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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 20.10.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-10-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-190110202
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19011020
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19011020
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-10
- Tag1901-10-20
- Monat1901-10
- Jahr1901
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 20.10.1901
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sir tz>fissittS'8r«süiü, LberlnDitz, ßrMrs, Lugau, Wüstenbrand, Urspnmg, Mittelbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Meinsdorf u. s. w. Pteses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. Redaction und Expedition: Bahustraße 3 (nahe dem K. Amtsgericht). Telegramm-Adress e: Anzeiger Hohenstein-Ernstthal. Jnsertionsgebühren: die fünfgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitunasbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg., Reclame 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Borm. 10 Uhr. Größere Anzeigen Abends vorher erbeten. Nr. 246. Sonntag, den 20. October 1901. 28. Jahrgang. Locales. — Die Urlisten der in Hohenstein-Ernstthal wohn haften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen berufen werden können, sind neu ausgestellt worden, und diese Liste liegt an Rathsstelle, Zimmer Nr. 5, vom 22. bis mit 29. Oktober 1901 zu Jedermanns Einsicht aus. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. Unfähig zudem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafrechtlicher Verurtheilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche sdaS Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche in Folge ge richtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren von Ausstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht be rufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden; 4. Staats beamte, welche auf Grund des Landesgesetzes jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwalt schaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstrcckungsbe- amte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem activen Heere oder der activen Marine angehörende Militärpersonen. — 15. öffentliche Stadtverordneten-Sitzung Dienstag, den 22. Oktober, Abends 8 Uhr. Tages ordnung. 1. Ersatzwahl dreier RathSmitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Stadträlhe Börner, Beckert und Clauß. 2. Nachverwilligung der Kosten für Repara turen in den Schulen. 3. Gesuch der Gemeinde Ober lungwitz um unentgeltliche Abtretung von Areal von den städtischen Parzellen 1535 und 1547 zur Verbreiterung des Hütlengrundweges. 4. Anderweit der Abbruch des größeren der Neustädter Armenhäuser. 5. Beschleußung der verlängerten Zeißigstraße. 6. Genehmigung der Kosten für die Regulirung der Ostseite der unteren Lungwitzer- straße. 7. Annahme verschiedener Stiftungen. 8. Re gulativ, das Schlafstellenwesen in hiesiger Stadt betreffend. TageSgeschichte. Deutsches Reich. Berlin, 18. Oktober. Am heutigen 70. Geburts tage weiland Kaiser Friedrichs erschien der Kaiser be reits um 8'/, Uhr früh in dem Mausoleum neben der Friedenskirche, legte am Fußende des Marmorsarkophagen einen mächtigen, ganz aus Veilchen gewundenen Kranz nieder, auf dessen langer, weißer Atlasschleife in Gold druck die Initialen des Kaiserpaares prangten. Der Zugang zur Ruhestätte und deren Inneres war mit herrlicher Orangerie dekorirt. Schon in den ersten Morgenstunden waren Deputationen von Officieren derjenigen Regimenter erschienen, deren Chef Kaiser Friedrich gewesen oder zu denen er in besonderen Be ziehungen gestanden hat, um