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Sächsische Volkszeitung : 04.05.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-05-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-191205049
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19120504
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19120504
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1912
- Monat1912-05
- Tag1912-05-04
- Monat1912-05
- Jahr1912
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- Sächsische Volkszeitung : 04.05.1912
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»ch»«tirt ««»«, mit «u,nähme der Sonn- und Festtags ^ . Unabhängiges Tageblatt -LWLNSE Mr Wahrheit, Recht und Freiheit di>e,»h, » In Dresden durch Voten S, -au» - Jafer»«« werden die «aetpaltene Petttzeile oder deren Raum «tt St» 4, Reklamen mit SV 4 die Zeile berechnet, bei Wiederholun-e» enZprechcude» Rabatt, vuchdrntkerei. Redaktion and Geschäf»rst«»«r Dresden, Pillnttzer Straft« 4». — Fernsprecher I»«« 8R» Rückgabe unverlangt. Schriftstücke keine ^erbindSchkNS Redakttons Sdrechstnnde: I I bis IS Uhr, Die gleiche Behandlung vor dem Gesetze. Unparteiisch muß die Handhabung der Gesetze sein. Iie muß ohne Rücksicht auf die Parteien erfolgen, kennt keine Bevorzugung einer Konfession, noch weniger einer Person. Das ist der Wille des Gesetzes. Und wenn ein Gesetz Ausnahmen zuläßt, so müssen diese nach objektiver Würdigung der Gründe parteilos erfolgen. Das fordert das Recht. Am 29. April kam in der Zweiten Kammer des Land tages eine Petition zur Sprache, die ein katholischer Arbeiter in Loga, Amtshauptmannschaft Bautzen, an den Landtag richtete. Darin wurde um die Genehmigung gebeten, daß seine Tochter die katholische Schule in Storcha besuchen darf. Die Deputation hatte beantragt, die Kammer wolle beschlie ßen, die Petition auf sich beruhen zu lassen, das heißt mit anderen Worten — abzulehnen. Wir müssen hier voraus schicken, daß 8 4 des Volksschulgesetzes vorschrcibt: „Jedes Kind hat die einfache Volksschule acht Jahre lang, in der Regel vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebens jahre, in dem Schulbezirke seines Aufenthaltsortes ununter brochen zu besuchen." Im Absatz 2 laßt das Gesetz Ausnahmen zu: der Wort laut ist: „Die Volksschule eines Nachbarortes kann rin Kind nur unter Zustimmung des Schulvorstandes dieses Ortes besuchen; cs ist jedoch, falls diese Schule nur eine einfache Volksschule ist, hierzu auch die Genehmigung des Bezirksschulinspektors erforderlich." Bon dieser Ausnahme wollte nun der katholische Ar beiter Gebrauch machen. Weil in Saritzsch, wohin das Kind ordnungsgemäß gehen muß. nur eine evangelische Schule ist, wollte er es in die katholische Schule nach Storcha schicken. Die Begründung entspricht vollständig der Absicht der kon fessionellen Volksschule, die ja die gleichen Konfessionsange hörigen beim Unterricht möglichst vereinigen will. In der Begründung führt der Petent an, daß, wenn seine Tochter gleich vom ersten Schuljahre ab in der Schule zu Storcha an dem katholischen Unterricht teilnehmen dürfte, sie da durch erreichen würde bereits in den nächsten vier bis fünf Jahren die Pflichten ihrer Kirche erfüllen zu können, namentlich den Empfang der heiligen Sakramente zu er- nwglichen. Dies sei aber ausgeschlossen, wenn sie die Volks- schule in Saritzsch besuchen müsse. Diese für jeden christ lichen Vater begreifliche Begründung fand aber beim Herrn Bezirksschulinspektor Bach in Bautzen keine Würdigung. Zweimal wurde das Gesuch des katholischen Vaters abge wiesen. Als Grund des abschlägigen Bescheides wurde der weite Weg von Loga nach Storcha angegeben. Der Petent brachte nun ein ärztliches Zeugnis bei, in dem bestätigt wurde, daß das Kind kräftig und sehr wohl in der Lage sei, diesen Weg, der drei Kilometer betrage, zurllckzulegen. Auch der evangelische Schulvorstand zu Saritzsch gab die Er klärung ab, daß er einwilligen wolle. Nachdem das alles nichts fruchtete, hat sich der Petent an das Kultusministe rium und endlich an den Landtag, leider mit demselben negativen Erfolge, gewendet. Der abschlägige Bescheid stützt sich auf die Ausführungs verordnung 8 6 Zu 8 4 Absatz 2 des