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Dresdner Nachrichten : 22.05.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-05-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189505220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18950522
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18950522
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1895
- Monat1895-05
- Tag1895-05-22
- Monat1895-05
- Jahr1895
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 22.05.1895
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>70 e, eil.. ca. r1«w ». 12 Uhr »l, r«o-b. rdinuru lneu ;r al>ru» I«7t Blattcr 8 Ultra, Nt». k» Far- brau» sse w. MAO. 10.3.00. il>. I.M. -0,5.8". «0. 7.5». ick.enl- > von,e eben zu «sl, «. »L. o Zuge,. r«»li ill. al>. »nöbcl- vpel. !»- ivfiehlt Lsieder- ispreis. ,lich bciieic Stoffe olide illigslr. letie. e, »Ko '(ist. !? ieisen. en bei sabrik, AH 15. I > arien- iiider. scher. kt IR di« MiN um au inaav. ober uu»! „lilaaci, 20 Ps» Kr tamiliennaammikn re.i. «». »<ig uaä> i»>o»t>»rkm Turn »aowawa^Amtra^ nur «tarn !l>Sunt>au»aru «kbmni uumutlit» namlia'lt Slnnoncendureaur u» VcicadlLllrr 'vrrtxn mil io Pig. derecknet. a!rrnspr»«t>N»U, )lr. tl. /» 4V. Jahrgang. L Oo., U»sI„«Ur^>l»» L»Ni«k a«, irsuix, ,o» 8»cL«u. Ilrurtzlvorlcauk ^Itmeerlct 2. Dresden, 1^97». R. ^ieäenMr, Ure8«1ea, tVuIlutruu»« II. 1'oNUSU'NltU von 1895" rskrrssero. So/'ss/s ^ au> il« derüdMe, Ri^ei-Ueliep.t'rlem-i' io Nie» 8öiwvL»edlrmv Nr. 142. KpM: llelurlolr klsul. HokUskorLnt WItlr.Si. 1'. tikiiirit'Ii kurNtvI tt ' ui l nr», « H UL»8elldsu88trs88v 30. Li^oao ktrnllkuttukrilr. « psouovto dllockvllo. I'orusprv, kc-r III. .'titzo. U IVirtlkUK ri. <1. Llniklli.'illu II» x: It»»i«1Ii, ^ aU^tr. 8. . . .t. .. . ... . . . ............. in xrSmstvr v. 4. ?st8Ldkv, Bekäinpiung des unlanteren Wetiliewerbcs Hoinachrichten, Blumencorio, Zweiter Renntag, Hunde-' Vermnililiche WiNeningi 'Ausstellung, Gesamintralhssitznng. Tipytheric Scruni. GcrichlSvcrhaiidluiigcn. „Mignau". Politisches. Während im Reichstage der Schwall verwässerter Reden an das tt» der Station tönt nnd mit seinem monotonen Geplätscher die inenttichc Intelligenz in eine» Zustand schläfriger Abgespannlhrit l mctzk. vollzieht sich die Leistung der positiven gesetzgeberischen Arbeit hinter verschlossenen Thürcn. Äon dem Fortschrciten dieser Arbeit geben nur unscheinbare Rotizcn Kunde, die sich dem Rüge lucht mit psauenartigcr Ansgcblähthcit präscntircn, wie die Be richte über „große" Reden von Parteihauptlingcn in den srak- >i"ncücn Tagcsblättmi. sondcm die unscheinbar im härenen Kleide e irherwandel». i» der bescheidenen Art, die das echte Kennzeichen I,-illichcr Schassenstüchtigkcit ist. Eine selche „positive" Notiz I ii Gegensatz zu den negativen Leistungen de? 2»c!chstagcs ist auch sie lakonische Meldung, daß der Gesetzentwurf zur Bekämpfung des >»lauteren Wettbewerbes in revidirtcr Fassung nnnmelrr der». Vimdesrathe zur Bcschlußsassung vorliege. Man »ruß der Regier ung das Kompliment machen, daß sie sich dieses Gegenstandes mit! rnlnnenswerthem Eifer bemächtigt und sich insbesondere auch be müht hat, dem hervorragend praktischen Charakter der Motive volle Rechnung zu tragen. Zu dem Zweck wurde im Januar d. I, zu nächst ein provisorischer Entwurf veröffentlicht, um der össcntlichcn iReimmg Gelegenheit zu geben, in sachlicher Kritik die Interessen 1 s praktischen Lebens ans dem in