Kränze mit Schleifen in den Nationalfarben zu überbringen. In der Mittags stunde kamen die Prinzen Eitel Fritz, August Wilhelm und Oskar, um ebenfalls Kränze zu überbringen. — Die Verhandlungen der Bundesrathsaus- schlisse über den Zolltarif können bei der Fülle und Wichtigkeit des Berathungsstoffes nur langsam fort schreiten, obwohl täglich fünfstündige Sitzungen abge halten werden. Bei Beginn der Verhandlungen wurden zwei Lesungen beschlossen. Die Ausschüsse stecken noch tief in der ersten Lesung. Was die viel angefochtenen Mindestzollsätze für Getreide angeht, so wird mitgetheilt, daß diese vorläufig beibehalten wurden, daß jedoch die entscheidenden Abstimmungen erst in der zweiten Lesung erfolgen werden. Der „Hamb. Corr." kündigt bereits die An wendung der Obstruktionstaktik gegen den Zolltarif an. Er schreibt: Wenn es nicht anders gehe, so könne „streng im Rahmen der Geschäftsordnung natürlich und mit legitimen Mitteln" dafür gesorgt werden, daß die Berathung im Reichstage nicht vor dem 31. Dez. 1902 zu Ende gehe. Dies sei der Kündigungstermin für die Handelsverträge; verstreige er ohne die Aufsage, so laufen die Verträge ein Jahr werter, d. b. bis zum Jahresschluß 1904. Dazu wird der „Schles. Ztg." aus konservativen Kreisen geschrieben: „Die Regierung kann dazu die Hand nicht bieten. Alle Welt wird er leichtert aufathmen, wenn mit der Erledigung der Zolltarifreform den das Volk unterwühlenden Agitationen und der Verhetzung der verschiedenen Erwerbsklassen ein Ende gemacht wird. Nur die Socialdemokratie könnte an der Verlängerung eines solchen Treibens Gefallen finden. Es muß also von den staatserhalten den Parteien wie von der Regierung Alles aufgeboten werden, um Verschleppungsversuche zu vereiteln, und unseres Erachtens hat die Regierung das in der Hand. Das Ziel der Obstruktion ist, wie der „Hamb. Corr." verräth, die Kündigung der Handelsverträge zu hinter treiben. Wohlan! Kündige man die Haudelsverträge noch vor Ablauf dieses Jahres, stelle man die obstruktions lustige Linke vor dieses tait aeoompli, dann wird es an ihr sein, zw beweisen, ob sie das Zustandekommen neuer Handelsverträge will oder nicht. Dann wird die „handelvertragsfreundliche" Linke ein Interesse daran haben, den Zolltarif möglichst bald unter Dach zu bringen, um nicht einen vertragslosen Zustand her beizuführen. Sollte die Regierung aus Gründen internationaler Courtoisie sich scheuen, als erste von den Vertragsschließern die Kündigung auszusprechen, so wird ihr ver.nuthlich ein bezüglicher Antrag, der von conservativer Seite im Reichstag ungesäumt ein gebracht werden wird, Rückendeckung geben. Da man auf der Rechten an der festen Absicht der Regierung, die Handelsverträge bei Zeiten zu kündigen, nicht zweifelt, hofft man, daß ein solcher Antrag aus einen günstigen Boden fallen wird, zumal da auch von den anderen Contrahenten unzweideutige Kundgebungen dafür vorliegen, daß allseitig ein Kündigungsbedürfniß besteht. Es würde nur zu einer wünschenswerthen Klärung der handelspolitischen Lage führen, wenn die Kündigung seitens Deutschland bald, und zwar noch im laufenden Jahre erfolgte." — Die „Königsb. Hartung'sche Ztg." schreibt: „Nach unseren Informationen hat Minister Dr. Studt ohne Erfolg für Virchow den Titel „Excellenz" bean tragt. Man hat an maßgebender Stelle gewiß in Be tracht gezogen, daß Virchow aus seiner Gleichgiltigkeit gegen Orden und Titel kein Hehl gemacht hat. Erzählt man sich doch, daß das auch das Motiv gewesen sei, weshalb die Minister bei der Virchowfeier keine Orden angelegt hatten. Der Gegensatz zwischen dem schmuck losen Frack des oppositionellen Gelehrten und den ordenbesäten Ministeruniformen wäre zu augenfällig gewesen, als daß dies dem