Suche löschen...
Deutsche allgemeine Zeitung : 26.03.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-03-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185703263
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18570326
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18570326
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1857
- Monat1857-03
- Tag1857-03-26
- Monat1857-03
- Jahr1857
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 26.03.1857
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
26. März ISS? Rr. 71 Deutsche Allgemeine Zeitmg Preis für das Nierteljahr I >/, Thlr.; jede eiazelne Nummer 2 Ngr. Zu beziehen durch alle Pestämter des Zu- und Auslandes, sowie durch die Srpedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Jnsertionsgebübr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz I > sii ° — — Donnerstag. EeiHztg. Die Zeitung erscheint mu Ausnahme de« Montags täglich Nachmit tags für den folgenden Tag. Deutschland. Preußen, t Berlin, 24. Marz. Einem Fortgang der Berathungen zu Paris hinsichtlich der Neuenburger Angelegenheit ist umsomehr «ntgegenzusehen, als die Bedingungen, welche von preußischer Seite in jüngster Zeit gestellt worden sind, den Wunsch Preußens, die Sache zu einer endlichen Entscheidung gebracht zu sehen, in sich selbst tragen. Ucber «inen Punkt dieser Bedingungen wird hier noch immerfort ein strenges Stillschweigen beobachtet. Es dürfte wol auch nicht eher etwas darüber verlauten, als bis zu Paris die Auffassung der übrigen Großmächte in Be treff dieses besonder« Punktes zum Ausdruck gelangt ist. Im Allgemeinen möchte man wol zu der Annahme berechtigt sein, daß die Bedingungen Preußens auf eine Amnestie im weitesten Umfange für die betreffenden Royalisten und eine Gewährleistung für die Stiftungen aufstellen und gel tend machen. In Bezug auf diese beiden Punkte dürften einer Vereinba rung auch keine großen Schwierigkeiten entgcgenstehen. — Der dänische Hofjägermeister, Baron v. Bille-Brahe, hat sich von hier nach Kopen hagen, und der dänische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Mi nister am Bundestage, Baron v. Bülow, nach Frankfurt a. M. zurückbe- geben. Die Geneigtheit Frankreichs, Englands und Rußlands für die dä nische Auffassung in der deutsch-dänischen Streitfrage soll keineswegs so groß sein, als sie von einigen Blättern dargestellt wird. Die Verpflichtun gen, welche das dänische Cabinet, den beiden deutschen Großmächten ge genüber, ausdrücklich übernommen hat, können nicht durch die jetzige Be hauptung, daß das Ganze eine innere Angelegenheit der dänischen Monar chie sei, beseitigt werden. Einem festen Beharren der deutschen Groß mächte auf dem Standpunkt dieser Verpflichtungen Dänemarks, deren die übrigen europäischen Großmächte dasselbe nicht entheben können, steht das klare offene Recht in einer Weise zur Seite, daß eine bloße Ge neigtheit Frankreichs, Englands und Rußlands für die dänische Auffas- ! sung keine Entscheidung in der Sache gegen Deutschland herbeiführen kann. Das hiesig« Cabinet dürste daher wol bei dem einmal gefaßten Entschluß verharren, die Streitfrage vor die deutsch« Bundesversammlung als die ein zige zuständige Entscheidungsinstanz sobald als möglich zu bringen. Dem Anschluß an Preußen in dieser Beziehung wird sich Oesterreich bei der durchgreifend feststehenden Meinung Deutschlands in dieser Sache nicht ent ziehen können, wenn das wiener Cabinet sich gegenwärtig auch noch von einigen Rücksichten leiten lassen sollte. — Hr. v. Rochow ist zwar auf Fürbitte der Witwe des Hrn. v. Hinckeldey begnadigt worden, jedoch muß derselbe sich während der noch übrigen drei Jahre seiner Strafzeit von allen Residenzen und Sitzen des Königs fernhalten. — Die offieielle Preußische Correspondenz vom 23. März schreibt: „Die in