Frage stehenden Gebiete zu ver- lieten und Fingerzeige sür Pcrbe'scrungcn des Entwurfes zu geben, Zugleich war die ursprüngliche Vorlage auch den BundrSregicrungen zur gutachtlichen Arußcrnng unterbreitet worden. Tie auf diesem Wege gesammelten Erfahrungen sind von der Regierung zur Grund läge einer abeimaligcn Turcharbcitnng der Vorlage gemacht wor in,, deren Resultat in dem nunmehr bcini Bnndesrarhc befindlichen Eutwnrsc vorlicgt. Eine rechtSphilosophischc Untersuchung darüber anzustcttcn, ob gewisse Vraktike» einer unlauteren Grschästsgebahrnng ihrem We>e„ nach zur Begründung einer civilrechtlichen Eutichädigungs- t ilicbt überhaupt gualisizirt sind, ist heutzutage nicht mehr »öthig. L ie Zeiten, in denen ein Berliner Manchesterblatt derartige gcsetz- grlen'che Gedanke» noch als „schlechte Einfälle" bezeichnen durste, sind glücklicher Weise vorbei. Einige Zweifel hatten sich aber Erstreckung des Rechtsschutzes aus eine zweijährige Frist nach dem Austritte anö dem Tienstverhältniß für die Selbttständigmachung strebsamer kaufmännischer Personen haben würde. Tie,e Bernängel »»gen haben dazu geführt, daß nunmehr zum Schadenersatz ver pflichtet wird, wer als Angestellter, Arbeiter oder Lehrling Geschäfts oder Betriebsgeheimnisse, die ihm anvcrtrant oder zugänglich ge worden sind, während der GeltnngSdauer des T icnslvertrages oder wer Geheimnisse solcher Art. die ihm gegen ausdrückliche schriftliche Zusicherung der Verschwiegenheit «»vertraut worden sind, die,er Zusicherung entgegen nach Ablaus des T ienstvcrtrages unbesugt an Andere zu Zwecken des Wettbewerbes millheilt. Gleichfalls ersatzpflichtig ist, wer auf diesem Wege oder durch eine eigene rechts widrige Handlung erlangte Geschäftsgeheimnisse zu Zwecken des Wettbewerbes »»befugt verwcrthet oder an Andere mitthcilt. Tie in dem Entwurf vorgesehenen Strafbestimmungen sind folgende: 1. Tie llcbcrtrctuug der Vorschriften über das Reklame g zeiiüber dem ersten Entwürfe mit Bezug ans die Frage erhoben, i w weit die strafrechtliche Ahndung solcher llcbertretungsfälle. die lormdiätzlich ebenlaNs unbestritten ist, in. Einzelnen zu gehen habe, Z Berücksichtigung der über dreien Prinlt ausgclauchten Bedenke» " : die neue Vorlage davon aus. daß zu unterscheiden ist zwischen wo cn unlauteren Geschäftspraktiken und Ausschreitungen des , 'chäftlichen Wettbewerbes «insbesondere auf dem Gebiete des tz ekiamewefensl im engeren Sinne. Jene Vergehen sind den L elikien des Betruges, des slrasbareii Eigennutzes oder der U» >w»c io nahe verwandt, daß sie regelmäßig zugleich einen Bruch ! allgemeinen Rechtsordnung darslcllen nnd deshalb eine stras- r chtlichc Sühne erfordern, wahrend die an zweiter Stelle genann- > n Verfehlungen die allgemeine Rechtsordnung nur in schwereren H Uen berühren. Dieser Standpunkt hat im Vergleich mit der i mimglichcn Vorlage zu einer Verminderung der stralrechtlich ver- I ,gl arcn Fälle des unlauteren Wettbewerbes geführt. Ter sonstige Inhalt der Vorlage gliedert sich in Bestimmungen zum Tchntze gegen Ausschreitungen im Ncklamewcscn, gegen die t nantitätsverschleiernngen, gegen unwahre, dem Geschäftsbetriebe vder dem Kredit von Erwcrbsgenossen »achthcilige Behauptungen und gegen den Vcrratb von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen. T ie Vorschriften über das Neklamcwescn beziehen sich aus unrichtige oder zur Jrresührung geeignete Angaben über Bcschafsen- r