einzuspcrrcn). Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maul korbe versehene» Hunde an der Leine: jedoch dürfen die Hunde ohne polizei liche Erlaubnis aus dem gefährdeten Bezirke nicht ausgesührt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angcschirrt, mit einem guten Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauches festgelcgt werden. Die Verwendung von Hirtcnhunden zur Begleitung der Herde, von Fleischer- Hunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd kann unter der Be dingung gestattet werden, daß die Hunde äußer der Zeit des Gebrauches (außerhalb des Jagdreviers) fcstgclcgt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Alle Hunde, welche innerhalb des obcnbczcichnetcn Sperrbezirks frei umher laufend betroffen werden, sind cinzufangea und in sicheren Gewahrsam zu bringen. Die Entschließung darüber, ob dieselben zu tüten sind, behält sich die Unter zeichnete Königliche Amtshauptmannschaft, an welche deshalb unverzüglich Anzeige zu erstatten ist, für jeden einzelnen Fall vor. Die Ortspolizeibchördcn erhalten andurch Anweisung, für gehörige Bekannt machung und strenge Aufrcchterhaltung der vorgcdachtcn Maßregeln besorgt zu sein, und auf die Dauer der Hnndesperre öfters Umgänge des Kavillers an- znordnen. Im Ucbrigen sind alle diejenigen Hunde und Katzen, welche von dem wutkranken Hunde gebissen worden sind, oder rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß sie von diesem Tiere gebissen worden sind, sofort zu töten. Zuwiderhandlungen gegen die vorgcdachtcn Schutzmaßregeln werden, insoweit nicht die Strafbestimmungen in 8 67 des Reichsgcsctzcs vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 Anwendung zu leiden haben, nach 8 38 und 8 66, 4 des obenerwähnten Gesetzes mit Geldstrafe bis zu ISO Mark oder entsprechender Haft, beziehentlich, wenn dieselben wissentlich geschehen, nach 8 328 des Reichsstrafgesctzbuchcs mit Gefängnis bis zu einem Jahre geahndet werden. Gleich zeitig werden die Herren Gemeindcvorständc und Gutsvorsteher hierdurch angewiesen, die Namen derjenigen Personen binnen 24 Stunden hierher anzuzeigen, welche von dem getöteten Hunde oder einem der Tollwut verdächtigen Hunde gebissen worden sind, damit die beim König!. Preuß. Institut für Infektionskrankheiten in Berlin 39 Nordnfcr Föhrenstraßc, vorzunchmcndc Schutzimpfung gegen Tollmut rechtzeitig in die Wege geleitet werden kann. Jlöha, am 12. Oktober 1908. Die Königliche Amtshauptmannschaft. An Bezahlung der Brarrdversicherungsbeitriige auf den 2. Termin dieses Jahres wird hiermit erinnert. Zschopau, am 14. Oktober 1908. Der St adtr a^ LöMKli6li68 IitzkrtzEmiimr 211 ^,ii>»elckl»i>8«i> tiir Ostori» 1SV1» vsrdsn t»I» LS. I»v5«inl«vr täxlleli, irixli biui>>it»n:'-- v«»» LL—L2 Vier »»^»uoiiinxii. Lsi- Luftringen sind: Osftnrts- und VautLsußnis, IViödsriinptsoftsiu, ein vom üsvsrdsr selbst verfasster 1-sftenslu.uf, das Lensurftuoft, sorvis wenn mögiiell sin »ustulrr- lioftss 2sugnis dss Llassenleftrsrs, sin OesundkeitsLsugnis — kür das sin lforinular unsntgsltlieft abgegeben wird — unck sin Ausweis für dis süoksissfts 8ta«.ts- ungebörigkeit. ksrsünliobs Vorstellung koi cksr Anmeldung ist ervilnsobt. 28el>opini, den 10. Oktober 1908. IL1« Aus Sachsen. Zschopau, den 14. Oktober 1S03. — Die hiesige Freiwillige Feuerwehr beging am Mon tag dl« Feier ihre» 39. Stiftung»!«!!