Schulgesetzes; dort heißt es: „Die Genehmigung zum Besuche einer einfachen Schule in einem Nachbarorte soll der Bezirksschulinspektor nur aus erheblichen in der Regel aus der Entfernung der Wohnung vom Schulhause oder der Beschaffenheit des Schulweges hergeleiteten Gründen erteilen." Der Gesetzgeber hat hier nicht untersagen wollen, daß der Bezirksschulinspektor die Erlaubnis zum Besuche einer anderen Schule vcrlveigern soll, weil sie weiter voni Wohir- ort des Kindes entfernt ist. Im Gegenteil, die Ausfüh- rungsbestinlinnng setzt voraus, daß hier der schwierige Weg zur Schule als Grund angegeben wird, um das Kind in eine andere benachbarte Schule zu schicken, denn es wird vor ausgesetzt. daß nur aus solchem Grunde um die Erlaubnis angefucht werden wird. Hier aber liegt ein anderer Grund vor, der in der Ausführungsverordnung gar nicht genannt witd, nämlich der Wille des Vaters, daß sein Kind in seiner Konfession erzogen werde, also auch trotz des etwas länge ren Weges in die Schule seiner Konfession im Nachbarorte gehe. Wenn 8 4 Absatz 1 eine Befreiung von der Verbind lichkeit zuläßt, das Kind in dem Schulbezirk den Unterricht genießen zu lassen, weirn das Kind „in oder außer dem Hanse auf andere ausreichende Weise vollständig unterrich tet" wird, wobei der Weg kein Hindernis bildet, so muß es auch dem Vater freistehen, sein Kind in eine entfernter ge legene Schule seiner Konfession zu schicken. Der einzige katholische Abgeordnete der Zweiten Kammer, Herr Kockel, anerkannte daS gesetzmäßige Vor gehen, meinte aber, man könne auch hier Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgrimde walten lassen; es hätte nur der gute Wille vorhanden sein müssen. So etwas geschehe in der dortigen Gegend auch sonst. Was aber einem recht sei, daS möchte doch dem anderen billig sein. Er hoffe deshalb, daß man ai.S Zweckmüßigkeits- nüd VilligkeitSgründen den Eltern doch die Erlaubnis geben werde, ihr Kind in die Schule nach Storcha zu senden. Eine Jesuitenschule sei in Storcha nicht. (Heiterkeit.) . Der Herr Kultus- und Unterrichtsminister Dr. Bcck trat jedoch der Ansicht des Vorredners entgegen, daß Villig- keitsgründe nicht seitens der Königlichen Staatsregierung Anu endung fänden, und daß es an dem guten Willen fehle, wenn nicht anders verfahren worden sei. „Wir müssen." fährt, der Minister fort, „uns auf den gesetz mäßigen Standpunkt überall stellen und gleichmäßig verfahren. In diesem Falle, wo es sich um einen Weg von mindestens drei Kilonieter handelt, darf ein Kind und insbesondere ein solches im ersten Schuljahre nicht der Anstrengung ausge- setzt werden, daß es diesen Weg zurückzulegen hat, den selbst verständlich ein sechsjähriges Kind in einer sonst nur zuge lassenen halben Stunde nicht zurücklegen kann. Es kommt aber noch etwas anderes hinzu. Der Bezirksschulinspektor von Bautzen hat die schwierige Aufgabe, in jenen konfessio-' nell stark gemischten Teilen des Landes genau nach Gesetz und Verfassung zu verfahren, wenn er nicht in die Brüche kommen, das heißt sich nicht der Ungesetzlichkeit und Bevor- zugung der einen oder anderen Konfession schuldig machen will. Ich habe anzuerkenncn, daß der Bezirksschulinspektor von Bautzen mit großem Geschick diese Schwierigkeiten dort zu überwinden bestrebt ist. und cs ist ihm auch hier recht zu geben, wenn er keine Ausnahme gemacht, sondern in dem Sinne entschieden hat, wie es die Königliche Staatsregie rung zu billigen hatte. Das Bestreben der Negierung, den konfessionellen Frieden, wie ich schon neulich angedeutet habe, im Lande überall zu erhalten, kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn sie darauf hält, Gesetz und Ver fassung überall gleichmäßig anzuwenden, und das ist im vorliegenden Falle geschehen. Ich bin deshalb dankbar, daß die geehrte Deputation und, ich hoffe, auch das hohe Haus ihren Standpunkt anerkennen wird." Für die ausgesprochenen Grundsätze sind wir dem Herrn Kultus- und llnterrichtsniinister besonders dankbar, weil gerade in sein Ressort dis Gefahr eines zweifachen Maßes sich sehr leicht einschleichen kann. Wir möchten aber darauf Hinweisen, daß dieses zweifache Maß bei Anwen dung des Gesetzes bereits Hebung erlangt hat. In Schönseld