cit. .verilellungSalt. Prcisbcmcsinng von Waarcn und gewerb lichen Leistungen. sowie über Bczuqsauellcn von Waarcn, über den Besitz von AnSzeichnungcn, über Anlaß oder Zweck des Verkaufes. Jeder Gcwcrbtreibcnde, der Waaren gleicher oder verwandter Art l en'tellt oder vertreibt, kann vor Gericht Anspruch ans Unterlass »ng der unrichtigen Angaben und eventuell aus Schadenersatz er beben. Quantitätsvcrschleicrungcn finden namentlich beim Verkauf von Garnen, von Bier in Flaschen und Fässern, überhaupt beim Kleinhandel mit Waare» statt. Sie bestehen darin, daß durch eine schwer bemerkbare Verkleinerung dcS sonst üblichen Mengenverhältnisses der Anschein einer Preisermäßigung I ervorgcrusen wird. Ter Bundesrath kann für solche Waaren I>?islcllcn, daß sie im Einzelvcrknnf nur in bestimmten Menge einheiten oder uiiter Angabe der Menge auf dcr Waarc fcilgchalten werden dürfe». Ein civilrechtlicher Anspruch findet hier nicht statt. Aachtheilige unwahre Behauptungen innerhalb des oben bczcichneten Rahmen? begründen für den Geschädigten Anspruch ans Schadenersatz nnd Unterlassung solcher Behauptungen. TaS Gleiche ist der Fall bei der ans Täuschung berechneten Benutzung von Rainen oder Firmen. Ter Verrath von Geschästs- odcr Betriebsgeheimnissen war in der ursprünglichen Fass ung besonders lebhaft angesochtcn worden. Ter frühere Entwurf bedrohte die unbefugte Vcrwcrthung eines fremden Geschäfts geheimnisses nur insofern mit Rechlsnachthcilen, als sie von An gestellten. sei es während der Tauer des Dienstverhältnisses, sei es innerhalb einer zweijährigen Frist nach dessen Beendigung, be ll mgcn würden. Demgegenüber wurde namentlich ans industriellen .'.'reisen das Bedürfniß betont, die Verantwortlichkeit auch auf solche, außerhalb des Kreises der Angestellte» stehenden Personen zu erstrecken, die fremde, aus rechtswidrigen, Wege zu ihrer Kennt- niß gelangte Geheimnisse dieser Art veiwcrthen. Außerdem wies man von anderer Seite nachdrücklich ans die Gefahren hin. dke die ^ wesen wird mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft, neben oder statt welcher im Rückfalle auf Hast oder Gefängnis; bis zu 6 Mo naten erkannt werden kann. 2. Zuwiderhandlungen ans dem Ge biete der Quanlitätsverschleierunge» werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Hast belegt. 3. Für unwahre Behauptungen ill Geldstrafe bis zu 150> Mk. oder Gefängnis; bis zn 1 Jahr aus geworfen. >. Der Verrath von Geschäfts- und Betriebsgeheim nissen wird mit Geldstrafe bis zn !!M> Mk. oder mit Getängniß bis zu 1 Jahr geahndet. Bei Verleitung eines Angestellten zu solchem Verrath während der Tauer seines Ticnslvertrages ist die Höchststrafe die Hälfte der beiden vorstehenden Strafmaße. Tic Strafverfolgungen tindc» im Falle I grundsätzlich im Wege der Privalllage. im Falle 2 von Amtswegcii statt. Tie übrige» Ver gehe» sind Antragsdelikte Ter neue Entwurf bat gegenüber dem ersten nnvkrkcnnbarc Fortschritte anfzmveisen. ES wird natürlich auch diesmal wieder Unversöhnliche geben, denen er nicht weit geling geht. Das sind diejenigen Elemente, die der Behauptung, die Regierung habe nicht den Willen, dcn Ansjchreilnnacn in Handel nnd Gewerbe energisch z» Leibe zn gehen, als parteipolitischen Schlagers bc dürfen. Tie Presse dieses Schlages stößt sich den» auch bereits an der „Lang'amkeit". mit der die Regierung vorgegaiigen sei. Dabei ist der ursprüngliche Entwurf, der anerkanntermaßen äußerst rasch