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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.07.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-07-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186307028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630702
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630702
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-07
- Tag1863-07-02
- Monat1863-07
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.07.1863
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- Md agMM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 183. Donnerstag dm 2. Juli. 1863. Bekanntmachung, MiethveränderungSanzeigen betreffend. Um das Verzeichnis der nach Maßgabe von §. 3 der auf die Einquartierung in Kriegszeiten bezüglichen Ein quartierung»-Ordnung für d e Stadt Leipzig vom 30. Juli 1851 zur Aufnahme von Ratural-Einquartierung geeigneten Räumlichkeiten und deren Inhaber stets in gehörigem Stande und Ordnung zu erhalten,- ist es nothwenvig, alle Miethveränderungen nachzutragen, und geben wir den Hausbesitzern und Administratoren hiermit auf, jede in den von ihnen besessenen oder verwalteten Hausgrundstücken eingetretene Miethveränderung binnen längstens acht Tagen nach deren Eintritt bei unserem Ouartieramt, Rathhaus zweite Etage, schriftlich anzuzeigen. Jede Unterlassung oder Versäumniß der vorgeschricbenen Anzeige wird mit einer Geldstrafe von fünf Thalern geahndet werden. — Leipzig, den 1. Juli 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. ^ Cichorius. Lamprecht. Bekanntmachung. Für Fuhre« der FiaereS und eoncessionirten Einspänner aus der Stadt nach dem Turnfestplatze haben wir von jetzt ab und bis auf Weiteres die Taxe der doppelte Betrag zu erheben. Leipzig den 27. Juni 1863. für 1 Person ' 2 Personen 5 Personen 4 Personen auf 5 Ngr. 7i/, Ngr. 10 Ngr. 12 Ngr. Der Rath der Stadt Leipzig. CichoriuS. vr. Hempel. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Könialichen Brand-Versicherung«-Commission zu Dresden ist der hierlävdifche Bevollmächtigte der Berlinischen Feuer-Versicherung--Anstalt Herr Kaufmann Earl Uhde Bieber hier behufs unmittelbarer Annahme von Ver sicherungen und zum Betrieb der Agenturgeschäfte für die genannte Gesellschaft im ganzen Umfange des Königreichs Sachsen heute von un- in Pflicht genommen worden. Der Rath der Stadt Leipzig. ' " G. Mech Leipzig, am 29. Juni 1863. Die Negierung dem Turnen gegenüber. Die Zeit, wo die Glieder des WohnungSauSschusseS freiwillige Anmeldungen von Wohnungen für unsere Gäste im August sam meln, geht zn Ende, und es hat die Ta-eSpreffe im Laufe dieser Tage ihren schönen Beruf treulich erfüllt, dem Gange der öffent lichen Angelegenheiten zu folgen und die großen Tage, welche kommen sollen, gleichsam einzuläuten. In diesem Glockenspiel war zuletzt noch am 25. Juni ein kleines Glöckchen zu vernehmen, das unS von dem Turnunterricht unserer Kinder erzählte und da hierbei obenan die öffentlichen Schulen genannt werden mußten, so liegt uns heute die Frage sehr nahe: Wie verhält sich unsere Regierung dem Turnen gegenüber? Nun, die Antwort ist sehr leicht und wahrhaft erbaulich. Nicht nur, daß unsere StaatSregierung schon seit vielen Jahren in Dresden unter ihrem unmittelbaren Schutz eine Turnlehrer- Anstalt ins Leben gerufen hat, welche wiederum anderen Staaten zum Muster gedient hat, wie die wieder an Director Kloß er gangene» Einladungen bezeugen, so hat unser hohes CultuSmini- fierinm auch unter dem 20. Mai l. I.' eine Verordnung erlassen „die Einführung des Turnunterrichts bei Elementar - VolkSschul- anstalten bettessend*, in welcher e- §. 2 heißt: „Es können nur Gesundheitsrücksichten auf Grund ärztlicher Bescheinigung von der Theilnahme an dem Turnunterrichte befreien." Nun wohlan, so ist also das Turnen in Sachsen nicht etwa ein »othweudlges Uebel, eine Uebung, welche man einzelnen ver krüppelten Kindern als Heilgymnastik verordnet, und welche der erstarkte kindliche Körper in der Schule einmal zurücklaffeu soll, sondern da- Turnen ist bei uns ein Gemeingut Aller, zuvörderst aber der Kinder, eia wesentlicher Bestandteil der Kindererziehung überhaupt und deshalb für alle Kinder verbindlich ; und wie jeder UnterrichtSzweia der Schule für das künftige Leben nur vorbereitet und da seine Fortsetzung, Anwendung und rechte Ausbeute findet, so soll der Jüngling und die Jungfrau beim Austritt aus der Schule nanmehr erst recht turnen, nachdem fie in der Schule Ge schick i« Turne« und yrende am Turnen gelernt haben. Cichorius. lechler. Das ist der Sinn der Verordnung vom 20. Mai, das die Absicht unserer StaatSregierung; und sehr Übel würde es einem Jeden unter uns, der seiner Regierung treuer Mitarbeiter und Helfer, feste Stütze und Bollwerk sein will, anstehen, den Sinn dieser Verordnung nicht zu kennm oder die Absicht dieser Verord nung zu verkennen. Diese Verordnung ist für die Volksschule gegeben! In alter Zeit turnten oder ruinierten ausschließlich die Vornehmen, die Evelleute, die Freiherren, Grafen und Prinzen ; der Gewerbtreibende mochte plump und gebrechlich werden unt«.r seiner körperlichen Arbeit, der Kaufmann hinter dem Ladenlisch und im Comptoir verbutten, der Beamte und der Gelehrte am Schreibtisch hocken und verkrüppeln. Heutzutage Hecht es für Alle: In gesundem Leib eine gesunde Seele! Frisch, fröhlich, fromm und frei — Alle, sie wögen nun in einem adeligen Ca- dettenhauS oder in einer Volksschule ihre Bildung erhallen haben. Ein gesundes Volk will unsere StaatSregierung. Denn ist nur da- ganze große Volk an Leib und Seele gesund, so hat es mit dem Staate keine Noth, im Kleinen wie im Großen. Will ein unbändiges Feuer die Wohnungen der Bürger verzehren, so ruft die Gemeinde ihre Feuerwehr für die Spritzevleute zu Hülfe und kommt ein kühner Eroberer herangezogen, welcher die deutschen Throne umstürzt, so rufen die Fürsten die Landwehr und Banner für ihre stehenden Heere zu Hülfe und eS stürzt sich zum zweiten Male auf Leipzig- Ebenen der treue Landwehrwann mit dem Soldaten auf den Fremdling, um seinem LandcSfürsten die geraubte Krone aus den feindlichen Bataillonen zu holen. Jede- große Verhängniß zwingt, an das ganze große Volk Be rufung einjulegen, von ihm Alles zu hoffen und mit ihm Alle« zu schaffen. Und wer bürgt uns dafür, daß nicht der nächste Monat, die nächste Woche, ja, die nächste Stunde uns mit einem schweren Verhängniß heimsucht? Nehmen wir doch ja da- Leben nicht weniger ernst, als eS jeden Augenblick werden kann! Wieviel schwere Gewitterwolken find in diesen Tagen über unsere Häupter gezogen; sie trugen alle daS Verderben auswärts hin! So find am politischen Himmel die schwerste» Wolken in weite Ferne zu de» Bereinigten Staaten und »ach Mexiko gezogen;
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