Ansehen der Ordenszeichen hätte von Vortheil sein können." — Neber den Besuch des Kaisers in Whstytten schreibt die angesehene russische Zeitschrift „Westnyk Jewroph" unter der Ueberschrift „Wilhelm II., der Freund Rußlands": „Diese an und für sich unbe deutende Episode ist in mancher Hinsicht interessant. Kaiser Wilhelm erschien in Wystytten gewissermaßen als bevollmächtigter Vertreter des russischen Kaisers dessen Unterthanen gegenüber. Diese originelle Art der Ver tretung, die «m Völkerrecht nicht vorgesehen zu werden pflegt, ist an und für sich schon ein Zeugniß von einer besonderen Intimität, die sich nicht in die gewöhnlichen diplomatischen Formen einzwängen läßt. Kaiser Wilhelm ist nicht nur bemüht, die traditionelle Freundschaft mit Rußland aufrecht zu erhalten, er geht auch darauf auS, dieser Freundschaft einen ganz exclusiv familiären Character zu geben. So handeln, wie es Wilhelm that, kann ein Monarch nur bei gegenseitigen Beziehungen, die weit über den Rahmen der offiziell.n diplomatischen Verbind ungen hinausgehen ; dazu genügt noch nicht, der Freund oder gar der Verbündete des Nachbarstaates zu sein, dazu bedarf eS jener uralten Traditionen und Verwandt schaftsbande der Hohenzollern. Indem Kaiser Wilhelm II. diese Eigenthümlichkeit seiner Stellung Rußland gegen über betont, veranlaßt er unwillkürlich oder vielleicht auch absichtlich das europäische Publikum, diese seine würdige, auf völliger Gleichberechtigung beruhende Stell ung mit den leidenschaftlichen Ausbrüchen des Entzückens bei unserem jüngsten Bundesgenossen zu vergleichen." — Eine eigenartige Chinatrophäe hat, wie den „Berl. Reuest. Nachr." aus Wilhelmshaven berichtet wird, das vor einigen Tagen mit dem Dampfer „Tucu- man" zurückgekehrte Marinelazareth mitgebracht: den Kopf des Mörders Eughai, der den Gesandten von Keiieler erschoß. Der Kovfist nach Berlin gesaudt^worden. — In der Gumbinuer Mordsache hatte sich der Vertheidiger Marten's mit dem Hinweis auf einen gerüchtweise verbreiteten Verdacht und unter Nennung von Namen und Aufzählung von belastenden Thatsachen in einer Eingabe an das Generalkommando des 1. Armee korps in Königsberg mit der Bitte gewandt, diese Spur zu verfolgen. Daraufhin wurde eine eingehende Unter suchung angestellt, die aber jetzt wieder eingestellt worden ist, nachdem sich ergeben hat, daß den Grund zu den angeführten Indizien lediglich haltlose Gerüchte gegeben haben. England. — Die wirthschaftliche Concurrenz des Aus landes erregt immer größere Besorgniß tn England, da die billigeren Angebote deutscher und amerikanischer Firmen, zumal diese auch noch schneller liefern, als die englischen, seit Jahren eine constante Erscheinung auf dem englischen Markte sind. Jetzt empfiehlt Lord George Hamilton in einem Treiben den englichen Maschinen baufirmen ernste Maßnahmen zur Ausdehnung ihrer Production zu ergreifen, um zu verhindern, daß die Lieferungen von Locomotiven ständig in die Hände von Ausländern fallen; der Bedarf Indiens an Locomotiven nehme bedeutend zu. Südafrika habe auch kürzlich große Aufträge gegeben, Indien habe die Ertheilung gewißer Aufträge verschoben, um denen Südafrikas den Vorzug zu geben. Das Angebot einer Hannoverschen Firma auf Locomotiven für indische Eisenbahnen war 25 Procent niedriger, als das Angebot irgend einer britischen Firma, mit etwa der halben Lieferzeit. Hamilton fügt hinzu, er habe eine in Calcutta im December ab zuhaltende Conserenz von indischen Eisenbahn-Ingenieuren veranstaltet, um Abhilfsmittel ausfindig zu machen. Da diese Conferenz kaum einen Einfluß auf die englischen Fabriken hat, so dürften die Ergebnisse der Berathung ziemlich fragwürdig sein.
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