fcrliggcslellt worden war, erst am 7. Januar d. I. veröiieiit licht worden. In der für eine solche Aufgabe lehr knapv bciiicssc- ncn Frist von l Monaten fit ab'o die Einsanimliiiig des kritischen schmtlichcn Leven! lind da wollen «ie den ! , Mittwoch» SI MM. Rjemand widerlegt. Am aUcrjchlümnfic» fit dw Bestimmung. « g , die Kommission zu dle'cm Paragraphen unterwelcher regelmäßig,s Vcisahrcii bcsliminr, beschlossen bat. daßnänilich iogarbei Brrnuciciei. welche in Zeit von .5 Jahren ihr Kontingent gar nicht abbreniieu. die volle .'lonlinnciitsmcngc als hcracslellt angenommen wird. Dadurch ermöglicht sie es de» großen Breiiiicreic», ihrePn'dnttiou ohne Gefährdung ihrer Kontiiigeiitsantheilc herabzusetzen um ge legentliche Preissteigerungen durch Ringbildunge» duichziiwtzeii. Allermindestens möge man in Bezug nni das regelmäßige Ver fahren die Regierungsvorlage wieder Herstellen, wonach den Brennereien nur bei Mißcrnie, Feuerschaden und ähiiliche» iln fällen ihr volles Kontingent als hergcstcllt auaereckmet werde. — Abg. Gamv «Rp-> rcchtwrligt als Referent die Beuhlüsie dei.Kem ini'uo». namentlich insoweit sic das Verhältnis: de, bestehende!' Brennereien gegenüber dcn iic»c»tsiehendcn betreue». - Al gestimmt wird zunächst der Absatz 1 des Paragravhen. welcher die Renkenliugciitiliiiia i» '-jährigen Perioden se'tietzl. Tie Ab stimmniig rsi ans AntragZMcvcr Halle eine namentliche. Absatz t wird mit 167 gegen «ü> stimmen angenommen. Sodann wird der Antrag Richter zu rkgelmäßigeS Verminen, die Regterrriigsvor läge wiederhcrznslkllen. abgclchni und der Paragraph!» der Fasiung der Koinmiisio» angcnomiiicn. Artikel 2 der 'Vorlage handelt vo» der Breiinslenei. ß I setzt Brcniislcncr Stancliätze «nach Maßgabe des llmfanges der Prvdiittioni seit, welche für die landwirthscha't liehen nnd die weder Hcie, noch Melasse oder Rüben verarbeitenden ciiihcitlichc Stasirl fcsisctze». Ein Kompromißantrag Gamp und Genossen will eine» Zusatz zu dem Paragrapli, wonach in land- wirlhichastlichen Gcliosieiischa'tsbreiincreiaii. die als solche schon am I. April 1805 bestanden, für den tlnisaiig des bisherigen Betriebes die Brennstauer mir zn der in dem Paragraph aiigeschiiebenen Sätze rcbobcii werden soll. In dem Schluß absatzc des Paragraphen ist ferner bcsiimmt. daß bei denjenigen an« Kontingent bethciligtcn gewerblichen Brennereien, die Melasse oder 'Rüben verarbeiten, soicrii in einem Belricbsiahrc 20 Prozent mehr als ihr Kontingent Herstellen, sür icdes weitere Hcttolitcr reiiicm Allohol die Brcinistcncr nur 1-5 Mark erhöht werde. Ein Antrag Pachnicke hierzu will statt 15 Mk. 5 Mt. setze». — Abg. Fijchbcck (scris. Bollsv ): ES handelt sich hier um ein gauz i beispielloses Exocrünent Wir sind für ein progressives Steucr- ' snslein, denn wir wollen nicht durch ein solches Sm'tem die Vor- theile der Technik varalnsirt wissen. In Sachjen haben wir zahl reiche Geiiosseiischa'lsbreiiiieleicn i diesen gegenüber ist rS eine Un ge>echkigtc«t. wenn Sie der Entwickelung derselbe» einen solchen Heimmchtth anlege». Auch die in Snddcirtschland sür die Land- wirlhschast io vorlheilhasten Hesenbrennercieii schädigt diese Brenn siencr. Das; den Kartossclbrcnncrclen die Mclassebrenncrcicn un- beauem sind, glauben wir, aber wo lommt das nicht vor im wirth 55^ - 2 j' ^ ^ ^ > , -''-k L-S-k' Materials, die Umarbeitung der Vorlage und ihre Ucbcrwcisniig an dcn Ausschuß des Bundesralhcs zur