besteht eine katholische Schule, aber keine evangelische Schnle. Nach dem Gesetze sollten die evangelischen Kinder die Schule ihres Schulbezirkes be suchen. Für sie hat man aber eine Ausnahme voin Gesetz geschaffen: sie besucl)en die evangelische Schule in Ost ritz. Bei der Ablehnung der Petition des katholischen Vaters in Loga spielte den Harrptgrund der weite Schulweg. Von Loga nach Saritzsch ist es nur 0,6 Kilometer, von Loga nach Storcha aber 2,8 Kilometer. Daß es aber von Schönfeld nach Ostritz 3,2 Kilometer sind, tut den um die Gesundheit der Kinder besorgten Herrn Bezirksschulinspektor nicht wei ter ängstigen. . — Ebenso ist es in K ö n i g s h a i n. Auch dort besteht Wohl eine katholische, aber keine evangelische Schule. Da hindert das Gesetz aber die Schulbehörde gar nicht, die evangelischen Kinder in die nächste evangelische Schule nach Rüßdorf zu schicken; hier schadet der Weg von 2,5 Kilometer der Gesundheit nichts. Aber wenn ein katholischer Vater bittet, sein Kind in die nächste katholische Schule gehen lassen zu dürfen, ist man sofort um das leib liche Wohl sehr besorgt. Wenn wir diese Petition besprachen, so geschah es. n>eil durch ihre Behandlung im Landtage die Aufmerksam keit nicht auf einen Ansnahmefall hingerichtet wurde, son dern auf die allgenieine Uebung bei der Handhabung der Schulgesetze. Es soll ein ministerieller Erlaß vorlicgen, nach dem die Erlaubnis, die Schnle eines Nachbarortes aus konfessio nellen Gründen zu besuchen, nicht bewilligt werden soll. Wenn das der Fall ist, warum bezieht man sich bei der Ab lehnung der obigen Petition nickst darauf, sondern auf die irrelevante Ausführungsverordnung? Und warum werden die evangelischen Kinder von Schönfeld in Königshain ent gegen dieser Bestimmung nach konfessionellen Gesickstspunk- ten beurteilt, die katholischen Kinder aber gemäß der Ver ordnung? Wir bitten den Herrn Kultusminister, diese Tatsachen doch einmal nachzuprllsen, um sie mit seinen schönen Worten über die gleiche Behandlung vor dem Gesetz in Einklang zu bringen. Das Ringen um die Metropole. Man schreibt uns aus Wien, 1. Mai: Der heiße Kampf um das Wiener Rathaus ist nun vorüber. Er hat ein ganz anderes Resultat gebracht, als man nach den vorjährigen Reichsratslvahlen erwarten konnte. Die jähe Bewegung nach links, die damals als Folge des TcuerungsrummelS und der unerquicklichen Vor gänge in der christlichsozialen Partei nach dem Tode deS großen Führers Lueger den christlichsozialen Mandatsbesitz verwüstete, hat einer kraftvollen Erhebung des christlichen Volkes und einer energischen Absage an die Judenliberalen Platz gemacht. Wien bleibt christlichsozialI Rund die Hälfte der Gemeinderatsmandate — alle 21 aus dem vier ten. alle 48 aus dem zweiten, 4 aus dem dritten, 6 aus dem ersten, also im ganzen 78 von 164 Mandaten — gelangten in den Tagen vom 23. April bis 2. Mai zur Neubesetzung. Don diesen 78 Mandaten haben die Christlichsozialen rund 60 erobert bezw. behauptet, so daß sie im Gemcinderate über eine imposante Mehrheit von rund 130 Stimmen verfügen. Um diesen Erfolg recht zu würdigen, muß man be denken, daß die Gegner der Christlichsozialen ein halbes Hundert Mandate zu erbeuten hofften, die sie dann, nach ihrem Mißerfolge im vierten Wahlkörper, auf 25 einschränk ten. Aber nicht 25 haben sie erobert, sondern 8 ganze Man date haben sie, zum Teil mit recht fragwürdigen Mitteln, sich sichern können. Das ist recht wenig nach so kolossalen Anstrengungen und so riesigen Geldopfern. Die Hochfinanz und die hierzulande verjudete Großindustrie hatten Un summen für den liberalen und sozialdemokratischen Wahl fonds gespendet, um die christlichsoziale Verstadtlichungs politik, die dein beutehungrigen Privatkapital niedrig ge rechnet seit 1896 sicher eine halbe Milliarde entrissen hat, diesmal zu stürzen. Die ganze liberale Preßmeute, eine furchtbare Macht, war gegen die Christlichsozialen losge lassen. Die Steyrermühl- und die Elbemühlgesellschast, die über sechs große und vielgelesene Tageblätter verfügen, von denen Mir eins, das „Fremdenblatt", als offiziöses Blatt sich eine gewisse Zurückhaltung auferlegen muß, waren mobil gemacht, dazu das „Volksblatt" aus der