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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.07.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-07-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192007303
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19200730
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19200730
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-07
- Tag1920-07-30
- Monat1920-07
- Jahr1920
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.07.1920
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Riesaer G Tageblatt Freitag. SO. Juli 1929, avriils 73. Jahrg Ar. 29 60 Pf. Großkreuz- Stern u»d Komturkrenz 25 Pf. 50 . 50 „ Butter und Schweineschmalz detr. 1. Abschnitt T8, gültig vom 2.-8. 4'lII., darf in der Stadt Riesa und in Gröba mit einem Viertel, in allen anderen Orten nur mit einem Achtel Stückchen Butter be liefert werden. Als Zulage kann »um Pfundpreis von 19Mark noch Schweineschmalz abgegeben werden. 2. Krankenznlagemarken dürfen nur mit LS",-r Butter beliefert werden, nnck wenn sie den Aufdruck „Boll zu beliefern" tragen. Großenhain, am 29. Juli 1920. 184« IV.Der Sommunalverbauü. Zuckermarkenausgabe in Gröba. Am Sonnabend, den 31. Juli 1920, nachmittags von 4—5 Uhr werden in den be« kannten Markenausgabestellen die Znckerkarten ausgcgeben. Gröba lElbei, am 29. Juli 1920.Der Gemeindevorstaud. Oertliches und Siichsisches. Riesa, den 80. Juli 1920. —"Fabrraddiebstabl. Gestohlen wurde in letz ter Zeit ein neues Herren-Fahrrad, Marke „Germania, Nr. 780553 Das Rad hat schwarzen Rahmenbau, gelbe Felgen mit je einem schwarzen Streifen. Wert 2000 Mk. Der Bestohlene hat auf die Wiedererlangung eine Belob- nnng von 50 Mark ausgesetzt. Etwaige Wahrnehmungen wolle man der Polizei zur Kenntnis dringen. —"Die Bewirtschaftung von Butter und Schmalz. Es besteht Veranlassung, darauf hrnzuweisen, daß die Bewirtschaftung von Butter und Schmalz noch nicht aufgehoben ist. Diese Fette werden weiter aus Kar ten verteilt. Die Kuhhalter haben alle Butter, die sie nicht für sich und ihre Leute verwenden dürfen, restlos abzuliefern. Kunstsveifesett und Margarine ist ab 1. Aug. freigeacben. Im Übrigen sei bemerit, baß eine billigere . Verteilung der Letzteren im hiesigen Bezirke nicht erfolgen konnte, da eine verbilligte Anlieferung nicht stattge sunden hat. — Ueber die amerikanische Lebensmit tel h i l f e, von der wir bereits in einer der letzte,« Num mern etnaeben» berichteten, wird uns vom Landesausschutz Bekanntmachung, die Zuckerkarten der Reihe 18 betreffend. Vom 4. Augnlt 1920 an gelten im Freistaat Sachsen die Zuckerkarten der Reihe 18, die auf 3 Pfund, und Vezug^karten, die auf 5Psnnd lauten und zur Deckung des Bedarfs für die Zeit vom 4. Auanst bis 31. Oktober 1920 bestimmt sind. Die Zuckerkarten und in der bisherigen Weile aus lila Wallerzeichenpapler (Nanken- ftreikenl mit «ltramarinblaner Farbe gedruckt, die ll-Karten auf orange (fleischfarbenem Wafferzeichrnvapler (Rankenstreisen) mit gleichem Druck und grünem und die Bezngskarten auf dasselbe Pavier wie die K-Karten. aber mit rotem Druck. Die Annahme falscher Karten kann den Ausschluß vom Zuckerhandrl wegen Unzu verlässigkeit und Bestrafung nach sich »leben. Zuckerkarten (nickt Bezugs- und ErgänzungSkarten) der Reibe 18 dürfen nur bis zum 1. September 1920 zur Belieferung angemeldet werde», da für die spätere Zeit nur noch ErgänzungSkarten zur Ausgabe gelangen. Die von de» Znckerbändlern vereinnahmten BerngSausweise, Bezngs- »nd Ergänzungskarten der Reib« 18 sind jedesmal mit grSstter Beschleunigung, spätestens aber innerhalb 14 Dagen nach Emvsang an die Lieferanten weiterzngeben. Da die Nichtbeachtung dieser Borschrist erhebliche Stock ungen in der Belieferung zur Folge haben kann, wird gegen säumige Einlieferer ge gebenenfalls dnrch AnSschlust vom Zuckerhandel «ingeschritten werden. Die Abholung des Zuckers auf dieZuckerkarten, Bezngskarten undErgänzungS karten für de« Bersorgungszeitraum vom 4. August bis 31. Oktober 1t»SN beim Kleinhändler must wegen der Abrechnungsarbeite» und Bestandsaufnahme restlos bis »nm Sy. Oktober 1VS1» erfolge». Den Kleinhändlern ist in der Zeit vom 21. bis 31. Oktober 1920 der Verkauf von Zucker, abgesehen von den nachfolgenden Ausnahmen untersagt: Militärurlauber-, Vinnensckisfer.Zuckerkarten und ErgänzungSkarten, soweit letztere nach dem 20. Oktober 1920 für die Gültigkeit bis 31. Oktober 1920 ansgegeben worden sind, sind ohne Einsckränkung zu beliefern. Die Vorbelieferung der Teilabschnitte von Znckerkarten, ebenso wie die Ergänzungs- zuckerkarten und Bezugskarten ist verboten und strafbar. Erneut wird darauf ülngewiesen. daß sämtlicke Zuckerkarten mit Namen, Wohnort des Inhabers und mit dem Stempel des Kleinhändlers zu versehen sind. Karten, die diesen Erfordernissen nickt entsprecken, dürfen nickt angenommen werden. Die Zuckerver- teilunasstelle wird künftig derartige Karten nickt mehr einlölen. Jede Einsendung von Karten hat unter „LOWOlllMstM" oder mittels Wertpaketes »u erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen wird im Falle des Verlustes kein Ersatz geleistet. Durchlockte Karten gelte» als entwertet und dürfen nickt mehr beliefert werden. ErgänzungSkarten ohne Zeit- Und Reihenangabe und ohne den Stemvel des anS- gebenden Kommunalverbandes oder der sonstigen Ausgabestelle sind ungültig. Die An nahme solcker Karten ist unzulässig und strafbar. Dresden, den 27. Juli 1920. 605 Vl-ä Io Wirtschaftsministerin«, Landeslebensmittelamt.3997 La Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta- abends '/,ü Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, nwmuuH 4.— ustan ohne ^uueugeonyr, vei noaomug am l ichaltrr monatlich 4.lö Mark ohne Postgebühr. Anzeigen Ar die Nummer des Ausgabetages sind bis g Uhr vormittag; aufzugsben und im voran; zu bezahlen; eine Gsm ihr für das Eri-o-inen au bestimmten Tagen und 's lägen wird nicht übernommen. Preis für di: 43 mm breste, t mm hohe Mundschrift-Feile (7 Silben) l.lst chlark, OrtZpreis l.— 'Nrrk; zeitraubender und tabellarischer Latz Id"/, Aufschlag. Nachweisung-- und BermittelungSgebühr 80 Pi Feste klarste. Bewtstigrer Nabatt erlischt, wenn ;er Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Austruggeber in Konkurs gerät. Zahlung«» und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägige UntergaltungSbeilage .Erzähler an der Elbe". - Zm Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderunaSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung «de: Nachlieferung der Zeitung oder auf N ickzahlung del Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Win t«r lich, R iesa. Geschäftsstelle: Gvethestratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel. Riesa: siir An.'m;nteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Die satznngSaemäßen „Gratifikationen" für die goldene und silberne St. Heinrichs- Medaille werden ans Antrag, der bei der Staatskanzlei einznreichcii ist, auch in Zukunft gezahlt. ' n Auck die Ordenszeichen der in der Anlage 0 zu dieser Verordnung aufgesührten Orden und Ehrenzeichen brauchen nach dem Tode ihrer Inhaber in Zukunft nickt mehr ziirückgeaeben zu werden, wenn entweder ihre Inhaber schon zn Lebzeiten oder nach deren Tode die Hinterbliebenen den ans der