Beschliißsassimg criolgt. Trotz dem wird der Regierung von der bezeichncte» Seite ganz munter vor geworfen, das; der Entwuri dem Bnnvcsrathe erst in einem Augenblick , - ^ . . ....... ca nach Heiligung der Me atze »nd.Hekebreiiiiercien, wie sic i» die'cm zngcgnnac,, sir. wo der RcichRag bereits ..arh„ts,n»de^ gemvrden „.thalten in. am. - Abg. Holtz «Rcichsvo ver .»beit »er-! sie stärkere Besteuerung der genicrblichen und namentlich gesetzgeberischem Wege todtninchc», nur. um einen gimsligeii. T iescS ganze Branntwciiisteiicrvroickt iß von Börsenspekulanten entstanden. — Abg^ Tr. Pachnicke Ber.1 bcgrü Brenniteucr einen Betrieb am anderen zu bc i't in den Köpfen > begründet seine» Antrag: Wenn Sic schon einmal die neuer an sich aiinclnnen. «o heben Sic wenigstens die Be sei. Eine nette „Arbeitsmüdigtcit". die von zu wenig rührt! Angesichts solcher Einstellungen ist cs in diesem Falle wirklich aiigcliracht. gegenüber dem chronischen Flcißdcsizit des Reichstages den geränichlosen Arbeitseifer der viel geschmähten Gchrimrüthe lobend hervorznhebcii. der Melassebreniiereien. Das sei eine Etiilenzfragc für die ganze östliche Laiidwirthschast: hier müsse ein Riegel vorgeschoben wer de», de»» sonst sei für ihn und seine Freunde das ganze Gesetz wcrthlos. — Abg. Wurm (Soz. betänivsl gleich Fiichbeck und Pachnicke die w.igün'ligeic steuerliche Behandlung derMelazie- und gewerblichen Brennereien. — Schatzsctrclär Gras Pojadowstn trilt Behauvtiiiia entgegen, daß dcrGcdantc einerBrcnnslcuer nicht ^cnitnliclv- Mio ,zirlllsPlkch.Brnnile vom -1. .r.ca>. j„„l>rhaib der Regicriing entstanden, sondern deritlbcit von einem cio.k Tviritns Sveki,lauten bcigcbracht worden sei. Ich kann dem -> ^ Vorredner versichern : Wir vier nin Bnndcsrathsti'ckic be- ^ »»'"en Sviritns nicht von jenem Herrn «Heiterkeit, m, ^ 'ß'edncr tritt dann inr die Breiinsiciier und Anssiibrvcrgiitiiiig ein. .llgnbemntz ,n. verstell,!» i t. aller o ,mhre einer Rer nun nn.ir-Zweck dieses Gesetzes würde jedenfalls nicht erfüllt w:r rVT.. „ - - Abg. Mener Halle frei,. Ver. . Daß die Re. H '„I, ^taciniieii 2pirilns nicht von der Firma beziehe, von der Herr , ^ 'sin»' Das glaube ich dem Herr» Schatz,c,re,är iebr gern I(s,^ ^ Sviritns lener Firmn ist gut' lGroßc Heiterkeit Hnm, da drüben wollen vom Reden nichts wissen, sie de», wenn wir nicht die Melatzevrenncreien höber besteuern wollten. — Abg. Mener Halle srcii. Ver. i Daß die Regier»»« Herr Wnrin , denn 1 Tie wollen nur noch abttimmei! i freilich im Reden sind wir ilnre» nbcr. im Nbsliinnicn sie nnS «'tzoße Hcitcrleil-, aber wenn wir nicht mehr »Heilung des Gciammlkontingents nur dann theilnimmt, wenn sic ,c,-.-,, «SSL.SL''' «Mi.»»Ux,ÄMLNÄSSß»,LL" !" LSL»«L-L,..-W'«SL.'L. ...L' liegt, wird debattelos aiigeiiommen. Rach 8 2 cr'olgt auch die Berlheiliing des Kontingciils ans die cinzeliien Brennereien »»r aller .5 Jahre, statt wie bisher allcr 3 zzahre. — Abg. Richter lfreis. der r welcher .. Verlängcinng der Kontiiigciitirungsl'eriodc von !! ans 5 Jahre wird diese Karenzzeit rbcnsalls verlängert und dadurch die Kon- sollen, was'wllrn wir dann in den langen 'Wochen machen. ^ ^crschar ^ tritt iii ch , r b sj^. Abstimnien nicht hier sind. lTtilriniiche Heiler- dle ^.eilimmung ein. das, eine ncilc ^Brennerei an der ->cme> , iverie» uns vor. daß wir das Großkapital begünstig!». wolle» nur nicht dulden. Gunsten des anderen, Brennerei nicht schon bei Beginn deS fünften Jahres m,,.'eldet. i.'"w nimmt diese sü,.s Jahre für d.e ganze solgcnde Periode »» ?