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Sächsische Volkszeitung : 12.01.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-01-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-190401124
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19040112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19040112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1904
- Monat1904-01
- Tag1904-01-12
- Monat1904-01
- Jahr1904
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 12.01.1904
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Nr. 8. Dienstag, den 12. Januar 1V04. Sächsische 3. Jahrgang. Lrkchtint täglich nachm, mit Ausimhme dor Zonn- »ud ^esllnnc. VeiuaSprelS: Picrteljührl. I Wik. »OPf. lohne Bostoll^cldi. INi RUderbeulsche» Postmislall. lt. Zeilungspreisl. Ei„,elnuin»ler 10 Pf. Nednklions-Spreüglundc: H I Uhr. llnabbringiges Tageblatt für ÄadrbeK, becbt u. freibeit. otksMung . Insemite werde» die Ngewoliene Peiitzeile oder deren Raum mit II E>» Pf. derechnei. dei Ltiederdoinn» Hedenlender Nnvnlt. N. 1 Puchdrukkerri^Pcdaktion n»d t«cschä„osic»r-. Dresden, ^ Pili »liier strafe t!t. geriilVreNiei: einu I Nr. 13W. Die Arbeitskammern in Holland. Die Frage der Errichtung von Arbeitskammeru, die bereits in den Kaiserlichen Febrnarerlassen versprochen worden sind, hat in letzter Zeit wieder eine lebhaftere Er örterung erfahren. Der Erste Deutsche Arbeiterkongreh zu Frankfurt a. M. hat dieselbe als eine der nächsten und wichtigsten Aufgaben der deutschen Sozialpolitik bezeichnet, und das Zentrum hat sofort zu Anfang der neuen Reichs- tagSsession eine Interpellation eiugebracht, nin die Stellung der Regierung zur Errichtung von Arbeitskammeru zu er fahren. Solche Kammern bestehen bereits im Ausland und zwar in Frankreich, Holland. Belgien, Italien und der Schweiz. Für eine zweckmähige Gestaltung der Arbeits kammern in Deutschland kann es nur dienlich sein, die Erfahrungen kennen zu lernen, welche man in anderen Ländern mit den Kammern gemacht hat, um so einmal Fehler zu verhüten und andererseits sich darüber klar zu werden, welche Funktionen den Kammern zu übertragen sind. Zu diesem Zwecke hat der Ausschnh der Gesellschaft für Soziale Reform beschlossen, von gründlichen Sachkennern Referate über die in ausländischen Staaten bestehenden Arbeitskammern einznholen und in seinen „Schriften" zu veröffentlichen. Ein solches Referat von Privatdozent I)r. B. Harms-Tübingen liegt nunmehr für Holland vor. lBergl. „Schriften der Ges. s. Soz. Reform", Heft 12. Jena, G. Fischer.) Die Praktische Arbeit der holländischen Arbeitskammeru bezieht sich zunächst ans die Vermittelung bei Rechts- und Interessenstreitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitern, eine Aufgabe, die in Deutschland von den Gewerbegerichteil ausgeübt wird. Des weitereil obliegt ihnen das Sammeln von „Informationen über Arbeitsangelegenheiten", die Ver- tretung der Arbeitsinteressen den Behörden gegenüber, und endlich die Erteilung von Gutachten an Interessenteil und die Mitwirkung bei dem Entwerfen von Arbeitsverträgen .'c. Ans den Untersuchungen Hanns ist am wesentlichsten die Frage, ob die holländischen Arbeitskammern den Hoffnungen entsprochen haben, welche inan bei ihrer Errichtung im Jahre 1897 ans sie gesetzt hat. Diese Frage ist, selbst unter Berücksichtigung der kurzen Arbeitsdauer der Kammern, zu