aleickcn Anlage ersichtlichen Betrag zahlen. Die Einsendnna dieses Betraaes bat an die Kaste der Staatskanzlei «Postscheckkonto Leipzig 44394 Gesamtministerium. Dresden, zu erfolgen. Geschieht das nicht, so bleiben diele Ordrnszeicken Eigentum de? sächsischen Staates und sind nach dem Tode der damit Bcliehencn an die StaatSkaiizlei, Tresden-N., Königs- ufer 2 znrückznliefern. Alle Staats- und Gemeindebehörden wollen cs sich angelegen sein lassen, daß in diesen Fällen die Oidcnszeichcn an die Staatskanzlei zilliickgelaiigen. Dresden, am 19. Juli 1920. 385 Gcsanitministcrin m. Anlage Militär Zt.-Heinrichsorden: Großkreuz (großer Stern und großes Kreuz, Kommandeulkreuz 1. Klaffe (Kommandenlkrcuz und kl. Stern) . . . Kommaudeurkreuz 2. Klasse (Kommandcurkreuz) Ritterkreuz Verdienstorden: Großkrenz (Großkrenz-Steru und Komturkrenz) Großkrcut mit Schwertern (wie vorher m. Schwertern) Komtnrkreuz 1. Klane (Kmntursterii und Komturkrenz) Komturkrenz 1. glaste (wie vorker mit Schwertern) Komtnrkreuz 2. Klaste (Komtnrkreuz) Komturkrenz 2. Klaste mit Schwertern (wie vorher mit Schwertern) . Ritterkreuz 1. Klaste Ritterkreuz 1. Klaste mit Schwertern Ritterkreuz 2. Klaste Ritterkreuz 2. Klaste mit Schwertern Vcrdienstkreuz Albrccktsordcn: Großkreuz m. aoldenem Stern m. stlb. Krone .... Großkreuz m. goldenem Stern m. silb. Krone u. Schwertern Großkrenz m. goldenem Stern Großkrenz m. goldenem Stern m. Schwertern .... Großkrenz m. silbernem Stern Großkrenz m. silbernem Stern u. Schwertern .... Komturkrenz 1. Klaste iKomtiirstern und Komturkrenz .... Komturkrenz 1. Klaste m. Schwertern (wie vorher m. Schwertern) . . Komturkrenz 2. Klaste (Komtnrkreuz, Komturkreuz 2. Klaste m. Schwertern «Komturkrenz m. Schwertern) . Oinzierskreuz Oifizierskrcuz mit Schwertern Ritterkreuz m. d. Krone Ritterkreuz m. d. Krone u. Schwertern Ritterkreuz 1. Klaste Ritterkreuz 1. Klaste m. Schwertern Ritterkreuz 2. Klaffe Ritterkreuz 2. Klasse m. Schwertern Albrechtskreuz Maria Anna-Orden: 1. Klaste 2. Klaffe 3. Klage 13 „ Maria-Auna-Kreuz 12 „ Friedrtch-Augnst-Medaille am Bande für Dienste im Frieden: in Silber 3M. der Vereins vom Roten Kreuz in Sachsen noch folgendes mttgeteilt: Die Hoeversche Organisation will den Wün schen vieler Amerikaner Nachkommen, die ihre in Deutsch land lebenden Verwandten und Freunde gern mtt Lebens mitteln unterstützen möchten. Selbstverständlich ist dabei an eine schenknngsweise Ueberlassung gedacht (darauf sei hier besonders hingewiesen), und sind auf diese Weise schon tausende deutscher Familien von ihren Freunden und Ver wandten beschenkt worden. Es wird uns aber geschrieben, daß von dreier Einrichtung noch viel zu wenig Gebrauch gemacht wird und daß deshalb in den Zeitungen nochmals besonders darauf hingewiesen werden möchte. —* Das Baden in der freien Elve. Die Amts« hauptmannschaft Dresocn-Neustadt hat als Elbstromamt im Hinblick auf die zahlreichen Unglücksfälle beim Baden in der freien Elbe erneut darauf hingewiesen, datz das Baden nur in den Elbbadeanstalten und an den abgesteck ten Badevlähen zulässig, im übrigen aber verboten ist. Für Zuwiderhandelnde wird eine Geldstrafe bis zu 60 M. oder vaftstrale bis zu 14 Tagen angeordnet. — Wer hat nach dem neuen Neichsversor- gungsgesetz Anspruch ausHinlerbltebenen- oezüge? Durch das Retchsversorgungsge.'etz vom 12. Mai 1920 wird der Kreis der versorgungsberechtigten Hinter- bliebenen wesentlich erweitert. Neben der Witwe ist nun mehr auch die schuldlos geschiedene oder wegen Geistes krankheit des Mannes geschehene Ehefrau auspruchsbeiSch- tigt. — Eine besondere Erweiterung hat der Kreis der ver- soraungsberechtigten