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Der sächsische Erzähler : 22.05.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-05-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-191505221
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19150522
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19150522
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1915
- Monat1915-05
- Tag1915-05-22
- Monat1915-05
- Jahr1915
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 22.05.1915
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Nummer 116. Sonnabend 22. Mai ivld. 6S. Jahrgang. Amtsblatt der Königlichen Amtshaupimannschaft, der Königlichen Schulinspektion und des Königlichen Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda, und der Gemeindeämter des Bezirks. Mfchofswerdaer Tageblatt. Anzeigeblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend, sowie für die angrenzenden Bezirke. Aeltefies Blatt im Bezirk. Erscheint seit s8H6. Telegr.-Adresse: Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. MU den wöchentlichen Beilagen: Dienstags: Belletristische Beilage; Donnerstags: Der Sächsische Landwirt; Sonntags: Illustriertes Sonntagsblatt. Erscheint jeden Werktag abends für den folgenden Tag. Der Be» gugsprei» ist einschließlich der 3 wöchentlichen Beilagen bei Abholung m der Expedition vierteljährlich 1 Mk. SO Pfg., bei Zustellung in« Hau« I Mk. 70 Pfg.; durch die Post frei ins Haus viertel» jährlich 1 Mk. S2 Pfg., am Postschalter abgeholt 1 Mk. SO Pfg. Einzelne Nummern kosten 10 Pfg. Abonnements »Bestellungen werden angenommen in der Geschäfts stelle Altmarkt IS, sowie bei den Zeitungsboten in Stadt und Land, ebenso auch bei allen Postanstalten. — Nummer der Zeitungsliste 6587. — Schluß der Geschäftsstelle abend« 8 Uhr. Anzeigenpreis: Die Sgespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Psg., für Inserate von außerhalb des Verbreitungsgebietes 18 Pfg. Die Reklamezeile 30 Pfg. Geringster Inseratenbetraa 40 Pfg. Bet Wiederholungen Rabatt nach ausliegendem Taris. Erfüllungsort für beide Teile Bischofswerda. Festbestellte Inseraten» Aufträge können nicht zurückgezogen werden. M MWe Demi Mens m Hrcknck Eine amtliche deutsche Darstellung. — Der Dreibundvertrag mit Oesterreich seit 4. Mai gekündigt. Die italienische Kammer mit überwältigender Mehrheit für den Krieg. Der heimtückische Bruch von Treue und Glauben, den Italien durch den Überfall seiner Bundesgenossen in diesem Augenblicke begeht, wird in der folgenden sachlichen Dar stellung im amtlichen Organ der deutschen Reichsregierung gekennzeichnet: Berlin. 20. Mai. (W. T. B.) Die „Nordd. Allg. Ztg." veröffentlicht folgenden Artikel: Die Kündigung des Dreibundverirages. Der Dreibundvertrag bestimmte, daß der casus löcleris (Bündnisfall, der einen Bund zum gemeinsamen Handeln nötigt. D. R.) gleichzeitig für die drei Vertragsmächte ein trete, wenn einer oder zwei der Vertragschließenden ohne direkte Provokation ihrerseits von zwei oder drei Großmäch ten angegriffen und in einen Krieg verwickelt würden. Als nach dem Attentat von Serajewo Österreich-Ungarn gezwun gen war, gegen Serbien vorzugehen, um der dauernden Be drohung seiner Lebensinteressen durch die großserbischen Um triebe ein Ende zu bereiten, fiel ihm Rußland in den Arm. Während nun Deutschland auf Anrufen des Zaren bemüht war, den zwischen Wien und Petersburg drohenden Konflikt friedlich zu schlichten, machte Rußland seine gesamte Militär macht mobil und entfesselte so den Weltkrieg. Die Provo kation lag also auf russischer Seite. Gleichwohl erachtete die italienische Regierung mit der Behauptung, daß Österreich- Ungarn aggressiv gegen Serbien vorgegangen sei und da durch das Eingreifen Rußlands veranlaßt habe, den casus töäeris nicht für gegeben. Auch machte sie geltend, die öster reichisch-ungarische Regierung habe sich, indem sie Italien von dem beabsichtigten Ultimatum an Serbien vorher nicht in Kenntnis gesetzt habe, eine Verletzung des Artikels 7 des Dreibundvertrages zuschulden kommen lassen. Dieser Ar tikel verDslichtet Österreich-Ungarn und Italien zu vorheriger Verständigung und gegenseitigen Kompensationen für den Fall, daß sich eine der beiden Mächte genötigt sehe, den Status quo auf dem