verneinen. „Auf keinem einzigeil der irr Frage kom menden Gebiete haben die Kammern durchschlagende Erfolge erzielt. Obwohl überall anerkennenswerte Eiiizelleistnngeil zu verzeichnen sind, hat keine Kammer die Angewiesenen Aufgaben vollständig diirchznsühren vermocht. Der beab sichtigte große Einfluß auf das gewerbliche Leben ist aus geblieben." Höchstens hinsichtlich des Verkehres der Kammern mit den kommunalen Behörden kann man von einem ge wissen Erfolge sprechen. Die Gründe für dieses Versageil der holländischen Arbeitskammern liegen, kurz ansgedrückt, hauptsächlich in zwei Umständen: zunächst in dem Fehlen hinreichend starker, Achtung gebieteilder Berufsorganisationen sowohl ans Seiten der Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, sodann in der mangel haften Organisation der Kammern. Diese kommt wieder znm Ausdruck in der eigentümlichen Zusammensetzung der Kammer», ihrer großen finanziellen Schwäche, die die Aus führung größerer, ihnen zngewiesener Aufgaben einfach ans schließt, und endlich iil ihren geringen Machtbefugnissen. Letzterer Uebelstand zeigt sich namentlich in der verschwindend geringen Tätigkeit der Kammern als Vermittelungsinstanzeii. — Vorbedingung für eine gemeinsame Arbeit von Unter nehmern und Arbeitern ist ein gemeinsames Interesse. Dieses wird im allgemeinen jedoch erst recht dann hervor treten. wenn beide Teile ein Zusammengehen, ein Ver handeln miteinander als eine Notwendigkeit ansehen. Und diese Bedingung ist dann gegeben, wenn sowohl ans seiten der Arbeiter wie der Unternehmer starke berufliche Organi sationen vorhanden sind, die einander Achtung einflößen. Man vergleiche nach dieser Richtung nur das Zustande kommen der Tarifgemeinschaften. Arbeitskammern sind deshalb nur in solchen Ländern in das Leben zu rufen, in denen die Arbeiter bereits so organisiert sind, daß auch den Unternehmern an einem guten Verhältnis zu ihnen gelegen sein muß. Dazu kommt eine zweite Vorbedingung, die Harms dahin formuliert: Arbeitskammeru, in denen Arbeitgeber und Arbeit nehmer gemeinsam tätig sein sollen, sind mir in solchen Staaten zu errichten, in denen eine zielbewnßte Sozial politik bereits eine aufgeklärte, wohldisziplinierte und politisch geschulte Arbeitermasse herangezogen hat. Tie sozialpolitische Gesetzgebung mit AibeitSkammern einznleiten, heißt alle bisherigen Erfahrungen ans den Kopf stellen." Für Holland fehlten diese beiden Vorbedingungen fast gänzlich, und daher erklärt sich auch der geringe Erfolg der holländischen Arbeitskammeru. Wendet man die Erfahrungen mit den holländischen Arbeitskammeru kurz ans deutsche Verhältnisse an. so ergibt sich zunächst, daß die Funktionen, welche den holländischen Kammern in der Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten obliegen, in Deutschland bereits von den Gewerbegerichten mit bei weitem größeren Erfolge anSgeübt werden. Des weiteren ergibt sich, daß die beiden Vorbedingungen, deren Fehlen in Holland die mangelhafte Wirksamkeit der Kammern verschuldeten, für Deutschland in genügendem Maße vor handen sind. Mögen sich daher bald Formen finden lassen, vermittelst derer den Arbeitern nach l-tjähriger Verheißung endlich einmal eine Interessenvertretung zu teil wird, deren sich andere Stände, Landwirtschaft, Handel und Handwerk in ihrer bezüglichen Kammer schon lange erfreuen. Die Errichtung der Arbeitskammern ist auch