n«hren Zeitungen, namentlich in der Jndcpendance belge enthaltenen Nachrichten über die dem königlichen Gesandten zu Paris in Betreff der Neuenburger Frage erlheilten Instructionen (Nr. 69) sind falsch." - -7^ Berlin- 24. März» Von dem Mg. Harkort ist ganz neuerdings ein Antrag gestellt worden, mit dem man sich wieder einmal mit Kopf und Herz beschäftigen« kann und der voraussichtlich den Beifall aller Wohl gesinnten im Land« finden wird. Der Antrag lautet in seinen Hauptthei len: „DaS hohe Hau«' wolle beschließen: da- königliche Staatsministerium aufzufodern, in der nächste« Session ein Gesetz über die Volksschulen vorzulegen, welches 1) den mindestens dreijährigen CursuS der LehramtS- candivattn in der Weise ordnet, daß dis für den Dienst ausreichende Zahl, dem religiösen Bedürfnis sowie den Fortschritten der allgemeinen Schul- und L«b«nStzllduwg entsprechend, aus den Seminaren hetvorgehe; 2) fest, stellt, in wAcher Weist'da», im Art! 25 der Verfassung den VolkSschul- lehret«: zugvflchett« feste', den LovalvirhÄltniffete entsprechende Gehalt gewährt werden soll; ein entsprechende« PenflonSwesen, einschließlich dec Witwenver sorgung, einführt und die desfallsigen Verpflichtungen des Staat» und der Gemeinden avgtenzt; 3) dir Schulpflicht und Schulstunden regelt, sowie di«' höchste Zahl bet' Kinder bezeichnet, welche der Lehrkraft eines LehrerS entspricht, nebst Feststellung- des Schulraums , welchen di« Rücksicht auf den Unterricht und- dbe GsstendhSit erftdrtt; 4) die nothwrndigen Vorschriften über di« Bl-dung- «Euer Schtstge-meinden ercheilt, und im Falle des Unver mögen«' der Wkgtstsseimi die zellige Hülst de« Staat- in Anspruch nimmt; S) die AleknktNvttbewahranstatte» fördert und 'die Errichtung von Fottbil- dungsschuttn amwdnet, wodri namentlich der Unterricht in weiblichen Hand- artzeitew zu» beeMsichtigtN ist. Kerner dieser Vorlage eine statistische Ucbcr- sicht des EieBoMMens sämmtlichec Volksschullehrer in den acht Provinzen de« Staat» beizufügen." Der «sie Punkt des Antrags bezieht sich auf den Mangel an SchulamtScandidaten, und: besonders an solchen, die eine gehö rig« und ausreichend« Vorbildung besitzen. Die Regierung zu Frankfurt a. d. gt-eh« in einer Atfffoderu^ Präparandeu zu bilden, ein : daß dieser Mangel von Jahr zu Jahr zunehme; 1854 waren in ihrem Bezirk 154 dieser Nothhclfcr in kärglicher Vorbereitung begriffen. Der Ausfall ist überhaupt so groß, daß z. B. im Regierungsbezirk Potsdam viele Stel len unbesetzt sind und leider ein halbjähriger Cursus angeordnet wurde. Friedrich Georgi machte untcrm 17. Febr. d. I. öffentlich bekannt: „Bei dem Mangel an evangelischen Schulamtscandidaten in der Rheinprovinz soll auf den Antrag des Obcrpräsidcntcn nach Anordnung und Plan des könig lichen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medicinalangelegenhei- len auf unserm zehn Minuten von hier gelegenen Gute Zoppcnbrück von, 16. April d. I. ab ein einjähriger Seminarcursus eröffnet werden. Der Unterricht ist frei, für Station werden 60 Thlr. vergütet. Gläubige Jünglinge, welche an diesem Cursus theilnehmcn möchten, haben an den Unterzeichne ten ihren Lebenslauf und genügende Atteste über ihren bisherigen Wandel frankirt einzusenden, worauf sie das Nähere erfahren sollen." Während die königlich sächsische Regierung einen Seminarcursus von vier Jahren festsetzt, schreitet man in Preußen auf ein Jahr zurück, und der Nachtheil, welcher der Volkserziehung daraus erwächst, kann nur ein sehr beklagenswerthcr sein. Der Antragsteller sagt in seinen Motiven zu diesem Punkte weiter: „In so kurzer Frist wird das Auswendiglernen von 80 geistlichen Liedern und beliebigen Sprüchen die meiste Zeit wegnehmen; dagegen stimmen wir dem englischen Grafen Grey bei, welcher bei ähnlicher Debatte im Parla ment den leitenden Grundsatz