Fichtegasse, die „Nene Freie Presse", dem eine Schar von Montagsblät- tern, sämtliche illustrierte Blätter und Witzblätter (mit allei niger Ausnahme des „Kikeriki") - alles das tobte wie be sessen und spie ohne Unterbrechung einen Strom von Ver leumdungen ärgster Art gegen die Christlichsozialen aus. Den Christlichsozialen standen gegen diesen Massensturm nur zwei Tageblätter zur Verfügung, und man konnte sich vor den Wahlen und noch während derselben des bangen Gefühles nicht erwehren, daß sie zwar infolge der Ueber- mackst der liberalen Presse diesmal eine ähnliche Niederlage erleben würden wie im Juni 1911. Aber das Volk ist zur Einsicht gekommen, daß es im Vorjahre von den Versprechungen der liberalen Politiker und von den Phrasen der Judenpresse betört und genas- führt wurde, daß es „aufgesessen" ist, wie der Wiener sagt. Tie Versprechungen sind nickst eingehalten worden und konn ten nicht eingehalten werden, und die Phrasen und Schlag worte ziehen nicht mehr. Die enttäuschte Wählerschaft wen det sich wieder den Christlichsozialen zu. Auch gegen die Reichsratswahlen von 1911 haben die Christlichsozialen tat sächlich einen nicht unbedeutenden Stimmenzuwachs, wäh rend ihre Gegner große Stimmenverluste zu beklagen haben. Diese suchen natürlich trotzdem von einer „lang samen Abbröckelung" in der christlichsozialcn Partei und von einem „langsamen Vordringen" des Freisinns zu faseln: wer aber die Wiener kennt, weiß, daß davon keine Rode sein kann und daß deni Freisinn das Urteil endgültig gesprochen ist; die paar Mandate, die er den Börsen und Automobilen der Hochfinanz zu verdanken hat, wird er bei den nächsten Wahlen sicherlich wieder verlieren. Denn wenn auch ein Teil der Wählerschaft sich durch Schlagworte und allgemein gehaltene unkontrollierbare Beschuldigungen be tören läßt, so haben die Christlichsozialcn doch Argumente, die überzeugender reden als tausend Artikel der liberalen Presse und der sozialdemokratisckum Redner: diese Argu mente sind die Leistungen ihrer Vcrivaltung. Der kolossale Aufschwung des Verkehrs seit 1896, der Ausbau, die Elek trisierung und Verbilligung der Straßenbahnen, die Ver stadtlichung des Beleuchtungswesens, der Bau der zweiten Hochqnellenleitnng, eine gigantische Leistung, die den Reihen der christlichsozialen Verwaltung noch fernen Jahrhunder ten verkünden wird, die unvergleichliche Versorgungsstadk in Lainz, die großartige Krankenstadt Stcinhof, das eben fertig werdende Jubiläumsspital, eine ganze Anzahl von modernen Musterbauten, die Schaffung des Wald- und Wie sengürtels, die Umwandlung Wiens in eine „Garten- und Blumcnstadt", die Neueröffnung von über 130 Schulen, die wahre Paläste sind, die Erwerbung und Erhaltung eines städtischen Brauhauses, das den willkürlichen Preissteige rungen der Brauerkartelle steuert, die Verbesserung deS Marktwesens, die Errichtung einer großen städtischen Ver sicherungsanstalt, einer städtischen Sparkasse, deren rasche Entwickelung alle Erwartungen übertrifft, die hochherzigste! Förderung aller Humanitären, karitativen, wahrhaft kultu rellen Bestrebungen mit stattlichen Summen — alles daS sind Leistungen, denen die liberale Aera gar nichts zur Seite zu stellen hat und denen die Verwaltungen aller anderen Großstädte neidlos volle Anerkennung zollen. Es ist darum nur recht und billig, daß die Wiener einer Partei, der sie so viel zu verdanken haben, wieder ihre Sympathien zuwenden. Aber eine Lehre mögen immerhin die christlichsozialen Mandatare aus dem nun glücklich abge schlossenen Wahlkampfe ziehen: Im Hochgefühle ihrer Un besiegbarkeit haben sie früher den Kontakt mit dem Volke außer acht gelassen und sogar der gegnerischen Presse Dienste erwiesen. Sie sind dafür jetzt mit Schmutz beworfen wor den. Und sie haben die Aufregungen eines beispiellosen Kampfes kosten müssen, dessen Ausgang in fast allen Fällen sehr zweifelhaft erschien. Da mögen sie denn in Zukunft nicht mehr vergessen, daß nur restlose Arbeit im Dienste der Allgemeinheit eine Partei stark und mächtig erhalten kann und daß sie hauptsächlich dem Opfermut, der Treue und Ar« beitSleistung ihrer Presse den Sieg zu verdanken Habens
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