eine Vorbedingung zur Erreichung weiterer politischer Rechte. Wir haben in unserem letzten Leitartikel hingewiesen, daß der Arbeiter stand iil der bernsssländischen Vertretung dei der Wahl reform nicht berücksichtigt wurde. Die Negierung wird gewiß den Mangel der offiziellen Interessenvertretung als Grund hierfür und zwar mit Recht ansühren. Die oben genannte Interpellation des Zentrums wird hoffentlich endlich einmal der Regierung in dieser Frage den Mund öffnen und sie zu irgend einer Stellungnahme veranlassen. iKattfmarrnsgerichte. Ter in der Tronrcde angekündigte Gesetzentwurf über die Errichtung eigener Kanfmannsgerichte ist nunmehr er schienen, nachdem bereits am Donnerstag der Bnndesral demselben zngeslimmt hat: damit marschiert gleichzeitig eine alte Forderung der Zentrnmspartei ans dem Wege zur Einlösung: noch bei den letzten Reichstags-Wahlen bat das Zentrum dieselbe in sein Programm ausgenommen. Damit soll aber nicht gesagt sein, das; das Zentrum nun den Entwurf unbesehen annimmt, derselbe wird vielmehr einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Vor l. April 1901 ist an eine Verabschiedung desselben nicht zu denken. Der Entwurf wird allem Anscheine nach zwischen Ostern und Pfingsten zur Beratung und hoffentlich mit einigen Verbesserungen zur Annahme gelangen. Die wichtigsten Bestimmungen desselben, die sich im Einzelversahren stark an das der Gewerbegerichte anlehnen, sind folgende: Für Gemeinde», welche bei der letzten Volks zählung mehr als '>0 000 Einwohner zählen, muß ein Kanfmannsgericht geschaffen werden: bei den Gewerbe gerichten ist das schon bei 2«>000 Einwohnern Vorschrift. Die Kanfmannsgerichte sind für Handlungsgehilfen unter .'>000 Mk. Gehalt ohne Rücksicht ans den Wert des Streit gegenstandes zuständig, wenn die Streitigkeiten betreffen' 1. den Antritt, die Fortsetzung oder die Auflösung des Dienst- oder Lehrverhältnisses, sowie die Aushändigung oder den Inhalt des Zeugnisses; 2. die Leistungen ans dem Dienst- oder Lehrverhältnisse; 9. die Rückgabe von Sicherheiten. Zeugnissen, Legitimationspapieren oder anderen Gegenständen, welche aus Anlaß des Dienst- oder Lehr- Verhältnisses übergeben worden sind: 4. die Ansprüche auf Schadenersatz oder Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung der Verpflich tungen, welche die unter Nr. l bis 9 bezeichneten Gegen stände betreffen, sowie wegen gesetzwidriger oder unrichtiger Eintragung in Zeugnisse, Krankenkassenbüchcr oder Qnit- tnngskarten der Invalidenversicherung; '>. die Berechnung und Anrechnung der von den Handlungsgehilfen oder Handlnngslehrlingen zu leistenden Krankenversichernngs- beiträge und Eintrittsgelder. Wenn an einem Orte schon ein Gewerbegericht besteht, so ist in der Regel das Kanf mannsgericht an dieses anzngliedern, so daß ein gemein samer Vorsitzender, gemeinsame Gerichtsschreiberei, Bnreaa- ränme nsw. genügen. Die Zahl der Beisitzer ist minde stens -1, zur Hälfte Kauflente, zur anderen Hälfte Hand- lnngsgehilfen; die Wahl derselben ist unmittelbar und geheim. Doch kann sie auch einerseits den Handelskammern oder Handelsvereinen und anderseits den Organisationen der Gehilfenschaft übertragen werden. Die wirkliche Ge hilfenschaft fft hierbei ausgeschlossen. Ans diesen grundlegenden Bestimmungen des Ent wurfes dürfte eine Mehrheit im Reichstage sich vereinigen können, wobei allerdings als