Balkan durch eine zeitweilige oder dauernde Okkupation zu ändern. Die Berufung auf Artikel 7 wäre begründet gewesen, wenn Österreich-Ungarn auf einen Machtzuwachs auf dem Balkan ausgegangen wäre. Wien hatte jedoch schon vor Kriegsausbruch in Petersburg und auch in Rom erklärt, daß Österreich-Ungarn keine Gebiets erwerbung auf Kosten Serbiens anstrebe. Die beiden im Kriege stehenden Ientralmächke waren daher berechtigt ge wesen, die Einwände Italiens gegen seine vündnispflichl nicht anzuerkennen. In loyalem Verständnis für die nicht leichte innere und äußere Lage Italiens zogen sie es jedoch vor, eine einseitige Auslegung des Dreibundvertrages hin zunehmen und sich mit der Erklärung wohlwollender Neu tralität, zu der der Vertrag unzweifelhaft verpflichtete, zu genügen. Obwohl der Artikel 7 auf Kompensationen nur für den Fall eines Machtzuwachses am Balkan abzielt, erklärte sich doch die österreichisch-ungarische Regierung wegen der mit Ausbruch des Krieges eingetretenen Möglichkeit einer Macht verschiebung grundsätzlich bereit, eventuelle Kompensationen in» Auge zu fasten. Mehr und mehr stellte sich im weiteren Verlauf heraus, daß nach dem Tode des Ministers Marquis di San Giuliano in Italien starke Kräfte am Werke waren, um für die Bewahrung der Neutralität noch einen besonderen Vorteil von der Donaumonarchie herauszuschlagen. Die ita lienische Regierung sing an zu rüsten, und mit den Rüstun gen stiegen die Forderungen der Irredentisten, Republikaner, Freimaurer und sonstigen Franzosenfreunde. Bald handelte es sich nicht mehr um die Forderung des Trentino, sondern um den Erwerb uoch anderer alter österreichischer Erblande an -en südlichen Grenzen der Monarchie als Preis dafür, daß Italien den in heißen Kämpfen fechtenden Bundesge nossen nicht in den Rücken falle. In dem natürlichen Bestreben, Italien vom Kriege fern zuhalten, und die österreichisch-italienischen Beziehungen auf eine neue freundschaftliche Grundlage zu stellen, hat die deut sche Regierung nichts unversucht gelassen, um eine Einigung zwischen Österreich-Ungarn und seinem italienischen Bundes genossen herbeizuführen. Die Verhandlungen kamen lang sam in Gang. Erschwert wurden sie von vornherein durch das Verlangen der italienischen Regierung, daß die zu ver einbarenden Gebietsabtretungen sofort in Kraft gefetzt wer den müßten. Um den in diesem Verlangen liegenden Arg wohn zu zerstreuen, wurde am 19. März 1915 die Garantie der deutschen Regierung für die Durchführung der Verein barungen unmittelbar nach dem Kriege zugesagt. Auf das erste bestimmte Angebot Österreich-Ungarns von Ende März 1915, das bereits die Abtretung des italienischen Sprachge bietes in Südtirol in Aussicht stellte, Mig die italienische Re gierung nicht ein, sondern gab ihre eigenen Forderungen erst am 11. April der österreichisch-ungarischen Regierung wie' folgt bekannt: Die absolute Preisgabe des Trentino aus Grund der im Jahre 1811 festgesetzten Grenzen, d. h. mit Einschluß des weit außerhalb des italienischen Sprachgebiets liegenden ur deutschen Bozen, eine Grenzberichtigung zugunsten Italiens am Isonzo mit Einschluß von Görz, Gradiska und Monfal- cone, die Umwandlung Triests mit seinen bis an die Isonzo- grenze vorgeschobenen Hinterlande nebst Lapodistria und Pirano in einen unabhängigen Freistaat, die Abtretung der Eurzolari-Inselgruppe mit Lissa, Lesina, Curzola, Lagosta, Dazza und Meleda. Alle diese Abtretungen sollten sofort vollzogen und die aus den abgetretenen Landesteilen stammenden Angehörigen der Armee und Marine sofort entlassen werden. Ferner be anspruchte Italien die volle Souveränität über Valona und Saseno mit Hinterland und völlige Uninteressiertheit Öster reich-Ungarns in Albanien. Hingegen bot Italien eine Pauschalsumme von 200 Millionen Franks als Ablösung ihrer Lasten und die Übernahme der Verpflichtung an, wäh rend der ganzen Dauer des Krieges neutral zu bleiben. Auf Geltendmachung von weiteren Kompensationsforderungen aus dem Artikel 7 des Dreibundvertrages wollte es für die Dauer des Krieges verzichten und erwartete von Österreich- Ungarn einen gleichen Verzicht in bezug auf die italienische Besetzung der Inseln des Dodekanes. Obwohl diese Forderungen über das Maß dessen weit hinausgingen, was