^»' pie M^ ^. le,, ab e!e mt ^^ ^^^^R Kontingent nicht Thcil. Dadurch ichant man geradezu Real-j" >i:^7a,a>'l, sird ,i,ii « « Privilegien für dir beliehendci, Breniicrcien. Uebrigcns gestatten die," ^m,aeiiom-nei - '-tei,erbe allm ia n öraeü Rc'ervalrrchtc Baverns eine derartige Aendernng nicht, ohne daß "'s, der bäurische Landtag dazu, seine. Zustimmung giebt. - Bam. i a?äch ,as"l- m ''-- b räsi m ei," ^ ^ " Ministerialrath Geiger bestreitet, daß es sich liier »m cm batmichcs! - acytrag e at uni ^„amt rii nagen. Rriervatrecht bandle. - Abg. Weiß (frei,. Bp.i: Einc ivirklichc^, ,Berlin ^as.Abgeordnete! Reion» der Brai»,tweinbcste»cni»g ist nur möglich, wenn die j Antrags ?Ee»dt aut die iiilcrnatioi Liebesgabe ansgeboben wird, d. h. die Tifiercntiälbefteilcrung sür 50 und 70 Maß. An der Brennerei und der Liebesgabe sind die kleineren landwirtknchnstlicheii Betriebe überhaupt nicht io sehr intercssirt wir die Großbetriebe. Durch die Art, wie hier die Kürzung der Kontingente rrsolgen soll, werden namentlich die ge nossenschaftlichen Brennereien benachthciligt. also gerade diejenigen, in denen sich auch die Ilcincii ländliche» Beisitzer zm» Betriebe der Brennerei zusammcitschließrii. Mindestens müßte zu Gunsten dieser genosscin'chajtlichcn Brennereien die Kontingciitskürzimg. wie sic In ? 2 unter ck vorgesehen ist. nicht auf t ,r. sondcm höchstens auf beincssen werden. Hier wird nur der ostprenßischcn Kattoncl- schnapsbrenncrci genutzt, der kleine süddeutsche Brenner aber ver dient dieselbe Rücksichtnahme. Man möge tcdensallö die Beschlüsse der Kommission ablchne» nnd höchstens sich auf die Regierungsvorlage beschränke», welche die Kürzung des Kontingents ans nurbemißt. Redner bekämpft dann glcichsalls »och die 5jäbrigen Perioden. — Abg. Richter csrris Ppsi: Meinen Einwand. daß hier allen ncn- rntstehenden Brennereibctrieben die Konkurrenz mit den privi- legirten älteren Brennereien noch mehr erschwert werde, als schon nnter der 9jährigen Kontti'gentiriingSperiodc der Fall war. hat iiliaiis letzte die Berathnng des ationale Regelung der Wälirnnas wage mit dem Endziele eines iiiteriiationnlen Bimetallismus sor! Zinanzministcr Dr. Miguel ersiickite 'Rainens der Oiegicriing um Streichung der Worte „mit dem Endziele eines internationalen Bimckallismns". Für den Antrag Arendt sprach Frbr. p. Erna NamcnS der Konserpativen. Fuchs Namens der Mehrheit des Een trnms. Kröchcr, sowie die Aiitragstellcr 'Arendt und v. Kardonsi dagegen die Abgg. v. Im Walle nnd v. Bleuten Namens der Minderheit des EcntrimiS »nd Abgg. Dr. Sattler nat-lib.). Der Antrag wurde schließlich mit dem 'Amendement des Frcih. v Zedlitz, welcher Vmtändigiing speziell mit England verlangt und unter Ausrcchterhallimg der Woitc „mit deni Endziele eines inter nationalen BiinctalliSmns" - - - - nomine». Berlin. In dein Wettbewerbe »in das Stipendium Paul Schnitze Stiftung im .Betrage von 3000 Mk. mit Zweidrittcl-Majorität angr- drr Pnm iLwiiipe Liiiinng im Beilage von -M-o '.>.>cl. zu rincr einiährige» Studienreise nach Italien ist der Preis dem Bi dbaner Arthur Lcwi» aus Dresden zuerkannt worden. — Bei dem Um bau des Fricdrichwerder scheu Gymnasiums isl heute das Gerüst zusaminengestürzt. Drei Banhandwerkcr wurden schwc,. einer an scheinend tedtlich verletzt.
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