Voraussetzung noch diese und jene Verbesserung angezeigt erscheinen dürfte. Der sozial demokratische „Vorwärts" gebärdet sich recht wild gegen die Vorlage, deren Annahme aber doch für die Handlungs gehilfen große Vorteile bringen wird, nämlich eine billige und rasche Rechtspflege unter Zuziehung von Vertretern ans dem Kanfmannsstande; so wird der Gesetzentwurf auch hier dem sozialen Frieden dienen. Eine Voraussetzung ist allerdings die, daß die Handlungsgehilfen sich noch inehr als seither organisieren. Politische Nundschau. Deutschland. Die Verhandlungen mit Rußland über Neugestaltung der handelspolitischen Beziehungen sind ans einem toten Punkt angekommen und wollen absolut nicht weiter gehen; so viel steht trotz des Schweigens der Sssiziösen fest. Die „Krenzztg." bemüht sich mm, unseren Unterhändlern znzn- reden, ja recht fest zu bleiben; denn „deutscherseits wird der Abschluß eines neuen Handelsvertrages mit Rußland gewünscht." Wenn man aber in Petersburg die größeren Interessen, die für Rußland dabei ans dem Spiele stehen, nicht erkennt, so geht es auch so, und die Reichsregiernng wird sich genötigt sehen, die bestehenden Handelsverträge zu kündigen. Wir unterstreichen hier das eine, daß auch die „Krenzztg." für einen Handelsvertrag mit Rußland eintritt. — Das Reichstagspräsidialgeliänoe ist nunmehr auch im Innern völlig fertig gestellt. Der Direktor beim Reichs tage Geheimer Regiernngsrat Knack ist heute in das Präsidial- gebände übergesiedelt. Graf Ballestrom dürfte am Montag einziehen. Die Bizrpriisi-eiltcnfragc im preußischen Ab- gcordnctcnhanse. Das am nächsten Sonnabend zusammen- tretende preußische Abgeordnetenhaus wird als Präsident den konservativen Herrn v. Kröger wieder erhallen, der wenigstens an seiner Wahl so wenig zweifelt, daß er bei seinem Berliner Aufenthalt setzt schon das Präsidialgebände bewohnt. Als erster Vizepräsident kommt vom Zentrum Tie Verbreitmrgsmittel der Pest. Die pestverdächtigen Natten, die kürzlich ans einem Hamburger Schiff in Europa eingeschleppt, aber sofort durch Verhängung der Quarantäne unschädlich gemacht wurden, haben wieder einmal die Gedanken an den furchtbaren MenschheitSwürger, die Pest, nahe gelegt. Wer die Geschichte der Pest auch nur einigermaßen kennt, der wird in einem solchen scheinbar unbedeutenden Ereignis nur einen jener unzähligen tückischen Versuche der gräßlichen Krankheit erkennen, ihr altes, durch eine hohe Kultur ihr entrissenes Herrschaftsgebiet in Europa wieder einmal zu beschreiten. Ist die Gefahr wirklich so fern, daß es ihr nicht gelinge? Hören wir, was ein hervor ragender Hygieniker, der bekannte Gießener Univ.-Professor I)r. Georg Sticker in einer Abhandlung „lieber Ursprung und VerbreitungSmittel der Pest" sagt! Diese Abhandlung steht in dem soeben ausgegebenen Januarheft der Monats schrift „Hochland", herausgegeben von Karl Mnth «Verlag der Jos. Kössl'schen Buchhandlung, Kempten und München). Der Verfasser, welcher s.'lber in Indien Studien machte, gibt zunächst ans Grund ganz neuer Beobachtungen ein Bild von dem Ursprung und der Verbreitungsweise der Pest. Die Ausführungen sind von hohem Interesse und verdienen an Ort und Stelle gelesen zu werden. Als Ursprungsland wird das Mnrmeltiergebirge im Himalaya bezeichnet, woselbst der Genuß der erkrankten Tarbaganen oder Murmeltiere die Krankheit ans die Menschen überträgt. Häufiger