Italien selbst zur Befriedigung seiner na tionalen Aspiration verlangen konnte, brach doch die K. u. K. Regierung die Verhandlungen nicht ab, sondern versuchte weiter mit der italienischen Regierung zu einer Verständi gung zu gelangen. Die deutsche Regierung tat alles, was in ihrer Macht stand, um die italienische Regierung zu einer Ermäßigung ihrer Ansprüche zu bewegen, deren bedingungs lose Annahme die berechtigten Interessen und auch die Würde der österreichisch-ungarischen Regierung schwer ver letzt hätte. Während diese Verhandlungen noch schwebten, gab der italienische Botschafter in Wien am 4. Mai der öster reichisch-ungarischen Regierung unerwartet die Erklärung ab, daß Italien den Bündnisvertrag mit Österreich-Ungarn als durch dessen vorgehen gegen Serbien im August v. I. ge brochen ansehe. Gleichzeitig erklärte der Botschafter, daß er alle von seiner Regierung bis dahin gemachten Angebote zu rückziehe. Diese sogenannte Kündigung des noch bis 1S20 laufen den Vertrages ging also bis in die kritischen Junitage des Vorjahres zurück und stand im Widerspruch nicht nur mit wohlwollenden und freundschaftlichen Erklärungen des Königs von Italien vom August 1914 und seiner damaligen Regierung, sondern auch mit den inzwischen von der gegen wärtigen italienischen Regierung auf den Artikel 7 des Ver trages künstlich ausgebauten Kompensationsansprüchen. Es muß dahin gestellt bleiben, ob die maßgebenden Per sonen des italienischen Kabinetts bei dieser Schwenkung einer inzwischen durch geheime Abrede verstärkten Hinneigung zu den Feinden der mit Italien Verbündeten folgten, oder ob sie dem Drucke der öffentlichen Meinung nachgaben, die sich unter dem fortgesetzten Anfeuern der im fremden Solde stehenden Blätter immer mehr gegen die Ientralmächke erhitzt hatte. Dem Deutschen Reiche gegenüber beschränkte sich die italienische Regierung darauf, die in Wien am 4. Mai abge gebene Erklärung in Berlin zur Kenntnis mitzuteilen. Ein letzter Versuch, den Übertritt des bisherigen Bundesgenossen in das feindliche Lager zu verhindern, wurde am 10. Mai mit den noch beträchtlich erweiterten Zu sagen der österreichisch-ungarischen Regierung gemacht, die der Reichskanzler am 18. Mai im Reichstage verlesen hak. Soweit der geschichtliche Hergang. Rach dieser sachlichen Darlegung wird kein Grünbuch etwas daran ändern können, daß, wenn die italienische Regierung zu den Waffen gegen die bisherigen Bundesgenossen riefe, sie dies unter Bruch von Treue und Glauben und um einen Machkzuwachs tun würde, der dem italienischen Volke mit allen möglichen Garantien freiwillig und ohne Blutvergießen dargebolen war. -st Berlin, 21. Mai. (Dep.l Italien will den Krieg! schreibt die „Nationalztg." Die Beschlüsse der bei den Kammern bilden nur das amtliche Siegel unter die Ab machungen, die schon seit längerer Zeit getroffen worden sind. Es hat gar keinen Zweck mehr zu leugnen oder zu be schönigen, daß der Abfall Italiens vom Dreibund schon vor Wochen erfolgt ist. In der „Freisinnigen Ztg." heißt es: Der Krieg, den Ita lien nunmehr mit den bisherigen Verbündeten zu führen unternimmt, ist der sinnloseste, den die Weltgeschichte je ge sehen hat. Das „Berliner Tagebl." saßt seine Betrachtungen dahin zusammen: Wir glauben nicht, daß ein Volk, das unter sol cher Leitung, unter so bösartig skrupellosem Ansporn ins Ka nonenfeuer hineintaumelt, lange in dem Traum gefangen bleiben kann, mit dem es heute umsponnen ist. Die vereinig ten Heere Deutschlands und Österreich-Ungarns werden da für sorgen, daß das Erwachen beschleunigt wird. Der „Lokalanz." sagt: Niemand in ganz Italien hat zu verhindern vermocht, daß eine gewissenlose Minorität das Recht vergewaltigt und die Gerechtigkeit mit Füßen getreten hat. Nun nimmt das Schicksal, das zum Verhängnis Ita liens werden kann, seinen Lauf. Sie haben ihn gewollt, den blutigen Krieg. Sie sollen ihn haben. Der „Dresdner Anzeiger" schreibt: Ein solch falsches Spiel hat natürlich - die Italiener um jeden politischen Kredit gebracht. Die Staatsmänner, die einen solchen Namen nicht verdienen, weil sie Dolksverführer genannt werden müssen, werden in diesem geschichtlichen Augenblick mit ewigem Makel behaftet werden.
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