«». Bereit» siüh S Uhr ertönte der Weckruf de» Signalistenkorp», dem sich später ein solcher der Städtischen Kapelle anschloß, die ln Begleitung de» zweiten Spritzenzuge» unter schneidiger Marschmusik die Straß,n der Stadt durchzog. Nachmittag» V,S Uhr versammelte sich die Freiwillige Feuerwehr und zog nach der Städtischen Turn halle, woselbst Herr Hauptmann Gens«! eine aus die Feier bezughabende Ansprache hielt, die mit einem dreifachen Hoch aus den hohen Protektor der sächsischen Feuerwehren, Se. Maj. König Friedrich August, schloß. Hieraus ersolgte die Prämi ierung der langjährig gedienten Mannschaften und zwar: sür 32 Jahr« Dienstzeit: Herr stell» Hauptmann Naumann, Herr Zugiührer und Kassierer DIttrich und Herr Zugiührer und Kassierer Weigel; sür 26 Jahre Dienstzeit: Herr Oberstgnalist Neubert und Herr Signaltst Eberlein; sür 22 Jahre Dienst- zeit: Herr Sektion»sühr«r Martin; sür 20 Jahre Dienstzeit: Herr Hauptmann Geisel; sür 16 Jahr« Dienstzeit: Herr Sektion»sührer Frauenselder; sür 14 Jahre Dienstzeit: Herr Sektion»sührer Th Ed. Schmidt; sür 12 Jahre Dienstzeit- Herr Zugiührer König; sür 8 Jahre Dienstzeit: Herr SekttvnS- sührer Sebastian, Herr Rohrsllhrer Groß und Herr Sprttzen- mann Pöschl; sür 6 Jahre Dienstzeit: Herr SektionSsührer Römisch, Herr S«klion»sllhrer Hultsch und Herr Sprttzenmann Hugo Müller. An diese Feierlichkeit schloß sich ein Festmarsch durch die Straßen der Stabt. — Abend» 8 Uhr sanken sich neben einer großen Anzahl geladener Ehrengäste die Kameraden mit ihren Damen im Kaisersaal ein zur Feier de» au» Konzert und Ball bestehenden Sttstung»seste». Ein sorgsam au»g«wählte» und tn allen seinen Teilen triffltch durchgesührte» Konzertprogramm sorgt« sür angenehme Unterhaltung und erntete reichen Beisoll. Unser neuer städtischer Musikdirektor, Herr «lbin N-uhäußer, führte hier ,um ersten Male In Zschopau den Taktstork und zeigte, daß er ol» würdiger Nachfolger seiner Herren Vorgänger wohl im Stande ist, die Städtische Kapelle aus der allgemein anerlannten Höhe zu erhalten und de« guten Rus derselben nicht nur weiterhin zu wahren, sondern durch die von ihm ge. spante Heranziehung tüchtiger musikalischer Kräfte tn Zukunft einer neuen Blütezeit entgegen zu sühren. Der sich anschließende Ball nahm «inen sehr fröhlichen Verlaus und hielt die Käme- raden mit ihren Damen in bester Stimmung bi» zum srühen Morg-n beisammen. Ein Tanz-Kränzchen am Dien»lag bildete den Schluß de« Feste». — Ein krasser Fall von Aberglauben zeigte sich wieder einmal tn einer Verhandlung vor der 1. Strafkammer de» Landgericht» Chemnitz. Die am 1. Oktober 1843 in Krum- herm«r»dors geborene, wegen Betrug» schon wiederholt, da» letzte Mal mit 3 Jahren ZuchtShau» vorbestrafte Weber»-Ehe> srau Johanne Christiane Drechsel geb. Richter in Zschopau hatte wieder einmal solche Leute gesunden, »die nicht alle werden'. Sie zog um Ostern d. I. in ein Hau», dessen Mitbewohner, ein Handarbeiter samt Frau und Kind krank waren. Die» macht« sich die Schwindlerin sofort zunutze, indem sie erklärte, sie könne durch .Geldstecken" alle Arten Krankheiten heilen und garanriere sür den Erfolg. Der Arbeiter gab ihr ein Zwei markstück und dann ein Flinsmarkstück, damit sie da» Geld tn den Anlagen vergraben und seine Frau gesund machen solle. Die Schwindlerin erklärte aber nach kurzer Zeit, da» Geld sei zu leicht, sie müsse mehr Geld haben. Der leichtgläubige Ar beiter opserte nun noch «in Zehnmarkstück und später ebenso ein Zwanzigmarkstück sür seine Ehefrau, dann noch ein Zwanzig. Markstück sür da» Kind und schließlich noch ein Zehnmarkstück sür s-tn eigene» kranke» Bein. Da die „Kur" oder nicht hals, verlangte er schließlich seine 67 Mark (I) zurück. Die Schwind lerin, die da» ganze Geld sür sich verbraucht hatte, gab ihm unter allerhand Beschwörung»sormeln, 7 Mark zurück, um da» übrige Geld blieb er geprellt. Da« Gericht verurteilte die sonderbare Heilkünftlerin unter Anrechnung eine» Monat» Untersuchungshaft zu einem Jahr sech» Monaten Zuchthau», 150 Mark Geldstrafe oder weiteren 20 Togen Zuchthau» und 5 Jahren Ehrenrecht»verlust. — Zur Nationalspende sür den Grasen Zeppelin sind nach der im Dretdnrr Journal abgedruckten Zusammen stellung bei den sächsischen Sammelftellen, soweit die» sestgestellt werden konnte, insgesamt 380772 Mk. 9 Ps. an Beiträgen «ingegangen. Davon entfallen aus die drei größten Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz zusammen 260636 Mk. 67 Ps. E» ist mit Bestimmtheit anzunehmen, daß die in unserem engeren Baterlande für die Nationalspende ansgebrachte Gesamt summe wesentlich höher ist, da zahlreich« und namhaste Beiträge au» Sachsen schon vor der Einrichtung von Sammelstellen an den Grasea Zeppelin oder besten Bank unmitttelbar überwiesen worden sind. Jedensall» geht man nicht sehl, wenn man den Gisamtanteil Sachten» an der Nationalspende aus rund eine halbe Million Mark beziffert. E» ist mit großer Freude zu begrüßen, daß sich di« Opserwtlligkett de» sächsischen Volke» bei der Unterstützung nationaler Bestrebungen auch bei dieser Gelegenheit wiederum glänzend betätigt hat. — Zum 100jährigen Jubiläum der sächsischen Jäger und Schützen hat sich, nach den Beschlüssen der Bertreterversamm- lung der Jäger- und Schützenveretne aus dem Generaloppell im Jahre 1907 In Limbach, ein Autschuß gebildet, der seinen Sitz tn DretSd rn hat und der bereit ist, bet der Vorbereitung und der Durchführung der von den Truppenteilen geplanten seitlichen Veranstaltungen mitzuwirken. Al» SründnngStag der Stammtruppe der sächsischen Jäger und Schützen, der damaligen sächsischen leichten Jnsanterie, ist vom König!. Kriegtmintsterium der 1 Oktober 1809 festgesetzt worden. Au» den Köntgl. Sächsischen Militärvereine« und den sreien Vereinigungen ehe maliger Jäger und Schützen heran» soll ein Aulschuß gebildet werden, der sich au» ehemaligen Angehörigen aller in Frage kommenden Truppenteilen (Osfizleren und Mannschaften) zu- sammensetzen wird. — Gestern früh starb in Dresden Herr Oberschulrat Or. Buddensteg, Direktor de» Lehrerinnensemtnar» zu DreiSden, bekannt al» hervorragender Schulmann. — Da» Ministerium de» Innern erteilte Herrn Apotheker Georg Klitschmar die Konzession zur Neugründung einer Apo theke tn Ge len au. Herr Apotheker Krelschmor ist seit fünf Jahren in der Löwenapotheke in Fretberg tätig. — Beim Brand, «ine» Gelretdeseimen» zog sich tn der Nacht zum Sonntag tn Falkenau der 17V»jiihrtge, aus der Wanderschaft befindliche Tapeziergehilse Joses Natol au» Lista tn Pommern erhebliche Brandwunden zu. Der Bedouernlwerte wurde noch in derselben Nacht dem Oederaner Krankenhaus« übergeben, wo er Sonntag abend verstorben ist. — Gegen die Beachtung anonymer Anzeigen durch die Polizeibehörde wandte sich in der letzten Sitzung der Zwtckauer Stadtverordneten der Stadtverordnete Apelt; er nannte e» wünschenswert, daß der Rat öffentlich bekannt mache, solchen anonymen Eingaben werde nicht Folg« geleistet. Oberbürger meister Keil erwiderte, daß der Rat oder da» Poltzetamt, wen, fi« diesem Wunsche in allen Fällen Nachkomme» wollten, sich seiner Ansicht noch einer Pflichtverletzung schuldig machen würden; denn da» Abstellen tatsächlicher Uebelstände und namentlich auch die Versolgung von Verbrechen sei leider vielfach ohne anonyme Anzeigen unmöglich. E» müsse natürlich bei den Erörterungen, die aus grund anonymer Anzeigen erfolgen, mit möglichstem Takt« vorgegangen werden. Er könne d«»halb dem Wunsche, anonyme Anzeigen in allen Fällen unberücksichtigt zu lassen, Erfüllung nüht zusagen. — Empfindlich bestohlen wurde in einem Gasthos in Kamen; ein Handel»mann au» Wallroda bei Radeberg. Er war mit einem Unbekannten von Burkau nach Kamenz gesahren und hatte sich dort mit diesem Unbekannten und einem Dritten tn einem Zimmer gemeinsam zur Ruhe begeben. In der Nacht revidiert« der Unbekannt« die Garderobe seiner Stubengenoffen und eignete sich au» den Kleidern de» schlasenden Handels mann«» einen Geldbeutel mit 358 Mk. Inhalt an. Er unter suchte auch da» Beinkleid de» dritten Schlasgenoffeu, da» dieser aus dem Leibe behalten hatte, und erleichterte auch diesen um
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