jedoch sind es die Ratten, die durch Murmeltiere angesteckt, zu Trägern der furchtbaren Krankheit werden. „Sobald die Ratten von der Pest ergriffen sind," so schreibt Professor Sticker-Gießen, „verlieren sie die gewohnte Scheu vor den Menschen, kommen an das Tageslicht, in die Wohnungen, fallen sterbend in den Stuben nieder und stecken die Menschen an. welche sie etwa anrühren, um die Eadaver zu beseitigen, oder hinterlassen den Krankheitskeim am Boden, ans Geräten und Betten, in Frnchtspeichern und Eßwaren. Sind ein Paar Menschen davon angesteckt, so droht die Olefahr nicht mehr von den Ratten allein. Der Mensch wird dem Menschen gefährlich; der kranke Mensch trägt das Uebel in das nächste Hans, in die Stadt, und bald sind hundert, tausend Kranke und Verbreiter der Krankheit da, die min unterirdisch und überirdisch zugleich wütet und eine Gewaltherrschaft ohnegleichen übt. Damit einer an der Pest erkranke, muß ec entweder mit pestkranken Tieren oder mit pestkranken Menschen in Verkehr treten oder mit Häusern, Gerätschaften. Kleidern nsw.. welche von den Absonderungen von pestkranken Tieren oder Menschen besudelt sind, oder mit Pestleichen in Be rührung kommen. Die Ansteckung geschieht nicht durch ein fache Berührung, sondern dadurch, daß der Gesunde von den krankhaften Absonderungen, vom Answins, Speichel, Benlensast, Harn, eine Spur in kleine Wunden der Haut, oder in die Angen, oder iil die Nase, oder in den Mund anfnimmt, oder wahrscheinlich viel öfter noch dadurch, daß er von blntsaugendem Ungeziefer, welches der Pestkranke beherbergt, angefallen wird, seltener, daß er von wandernden und fliegenden Insekten, die auf verpesteten Dingen geruht und an Beinen und Mund davon mitgeschleppt haben, die Ansteckung bekommt. Jenes Ungeziefer, Flöhe. Wanzen, ^ Läuse, Milben und andere Tiere nehmen ans dem Blut ! dos Pestkranken den gütigen Keim a»f »nd übertragen ihn ans den Gesunden, zu dem sie übergehen. Auch im Blut, im Magen, im Kot von Fliegen. Ameisen, Schaben, welche pestige Rallenleichen und Menschenleiber benagt halten, wurden Pestbacillen gefunden, so daß auch durch diese Tiere die Uebertragnng der Pest wahrscheinlich ist. Der Krankheitskeini kann in den Kleidern und in den Betten von Pestkranken, anch im Answnrs solcher, welche von der Pest genesen sind, wochenlang nnd monatelang sich lebend nnd gefährlich erhalten. Ja. unter Ansnahme- ! znsländen blieb er sogar jahrelang in Gebranchsgegenständen ! von Pestkranken erhalten, wenn dieselben nicht durch Lüsten. Waschen oder trockene Hitze gereinigt waren. Der Sonne, dem Wasser »nd der Austrocknung widersteht der Penbacillns nicht. Er wird rasch dadurch getötet. Wir sehen Gio. was seinerßVerbreitnng am günstigsten ist: Unreinlichkeit im weitesten Sinn. Unsanbelkeit in den Lebensgewohnheiten, mangelhaste Beseitigung der natür lichen nnd krankhaften Körperansleernngen, Duldung von Ungeziefer am Leibe, in Kleidern nnd Betten, Duldung von Mäusen, Ratten, Schabe» in Küche nnd Keller. Viel leicht denkt jemand: Leicht werde ich mich in Pestzciten dadurch schützen, daß ich gegen die Mäuse and Ratten Fallen und Katzen nnd Gilt lege, mit Insektenpulver mir die Blutsauger vom Leibe halte und i»i übrigen kranken Menschen »nd Leichen ans dem Wege gehe und mich ans mein sicheres Hans beschränke. l Schluß folgt.>
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