Waisen erfahre». Während nach dem bisherigen Gesetz nur die ehelichen Wasten einen Anspruch auf Versorgung hatten und sowohl die unehelichen Wai sen als auch die Stief- und Adoptivkinder auf widerrufliche Zuwendungen angewiesen waren, sind nach dem neuen Gesetz die uneheliche» Waisen und die Adoptivkinder den ehelichen Waisen gleichgestellt, und auch die Stief« und Pflegekinder haben einen Anspruch auf Versorgung, wen» der verstorbene Heeresangehörige sie mindestens ein Jahr lang unentgeltlich unterhalten hat. Die Waisenrente wird, wie bisher, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ge- zahlt; doch ist nach dem Gesetz eine Weiteszahlnng in allen Fällen möglich, in denen ein Kind in.otge körper licher oder geistiger Gebrechen außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Auch den Eltern und Großeltern ver storbener Heeresangehönger ist im neuen Gesetz ein Ver-- sorgunasanspruch gegeben, vorausgesetzt, daß Bcdürstig-- ke»t besteht und der Verstorbene der Ernährer gewesen ist oder nach dem Ausscheiden aus dem Heeresdienst geworden wäre. Auch hier geht das neue Gesetz über die bisherigen MrMW. M MslimlM lü Nm Merl MWM in Wb» am Tonnabend, den 31. Juli 1920, von vormittags 10 Uhr ab auf die Nummer» 1—2000 der ro»e« AuSwetskarte. Gröba tElbet, am 30. Juli 1920. Der Gemeindevorftaub. und Anzeiger ILldedlatt und Au-Ngcr). »«»NmkchMi »a-MKM Rt«l«, LL Postscheck^»»», t „ Semnif R» M. »«rakast, Ries» Nr. »L ftr die AmtSÜailvtmannschaft Großenbmn, das AmtSqerickt und den Nat der Etodt Riesa, snwfe den Gemeinderat Gröba. 175 Bekanntmachung, dieZuckerkarten der Reihe 17 betreffend. Die Gültigkeit der Zuckerkarte» für den laufenden VersorgungSzeitraum (vom 30. Mai bis 8. August 1920) erlischt mit dem 3. August 1920. Nack diesem Zeitraum darf auf Zuckerkarten, Bezugskarten und ErgänzungSkarten der Reih« 17 Zucker im Kleinhandel nickt mehr abgegeben werden. Die Bezugs- und Ergänzungskarten der Reihe 17 und etwa noch im Verkehr befind liche Bezugsausweise dieser Reihe find vom Kleinhändler an den Lieferanten (Zwischengrotz- und Großhändler) bis zum 10. August 1920, von den Mitgliedern der Zuckerverteilungsstelle an diese bis zum 15. August 1920 »inzurricken. Dresden, den 27. Juli 1920. 604VLL1« Wirtschaftsministerin«, LandeSlebenSmittelamt. 3996 Berordnung über die Ueberlassung der Ordeuszeichen früher verliehener sächsischer Orden und Ehrenreichen zu Eigentum vom 19. Inti 1920. Ebenso wie die OrdenSzeicheu des SidonienordenS, der Carola-Medaille in Gold, der Carola-Medaille in Silber, der Carola-Medaille in Bronze, des Kriegsverdienstkreuzes, des Ehrenkreuzes für freiwillige Wohlfahrtspflege, des Verdirnstkreuzes mit Schwertern, des Albrechtskreuzes mit Schwertern, des Ehrenkreuzes mit der Krone und Schwertern, des Ehrenkreuzes mit Sckwertern, der Friedrich August-Medaille in Silber mit dem Bande für Kriegsdienste, der Friedrich August-Medaille in Bronze mit dem Bande für Kriegsdienste und der silbernen St. Heinrichs-Medaille schon nach den bisher gültigen Bestimmungen nach dem Tode ihrer Inhaber ohne Entgelt im Besitze der Familie verbleibe» dursten, kann das in Zukunft ohne Entgelt auch hinsichtlich der goldenen St. Heinrichs-Medaille, des Ehrenkreuzes mtt der Krone, des Ehrenkreuzes, sowie der Friedrich August-Medaille in Bronze am Bande für Dienst« im Frieden geschehen. 184 M. 50 Pf. 99 — 45 30 „ — 10 l Bi. 25 Pf. 109 „ 50 93 „ 75 102 51 —- 57 ,ß 28 „ 50 30 15 — 18 8 „ 25 »9 87 M. 75 Pf. 96 — s» 87 ,, 75 »p 96 —- 83 25 9! 50 77 25 85 50 37 50 43 50 ->4 — 75 21 75 23 25 18 19 50 SS 12 —- »» 13 50 8 25
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