feststellte: «Das religiöse Element darf das Wissen nicht unterdrücken.» Cosimo, der große Mediceer, sagte schon: «Man kann die Völker nicht allein mit dem Gebetbuch in der Hand re gieren.» Allein noch ein anderer Uebelstand ist vorhanden, indem selbst der während eines dreijährigen CursuS ercheiltc Seminarunterricht den Anfode- rungen des allgemeinen Fortschritts auf dem Gebiete des bürgerlichen Lebens nicht entspricht. Dieser Gegenstand ist in Schriften, öffentlichen Blättern, den Generalversammlungen der landwirthschaftlichen Vereine und Gemeinde vertretungen so laut zur Sprache gekommen, daß eS sehr wichtig erscheint, mit dem Auslande wenigstens auf gleichet Höhe zu bleiben! Man sorge für Vermehrung der Lehrkräfte und Erweiterung des Unterrichts in den Se minaren. Nicht allein die Seminare fehlen, sondern auch qualificirte Schü ler, indem die Söhne der Mittelklassen eine bessere Laufbahn im bürgerli chen Leben finden. Solange die Lehrerbesoldungen kaum genügen, um das Leben zu fristen, wird dieser Üebelstand ein dauernder sein; es werden be schränkte, ungebildete Subjecte ausgenommen werden müssen, die weder für die Schule noch das Leven passen und durch Kopfhängerei den Mangel gründlicher Kenntnisse ersehen wollen." Bei dem Punkt in Betreff der zu geringen Besoldungen verweilt der Antragsteller nun besonders lang und sind wir deshalb gezwungen, nur Einzelnes hcrvorzuheben. Biele der eif rigsten und tüchtigsten Lehrer, wird bemerkt, sind bereits ausgetreten und haben in gewerblichen Verhältnissen reichlicheres und weniger saures Brot gefunden. Mit Recht rief jüngst ein Seminardirector aus: „Es läßt sich schlecht Patriotismus predigen, wenn man pro pnliia hungern muß!" Kirche und Schule sind so wichtige Grundfäulen der Staatswohlfahrt, daß auch sie, anstatt einer Anweisung auf den Himmel, gerechte Ansprüche auf materiell« Unterstützung machen dürfen. Das laüfeiwe Budget für 1857 crtheilt für Lehrcrverbesserungen nur 12,000 Thlr., während 18,800 Thlr. für Pferderennen ausgesetzt sind. Außerdem sind als außerordentliche Ver wendung zu diesem ^Zweck 35,000 Thlr. eingebracht, beide Positionen 4,7,000 Thlr. genommen, würden, nach der beliebten Durchschnittsrechnung, jede der 33,700 Stellen um 1 Thlr. 12 Sgr. verbessern. Für das sämmt- liche Seminar- und Volksschulwesen, ordentliche und außerordentliche Aus gatzen, verwendet der Staat 435,000 Thlr., eine Summe, welche zu den 30 Mill, des Heeres in schreiendem Misvcrhältniß steht. Soweit von dem Gegenstand für heute, von dem wir meinen, daß er, genau besehen, wol noch etwas wichtiger sein dürfte als das EhescheidungSgesch mit sammt der Finanzfrage. Baiern, Aus Franken, 23. März» Der Papst erklärte am 23. Febr. in der Jesuitenkirche den Cardinälen Palrizi und della Gcnga bezüglich der beabsichtigten Selig- und Heiligsprechung des Arpinaten Bianchi, daß derselbe „die theologischen Tugenden (Glaube, Hoffnung, Liebe) gleich den Cardinal tugenden (Klugheit, Gerechtigkeit, Muth, Mäßigung) in heroischem Grade und wie es für einen zu Kanonisirenden erfoderlich sei, besessen habe". In Ungarn kam jüngst der Fall vor, daß ein katholischer Geistlicher einem zur protestantischen Kirche Utbertretende» den sektsorgerlichen Abschied in den Worten ertheilte: „Der dir den Uebrttritt gerochen, soll keine Ruhe auf Erden und keine Ruhe unter der Etde Hatzen, und du, der du über trittst, sollst ebenfalls keine Ruh« auf Erden und keine Ruhe unter der Erde haben. Das sagt dir «in katholischer Seelsorger." (Nr. 63.) Wenn die Liebe nach dem päpstlichen Katechismus wirklich eine theologische Tugend ist, wie steht es dann mit der Tugend jene«' ungarischen Theologen? Im Ehristcn- thum ist Gott als die Liebe erkannt, die menschliche Liebe zu Gott aus der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite